Vorhandenes Bodengutachten unzureichend bzw. fehlerhaft?

Diskutiere Vorhandenes Bodengutachten unzureichend bzw. fehlerhaft? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; angesicht der "wenn und aber´s" see, fluß, empfohlene fundamentplatte etc., würde ich sowieso zu einer weissen wanne tendieren.

  1. sepp

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    angesicht der "wenn und aber´s" see, fluß, empfohlene fundamentplatte etc., würde ich sowieso zu einer weissen wanne tendieren.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Und wie Ingo schrieb..

    Auch da ist gegen einen entsprechenden Kostenfaktor das Problem Belichtung lösbar.
    MfG
     
  3. bernix

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    ...das hatte ich schon so verstanden!

    Nur...was sind denn vier Meter!

    Vielleicht hab ichs überlesen..aber ist den gesichert, dass die Vorbesitzer ihr Vorhaben nicht aufgegeben haben, weil das Überflutungsrisiko zu hoch war?

    gruss
     
  4. #24 Ingo Nielson, 02.10.2007
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    ich vermute, wir reden hier nicht über die elbe... ;)
     
  5. #25 Herrenhaus, 03.10.2007
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    Höhenlagen, Zwischenergebnis

    Mir scheint das Thema vorerst abgeschlossen zu sein.

    Allen Hilfegebenden meinen herzlichen Dank. Den Gelbdruck "Ermittlung des Bemessungswasserstandes für Bauwerksabdichtungen" habe ich mir bereits bestellt.

    Sobald ich die Erklärungen und Erläuterungen vom Bodengutachter habe, werde ich sie hier einstellen.:cool: Vielleicht wird es dann ja noch einmal interessant. ;)

    Da es hinsichtlich der Höhenlagen und Entfernungen teilweise Unklarheiten gab, :wow hier noch einmal die Zusammenfassung.


    Nimmt man Gelöndeoberkante am zu errichtenden Haus als

    0.00 m an

    dann ist die Gewässeroberfläche des hinten in ca. 55-60 m entfernt liegende Flusses

    - 3.90 m (also tiefer.)


    Vorne (vor dem Haus) steigt das Gelände in etwa auf + 0.50 bis + 0.90 m an, bis es noch weiter vorne wieder abfällt und in einem See mündet.

    Die Gewässeroberfläche des vorne in ca. 90-100 m entfernt liegenden Sees beträgt

    - 2.00 m (also auch tiefer als die GOK am Haus.)


    Wenn der Keller bzw. die echte Weisse Wanne bis ca. - 2.80 m von der Geländeoberkante in das Erdreich mit der Bodenplatte reicht, dann kommt die Wanne ca. 0.80 m tiefer in das Erdreich als die Gewässeroberfläche des Sees.

    Versteht man die im Bodengutachten angegebenen Wasserstände von - 2.00 bis - 2.30 m ab GOK als Bemessungswasserstände, (was aber noch nicht klar ist,) dann liegt der Grundwasserstand am zu errichtenden Haus bei ca. - 0.80 m.

    Da allerdings unter der Bodenplatte bzw. Wannenboden noch anzuordnen ist:

    PE-Folie zweifach
    Perimeterdämmung entweder als Schaumglas oder XPS mit Zulassung und nötiger Druckfestigkeit ca. 8 - 10 cm
    Sauberkeitsschicht aus Magerbeton mind. 6 cm
    PE-Folie einfach
    Sand/Kiesschicht mind. mitteldicht gemäß Gutachten 50 cm

    komme ich noch ca. 70 cm tiefer. Dazu noch für die Wasserthaltung während der Bauphase, also Gräben für die Drainage vermutlich 30-40 cm.

    Also ist die tiefste Ausschachtung für den Bau bei

    ca. Summe (-2.80 -0.10 - 0.06 -0.50 -0.40)m =

    ca. -3,90 m! für den tiefsten Punkt für die Ausschachtung bzw. den Bodenabtrag!

    Von daher ist sicher eine gute Wasserableitung einzuplanen.

    Da ich aufgrund der Lage davon ausgehen muss, dass die Grund- und Fluss bzw. See-Wasserstände als schwankend anzusehen sind, ist natürlich klar, dass der Bemessungswasserstand vermutlich eher höher als tiefer liegt.

    Zudem erachte ich es auch als nicht so wichtig an, ob es nun 10 cm höher oder tiefer liegt, da man eher auf der sicheren Seite liegen sollte. Also doch eher Bemessungswasserstand = mehr oder weniger Oberkante Gelände! :winken

    Denjenigen, die eine Errichtung eher als unmöglich ansehen, bin ich nicht böse, da natürlich die genaue Ortskenntnis nicht vorhanden ist.

    Wenn aber ein Neubau mit Keller und ein Bau aus den 20er Jahren voll unterkellert in unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden ist, wird ein Bau sicher möglich sein.


    Natürlich ist es, wie immer, eine Frage der vernünftigen Planung und der Bauausführung.

    Und da das Bodengutachten für mich unvollständig oder fehlerhaft ist, was mir hier ja auch bestätigt wurde, meine anfängliche Frage. Denn so kann man nicht ordentlich planen. :e_smiley_brille02:

    Vielen Dank für die Unterstützung, mal sehen, was der Bodengutachter meint!!!
     
  6. Eric

    Eric

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    Hier am Rhein und in unmittebarer Rheinnähe gilt ungeachtet der vorhandenen Dämme:

    Höchster jemals gemessener Hochwasser-Pegelstand des Rheins + mindestens 30 cm ist Bemessungswasserstand. Grundwasser steigt bei abfließendem Rheinhochwasser extrem an. Dieses Phämomen ist auch im Gelbdruck nachzulesen.

    Ist auch nach meiner persönlichen Erfahrung zu beobachten. Hier gibt es innerstädtische Grundstücke, bei denen man zeitlich versetzt nach dem Abfließen des Hochwassers mit dem Padelboot im Garten herumfahren kann.

    Viele mangelhaft erstellte Keller und Tiefgaragen saufen dann ab. Nach spätestens 2 Wochen fällt das Gundwasser.

    Schon beeindruckend, wenn man mal gesehen hat, wie das Wasser durch die Wände einläuft; in einem Falle kam das Grundwasser an einer Stelle wie aus einem kaputten Wasserrohr aus der Wand geschossen. Der Hausbesitzer darf dann nur bis rund einen Meter unter der Kellerdecke abpumpen ( Auflast gegen den enormen Wasserdruck ! ).

    Ich würde mir die Hochwasserpegelstände des Flußes in den letzten 100 Jahren geben lassen und zwar in m über NN und die dann mit den NN-Höhen des Grundstücks in Beziehung setzen. Sodann den Bodengutachter hiermit konfrontieren.
     
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