Gutachterliche Stellungnahme

Diskutiere Gutachterliche Stellungnahme im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Mir will sich der Sinn einer gutachterlichen Stellungnahme zum vorhandenen Schallschutz nicht erschliessen. Für die Bauausführung ist der...

  1. #21 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mir will

    sich der Sinn einer gutachterlichen Stellungnahme zum vorhandenen Schallschutz nicht erschliessen.

    Für die Bauausführung ist der lärmende Nachbar nicht verantwortlich.
    Wohl aber für den Lärm, den er verursacht.

    Um den Belästigungsgrad nachzuweisen reichen doch Schallpegelmessungen in der Wohnung von A.C.

    Mehr als dem Nachbarn per Gericht den ruhestörenden Lärm zu untersagen ist da doch eh nicht drin. Oder sehe ich da etwas falsch?
     
  2. #22 Anna Conda, 03.10.2007
    Anna Conda

    Anna Conda

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Dortmund
    Robby ist Rheinländer :wow normalerweise sind die doch total sympathisch :biggthumpup: .... ich hätte sie eher für ein kühles Nordlicht gehalten oder einen zementtrockenen gequetschten Sachsen (wobei ich die auch sehr sympathisch finde). Aber ihr Beitrag ist trotzdem noch nicht gehaltvoller geworden .... und ihre Vermutungen sind schlicht falsch, aber als Rheinländer haben sie einen dicken Bonus bei mir. Sie dürfen noch einen weiteren gehaltlosen Beitrag schreiben !! :sleeping

    @ Herr Dühlmeyer
    Habe gerade noch beim Blättern im Forum einen netten Beitrag von einem Herrn Dühlmeyer gefunden, der meinen Vorstellungen doch sehr nahe kommt:
    http://http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=16557&page=2
    :biggthumpup: :biggthumpup: na also, ist doch fast das, was ich mir heimlich wünsche (siehe mein letzter Beitrag): Die Ermittlung solcher theoretischen Schalldämmwerte und darauf aufbauend Aussagen über die bei mir in etwa zu erwartenden Schallpegel
     
  3. #23 Lili Marie, 03.10.2007
    Lili Marie

    Lili Marie Experte im Forum

    Dabei seit:
    19.01.2006
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tochter
    Ort:
    Rügen
    Benutzertitelzusatz:
    Geburtstag: 19.01.2006
    Also ich verspreche, daß ich mir mehr Zeit nehme, beim Flug durch die Kinderstube, als dieses juristisch halbgebildete Schlangentier.

    :thinkLili
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    da isse ja und sooooo groß geworden!
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Bitte Schreiben:

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

    anbei die vermuteten zu erwartenden oder zu erhoffenden Schallverbesserungsmaße?
     
  6. #26 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachfrage

    Was macht ein Richter mit "zu erwartenden Schallpegeln"?

    Ließe der sich nicht durch tatsächlich gemessene Pegel besser überzeugen?

    Anders:
    bekomme ich ein Bußgeld wegen einer aufgrund der PS-Leistung meines KfZ´s zu erwartenden Höchstgeschwindigkeit?
    Oder doch eher wegen tatsächlich gemessener Geschwindigkeit?
     
  7. #27 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Diese Frage

    ist noch offen.

    Wert = ohne
     
  8. #28 Anna Conda, 03.10.2007
    Anna Conda

    Anna Conda

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Dortmund
    @ Baufuchs
    Nein, sie sehen alles richtig und sie machen ihrem Namen alle Ehre !! ... und endlich mal ein sachlicher Beitrag so wie meine Beiträge auch.

    Sie sind der Kaiser in diesem Forum ! :biggthumpup:

    Ihre Aussagen sind völlig zutreffend.

    Als kleine Erklärung zu ihrem ersten Satz (aber dann ist wirklich Schluß, auch um das rheinländische Gemüt in diesem Forum nicht zu überreizen)

    Ihre Aussage ist korrekt: Um ruhestörenden Lärm zu untersagen, reicht eine Schallpegelmessung in meinem Haus.

    Die Schallpegel in meiner "Hütte" können (und sollen) gemessen und vorgetragen werden. Da der Nachbar aber (glücklicherweise) nicht täglich 24 Stunden "randaliert", kann ich einen Gutachter nicht stundenlang in meiner "Hütte" beköstigen und darauf warten, dass nebenan die Techno-Party startet.

    Der Nachbar lässt niemanden ins Haus.

    Ein gutachterliche Stellungnahme in der von mir gewünschten Art ist davon völlig unabhängig.

    Folglich kann ich die Messungen nur selbst und im Beisein von Zeugen durchführen und damit auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme zusätzlich belegen, dass aufgrund des unzureichenden Schallschutzes eine erhöhte Belästigung nicht nur subjektive Empfindung ist, sondern auch objektiv begründet ist, was durch die theoretisch ermittelten Schalldämmwerte und die daraus resultierenden Werte in meiner "Hütte" belegt werden würde.

    Selbst durchgeführte Messungen im Beiwohnen von Zeugen sind sehr angreifbar, aber nicht gänzlich nutzlos. Eine gutachterliche Stellungnahme kann die Ergebnisse schlüssig untermauern. Damit wird das Risiko für alle Beteiligten überschaubar. Jeder kann sich dann überlegen, ob ein gerichtlich bestellter Gutachter noch strapaziert werden muss.

    In diese Richtung zielte auch meine zweite Frage: Es gibt im internet für diese Fälle ein Angebot eines Bausachverständigen, Schallpegelmessungen mit einer gelieferten Ausrüstung nach Anleitung selbst durchzuführen. Anschließend wird anhand der aufgezeichneten Werte ein Gutachten erstellt. Diese sind seit etwa 8 Jahren Inhalt vieler Gerichtsverfahren.

    Ein übliches Schallschutzgutachten (mit Hammerwerk auf Treppe usw.) wäre vielmehr geeignet zum Nachweis für Baumängel und ähnlichem, weniger aber für diese Sache.


    Antworten auf die dümmlichen Kommentare der noch durch die Kinderstube fliegenden (und vor die Wand geknallten) Beitragsschreiber erspar ich mir.
    Wer sachlich beiträgt, bekommt auch eine sachliche Antwort.
    :winken
     
  9. #29 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Manchmal

    liefern unpräzise Fragen falsche Antworten.

    Beispiel:
    Antwort = ist ohne Wert

    Nachgeliefert:
    Antwort wäre dann = zwar angreifbar, aber hilfreich......:)

    Wenn von Anfang an klar gewesen wäre, welchen Zweck die gutachterliche Stellungnahme haben sollte, nämlich nur zu untermauern, dass bei der vorliegenden Bauweise Schall aus der Nachbarwohnung kaum gedämmt wird, der eigentliche Nachweis aber über im Beisein von Zeugen vorzunehmende Pegelmessungen erbracht werden soll, wären manche Antworten anders ausgefallen.
     
  10. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo Anna,

    Ich mag streitbare Neulinge.
    Aber dieses wadenbeissende Feldherrengehabe gefällt mir überhaupt nicht.

    Deinen Nachbarn wünsche ich ich jedenfalls weiterhin gute Laune und viel Spass am Leben. :D
     
  11. #31 Anna Conda, 03.10.2007
    Anna Conda

    Anna Conda

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Dortmund
    Hallo JDB,

    meine Beiträge waren sachlich, bis die sinnlosen Beiträge #5 bis #8 auftauchten. Darauf gibts entsprechende Antworten. Dann folgten weitere. Darauf folgten meine entsprechenden Antworten. Ihr Beitrag reiht sich dort wunderbar ein.

    zu spät, die hat er schon lange nicht mehr :D weil er auch Ärger mit anderen Nachbarn hat :fleen


    Hallo Baufuchs
    Vermutlich haben sie recht. Schade dass sie nicht früher hier herein geschaut haben.

    Gruß,
    A.C. das wadenbeissende Schlangentier :)
     
  12. #32 wasweissich, 03.10.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic:
    irgendwie erinnert mich das an einen text von udo jürgens ....über die neuen nachbarn in einem ehrenwerten haus...
     
  13. operis

    operis

    Dabei seit:
    31.03.2007
    Beiträge:
    2.126
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Am Stadtrand von Berlin
    Ich find den thread köstlich und kann mir die reaktion des richters bildlich vorstellen...

    Grüße operis
     
  14. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Dann verschieben wir Ihn doch in Humor. Einverstanden?
     
  15. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Da möchte ich nicht Nachbar sein ... :irre
     
  16. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Ehh, nur den Thread.... nicht den Nachbar, nicht Anna Conda.

    Ok,Ok, bevor das nun ganz abgleitet.
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Na dann

    mach doch mach doch :p
     
  18. operis

    operis

    Dabei seit:
    31.03.2007
    Beiträge:
    2.126
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Am Stadtrand von Berlin
    Aber Richter :motz

    Operis
     
  19. #39 wasweissich, 05.10.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und als anwalt..........da ist ja potential:bounce:
     
Thema:

Gutachterliche Stellungnahme

Die Seite wird geladen...

Gutachterliche Stellungnahme - Ähnliche Themen

  1. Gutachter für Hausgutachten und Kostenschätzung in 72336 Balingen gesucht

    Gutachter für Hausgutachten und Kostenschätzung in 72336 Balingen gesucht: Guten Abend Zusammen, da wir vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie stehen, würden wir uns gerne vorab eine Bewertung der Immobilie und damit...
  2. Gutachter bemängelt Mauerwerk

    Gutachter bemängelt Mauerwerk: Hallo zusammen, wir bauen gerade mit einem Bauträger ein EFH. Zur Absicherung, weil wir vom Thema keine Ahnung haben, haben wir einen Gutachter...
  3. Schadensregulierer von Überwachungsorganisation = Gutachter?

    Schadensregulierer von Überwachungsorganisation = Gutachter?: Hallo, hier passt das Thema noch am ehesten. Ich hatte im Februar einen Wasserschaden, weil der Wasserablauf durch Algenbildung verstopft war, in...
  4. Verfügbarkeit hydrologischer Gutachten für Wärmepumpe

    Verfügbarkeit hydrologischer Gutachten für Wärmepumpe: Vor der Installation einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe wird mit Hilfe eines hydrologischen Gutachtens die Qualität und Lage des Grundwassers geprüft....
  5. Nachgefordertes Gutachten nicht umsetzbar

    Nachgefordertes Gutachten nicht umsetzbar: Hallo liebe Foris, wir haben ein Grundstück (in SH) gegenüber eine Milchviehbetriebs gekauft. Unsere Straßenseite gilt als Innerorts und Bauland...