Abstandsfläche

Diskutiere Abstandsfläche im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Nachbar hat an unserer Grenze (ca. 13 Meter) Randsteine / L-Steine gesetzt, die eine Höhe von etwa 1,30 m haben. Auf seinem...

  1. Gina

    Gina

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    Hallo,

    unser Nachbar hat an unserer Grenze (ca. 13 Meter) Randsteine / L-Steine gesetzt, die eine Höhe von etwa 1,30 m haben. Auf seinem Grundstück hat er dementsprechend 1,30 m auffüllen lassen, so dass das Niveau von seinem Grundstück zu unserem um 1,30 m höher ist (gegenüber vorher).
    Meine Frage:
    Ist das wirklich zulässig??? Der Anblick der 1,30 m hohen Betonsteine ist nicht wirklich schön. Der Bau ist in Hessen. Die HBO sagt dazu folgendes:

    § 6

    Abstandsflächen und Abstände


    (10) 1Ohne Abstandsfläche unmittelbar an der Nachbargrenze sind je Baugrundstück zulässig

    6. Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes, Einfriedungen und Abfalleinrichtungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,50 m über unterer Geländeoberfläche,


    Die Randsteine sind zwar bezogen auf unser Grundstü höher als 1,50 m, aber ich habe von einem Bekannten erfahren, dass es trotzdem nicht zulässig sei, da hier 1,30 m aufgefüllt wurde.

    Liegt dies noch im Rahmen des rechtlich zulässigem??

    Gruß Gina
     
  2. #2 Baufuchs, 03.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie da

    schon geschrieben steht:
    "Zur Sicherung des natürlichen Geländes"

    Eine Auffüllung ist kein natürliches Gelände.

    Da gibts in der HBO sicher auch noch andere Passagen zur Zulässigkeit/Genehmigungspflicht von Auffüllungen/Aufschüttungen.

    mal warten was die Architekten aus Hessen dazu sagen.....:)
     
  3. Quelle

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    diese auffülleritis scheint ja um sich zu greifen... alle haben panik wegen wasser.
     
  4. #4 wasweissich, 03.10.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hat es schon immer gegeben , früher waren die grenzen aber weiter von den häusern entfernt , und deswegen hat es keinen gestört.......

    und ausserdem ist ein schöner deutscher rasen auf natürlichem gelände nicht zu realisieren:p
     
  5. Gina

    Gina

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    @Baufuchs: Also eine Grenzmauer von bis 1,50 m Höhe ist dann wohl zulässig, wenn man nicht auffüllt, sobald man aber auffüllt ist dies unzulässig??
    In jedem Fall ärgerlich...

    Gruß Gina
     
  6. #6 Baufuchs, 04.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Gina

    Grenzmauer zulässig?

    In der Regel nicht.

    1.) Meist ist in den Bebauungsplänen geregelt, aus welchem Material die Grundstückseinfriedigungen hergestellt werden dürfen. Z.B. Zäune/Hecken etc.

    2.) Findet sich keine Regelung im B-Plan, so kann man das Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes heranziehen. Dort findet man meist den Hinweis, dass Einfriedigungen an gemeinsamen Grundstücksgrenzen von beiden Nachbarn in Abstimmung und unter Kostenteilung herzustellen sind. Für den Fall, dass keine Einigung über die Art der Einfriedung gefunden wird, gibt es den Begriff "Ortsüblichkeit".

    Sind also z.B. Zäune ortsüblich, kann der Nachbar keine Mauer verlangen/setzen.

    Wie es in Hessen geregelt ist, mal hier unter §14 bis §18 nachlesen.
     
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