Abdichtung Holzweichfaserplatten / Verschnitt und Zuschläge Dachstuhl

Diskutiere Abdichtung Holzweichfaserplatten / Verschnitt und Zuschläge Dachstuhl im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, bei der Sanierung meines Hauses wurde der Dachstuhl erneuert, nun kam die Rechung des Zimmerers, bei der leider einiges...

  1. sebe

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    Hallo miteinander,

    bei der Sanierung meines Hauses wurde der Dachstuhl erneuert, nun kam die Rechung des Zimmerers, bei der leider einiges unklar ist:

    1. Abdichtung der Stöße der Holzweichfaserplatten

    Statt einer USB wurden Hofafest Holzweichfaserplatten 35mm verlegt.

    Angeboten und beauftragt wurde:

    „Liefern und montieren einer Holzweichfaserdämmplatte diffusionsoffen auf Sparren d=35mm“

    Diese HWF waren (Lattung war bereits montiert!) an den Stößen am First und den Gauben nicht abgedichtet, nach meiner Mängelanzeige wurden die Stöße dann nachträglich mit Pavatape und Haftgrund abgeklebt. Nun rechnet der Zimmerer folgendes zusätzlich ab:

    „Verkleben der Holzfaserplatten im Bereich des Firstes und der Gauben (Berechung nur Material)“
    lfm je EUR 6,50 netto

    Ich bin der Meinung, dass diese Abklebung in der Position „Liefern und montieren einer Holzweichfaserdämmplatte“ bereits enthalten sein muss, da in der Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers der HWF Hofatex die Abklebung gefordert wird (Zitat: „Im Trauf-. Kehl-, und Firstbereich wird zum sicheren Abtrag von einfallendem Wasser/Flugschnee zusätzlich abgeklebt.“)

    Was meint Ihr dazu?

    2. Verschnitt und Zuschläge

    Angeboten und beauftragt wurde:

    „Liefern von Fichte KVH Nsi technisch getrocknet, Restfeuchte <= 18%
    keilgezinkt, gehobelt und gefast nach DIN 4074-1
    mit Längen- und Stärkenzuschlägen und Verschnitt“
    (Abrechung nach Aufmaß in Kubikmeter)

    Was bedeuten denn diese „Längen- und Stärkenzuschläge“? Und kann der Verschnitt auch berechnet werden? Ich hatte die Position so verstanden, dass Verschnitt und die Zuschläge im Einzelpreis pro Kubikmeter enthalten sind.

    Diesem Beitrag http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=5667 entnehme ich, dass Verschnitt nicht zu berechnen ist, sehe ich das richtig?

    Und dann komme ich beim Nachmessen bei fast allen Positionen auf geringere Maße als in den Abbundplänen, u.a. auch beim Verlegen von Spanplatten als Bodenbelag im Spitzboden, werden hier evtl. Ausschnitte für Kamine und Treppen-Ausparungen mitgerechnet?

    Danke für Hinweise…
     
  2. jetter

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    Moin moin,

    zu 1 - Hier ist die Leistung schlecht bzw. ungenügend formuliert, daraus ergibt sich wohl auch der beschriebene Auslegungsspielraum.
    Wenn eine HWF-Platte eingebaut wurde als Unterdeckung, gehört Abklebung an Durchdringungen und Anschlüssen zum Leistungsumfang, da andernfalls die Unterdeckung nicht funktionsfähig wäre.
    Bei einer USB bzw. Unterdeckbahn wäre die Abklebung ja ebenfalls nötig geworden.

    Für eine genaue Beurteilung ist aber eine genaue Kenntnis des Vertrages notwendig und dafür wäre dann ggf. ein RA sehr hilfreich.

    zu 2 - Hier muss schon ein tieferer Einblick in die vertraglichen Regelungen erfolgen.
    Aber Verschnitt extra zu berechnen - habe ich selten bis nie gehört(Ich kenne das nur als Einrechnung in die EP's).
     
  3. #3 Jürgen Jung, 05.10.2007
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    nach dem Leistungstext ist dies auch der Fall, abgerechnet wird hier was eingebaut wurde, Verschnitt etc. ist im Einheitspreis enthalten

    Gruß aus Hannover
     
  4. sebe

    sebe

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    ok, Verschnitt ist also nicht zu berechnen, aber was sind denn diese Längen- und Stärkenzuschläge? ich kann mit dem Begriff nichts anfangen und google gibt auch wenig erhellendes dazu her...

    Wie sind denn zum Punkt 1 (Abdichtung der Stöße der Holzweichfaserplatten
    ) die Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers zu sehen, sind diese grundsätzlich als bindend (und damit inklusive) zu sehen?
     
  5. sebe

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    Verarbeitungsrichtlinien?

    kann jemand vielleicht allgemein was zu Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sagen, sind diese grundsätzlich zu beachten, oder müssen diese speziell vereinbart werden?
     
  6. jetter

    jetter

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    wenn die Verarbeitungsrichtlinien für die vorgesehene Einbausituation gedacht sind, dann sind sie natürlich auch zu beachten. Sie beinhalten ja auch evtl. Einsatzgrenzen, die nicht über Normen allgemeingültig geregelt werden können.
     
Thema: Abdichtung Holzweichfaserplatten / Verschnitt und Zuschläge Dachstuhl
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