Grundstücksabtretung an Gemeinde?!

Diskutiere Grundstücksabtretung an Gemeinde?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Habe gerade einen Anruf der Gemeinde bekommen. Es geht um die Bushaltestelle, die auf unserem Grundstück steht. Diese soll erneuert...

  1. #1 Waldamorbach, 10.10.2007
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    Hallo!

    Habe gerade einen Anruf der Gemeinde bekommen. Es geht um die Bushaltestelle, die auf unserem Grundstück steht. Diese soll erneuert werden. Gefragt wurden wir natürlich nicht, da keine Sau davon wusste, dass wir die Eigentümer des Grundstücks sind.

    Jetzt haben die uns den Vorschlag gemacht, dass sie das Grundstück abkaufen wollen. Handelt sich um ca. 23 m², soll ca. 1800 € bringen. Grundsätzlich denke ich ist es okay, kann das Grundstück ja eh nicht nutzen, dann wäre ich von der Streu- und Räumpflicht befreit und hätte auch keine Probleme, wenn der Kanal darunter Probleme machen würde.

    Wie seht Ihr das. Behalten oder Abtreten? Muss ich dabei auf was bestimmtes achten, wegen Kommune?

    Gruss Andreas
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 10.10.2007
    VolkerKugel (†)

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    Um das zu beurteilen ...

    ... braucht man einen Lageplan mit Angabe, wo die 23 m² genau liegen.
     
  3. #3 Bauwahn, 10.10.2007
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    Ich denke auch, dass du evtl. weniger Probleme hast, wenn Du es verkaufst.
    DA wäre ich mir allerdings nicht sicher. Siehe Satzung der Gemeinde.

    Hmm, was könnte sonst an Nachteilen entstehen? Evtl. Abstandsflächen, die bei einer späteren Bebauung fehlen.

    Gruß

    Thomas
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Evtl. Zufahrtsrechte (weil man kein Anlieger mehr ist?). Ich weiß ja nicht wie Euer Grundstück verläuft, aber bei uns gab´s mal einen ähnlichen Fall (Grundstück in 2. Reihe) und mit einem kleinen Streifen hat er sich die Zufahrt gesichert.

    Gruß
    Ralf
     
  5. salleD

    salleD

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    Das sagt das Gesetz - wenn man's nicht regelt

    § 917 Notweg

    (1) 1Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. 2Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.

    (2) 1Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.
    hier geht's weiter
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

    Aber Komma hier scheint es wohl so zu sein, das hier keine "Abtretung" erfolgt, sondern ein stinknormaler Kauf, der per Notarvertrag privatrechtlich abgewickelt. Mit Notar jdfls. in NRW.
    In diesem Vertrag kann dann auch ein Wegerecht von den Vertragsparteien grundbuchlich abgesichert werden. Darüberhinaus wäre auch eine öffentlich-rechtliche Absicherung über eine Wegebaulast möglich.
    Was die Verkehrssicherungspflicht eines privaten Anliegers bei einer Bushaltestelle betrifft muß man wirklich die Satzung lesen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die VSP beim Buslinienbetreiber oder der Kommune liegt.

    Ein Fallstrick könnte noch in der Veränderung des Grundstücks liegen; sollte es sich bei der Bushaltestelle um eine Bucht handeln, verlängert sich nach der Ausparzellierung die Strassenfront des Grundstücks und könnten höhere Strassenreinigungsbeiträge nach sich ziehen.

    Aber ansonsten, wie wir in Wetfalen sagenn würden: Wech damit.
     
  6. Baumal

    Baumal

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    ansonsten gibt es noch das baugesetzbuch, 5.teil.
    da steht einigens drin über die enteignung von grundstücken.
     
  7. #7 Waldamorbach, 11.10.2007
    Waldamorbach

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    Grundstücksabtretung an Gemeinde!

    Hallo!

    Tja, werden dem Verkauf wohl zustimmen, aber haben werden wir nichts davon, da die Bank schon signalisiert hat, dass sie dem Verkauf nur dann zustimmen würde als Gläubiger der Sicherungsgrundschuld/Hypothek, wenn das Geld direkt an sie abgetreten wird, da sich ja dann der Wert des Objektes senkt.

    Dabei wissen die, dass wir das Geld für die Sanierung des Keller´s ganz gut gebrauchen könnten. Tja, kaum da schon wieder weg das liebe Geld!

    Gruss Andreas
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Wow, habt Ihr mit 120% Beleihungsgrenze finanziert oder was?

    Aber Banken sind sowieso ein Kapitel für sich. Irgendwann werde ich mal ein Buch darüber schreiben..:mad:

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 11.10.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ein ...

    ... klitzekleines Lageplänchen wäre trotzdem sehr nett gewesen :konfusius .
     
Thema: Grundstücksabtretung an Gemeinde?!
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