Ablauf Forenbau Nr.3

Diskutiere Ablauf Forenbau Nr.3 im Besser Bauen - Forenbauten Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen den Bau eines Einfamilienhauses in der preislichen Region um die 300.000€ incl. Keller, gehobene Ausstattung. 1) Ist es...

  1. docno

    docno

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zahnarzt
    Ort:
    -
    Hallo,

    wir planen den Bau eines Einfamilienhauses in der preislichen Region um die 300.000€ incl. Keller, gehobene Ausstattung.

    1) Ist es so, daß der Architekt schon für das erste grobe Angebot eine Summe von ca. 2500€ für die Vorplanung verlangen kann? Zeichnungen der Räume liegen bereits vor.

    2) Ich fragte ihn nach einer groben Einschätzung (d.h. ich habe die meisten Ausstattungs-Wünsche schriftlich mitgeteilt) und bekam die Antwort, daß irgendeine Aussage zu den Kosten nicht möglich sei.
    Abweichungen von 25% müßten sonst einkalkuliert werden und es müsse sofort ein vertrag geschlossen werden.


    Bittet jeglicher Architekt direkt bei der kleinsten Aussage/Planung zur Kasse?

    Was haltet Ihr davon?
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Na ja, wenn ich meinen Arzt anrufe, dann kostet mich das 10,72€, auch wenn er mir nur sagt ich solle mich für 1 Stunde auf´s Ohr legen.

    Ob der Betrag gerechtfertigt ist? Immerhin dauert so ein Telefonat typ. 2 Minuten.

    Was ich sagen wollte, es ist alles relativ.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 10.10.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Also ...

    ... wenn ich zu meinem Zahnarzt gehe bittet der mich immer zur Kasse,
    auch wenn er gar nix gemacht hat :cool: .

    Ich will damit sagen: irgendwas muss er ja wohl gemacht haben (oder machen sollen), um diesen Honoraranspruch zu rechtfertigen.
    Mir ist die Situation noch nicht ganz klar.

    R.B. war schneller :mad:
     
  4. #4 Manfred Abt, 10.10.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Bitte mal ein wenig die Suchfunktion nutzen bzw. alte Beiträge durchlesen. Da findet sich zu der Frage eine ganze Menge.
    • Angebot ist kostenfrei, heißt auch nicht Angebot sondern Leistungs-/Honorarvorschlag.
    • Vorplanung ist kostenpflichtig, Honorar regelt sich nach HOAI
    • Angebot ist was anderes als Vorplanung
    Also, wenn er Zimmerwünsche dreidimensional in ein Gebäude umpacken soll braucht er mindestens eine Vorplanung. Sinnvoll ist das eh nicht.
    Was ist denn jetzt vorgegeben: Kostenrahmen 300.000 oder Zimmerzeichnungen mit Ausstattungswünschen?
    Bei "Aussage" kaum einer, bei Planung muss er. Andere Berufsgruppen rechnen schon jede telefonische Aussage ab.
     
  5. docno

    docno

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zahnarzt
    Ort:
    -
    Danke, diese Antwort hat mir wirklich geholfen :eek:
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    hallo,

    mal anders herum gefragt, was würden sie denn gerne für eine "aussage"
    oder gar planung für lau bekommen ?
     
  7. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    hier kann man es nachlesen
    http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/HOAI1996.php

    eine kostenschätzung abgeben ist nun mal so ne sache.
    ich verstehe zwar die aussage nicht ?!
    aber eine kostenschätzung ist erst nach der entwurfsplanung vorgesehen.
    und 25% abweichung sind aus dem "hohlen bauch" heraus angemessen.
    sie können mir auch nicht sagen wenn ich "nur" grinsend vor ihnen stehe , was mein zahnersatz kostet.

    richtige vorgehensweise beim individuellen hausbau mit architekten!
    a. eins bausumme festlegen welche nicht überschritten werden sollte.
    b. anzahl und anforderungen an die räumlichkeiten festlegen.
    c. selbstgebastelte skizzen nur als groben wunsch vorlegen und nicht als SOLL.
    - denn er hat das entwerfen, unter beachtung von lebensgewohnheiten, gelernt und nicht sie.
    und der satz "wir wissen jetzt schon wie wir wohnen wollen" bringt nichts ausser
    - keine ideen - kein individualismus - kein aha effekt bei den nachbarn.
     
  8. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Ob der Architekt das Honorar verlangen kann, hängt davon ab, welche LEISTUNG vertraglich vereinbart war und was davon erbracht worden ist.
    Sachverhalt?
    Wie sieht denn die Rechnung aus?
    Gruß
     
  9. docno

    docno

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zahnarzt
    Ort:
    -
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Also dann eben etwas direkter. JA, und Grundlage ist die HOAI.
    Ansonsten gibt´s ja noch die Möglichkeit einen anderen Architekten zu suchen, der solche Anfragen vielleicht etwas kulanter behandelt.

    Gruß
    Ralf
     
  11. docno

    docno

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zahnarzt
    Ort:
    -
    ähem sorry:


    Ich beziehe diese Frage auf meinen Beruf?
    Für planungen gibt es in unserem bereich so ca. Null-Cent.

    Kasse=Vollständig gratis
    Privat=30€

    --> auch wenn diese 5 Stunden dauern + 3 Beratungs-Termine beeinhalten

    Warum diskutieren wir diesen Quatsch eigentlich? Meine Fragestellung war eine andere.
     
  12. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland

    aus
    Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen, Ziffern A.0-B.107
    (Anlage zur Gebührenordung für Ärzte GOÄ: #P= Punkte, #€= Einfachsatz)
    :e_smiley_brille02:
     
  13. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ich dachte ich hätte alles gesagt bzw. gelinkt
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    um mal sachlich zu bleiben, ich habe diese frage nicht auf ihren
    beruf bezogen. würden sie die erwartungen schildern welche sie
    an den architekten haben, wäre ich vielleicht mit vergleichen
    bezüglich ihres berufstandes gekommen..

    nur mal nicht gleich genervt sein auf den nerv gehen sie
    ihren patienten eh jeden tag. :D
     
  15. #15 Baufuchs, 10.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ungeschickter

    Architekt lässt grüßen.

    Ein Architekt ist sehr wohl in der Lage auf Basis vorgelegter Szizzen und Beschreibung der Ausstattungsmerkmale zu beurteilen, mit welchen Baukosten zu rechnen ist.

    Wie sollte sich sonst ein Bauherr dazu entscheiden eine bestimmte Bauidee weiter zu verfolgen?

    Alles was dann kommt -Vorentwurf/Entwurf etc.- wird auf Grundlage eines abzuschliessenden Architektenvertrages n. HOAI abgerechnet.

    Wenn es mit Architekten nicht klappt, mal mit einem guten Generalübernehmer versuchen. Begriffserkärung hier
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ungeschickt

    @ baufuchs war er doch gar nicht der docno möchte keinen vertrag abschließen.
     
  17. #17 Baufuchs, 10.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe

    ich anders.
    Docno schreibt, daß der Architekt für das "erste grobe Angebot Vorplanung für 2.500 € machen will".

    Kann Docno ja beantworten:
    Ging es darum zu erfahren, ob das Haus nach Skizzen/Beschreibung der Ausstattungsmerkmale zum Preis x machbar ist?

    Meine Meinung:
    Zur Beantwortung dieser Frage braucht es keinen Vertrag.
    Sagt der Architekt OK wird gehen, kann ich über einen Vertrag nachdenken/abschliessen.
    Sagt er nein, kann ich es lassen oder ihn mit der Planung eines ins Budget passenden Objekts beauftragen.

    Will er vor Beantwortung dieser Grundsatzfrage einen Vertrag, ist er für mich der falsche Mann.
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    @baumal: letzteres wissen wir nicht ..
    die systematik bauherrenseits ist suboptimal, da wird über´s knie gebrochen:
    "hey du architekt, ich hab hier die grundrisse, sind gut und bezahlbar, oder?" ;)
    aber hätte ja vielleicht im direkten kontakt geklärt werden können.

    die chance hat der architekt verpasst. ob bewusst oder unbewusst, is wurscht,
    das war echt undiplomatisch .. dabei ist das doch meine domäne.


    @doc: die ganze planung besser organisieren - dann klappts bestimmt.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich interpretiere mal wieder (und lass mich gerne korrigieren)
    Der Fragesteller hat eigene Skizzen, geht damit zum Architekten, tritt dort in der auch hier gezeigten etwas spitzen Art auf und fragt danach was das Haus konkret kosten wird
    >> Das können Sie doch sicher ganz schnell mal ermitteln, Sie haben doch Erfahrung<<
    und was der Architekt kostet.
    Der Architekt hat scheints eine gewisse Berufserfahrung, weist daher darauf hin, daß solche Schnellschüsse sehr große Toleranzen haben, nennt eine Zahl und weist darauf hin, daß weitere Leistungen natürlich per Vertrag geregelt werden müssen.
    Ob das nun ungeschickt oder klug war, darüber kann mann streiten. Ich habe eine Meinung dazu. (Die ich meinem Interessenten aber anders darstellen würde :))
    Im Übrigen sind die 2.500 SEHR freundlich ermittelt. Bei 300.000 € macht das 250.000 anrechenbare Kosten und dann sind 2.500 Leistungphase 2 bei Honorarzone III Mittelsatz.
    Für das, was ich hier herauslese, war das eher unterdurchschnittlich - denn die nächste Frage kömmt
    >>Da geht doch noch was<<
    MfG
     
  20. #20 Manfred Abt, 11.10.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Nein, stimmt nicht, er schrieb:
     
Thema:

Ablauf Forenbau Nr.3

Die Seite wird geladen...

Ablauf Forenbau Nr.3 - Ähnliche Themen

  1. Ablauf Sockelputz auftragen

    Ablauf Sockelputz auftragen: Hallo zusammen, vermutlich eine dämliche Frage, aber ich finde dazu einfach nichts konkretes. Wie genau sieht der der Ablauf beim Verputzen...
  2. T-Stück WC-Ablauf zulässig?

    T-Stück WC-Ablauf zulässig?: Hallo zusammen, ich lese schon lange und viel mit, jetzt habe ich allerdings selbst mal eine Frage. Unsere Toilette im EG verstopft immer wieder....
  3. Treppenabgang von Garten in Keller - Ablauf und Drainage?

    Treppenabgang von Garten in Keller - Ablauf und Drainage?: Guten Abend, nach dem Lesen einiger sehr hilfreichen Foreneinträgen hier, habe ich nun eine konkrete Frage zu o.g. Thema: Ich habe an der...
  4. Heizungs und Wasser Ablauf verstecken

    Heizungs und Wasser Ablauf verstecken: Werter Forum, Ich möchte an dieser ungedämmten Aussen-Ziegelwand die Heizungs/Wasser/Ablauf-Rohre hinter einer Blende verstecken die vom Klo aus...
  5. Ablauf Blumenkästen - Sickerloch im Boden - Drainagekies

    Ablauf Blumenkästen - Sickerloch im Boden - Drainagekies: Hallo zusammen, ich plane derzeit drei große Blumenkästen auf meine Terrasse zu setzen. In der Vergangenheit stand dort ein Hochbeet, daher muss...