Lastfall "drückendes Wasser"?

Diskutiere Lastfall "drückendes Wasser"? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ich habe mich gerade mit den Lastfällen der DIN 18195-6 beschäftigt. Nun haben wir bei einem 35 Jahre alten, vor einigen Jahren verkauften Haus...

  1. #1 Latchino, 14.10.2007
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    Ich habe mich gerade mit den Lastfällen der DIN 18195-6 beschäftigt. Nun haben wir bei einem 35 Jahre alten, vor einigen Jahren verkauften Haus ein Gutachten erhalten, das den Lastfall "drückendes Wasser" zugrundelegt und aufgrunddessen eine enorme Renovierungssumme von uns per Klage gefordert werden soll.

    Nun ist die Situation aber die:
    - der Boden ist durchwegs stark durchlässig (i.d.R.Kies, sieht man aus dem Gutachten, bei dem Bohrkerne entnommen wurden),
    - der Grundwasserstand i.d.R. mindestens 30 cm unter der Kellerunterkante
    (weiß ich von der Kanalfirma).

    und dennoch ist in den "Hochwasser-Jahren" 1999 und im Jahr 2005 Wasser eingedrungen.

    Um welchen Lastfall handelt es sich denn nun bei diesem Haus?

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand aus dem Wust raushelfen könnte.
    Gruß, Latchino Smileys





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  2. #2 Baufuchs, 14.10.2007
    Baufuchs

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    Wenn

    Sie das Haus privat mit dem üblichen Vertragpassus "verkauft wie besichtigt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" verkauft haben, kommt es auf den Lastfall nicht an.

    Haftbar für Schäden/Mängel sind Sie nur dann, wenn Sie den Mangel kannten und diesen arglistig verschwiegen haben.

    Kümmern Sie sich nicht um den Lastfall, suchen Sie nach einem erfahrenen Baurechtsanwalt der Ihre Interessen vertritt.
     
  3. #3 Latchino, 14.10.2007
    Latchino

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    Danke für die schnelle Antwort, aber genau das, nämlich ein arglistiges Verschweigen, behauptet natürlich der Käufer (mit angeblichen Zeugen). Und um dies - und die Summe, die er einklagen will, nachweisen zu können, lies er eben genau dies Gutachten anfertigen.

    Es ist für mich wirklich wichtig, welcher Lastfall das ist.
     
  4. bernix

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    der Lastfall ist hier mE auch weniger von Bedeutung und arglistige Täuschung muss erstmal bewiesen werden...

    früher wurden Häuser so gebaut, dass unter normalen Umständen der Keller für den Zweck als Lagerraum nutzbar waren. In meinem Wohngebiet bedeutet dies: Alle Kellerdecke mehr als einen Meter über normalem Niveau. (oder entsprechend niedrige Deckenhöhe.
    Ich habe mich daran gehalten mit dem Erfolg, dass in besonders nassen Jahren das Grundwasser bis etwa 5cm unter Oberkante Kellerboden stand (erkennbar an einem Revisionsschacht im kellerboden).
    Ich kann also für meinn Fall (bei einem Hausverkauf) behaupten, dass ich nie Wasser im Keller hatte.

    Interessant wäre hier zu wissen, ob in deinem Fall unter Zeugen behauptet er schriftlich festgelegt wurde, dass der Keller immer trocken war und welche Zeugen aufgeboten werden, die das Gegenteil behaupten können (die ehemaligen Nachbarn?)

    gruss
     
  5. #5 Latchino, 14.10.2007
    Latchino

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    Bei einem Besichtigungstermin hatte der Käufer einen Freund dabei. Bei einem anderen wiederum einen anderen. Diese behaupten nun beide (angblich) er hätte uns nach Wasser gefragt - und wir hätten versichert, dass noch nie Wasser im Keller war. Dagegen stehen natürlich einige Indizien usw. Ich wollte allerdings niemand mit dem Rechtsfall an sich beschäftigen, wir haben auch einen guten Rechtsanwalt eingeschaltet.
    Trotzdem möchte ich - wegen des Gutachtens - wissen, welcher Lastfall unter obigen Bedingungen nach DIN 18195 vorliegt. (Stark sickerfähiger Boden, Bemessungswasserstand unter Bodenplatte und dennoch bei Hochwasserjahren Wasser im Keller).
    Kann denn keiner was speziell dazu sagen?
    Dennoch vielen Dank für die Mühe,
    Latchino



    .
     
  6. #6 Baufuchs, 14.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    hier lesen.
    Wie offensichtlich waren denn die Indizien?
     
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