Kumulierte Abrechnung Pflicht?

Diskutiere Kumulierte Abrechnung Pflicht? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Trotz Recherche im Netz hab ich dazu nichts gefunden, deshalb folgende - generelle und für EDV spezifische - Frage: 1 Muss ein Handwerker seine...

  1. archi3

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    Trotz Recherche im Netz hab ich dazu nichts gefunden, deshalb folgende - generelle und für EDV spezifische - Frage:

    1 Muss ein Handwerker seine Leistungen kumuliert abrechnen, wenn er Abschlagsrechnungen stellt?
    2 Trifft dies auch für den Bereich EDV zu?

    Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass ich eine kumulierte Abrechnung fordere, doch ist mir keine "Vorschrift" dazu bekannt, nach der es so sein muss.

    Sachverhalt:
    Leistungen aus dem Bereich EDV (im Rahmen der Errichtung eines Bauwerks) wurden pauschal beauftragt (Lieferung und Arbeit), die Zahlung wie folgt vereinbart: 1. Abschlagsrechnung x%, 2. Abschlagsrechnung y%, Schlussrechnung 100% abzüglich 1.+2. Abschlagsrechnung

    1. Abschlagsrechnung = ok
    2. Abschlagsrechnung wurde nur über den y%-Betrag gestellt (ich möchte sie aber gerne kumuliert haben)

    Wo ist die Abrechnung kumuliert/nicht kumuliert geregelt?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 14.10.2007
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  3. Baumal

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    es gibt keine allgemeine regelung.
    eine kumulierende abrechnung kann zuvor im bauvertrag festgelegt werden.
     
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