Zu groß gebaut- Was tun

Diskutiere Zu groß gebaut- Was tun im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle. Ich hoffe das mir hier jemand ein wenig zur Seite stehen kann. Bei uns sollte das Dach aufgestockt werden. Altbau vorderer...

  1. #1 plisken, 14.10.2007
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    Hallo an alle.
    Ich hoffe das mir hier jemand ein wenig zur Seite stehen kann.

    Bei uns sollte das Dach aufgestockt werden.
    Altbau vorderer Teil von 1940, Aufgestockt (auf insgesammt 2 Vollgeschoße) 1960 und 1990 hinten noch mal ein Zimmer (auch auf 2 Vollgeschoße) angebaut.
    Das ganze sollte jetzt aufgestockt werden. Zusätzlich sollte auf der Hofseite auf einer länge von ca 9m ein "rauszug" von ca. 70 cm und auf der Gartenseite ein "rauszug" von ca 1,5m hergestellt werden.
    Alles mit Statiker und Architekt geplant und eine Baufirma die alle Arbeiten erledigt.

    Als Grundlage sollte eine freitragende Decke dienen, die als Ringanker ausgelegt ist.

    Jetzt zum Pfusch
    Die Decke wurde von der Baufirma nach Aufmaß bestellt.
    Dies passierte auch unverzüglich.
    Der Deckenhersteller schickte jemanden vorbei, der maß nahm.
    Die Lieferung der Decke sollte ursprünglich 3-4Wochen dauern.
    Daraus wurden schon mal 7 Wochen.
    Dann wurde gesagt, die Decke kommt.
    Statt der Decke kam dann die Info (einen Tag von Liefertermin) dass die Decke zu kurz sei. Wieder kam der Deckenhersteller zum messen.
    2 Wochen danach wurde die Decke geliefert.
    Und siehe da...... Decke passt wieder nicht.
    Jetzt stimmte zwar die Länge, jedoch die ausschnitte für die 2 Kamine und die Treppe nicht mehr. Zudem war der seitliche Rauszug um einen Meter versetzt.
    Baufirma redet mit Statiker, der lässt schliesslich zu, das dass ganze vor Ort passend gemacht und zusätzlich mit Eisen belegt wird.
    Einen Tag darauf wird auch schon Betoniert.

    Jetzt kam raus wo der Fehler lag:
    Mein jetziger Architekt, hatte als Grundlage die Pläne des Architekter vom Anbau von 1990 genommen. Dort stimmten alle Maße bis die der länge des Hauses. Hier wurde das erste Zimmer das bereits von 1940 stammt, um einen Meter zu kurz angegeben.

    Was für die Decke ja keine Rolle spielt, da diese ja nach Aufmaß bestellt wurde.
    Doch wer trägt hierfür jetzt die Kosten?
    Dazu kommt ja noch, dass praktisch schon 1990 einen Meter länger gebaut wurde als ursprünglich genehmigt. (Der damalige Anbau entsprach schon den Maßen, nur die gesammtlänge des Hauses nicht)

    Was passiert nun??????
    Muss ich eine Strafe vom Bauamt fürchten????
    Wer trägt die Mehrkosten?????
    Mein ganzer Wohnbereich ändert sich ja dadurch !!!!

    Ich hoffe ich finde bei euch hilfe.
    Im voraus besten Dank.

    (wollte noch den Plan dazu hochladen, kommt leider immer nur "Fehler beim hochladen")
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    gibt´s keine Werkplanung zu diesem Bauvorhaben ???
    .
    .
    da stellen sich mir die Nachhaare auf ... sowas kenn ich ned,
    ich möchte ned wissen wie die Statik für diese Decke dazu passt (!)
    .
    Ich glaub hier hat man auch an der falschen Stelle gespart (!)
    .
     
  3. #3 plisken, 14.10.2007
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    Wo sollen wir den gespar haben ?
    Architekt, Statiker, Baufirma !
    Alle mit erstklassigen Refferenzen.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    bei einen Altbau werden zuerst Bestandspläne gezeichnet, darauf
    wird die neue Eingabe- bzw. Werk- und Detailplanung abgestimmt,
    jede Aussparung samt Kaminlöcher kommen da mit rein ... das ganze
    geht dann zum Tragwerksplaner der sich vorher schon ein Bild von
    der Baustelle machen konnte (!) ... so kenn ich des, der Bauunternehmer
    hat dann sein Gewerk nach der Werkplanung zu erstellen, falls es wirklich
    mal zu Maßdifferenzen kommt (sind meist minimal) wird des vor Ort geklärt
    und der Bauunternehmer müsste dann schon in der Lage sein anhand
    der Werkplanung bzw. der Maßdifferenzen seine Decke zu bestellen (!)
    .
    das "hier":
    .
    .
    sprich daß der Deckenhersteller selber raus muss ist ein Armutszeugnis
    für "alle" beteiligten ... Lieferung 3-4 Wochen nach Auftragseingang ist
    schon sehr viel Zeit ... bei 7 Wochen stell ich mal "alles" in Frage
    bevor ich die Hintergründe kenne ... und bleib dabei sowas kenn ich nicht,
    und da stimmt auch was nicht (!)
    .
     
  5. Baumal

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    ...dann hat sich ihr mit werkplanung beauftragter architekt auf bestandspläne
    verlassen ohne aufzumessen. das ist nicht korrekt.
     
  6. Baumal

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    irgendwo ist der wurm drin..
     
  7. Josef

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    Zur Errinnerung:
    .
    .
    ich hab schon viele Altbauten umgebaut ... das was immer
    ned gepasst hat waren die alten Bestandspläne (!)
    .
    aber was iss schon gross dabei, denn Tragwerksplaner am besten gleich unterm
    Arm und gleich die Maße für die neuen Bestandspläne mit zusammen tragen ???
    .
     
  8. Baumal

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    altbaumodernisierung/-umbau= anhand bestandsplänen (falls vorhanden) neu aufmessen.
    anhand neu aufgenommener bestandspläne werkpläne erstellen.
    so hab ichs mal gelernt und hat sich bis dato bewährt.....
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    und wenn man sich vermessen hat iss des auch kein Problem ... entweder
    man übernimmt des im Werkplan oder der Polier draussen klärt des mit
    dem Architekt und gut iss´es (!)
    .
    "ja" das iss es ... so kenn ich´s (!)
    .
     
  10. #10 plisken, 14.10.2007
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    Ok,
    habs kapiert.
    Als Laie bekommt man halt keine Anleitung für sowas.

    Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen.
    Wobei ich immer noch der Meinung bin:
    Falsche Pläne hin oder her, wenn ich 2x etwas ausmesse und es passt dann immer noch nicht, sollte ich besser nicht auf die Menschheit losgelassen werden.:mauer

    Hat dennoch jemand eine Antwort auf meine Fragen?

    Was passiert nun??????
    Muss ich eine Strafe vom Bauamt fürchten????
    Wer trägt die Mehrkosten?????
    Mein ganzer Wohnbereich ändert sich ja dadurch !!!!
     
  11. #11 planfix, 15.10.2007
    planfix

    planfix Gast

    war das haus bisher schon größer als in der alten genehmigung?
    wann wurde die letzte vermessung ausgeführt? ist das haus in der richtigen größe im amtlichen lageplan dargestell?
    die mehrkosten dürften sowiesokosten sein, weil du die größe ja sowieso wolltest.
    was die änderung der baugenehmigung angeht, solltest du mal vertrauensvoll mit deinem archi reden, der hat ja wohl vergessen die bestandsmaße zu prüfen. vielleicht bringt der hier die kuh elegant vom eis.
     
  12. #12 plisken, 15.10.2007
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    @planfix
    Habe den alten Lageplan leider nicht da.
    Deshalb weiß ich auch nicht wie dort die reale Größe angegeben ist.
    Ich kann nur sagen, dass für den Anbau 1990 komplett neue Pläne gezeichnet wurden, weil nichts mehr da war.
    Hier wurde schon der Bock geschossen.
    Das erste Zimmer, an dem seit 1940 nichts mehr verändert wurde, ist hier einen Meter zu kurz gezeichnet und bemaßt, was sich eben auf die tatsächliche Gesamtlänge des Hauses auswirkt.

    Das Grundstück wurde seit dem Krieg nicht mehr vermessen.
    So wie das hier ausschaut, fehlt uns auf der rechten Seite etwas vom Grundstück, dafür haben wir hinten etwas zuviel.
    Damals wurde noch nicht so genau gebaut und gemessen.
    Wenn das hier wirklich mal vermessen würde, müssten wahrscheinlich alle Nachbarn ein Stück vom Häußchen abreißen.

    Was die "sowiesokosten" angeht, bin ich mir bewusst, das die auf mich zukommen. Die Baufirma muss ja auch für 5m² mehr bauen als im Angebot angegeben. Damit kann ich leben.

    Aber was ist mit den kosten für die neue Statik für`s Dach?
    Hier stimmt überhaupt nichts mehr und muss komplett neu gemacht werden!

    Und wer trägt die Verantwortung und evtl. die Kosten gegenüber dem Bauamt?

    Was mir auch tierisch auf den Senkel geht, ist, dass meine Gaupe nicht da ist wo sie hingehört und das Haus optisch verschandelt ist, da der seitliche Rauszug nicht in der Hausmitte liegt. Wer kommt dafür auf?

    Morgen kommt der Architekt.
    Bin mal gespann was er zu sagen hat.
    Falls mir jemand bei meinen Fragen helfen kann.........
    dann danke.
     
  13. sepp

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    die frage ist:

    verstösst die bebauung gegen geltendes recht?
    wurde kein amtlicher lageplan von der genehmigungsbehörde gefordert?

    ich sehs mal so -
    daß die optik vom bau versaut ist, geht auf die kappe des architekten.
    der sollte eigentlich in der lage sein seine planung umsetzen zu lassen.
    der unternehmer sitzt mit im boot, da er die pflicht hat messungen zur ausführung vorzunehmen.
    dann hapert es hier ganz gewaltig an der koordinierung,
    denn normalerweise wird ein fertigteil vor ausführung vom verantwortlichen freigegeben.
    und jetzt die -wie vorher schon erwähnte- frage wer hat das ding bestellt?
    was allerdings sie nicht wirklich interessieren muss,
    denn das ist sache des architekten der ein werk schuldet.
    wie er "seine" schuldigen findet, ist detailsache und kann hier nicht erforscht werden.
    natürlich vorausgesetzt, daß der architekt mit allen leistungsphasen beauftragt wurde.
    trotzdem gehört er aus dem dorf gejagt, wenn er nicht in der lage war, mit einem maßband das gebäude abzulaufen.
     
  14. #14 plisken, 16.10.2007
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    Dank erstmal an alle.

    Architekt war heut da, sah das alles ganz locker und keinen Handlungsbedarf.
    Könnte angeblich überhaupt nichts passieren, da der fehlende Meter ja im Altbau, also von 1940 läge.
    Dazu käme noch, dass die Bebauung rechtens ist und keine Bau oder Nachbarschaftsrechte verletzt wurden. Nur unser Garten wäre 1 m kürzer als im Plan gezeichnet.

    Hört sich zumindest gut an.
    Ob das so stimmt oder nicht, kann ich leider nicht beurteilen.

    Was passiert eigentlich, wenn jetzt alles glatt läuft, das Bauamt den Meter zuviel bei der Abname (gibts das überhaupt noch?) nicht bemerkt und in 20 Jahren kommt das dann irgendwie ans Licht, weil z.B. der Nachbar sein Grundstück vermessen lässt???
    Mein Architekt lebt bis dahin vielleicht überhaupt nicht mehr.

    Das mit der Decke ist geklärt, die Schuld teilen sich Baufirma und Deckenhersteller. Das muss sich mal einer vorstellen.
    Die Messen die Decke korrekt auf.
    Dann bekommen die im Werk auf einmal 2 Pläne in die Hand und produzieren dann einfach mal die, die am kürzesten gezeichnet war, da angeblich von der Bauleitung niemand zu erreichen war.
    Als sie merken, dass die Decke nicht passt, hängen sie halt den fehlenden Meter einfach hinten dran? :mauer
    Statik ade.

    Das sowas in Deutschland möglich ist, hätte ich nicht gedacht.

    Ich versuch jetzt erstmal den ursprünglichen Lageplan und evtl. alte Pläne vom Urzustand zu besorgen.
    Dann seh ich weiter.

    MfG
     
  15. Baumal

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    sie hatten doch einen bauantrag gestellt. bestandteil davon ist ein amtlicher lageplan.
    was wurde eingereicht, wenn es der ursprüngliche lageplan war und akzeptiert wurde
    brauchen sie nichts besorgen der sollte in ihren antragsunterlagen zu finden sein.

    abstandsflächenflächenberechnung?

    das mit der decke ist ein ding...
     
  16. #16 plisken, 16.10.2007
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    Hab jetzt nochmals alle Unterlagen durchwühlt.

    In dem von meinem Architekten eingereichten Lageplan, ist das Haus knappe 16m lang.

    In dem Lageplan von 1990, der von dem damaligen Architekten eingereicht wurde, ist der alte Teil des Hauses 11m lang plus die 5m Anbau, ergibt auch 16m.

    Allerdings war das Haus bereits vor 1990 keine 11m sondern 12m lang.

    Womit wir seit 1990 eine reale Gesamtlänge von 17m haben.

    Wurde also immer so weitergetragen.
    Was ich jetzt nicht sagen kann, ist wie weit dies zurückreicht.

    Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage aussieht?

    Danke
     
  17. Baumal

    Baumal

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    zur rechtslage sage ich nix.
    dein architekt hat die abstandsflächen geprüft.
    weiter machen..
     
  18. #18 Gast3007, 17.10.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.10.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Nur so grundsätzlich und als Erklärung zur Antwort von Baumal ...

    ... bei uns in BW
     
  19. sepp

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    @reilinga
    du solltest die ganze verordnung und deren weitere möglichkeiten zitieren oder bleiben lassen, nicht daß das noch einer für bare münze hält.

    rechtslage weiss ich nicht .....
    aber der lageplanverfasser hat einen groben fehler gemacht, indem er eine falsche länge eingetragen hat.
    obs rechtlich relevant ist, kann hier keiner beurteilen.
    wie gesagt:
    wenn der bau nicht gegen geltendes recht verstösst und das bauamt abgenommen hat, kann dir auch nach "20" jahren kein rückbau drohen.
     
  20. #20 Gast3007, 17.10.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    :winken @ Sepp und alle

    Du (Sepp) hast recht :konfusius und unter http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html#Abstandsflaechen findet sich zumindest für BW das rechtliche zu Abstandflächen. Ich hatte das falsch in Erinnerung (oder es wurde mir von meinem Archi falsch gesagt - oder ich hab es zu sehr vereinfacht) und wollte eigentlich nur dem Fragesteller einen Tip (LBO) geben, wo er mehr Details zu dem findet, was "Baumal" recht kurz geschrieben hatte.

    Auch wollte ich sagen, dass es durchaus einen Unterschied (gerade im Grenzbereich 16 Meter) machen KANN (nicht Muss), wie lange ein Haus ist. Außerdem will "plisken" sein Haus aufstocken und daher ist die Abstandsfläche sicherlich (also wieder keine Gewähr zu dieser Aussage) neu zu berechnen - das alte, genehmigte, gilt nur für den "Altzustand" (wobei ich das nicht wußte - wieder was gelernt :konfusius).

    @ plisken: es wird niemand hier im Forum Dir eine Rechtsberatung geben. Dafür bleibt Dir nur entweder der Anwalt oder der Architekt übrig :angel:

    Gruß Reilinga

    p.s. Kann bitte ein MODERATOR mein Beispiel aus meinem vorhergehenden Text löschen ? Der Rest ist ja allgemeingültig und kann stehenbleiben. DANKE !
     
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