Nachbar verweigert WDVS und Rinne

Diskutiere Nachbar verweigert WDVS und Rinne im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle. Wir stocken derzeit unser Haus auf. Einseitige Grensbebauung. An dieser Grenze haben wir 2 Nachbarn. Der erste stimmt einem...

  1. #1 plisken, 15.10.2007
    plisken

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    Hallo an alle.

    Wir stocken derzeit unser Haus auf. Einseitige Grensbebauung.
    An dieser Grenze haben wir 2 Nachbarn.
    Der erste stimmt einem WDVS mit 10cm und über sein Grundstück ragende Regenrinne zu, der zweite (hier dreht es sich wirklich nur um einen Meter länge!!) nicht.
    Jetzt kommt der Witz:
    Bei dem 2. Nachbarn, müssten wir erst ab einer höhe von 2,5 Metern dämmen, da er selbst an unserem Haus eine 1 Meter lange Mauer gezogen hat.
    Die Rinne würde übrigens in 8 Metern höhe laufen.
    Das ganze liegt dazu noch in seinem Garten, beeinträchtigt also nichts.

    Er lässt aber diesen Überbau nicht zu.

    Hab ich hier eine Möglichkeit, das ganze doch noch durchzubringen???

    Auf der einen Seite muss ich Isolieren und eine außenliegende Rinne anbringen, auf der anderen Seite darf ich es nicht.

    Bin auf eure Antworten gespannt.

    Im voraus besten Dank.
    MfG
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2007
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    Wieso. Es gibt andere Entwässerungslösungen. Wenn also genug Grenzabstand für die Dämmung da ist, gips keinen Grund, nicht zu dämmen.
    MfG
     
  3. Julius

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    Dann macht man halt die Mauer in dem Abschnitt etwas dünner (ggf. höhere Festigkeitsklasse) und nimmt dazu Dämmung mit niedrigerer WLG, um die Werte UND die Baulinie einzuhalten.
     
  4. #4 Gast3007, 16.10.2007
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    Servus :winken,

    ich meine gelesen zu haben, dass man bei gewissen Voraussetzungen (größere Renovierung eines Altobjektes) dämmen "muss" (wegen Enev). Ich leider aber nichts genaues drüber (evtl kann da ein echter Experte mehr dazu sagen, wann genau das gemacht werden muss).
    Im Zweifel wäre eine weitere Möglichkeit auch das Bauamt einzuschalten und dort zu Fragen ob und ggf. mit welcher Begründung hier der Nachbar zustimmen muss ?
    Habt ihr schon mal gefragt ob Ihr die Fläche abkaufen könntet bzw. ob er gegen Geld seine Unterschrift geben würde ? (1m x 20 cm = 0,2qm kosten sicherlich keine Welt)
    Zu guter letzt - was sagt denn der Planer/Architekt dazu ?

    Gruß Reilinga
     
  5. Bruno

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    Wenn der Nachbar nicht will, dann muss er nicht. Das BGB gibt ihm recht, er darf allein bestimmen was auf seinem Grundstück passiert.

    Dämmanforderungen aus der EnEV können das nicht kippen. Man muss, wie schon angedeutet, andere technische Lösungen suchen, z.B. andere Wandkonstruktionen (Julius) und Dachentwässerungskonstruktion (Ralf). Im EG könnte man auf Innendämmung verwiesen werden, falls da etwas passieren muss.
     
  6. gsch

    gsch

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    Solange es eine andere Lösung gibt und diese auch zumutbar ist, wird keiner den Nachbarn zu irgendwas zwingen können.
    Prüfe erstmal, ob und wie es geht und welche Mehrkosten und Einschränkungen auf deiner Seite dadurch verursacht werden. Dann überleg' dir, was es dir wert wäre, die ursprüngliche Lösung zu realisieren. Und dann sprich nochmal mit dem Nachbarn darüber. Vielleicht willigt er ein, wenn er sieht, dass er so dein Vorhaben ohnehin nicht verhindern kann.
    Lösungen wie ein Abkaufen des betroffenen Grundstücksstreifens sind zwar denkbar, aber aufgrund der Kosten eher nicht zu empfehlen (Vermesser, Grundbuchamt, Notar, ...).
     
  7. #7 Etzkorn, 16.10.2007
    Etzkorn

    Etzkorn Gast

    Hallo
    Bei mir war Ungefähr das gleiche Problem.Der Nachbar verweigerte mir mein 10cm WDVS anzubringen.Er behauptete das mein Haus direkt an seiner Grenze gebaut ist.Ich habe dann ein Vermessungsbüro beauftragt die tatsächliche Grenze auszumessen.Diese Messung hat ergeben das noch etwa 20cm des "Nachbarhofes" mein Eigentum sind.
    Ein alter Maurer hat mir dann erklärt das früher immer so gebaut worden sei um das anfallende Dachwasser auf dem "eigenen Grundstück" heruntertropfen zu lassen.
    Vieleicht ist das bei Dir ja auch der Fall..

    Gruß CE
     
  8. #8 Gast3007, 17.10.2007
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Servus :winken,
    dann bleibt noch ...
    es muss ja nicht im Grundbuch mit allem hin und her eingetragen werden hauptsache er duldet es und es ist "Aktenkundig".
    Aber Danke an Bruno und Gsch für die Info.

    Gruß Reilinga

    p.s. Ich hatte irgend was im Hirn, dass man bei einer kompletten Fassadenrenovierung in einem Mietshaus nach der ENEV eine Dämmung außen anbringen muss - offentsichtlich hab ich mir da was falsche gemerkt.
     
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