Dampfbremse

Diskutiere Dampfbremse im Dach Forum im Bereich Neubau; Tja Das Problem liegt darin, dass ich das Gutachten m.E. im Rahmen meiner Verkaufsabsichten nicht ignorieren kann, da ja zunächst mal ein Mangel...

  1. Frejo

    Frejo

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    Tja

    Das Problem liegt darin, dass ich das Gutachten m.E. im Rahmen meiner Verkaufsabsichten nicht ignorieren kann, da ja zunächst mal ein Mangel behauptet wird und ich dies nicht verschweigen kann und darf. d.h., ich muß es "aus der Welt" bekommen. Dies gelingt meines Erachtens nur, wenn ich nachweisen kann, das kein Mangel besteht oder ich den bestehenden Mangel beseitige.

    Den Hinweis zur Wertigkeit des "Privatgutachtens" halte ich für wichtig. Ich bin morgen bei meinem Anwalt und werde dies mal diskutieren. Ich werde natürlich auch hier darüber berichten.

    Es wird Zeit, dass wir unsere Akkus wieder aufladen :winken

    bis Morgen
    Frejo
     
  2. MB

    MB Gast

    Dummheit ohne Grenzen

    Ich habe gerade die Akkus der Maus gewechselt. Die waren es gar nicht. es waren die der Tastatur :)

    Ich sehe kein Problem darin, das Trauerspiel aus der Welt zu setzen.

    Ich schreibe schon mal was offiziell dazu. Bin aber morgen den ganzen Tag unterwegs. Anrufweiterschaltung sollte aber ab Mittag (vorher auf MAJ geleitet) aktiv sein. Bei Fragen: nur zu!

    Nicht wundern, wer sich meldet. Das wird flexibel gehandhabt: wer gerade Zeit hat :)
     
  3. Frejo

    Frejo

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    Der Anwalt sagt

    - wertlos ist das Gutachten allemal, ich bin aber zumindest verpflichtet, bei einem evtl. Verkauf darauf hinzuweisen, dass es behauptete Mängel gibt und eine abschließende Klärung noch aussteht.
    - es enthält eindeutig unzulässige Aussagen bezüglich der rechtl. Beratung (die Verfolgung bzw. Ahndung bringt uns jedoch in der Sache jetzt nicht weiter).
    - Bezüglich der Haftung für evtl. Schäden macht er nicht viel Hoffnung dies noch auf den Architekten oder Bauträger (bzw. dessen Versicherung) abzuwälzen, da hierfür schon ein krimineller Tatbestand nachzuweisen wäre ("Arglist", "Vorsatz"). Wie soll man das nachweisen?

    Entscheidend ist aber aus seiner Sicht, dass nun möglichst schnell zu klären ist, ob und wenn ja welche Mängel tatsächlich bestehen und ob ein Schaden tatsächlich entstanden ist, was hierfür die Ursache ist und wie diese beseitigt werden können.

    Zu seinen Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise möchte ich mich in diesem Forum - letztlich aus prozesstaktischen Gründen - nicht detailliert äußern.

    Dem interessierten Leser werde ich dies jedoch gerne per mail schildern.

    Frejo
     
  4. MB

    MB Gast

    Ich habs ja schon

    Da lag ich ja richtig. Auch das schreibe ich natürlich hier nicht hin, erteile aber "Frejo" ausdrücklich die Erlaubnis, über die von mir zur Verfügung gestellten Texte und Unterlagen frei zu verfügen.
     
  5. Frejo

    Frejo

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    Danke MB

    Herzlichen Dank dafür - natürlich auch an die anderen Forumsteilnehmer.

    Herr Ebel, Ihre Meinung zu dem "Gutachten" würde mich noch sehr interessieren.

    Gruß
    Frejo
     
  6. MB

    MB Gast

    Herr Ebel

    ist sicherlich der kompetenteste Ansprechpartner zu diesem Thema hier im Forum. Da stelle ich mich ohne Probleme hinten an. Er ist nur leider zu weit weg.

    Sie können aber sicher sein, daß ich mich mit Herrn Ebel kurzschließe. Das läuft im Hintergund.

    Wenn Sie nichts dagegen haben, werde ich Herrn Ebel auch den Schriftverkehr und die Bilder übermitteln.
     
  7. Frejo

    Frejo

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    Nur zu!

    das Gutachten müßte Herrn Ebel bereits vorliegen.

    Gruß
    Frejo
     
  8. Falko

    Falko

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    Trockenbau Fenster
    Lösung ist wichtiger,

    als ein Rechtsstreit, find ich.

    Also würde ich vorschlagen,
    - eine Dampfbremsfolie auf die vorhandene Konstruktion zu - befestigen.
    - Eine Konterlattung 6 cm im 62,5 er Abstand darüber
    - Die Zwischenräume mit 035 er Dämmung dämmen
    - Lattung anbringen
    - GKB
    - Tapezieren.

    Dieses alles kostet garantiert weniger wie ein Prozess mit div. Sachverständigen und

    bringt folgenden Vorteil: Je nach Dicke der vorhandenen Dämmung wäre Ihr Dachausbau ggf. so nach EnEV.
    Der Mehrwert bei Verkauf allein sollte die Kosten dafür decken.

    MFG
    Falko
     
  9. MB

    MB Gast

    Nicht so vorschnell, Falko

    Der Rechtstreit ist doch schon da. Es wird doch jetzt erst einmal festgestellt, ob die Behauptungen auch zutreffen. Vielleicht sind die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort ja schon vorhanden? Vielleicht wird die Luftdichtigkeit ja durch die Innenbekleidung erreicht?

    Die DIN 4108 schreibt ja gar nicht vor, wie die Luftdichtigkeit erreicht werden muß. Da stehen nur Beispiele drin. Man kann in der Tat die Luftdichtigkeit auch mit einer Tapete erreichen, mit einer Gipskartonplatte und auch durch andere flächige Baustoffe mit entsprechender Fugenausbildung.

    Den teuren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hat sich Frejo schon eingekauft.

    Mal sehen, ob er diese immensen Summen noch zur Verfügung hat (eine Tasse Kaffee mit zwei Stück Zucker und ggf. ein Glas Mineralwasser für den Mitarbeiter) :)
     
  10. Frejo

    Frejo

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    Kaffeeklatsch

    Der Kaffee ist schon aufgesetzt!

    Frejo
     
  11. MB

    MB Gast

    Kalter Kaffee

    Bis wir da sind, ist der kalt :)

    Das haben wir nun davon :) Nee, im Ernst. Montag würde gehen. Diese Woche war einfach zu eng.
     
  12. #32 Gast360547, 19.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nur mal so als gedankenstütze

    Moin,
    auch mir liegt das "Gutachten" vor und auch ich hab meine Probs damit.
    Das größte Problem hat aber Frejo, denn er kann nicht das tun, was er ansich müsste, denn er darf wg. des Gemeineigentum nix verändern. Egal was er macht, ER wird auf den Kosten sitzen bleiben.
    Sinnvoll wäre es u. U., sich mit seinem RA zusammenzusetzen und versuchen, ob es nicht machbar ist, eine Minderungssume zu fixieren, die dann wem auc himmer (hoffentlich dem Planer, denn darauf will der Gutachter hinaus) bzw. dessen Versicherung in Rechnung gestellt wird.
    Hier nützen wichtige und weitere Gutachten nichts, hier muß erst der Weg geklärt werden.
    Und da hoffe ich für Herrn Frejo, daß er Glück und einen guten Ra hat.
    GRüße
    stefan ibold
     
  13. Ebel

    Ebel

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    Also ich habe das Gutachten mal angeschaut.

    Punkt 3.2.4 "die zur Bauzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik gedeckt ist." Gemeint ist (gut gemeint bedeutet "falsch"), denn es muß etwa heißen "muß den zum Abnahmezeitpunkt gültigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen." Ein Bau kann sich ggf. über viele Jahre hinziehen in denen neue Vorschriften kommen.

    "In den anerkannten Regeln der Technik sind nur Mindestanforderungen festgeschrieben ...". Wieder großer Unsinn. Was anerkannte Regeln der Technik sind ist gleich zwei mal falsch: erstens nirgendwo festgeschrieben (und deswegen Auslegungsfrage), das Vieles, was als Regeln der Technik anerkannt wird, schriftliche Dokumente sind, ändert nichts an der Aussage; zweitens die anerkannten Regeln der Technik sind nicht Mindestanforderungen, Manches der anerkannten Regeln der Technik gilt für Mindestanforderungen, aber auch für gehobene Ansprüche gibt es anerkannte Regeln der Technik.

    Punkt 3.3.2 "Sollte sich Kondensat bilden ..." unglaublicher Blödsinn. Die Belüftung soll durchtretenden Wasserdampf abführen, damit sich kein Kondensat bildet.

    Punkt 3.3.7 "die Stöße sind mit einem geeigneten Aluklebeband zu verkleben ...". Praktisch ist jedes Alu-Klebeband dafür ungeeignet, da es z.B. bei Bewegungen von Stößen leicht reißt. Also wenn schon "die Stöße sind mit einem geeigneten Klebeband zu verkleben ..."

    Punkt 3.3.8 "nicht hinnehmbare Mängel". Das ist eine unzulässige rechtliche Bewertung, die bestenfalls der Besteller treffen kann, ob er irgendeinen Mangel hinnehmen will oder nicht bzw. ein Richter, ob der Kläger den Mangel hinzunehmen hat.

    "Durch diesen Mangel gelangt Kaltluft zwischen Wärmedämmung und Gipskartonverkleidung, die Oberflächen kühlen ab, in der Konstruktion bildet sich Tauwasser." In der Regel wird vorstehender Satz absoluter Schwachsinn sein. In dem ganzen "Gutachten" steht nichts zur Winddichtigkeit der Gipskartonverkleidungen. Also ist eine Luftbewegung wahrscheinlich ausgeschlossen, wo das "Gutachten" sogar von fehlender Lüftung spricht. Ohne Luftbewegung tritt aber nie kalte Luft unter die Dämmung.

    Damit sind auch die folgenden Aussagen "im Sommer werden die Wohnungen nicht ausreichend gekühlt, im Winter erfolgt ein hoher Wärmeabfluß" vollkommen aus der Luft gegriffene Behauptungen, die durch keine andere Ausführung gedeckt ist.

    Punkt 3.4.2 bis 3.4.5 Was sollen die Gemeinplätze? Wenn dann gehören diese in die Vorbemerkung, weil es sich um keine Sachaussagen im konkreten Fall handelt.

    Punkte 3.4.6 bis 3.4.7 sind Vermutungen, die überhaupt nicht begründet werden.

    Damit geht aus dem Gutachten Seiten 4 bis 11 nicht im Geringsten hervor, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

    Zusatzbemerkung von Staubdicht steht in den zitierten Normen nichts (müßte ich zwar noch mal überprüfen, ist aber für die Frage Feuchtigkeitsverhältnisse und Winddichtigkeit völlig irrelevant), schon aus dem Grund, weil dann ein Normstaub definiert werden müßte. Deswegen gibt es auch bei Staubfiltern verschiedene Klassen - je nach Staub.
     
  14. Ebel

    Ebel

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    Zusätzlich: Ggf. ist zu prüfen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche gegen den Gutachter zustehen. Wie Ihr RA richtig sagte, dürfen Sie das "Gutachten" nicht verschweigen (es sei denn es eistiert ein glaubwürdigeres Gutachten - dann wäre es kein Verschweigen). Wenn Sie durch ein falsches und/oder unvollständiges usw. Gutachten einen Schaden erleiden, ist der Gutachter dafür haftbar - ganz gleich ob einfacher Bürger, der ein Gutachten abgibt, ob er sich SV nennt, vereidigt ist oder ein öbuv SV ist.

    Bei einer Vereidigung müßte wenigstens stehen, wer ihm den EID abgenommen hat. Vielleicht hat ihn sein Nachbar vereidigt.
     
  15. Frejo

    Frejo

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    Danke schön Herr Ebel

    Durch Ihre fundierten Ausführungen bestätigen auch Sie, dass meine anfänglichen Vermutungen sich mehr als bewahrheitet haben.

    Nun muß ich hiervon "nur noch" die Eigentümergemeinschaft überzeugen und weg ist das vermeintliche "Gutachten".

    Hierbei habe ich jedoch kompetente Hilfe.

    Gruß
    Frejo
     
  16. Ebel

    Ebel

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    Ganz so einfach ist es nicht - höchstens, wenn Ihr RA Ihnen daß bestätigt, daß das "Gutachten" wirklich ein Gutachten ist, daß in die Ablage P (Papierkorb) gehört. Sie haben das Gutachten angefordert und bezahlt und sind evtl. an das Gutachten damit gebunden - aber das muß der RA klären. Wenn der "Gutachter" z.B. sein Gutachten zurückzieht und Ihnen Ihr Geld wieder gibt dann können Sie allerdings ohne weiteres so tun, als ob es das Gutachten nie gegeben hätte - aber das ist nur meine Meinung. Ihr RA sollte Ihnen das sagen, ob Sie den Schadenersatzweg gehen wollen oder ob die Aussicht auf einen Schadenersatzprozeß den "Gutachter" bewegen wird ...
     
  17. Frejo

    Frejo

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    Ja natürlich!

    Mit "weg" meine ich, dass der alte Gutachter von der WEG aus seinem Auftrag entlassen (und nicht bezahlt) wird (wg. Schlecht- bzw. Nichterfüllung) und ein neues qualifiziertes Gutachten in Auftrag gegeben wird. Dass er dies wohl nicht ohne weiteres (Rechtsstreit) hinnehmen wird, befürchte ich auch.

    Jedoch weisen Sie zu Recht auf mögliche Schadenersatzansprüche hin :deal , die ihn vielleicht etwas "geschmeidiger" machen.

    Gruß
    Frejo
     
  18. MB

    MB Gast

    "geschmeidig"

    Das ist gut :)

    Herr Ebel hat ja schon fast alles gesagt. Ob ein Gegengutachten Sinn macht oder nicht, entscheidet der Rechstanwalt. Dafür haben wir den ja studieren lassen :)

    Wieder der "klassische" Fall von Zusammenarbeit Rechtsanwalt und Sachverständiger (der, wie Herr Ebel richtig erwähnt hat, nicht öffentlich bestellt und vereidigt sein muß). Es ist und bleibt dann ein weiteres Privatgutachten.

    Allerdings kann dies sehr wohl als solide Grundlage für ein selbständiges Beweisverfahren dienen. Bei richtig gestellten Fragen ist der Prozeß schon mal in die richtige Richtung gebracht. Die Entscheidungen des dann gerichtlich bestellten SV spielen dann eine sehr große Rolle bei der Entscheidungsfindung (Urteilsfindung habe ich bewußt nicht geschrieben).
     
  19. Elec

    Elec Gast

    So wunderlich es klingt: Es gibt Normstaub !
     
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