Gebäudeeinmessung?

Diskutiere Gebäudeeinmessung? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, aus heiterem Himmel erreichte mich ein Bescheid über Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung. Danach soll eine...

  1. #1 Memakuer, 28.10.2007
    Memakuer

    Memakuer

    Dabei seit:
    28.10.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ang. öffentl. Dienst
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Hallo liebes Forum,

    aus heiterem Himmel erreichte mich ein Bescheid über Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung. Danach soll eine Luftbildauswertung ergeben haben, das Gebäude neu errichtet oder in ihrem Grundriss verändert wurden. Dem freundlicherweise beigefügten Lageplan des Katasteramtes kann ich entnehmen, dass dort die vorhandene Garage nicht eingetragen ist.

    Das Haus wurde 1980 gebaut, in allen Bauunterlagen (Bauantrag, Genehmigung liegt noch vor) ist die Garage vorgesehen.
    Leider hatte der Vorbesitzer (ich habe das Haus 1990 von meinem mittlerweile verstorbenen Schwiegervater gekauft) dem Bauamt nach Fertigstellung des Hauses geschrieben, dass auf den Bau der Garage aus finanziellen Gründen vorerst verzichtet wird. Das ergibt sich jedenfalls aus den Bauakten, die ich früher einmal eingesehen hatte.

    Die Garage wurde dann aber doch gebaut (vor meinem Hauskauf), der nachträgliche Bau aber offensichtlich nicht dem Bauamt gemeldet.

    Irritiert bin ich, dass ich 1996 bei einem Bauantrag für eine nachträgliche Verklinkerung auch die zu verklinkernde Garage mit angegeben habe, damals kam keine Rückfrage des Bauamtes hinsichtlich der vorhandenen Garage.

    Ich will mich erstmal darauf berufen, dass die Garage in der Baugenehmigung vorhanden war und weitere Anbauten nicht erfolgten, so dass keine Verpflichtung hinsichtlich einer neuen Gebäudeeinmessung besteht.

    Hat jemand mit einer nachträglichen Gebäudeeinmessung schon Erfahrungen gesammelt?

    Ist mit einer neuen Gebäudeinmessung wirklich nur die Vervollständigung des Katasters vorgesehen oder werden diese Daten auch genutzt, um ggf. "illegale" Anbauten zu ahnden?

    Ob die Garage ohne Genehmigung gebaut wurde, ist für mich allerdings auch noch eine Frage; die Genehmigung lag vor, wurde aber erst später gebaut.

    Nichts ist einfach.

    Danke erstmal an alle, die sich jetzt hoffentlich zahlreich antworten!
     
  2. #2 Baufuchs, 28.10.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist einfach.

    Lesen Sie mal den §14 hier:
    http://www.bdv-home.de/download/nw-vermkatg.pdf
    Liegenschaftskataster enthält Grundstücke und deren Bebauung. Veränderungen (Neubau/Umbau/Anbau etc.) sind zur Übernahme in das Kataster vom Eigentümer einmessen zu lassen.

    Fakt:
    -Garage baulich vorhanden, aber noch nicht ins Kataster übernommen, weil nicht eingemessen
    - Eigentümer (Fragesteller) = ist verpflichtet, die Einmessung durchführen zu lassen.
     
  3. #3 sk8goat, 04.08.2009
    sk8goat

    sk8goat

    Dabei seit:
    21.09.2006
    Beiträge:
    1.208
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    BW
    Bei mir hat sich jetzt das Stadtmessungsamt angekündigt. Die wollen eine Gebäudeeinmessung fürs Liegenschaftskataster durchführen.

    Ist es richtig, dass die Erfasssung des Gebäudes erst nach der endgültigen Fertigstellung erfolgt?
    Das Haus steht im Rohbau inkl. Dach u. Fenster. Außen nur teilweise angefüllt. Sollte ich dem Amt mitteilen, dass die Fertigstellung erst für Ende nächsten Jahres geplant ist und beantragen, dass erst 2011 vermessen wird?

    Außerdem steht im Beiblatt, dass man alternativ zum Stadtmessungsamt auch einen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bauftragen kann. Wenn ich meinen Vermesser nehme, den ich sonst immer beauftragt habe (für Lageplan, Schnurgerüst usw.) komme ich Gebührenmäßig sicher viel günstiger weg als die €447 die das Liegenschafkataster dafür haben will.
    Spricht etwas dagegen?
     
  4. #4 MoRüBe, 04.08.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Jo sollte günstiger sein...

    ... da er sich für das Schnurgerüst ja schon mal die Katasterdaten gezogen hat.

    Das gibt dann immer nen "Bonus" bei der Vermessung (jedenfalls bei uns). Ansonsten macht es Sinn das Gebäude erst nach Fertigstellung einmessen zu lassen.
     
  5. Terra

    Terra

    Dabei seit:
    18.09.2008
    Beiträge:
    566
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermesser
    Ort:
    NRW
    Ach, jetzt hätte ich fast auf die erste Frage geantwortet, aber die ist ja schon von 2007!

    @sk8goat

    Man kann den Rohbau einmessen lassen, muss man aber nicht. Ich würde auch bis zur Fertigstellung warten.

    447€ für die Einmessung? Ist ja ein Schnäppchen bei Euch! Bei uns zahlste 1000 € dafür!

    Ein ÖbVI muss eigentlich die gleiche Gebühr nehmen, auch wenn er die anderen Vermessungsarbeiten gemacht hat. Gebührentarif!

    Kannst ja mit ihm reden.
     
Thema: Gebäudeeinmessung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gebäudeeinmessung ohne baugenehmigung

    ,
  2. rohbau wurde einmessen

    ,
  3. liegenschaftskataster illegaler anbau

    ,
  4. gebäudeeinmessung anbau nicht eingetragen,
  5. ankündigung gebäudeeinmessung wieso,
  6. einmessung rohbau,
  7. erfahrung kosten gebäudeeinmessung,
  8. gebäudeeinmessung nur anbau,
  9. rohbau einmessung
Die Seite wird geladen...

Gebäudeeinmessung? - Ähnliche Themen

  1. Gebäudeeinmessung - Wann?

    Gebäudeeinmessung - Wann?: Hallo Leute, ich habe ein Haus gebaut. Momentan ist es aber noch nicht zu 100% fertig. Das Gebäude steht schon, die Garage auch. Was z.B. noch...
  2. Gebäudeeinmessung Verständnisfrage

    Gebäudeeinmessung Verständnisfrage: Hallo, zum Thema Gebäudeeinmessung gibt es schon so einige Einträge. Ich habe da aber noch eine Verständnisfrage: Wenn bei einem bereits...
  3. Wer muss die Gebäudeeinmessung bezahlen? Bauträger oder Bauherr?

    Wer muss die Gebäudeeinmessung bezahlen? Bauträger oder Bauherr?: Hallo, ich habe mal eine Frage: Wir haben unser Haus über einen Bauträger gebaut. Dieser hatte das Grundstück und hat auch unser Haus...
  4. Gebäudeeinmessung bei Altbestand - Bezug zu Grenzverlauf?

    Gebäudeeinmessung bei Altbestand - Bezug zu Grenzverlauf?: Hallo zusammen, bei uns im Dorf wurden kürzlich verschiedene Grundstücke veräußert - natürlich mit Gebäuden drauf. Hierbei fiel auf, dass bei...
  5. Irsinnige Aufforderung zum Einmessen?

    Irsinnige Aufforderung zum Einmessen?: Hallo Bauexperten, im Auftrag des ZDF recherchieren wir zum Thema Gebäudeeinmessungen/ Liegenschaftskataster. Die Vorgaben der einzelnen...