Dach: Befestigung

Diskutiere Dach: Befestigung im Dach Forum im Bereich Neubau; a) Kann das sein: Lt Aussage vom Architekten ist folgende Sparrenbefestigung korrekt: Der Sparren ist mit Ankernägeln gehalten (Bild links...

  1. Peter1

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    a)
    Kann das sein: Lt Aussage vom Architekten ist folgende Sparrenbefestigung korrekt: Der Sparren ist mit Ankernägeln gehalten (Bild links oben). Diese sollen die gleiche Funktion wie Dübel haben und reichen ca. 5 cm in die Kommunwand hinein. Sparren 10/24 und 35grad Dachneigung. Mein Vorschlag was entweder ein Shift um den Kamin (das ist der Grund für diese Konstruktion) oder den Kamin um Balkenbreite versetzen. Oder gibt es eine andere Idee? Ich finde diese 4-Nagel-Befestigung etwas wackelig. Was sagt ein Experte dazu?

    b)
    Das andere Bild zeigt die Dachbefestigung auf dem Betonsockel. Hier hält ein Metalband mit einem Nagel das Dach. Meine Frage war, ob nicht Schwerlastdübel notwendig seien. Antwort Architekt: "Eine zusätzliche Befestigung des Daches ist nicht notwendig, da das Dach durch sein Eigengewicht gehalten wird...Eine Decke oder ein Flachdach wird ja auch nicht nochmal extra befestigt, sondern liegt nur auf und ist durch das Eigengewicht gegen "Abheben" gesichert." Im Anschreiben habe ich auf den bei der Dachschräge von 35grad auftretenden Windsog hingeweisen. Wird uns der nächste Sturm das Dach abheben, wenn die Befestigung so bleibt?

    (ich arbeite am Bild: datei ist nur 8kb groß aber darf sie nicht anhängen
     
  2. #2 NBasque, 16.09.2003
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    Information oder Foto kann nur eines festgestellt werden.

    Die Statik des Daches sowie die Befestigung ist Sache des Statikers. Hier sind die Vorgaben aus dem Standsicherheitsnachweis zu befolgen.

    Wenn zu diesem Punkt Fragen sind, ist der allererste Ansprechpartner der Statiker !!
     
  3. mls

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    sog amoi ..

    warst du der mit dem bdt in ebe?
    bauträgerhaus? wer macht die überwachung?
     
  4. Peter1

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    ja der bin ich. Will hier aber in aller öffentlichkeit nicht so ins Detail gehen....
     
  5. Peter1

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    Jetzt die Bilder vom Dach. Peter1
     
  6. #6 NBasque, 16.09.2003
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    Bilder ?

    Was soll auf den Bildern zu sehen sein ?

    Das obere Bild zeigt 2 Sparren im Schnitt; ohne allerdings einen Anschlußpunkt zu zeigen.

    Das untere Bild, ja was soll es dem Leser zeigen ?

    Ansonsten bitte ordentliche Bilder an norbert.basque@finnhaus.com
     
  7. Peter1

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    bild mit bessere Auflösung ist abgeschickt.
    gruß Peter1
     
  8. #8 Gerd K., 16.09.2003
    Gerd K.

    Gerd K. Gast

    Abgesehen davon, daß man auf den Bildern kaum etwas erkennen kann: Was sagt denn Ihr Statiker dazu?

    Wurde diese Konstruktion so geplant (Detailplanung) oder wurde sie am Bau so festgelegt, weil es keine Detailplanung gab?

    Fakt ist für mich: Auch für diese Ausführung muß es einen statischen Nachweis geben.
     
  9. JDB

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    Dat darf doch nicht wahr sein...

    Bild 1:
    Tolle alternative zum Wechsel :

    Sparren an der Mauerwerkswand "angenagelt" !
    Meine Meinung : Grober Unfug, Nicht hinnehmbar

    Bild 2:
    Weisen Sie ihn hin auf : DIN 1055, Ergänzende Hinweise
    (Verankerung der Dachkonstruktion)
    Das ist Mindestanforderung, wenn kein genauerer statischer Nachweis erfolgt ist.
     
  10. #10 bauhexe, 17.09.2003
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    Müssen Zimmerleute in Zukunft noch Meister sein um einen Betrieb zu leiten? :motz
    Auf solche Ideen dürfte aber auch nicht mal ein ausgebildeter Geselle kommen. :boxing
    Wer hat den Sch... veranlaßt? BT , mit Fachkenntnis: "Kontostand"?
    .
    Da Du nun jemanden brauchst, der Mängel rügen kann und wenigstens qualifiziert hinschaut und meckert, hol' Dir schnellstens jemand ins Boot. :deal Das Ganze könnte man/frau auch vorsorgilche Beweissicherung nennen. Der Gerichtsgutachter darf nämlich nur dort nachschauen, wo die Mängel schon gerügt worden ( die strittigen Mängel aus der Verhandlung betrachten) und NICHT eigenständig nach Mängeln suchen!!! :irre
    .
    Viel Erfolg
    Hexe
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    na bravo!

    konfusius würde orakeln: ich seh mind. 12 fehler...
    (nicht ganz zu unrecht).
     
  12. Peter1

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    Offensichtlich sind sich alle einig: so geht es nicht.

    Kann denn jemand mir auch gute Argumente geben warum das so nicht o.k. ist (bitte nicht nur auf DIN Normen verweisen, die ich nicht deuten kann, sondern richtig Klartext:

    a) was wird passieren, wenn es so bleibt. Gleich, in 1 Jahr, 5 Jahren...

    b) was ist die richtige Lösung in diesem Fall, wo der Kamin im Weg steht. Klar Kamin weg und neumachen. Was gibt es aber noch?

    Die Argumente bei a) müssen schließlich die Maßnahmen bei b) rechtfertigen.
     
  13. #13 NBasque, 17.09.2003
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    Was sagt der Statiker

    Mir ist klar, dáß der Architekt - so wie sie schreiben - der Ansicht ist, daß alles OK ist.

    Was aber sagt der Statiker dazu ? Oder gibt es etwa gar keinen ?

    Dacheinbauten gehören ausgewechselt. Wechsel können nachträglich eingezogen werden. Dabei sind die Randsparren erneut nachzuweisen.

    Wenn die Sparrenstärken nicht mehr ausreichend sind, können sie z.B. durch torisonsfeste Verbindung (z.B. zusätzliches Holz an den Sparren gedübelt mit Paßbolzen und Geka-Dübel) verstärkt werden.

    Die Bemessungskriterien sind unter Annahme der DIN 1055 nach DIN 1052 oder Eurocode 5 (DIN ENV 1995) zu bemessen.

    Ohne Vorliegen eines statischen Nachweises, begeben sie sich - vor allem bei einem genehmigungsgfreien Bauvorhaben nach §64, als Bauherr in einen gefährlichen Bereich; sie als Bauherr sind verantwortlich für das Vorliegen eines entsprechenden Nachweises.
     
  14. #14 bauhexe, 17.09.2003
    bauhexe

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    Wird wohl OHNE ORTSTERMIN keiner tun.
    Wer sich den Schuh anzieht ohne weiter hinzusehen wird auch keine echte Hilfe für Dich sein. :think
    Nach den Bildern zu urteilen wird man da noch mehr finden und es wird höchste Zeit, daß einer drauf schaut. :shades
    Wenn der Sparren erst verkleidet ist und
    an der Stoßstelle zwischen Putz und Verkleidung (im günstigsten Fall) immer neue Risse auftauchen,
    Du vor Gericht gehst,
    weil auch der Kaminkehrer Dir den Kamin nicht abgenommen hat,
    und der Gerichtsgutachter beim 3. Termin dann einen Handwerker mitbringt,
    der die Verkleidung öffnet (kostet Handwerkerstunden extra),
    zu guter Letzt der Richter einen Vergleich beschließt,
    weil Ihr trotz Kenntnis der Fehler nicht richtig oder rechtzeitig gehandelt habt,
    ...
    dann weißt Du warum ich genau diese Aussage treffe.
    :konfusius
    Hexe
     
  15. MB

    MB Gast

    Zur Ergänzung von Bauhexe

    Ich kann allem zustimmen, aber möchte eines noch ergänzen:

    Sollte es zu einem selbständigen Beweisferfahren (Beweissicherungsverfahren) kommen, sind die Fragen im Beweisbeschluß das ALLERWICHTIGSTE.

    Wurde im Prinzip schon geschrieben. Es ist kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nötig, um die Fragen zu stellen. Auch kein Gutachten. Höchstens ein Mangelbericht.

    Den kann aber auch ein Fachmann / Fachfrau erstellen. Der/die muß nur wissen, wie Fragen gestellt werden müssen. Z.B. besser nicht fragen: "stellt die Befestigung des Sparrens einen Mangel dar?" sondern "Entspricht die Befestigung des Sparrens der statischen Berechnung?"

    OK; man kann auch fragen, ob die statische Berechnung richtig ist.

    Im Prinzip geht es darum, daß auch der dümmste oder bestochene / abhängige Gerichtsgutachter die Fragen gar nicht falsch beantworten kann.
     
  16. #16 bauhexe, 18.09.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Gut gesagt Martin!!!

    "Im Prinzip geht es darum, daß auch der dümmste oder bestochene / abhängige Gerichtsgutachter die Fragen gar nicht falsch beantworten kann."

    Mit Hexengruß
     
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