Filigrandecken schief

Diskutiere Filigrandecken schief im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Bei dem Versuch eine Gardinenleiste an eine Filigrandecke (laut Bau- und Leistungsbeschreibung Sichtbeton) unseres Neubaus anzubrigen, mussten wir...

  1. woelli

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    Bei dem Versuch eine Gardinenleiste an eine Filigrandecke (laut Bau- und Leistungsbeschreibung Sichtbeton) unseres Neubaus anzubrigen, mussten wir feststellen, das die Decke auf einer Länge von 1,7m (Länge der Gardinenleiste) einen Höhenunterschied von 25mm ausweist. Laut DIN 18202 sind auf einer Länge von 4m lediglich 10mm zulässig.
    Welche Handhabe oder Möglichkeit hat man um gegen diesen Baumangel
     
  2. #2 planfix, 30.10.2007
    planfix

    planfix Gast

    hol dir jemanden der sich damit auskennt.
    die zauberworte sind:
    mängel nach abnahme....
     
  3. #3 RMartin, 30.10.2007
    RMartin

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    Baumangel hört sich immer so hart an....Wenn ich Tabelle 3, Zeile 5 nehme, ist das zulässige Stichmaß schon 15 mm.... (sind zwar Unterseiten von Rohdecken, aber Sichtbeton ist keine genaue Definiton). So, gehts 'nur' noch um 10 mm.
    Jetzt muss halt geklärt werden warum die Differenz?! Werk- und Baustoffe haben ja die bekannte Eigenart sich bei Belastung zu verformen. Eine Decke z.B. biegt sich immer durch. Sind 'Deine' 25mm Höhenunterschied denn Durchbiegung?
    Wie groß ist die Spannweite? Bei z.B. 3,00m sind 1,5cm Durchbiegung nichts ungewöhnliches (l/250). Der Unternehmer hat wahrscheinlich auch nicht 1000%ig gearbeitet und da kommt dann der andere cm hinzu.
    Und wer soll jetzt auf seine Kosten den Mangel beseitigen? Der Statiker, der Bauunternehmer?
    Also, die Tragfähigkeit kann durch die Durchbiegung allein nicht beeinträchtigt sein. Ist es denn unmöglich diese Leiste anzubringen und stört diese Höhendifferenz der Deckenunterseite anderswo ebenfalls erheblich? Diese Frage solltest du dir beantworten und dann überlegen den aufwändigen Schritt des nachträglichen Anzeigens eines Baumangels zu wählen.
     
  4. #4 planfix, 30.10.2007
    planfix

    planfix Gast

    dann guck doch auch mal bei oberflächenfertige bauteilen:lock
     
  5. #5 RMartin, 30.10.2007
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    ja, planfix, da hast du schon recht. Nur man kann halt 'philosophieren', ob eine Sichtbetondecke eine Rohdecke (bezüglich der Unterseite) ist oder nicht.
    Dies ist halt schon wieder ein Punkt, der ein potentielles Streitthema im Hinblick auf das Problem des Fragestellers ist, erst einmal festzulegen welche Zeile der besagten Tabelle in DIN18202 hierbei wirklich Geltung findet (vorausgesetzt es ist vertraglich nichts festgelegt).
    Eine Baufirma wird ganz klar sagen: 'Guck Tabelle 3-Zeile 5 "Unterseiten von Rohdecken". Ich habe zwar Sichtschalung genommen, aber es ist für mich trotzdem ne Rohdecke. Oder wo steht was anderes?'
    Zeile 6 steht "Unterseiten von Decken, z.B. ......, untergehängte Decken". Kein Wort von Sichtbeton.
    Mag sein, dass hier tatsächlich die 10mm gelten, aber Streitpotential ist genug vorhanden. (Meine Meinung)

    Grüße
     
  6. Robby

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    Erstmal sollte festgestellt werden ob wir über Ebenheit oder Winkeltoleranzen sprechen!

    Beide werden anders gemessen und sind anders zu beurteilen!

    Gleichzeitig wäre der Grad der Optischen Beeinträchtigung zu werten und ob es sich um ein "Hinzunehmende optische Unregelmässigkeit" handelt.

    So einfach kann man eine Soll - Abweichung (Das soll ist noch nichtmal ausführlich beschrieben) nicht mit der 18202 "erschlagen"
     
  7. #7 RMartin, 30.10.2007
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    Korrekt Robby!

    zu meiner Verteidigung :), ich bezog alles auf die anfangs beschriebene Durchbiegung.
     
  8. Robby

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    Ich lese nichts von Durchbiegung ;)
     
  9. #9 RMartin, 30.10.2007
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    1. Kommentar von mir ..... "Sind 'Deine' 25mm Höhenunterschied denn Durchbiegung?
    Wie groß ist die Spannweite? Bei z.B. 3,00m sind 1,5cm Durchbiegung nichts ungewöhnliches (l/250). "

    Ich bin bei meinen gesamten Bemerkungen im folgenden von Durchbiegung ausgegangen.

    So, hehe.....Grüße
     
  10. Robby

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    Ähh nur Woelli hat da nix zu gesagt ;)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2007
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    Entenschulligung...
    Aber eine Decke, unter die ich eine Gardinenleiste schraube, IST oberflächenfertig!
    Und eine Gardinenleiste schraubt man/frau i.A. entlang von Öffnungen an - meist befinden sich diese in tragenden Aussenwänden.
    Wenn hier also 2,5 cm Durchbiegung vorliegt, würde ich mir Gedanken über den Sturz machen.
    1,5 auf 300 cm sind l/200 :Roll.
    ***
    Das Problem ist, was tun sprach Zeus.
    Gardinenleiste biegen, Decke putzen (nach dem Einzug :yikes), Blende vorsetzen.
    Denn Decke "gradebiegen" dürfte ja wohl ausfallen.
    MfG
     
  12. Julius

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    Zur Not machen wie im Altbau:
    Gardinenleiste auf Distanzstücke montieren.
     
  13. Robby

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  14. #14 RMartin, 30.10.2007
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    Okay, okay, okay, habt mich alle überzeugt. Woelli hat wirklich nix von Durchbiegung gesagt, das entsprang nur meinen Überlegungen....und beispielsweise 1,5cm Durchbiegung bei 3 m sind selbstverständlich l/200...(Wer kopfrechnen und sich konzentrieren kann, ist klar im Vorteil).
    @ Herr Dühlmeyer: Woelli schreibt auch nix von einem Sturz ;) (gibt ja auch deckengleiche Unterzüge/Stürze. In meiner Wohnung gehen die Fenster auch bis UK Decke und Gardinenleisten sind direkt an die Decke gedübelt)
     
  15. #15 Carden. Mark, 30.10.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Es kann sowohl die Unwinkligkeit als auch eine Durchbiegung im Bereich der Öffnung sein. Auch ein Resultat aus beiden ist Möglich. Eine Durchbiegung um 25 mm ist allerdings bei diesem Öffnungmaß eher unwahrscheinlich (Angst)

    Wir wissen aber nicht wie / wo der AG gemessen hat.
    Geht die Wasserwaage genau? usw.

    Ergo - Rätselraten.
     
  16. woelli

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    Vielen Dank für die vielen Interessanten Beiträge zu meiner gestellten Frage.
    Um dem GAnzen noch ein wenig Futter zu geben:

    Es scheint so zu sein, dass ein Segment der Filigrandecke schief aufgesetzt wurde. Von einer verspachelten Fuge des anderen Deckenelementes nimmt die Höhe bis zum Außenmauerwerk ca. 250cm um ca 30 mm zu, es handelt sich hierbei wohl nicht um eine Durchbiegung. Die besagte Gardinenleiste ist 5cm von der Außenwand mit Fensterauschnitt geplant.
    Die von mir angesprochene Toleranz ist die Ebenheitstoleranz.

    Grundsätzlich gehe ich bei einem Neubau davon aus, das ich auf Mittel wie Abdeckleisten verzichten kann. Die Handwerker bekommen nicht zu wenig Geld für ihre Arbeiten und sollen dafür auch ordentliche Arbeit leisten. Wenn er dies nicht tut, sollen siw (oder die Bauleitung) dafür haften.


    Die Wasserwaage ist übrigens kalibriert und düfte somit genauer sein als alles, was Bauhandwerker sonst so auf dem Bau verwenden.
     
  17. Robby

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    Also 2,50 bis zur Wand ist der Knick... bis dahin gehts gerade dann steigts auf die 2,50 m 3o mm an?
     
  18. woelli

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    Gerade ist relativ, aber so kann mann es sehen. Die deckensegmente seperat betrachtet scheinen recht eben zu sein (habe noch nicht alle überprüft) . Bei dem Versuch die besagte Gardinenleiste zu montieren fiel auf, dass ab der Stoßfuge zweier benachbarter Deckensegmente das eine Teil um ca 30 bis zum Außenmauerwerk ansteigt
     
  19. Robby

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    Und wenn das so ist muß man anders messen bei Ebenheit!

    Dann stellt man sich den Tiefpunkt andersrum vor... mhhh schwierig zu erklären...

    also NEGATIVDARSTELLUNG

    wenn der Estrich im Geschoß darüber genauso wäre, wäre dort ein Loch von 30 mm richtig? (unbeachtet der Waagerechten!) also könnte man eine 5m Latte an der Wand beginnend über das Loch legen und hätte dann 30mm? richtig? (auf 2 Hochpunkte aufgelegt) also wäre die Ebenheitstoleranz auf 5m 30mm?
     
  20. #20 JanMueller, 03.11.2007
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    2. Möglichkeiten
    1. Decke größerflächig angleichen, verspachteln oder putzen
    2. Abdeckleiste montieren
    Schöner ist Nr. 1 aber auch teurer, d.h. was will man und wie wird es bezahlt.
    Wenn es keine Gewährleistungsbürgschaft gibt kann man ja den Rohbauer fragen ob er freiwillig zahlt. Wenn nicht, dann überlegen ob man Lust hat sein Recht auf Wandlung mit einem Gutachten zu erklagen.
    Ansonsten Nr. 2, Leiste montieren und nicht zu sehr ärgern.
    mfg Jan
     
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