ALter zweiadrige Leitungen erlaubt (bei Vermietung)?

Diskutiere ALter zweiadrige Leitungen erlaubt (bei Vermietung)? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich über Google auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Vermutlich tue ich mir...

  1. pvrrr

    pvrrr

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    Hallo,

    auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich über Google auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Vermutlich tue ich mir mit der Auswahl der richtigen Suchbegriffe schwer und finde daher nichts griffiges dazu.

    Ich plane den Kauf einer Eigentumswohnung (Baujahr 1953).
    So wie es aussieht, sind die Elektroleitungen in der Wohnung nur 2-adrig.
    Bis zum Sicherungskasten (alt) sind angeblich neue Leitungen verlegt.

    Gibt es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen, dass man solche alten Leitungen erneuern *muss* und wenn ja, gälte das nur bei Vermietung oder auch allgemein?

    PS: Dass es ratsam ist, kann ich mir schon denken, aber ich wollte zuerst einmal wissen, ob ich mir das Überlegen gar sparen kann, da ich sowieso zum Austausch gezwungen wäre. Da noch mehr zu machen ist (Gas-Heizung auf jeden Fall), müsste auch schon darüber nachdenken, was davon ich umsetze, oder ob ich von dem ganzen Kauf-Vorhaben absehe.

    Merci und viele Grüße
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Hallo,

    soweit mir bekannt, besteht Nachrüstpflicht erst dann wenn wesentliche Veränderungen an der E-Installation vorgenommen werden.

    ABER:

    Sollte das stimmen, dann hätte auch der Rest geändert werden müssen.

    Mal sehen was noch an Beiträgen kommt.

    Gruß
    Ralf
     
  3. pvrrr

    pvrrr

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    Ich denke, das hat was mit dem Übergangspunkt zwischen Gemeinschaftseigentum, was saniert worden ist, und dem Sondereigentum zu tun, was Sache jedes Einzelnen ist.

    Aber auch ein Hinweis darauf, dass mich nachher die Eigentümergemeinschaft zur Erneuerung "zwingen" kann, wäre mir natürlich hilfreich.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wenn Du sowieso schon von Sanierung sprichst, dann würde ich die E-Installation gleich mit sanieren.

    Es hilft wenig wenn die Zuleitung zu Deiner Unterverteilung neu gemacht wurde, aber danach die Endkreise in der Wohnung immer noch mit klassischer Nullung angeschlossen sind.

    Ich bin kein Jurist. Somit kann ich auch nicht sagen, ob die Eigentümergemeinsschaft Dich dazu zwingen könnte.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 harzvier, 03.11.2007
    harzvier

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    Mach's richtig

    Also, wenn ich es richtig verstanden hab, dann ist das ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen. Dann gehört alles ab dem Zähler zu deiner Wohnung. Somit auch die Sicherungsautomaten.
    Wenn nur die Deckenstücke (Lampenleitungen) aus 2-adriger Leitung bestehen, dann kannst Du ein Auge zudrücken. Alles andere in deiner Wohnung sollte dann schonPhase-Null-und Erde beinhalten.
    Die klassische Nullung, also die Erde an der Steckdose aus dem Null abzwacken ist echt Stand von 1942 und von den Energierversorgern und Zählerlieferanten zum Teil echt verboten. Da mußt Du dich aber mal beim Zählerlieferanten erkundigen.
    Nur mein Rat: Alten Rotz raus und mach es neu.
    Wenn bei der Klassischen Nullung dir mal an der Steckdose der Null abbricht und Du die Nullung gemacht hast kann es evt. zum Stromschleg kommen, da ja der Null an der Steckdose mit der Erde und die dann mit Dir verbunden ist.
    Also mein Rat!!! 2-adrig alte raus und neu rein.
    Denk auch an deine Familie. Sie wirds Dir danken.
     
  6. Julius

    Julius

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    Hallo pvrrr,

    die Lage ist wie folgt:

    Wenn die Anlage die Bestimmungen, welche zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten, auch heute noch erfüllt, sie ansonsten mängelfrei ist und es weder wesentliche Änderungen/Erweiterungen noch eine Umnutzung gab, besteht derzeit keine Nachrüstforderung.
    Auch eine Eigentümergemeinschaft kann dann nichts Weitergehendes fordern.

    Die Erneuerung der Zuleitung bis zur UV wird übrigens - anders als Ralf meint - regelmäßig NICHT als wesentliche Änderung der Anlage angesehen.

    Die Anlage müßte also erstmal komplett fachlich geprüft (umfassende Sichtprüfung und zahlreiche Messungen) werden, um eine Nachrüstverpflichtung ausschließen zu können.
    Erfahrungsgemäß sind Anlagen dieses Alters (und gerade in Wohnungen) so gut wie NIE mängelfrei. Kleinere Mängel dürften immerhin repariert werden, größere würden das "Aus" bedeuten.

    Für das Geld hat man die Anlage aber auch schon halb erneuert...

    Außerdem gibt es Sonderregeln:
    Die Installation zusätzlicher Steckdosen im alten Standard ist unzulässig.
    Wenn das Badezimmer anderweitig renoviert wird (z.B. neu gefliest), müssen dort FI-geschütze Steckdosen eingebaut werden.
    Wenn nachträglich eine Zentralheizung (hier: Etagenheizung) mit leitfähigern Rohren installiert wird, kann - abhängig von der Auslagung der Altanlage - eine Nachrüstung der Schutzleiter vorgeschrieben sein.


    Fazit kann daher eigentlich nur lauten:
    Jetzt ist DIE Gelegenheit, die Elektroinstallation ab der Unterverteilung (vermutlich inclusive dieser) zu erneuern. Das kostet weniger als die meisten anderen Gewerke. Und wann später werden schon in allen Räumen gleichzeitig Schönheitsreparaturen durchgeführt?

    Bei Eigennutzung sollte es einem die Sache sowieso wert sein. Neuzeitliche Installationen bieten einen wesentlich höheren Personen- und auch Brandschutz!

    Falls die Wohnung vermietet werden soll, sind noch andere Aspekte zu betrachten, z.B. die Zahl der Stromkreise und deren Belastbarkeit. Es gibt ein obergerichtliches Urteil, daß Mietern auch in Altbauten ein gewisser Mindeststandard an Stromversorgung zusteht.

    Bedenke auch, daß die Leitungsnetze auf eine Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt sind. Die sind bei Dir ja nun lange überschritten...

    Kannst Du mal ein Foto der Unterverteilung ("Sicherungskasten") ins Forum stellen?

    Kannst Du feststellen, was für ein Leitungstyp verlegt ist:
    Einzeladern in Rohr oder Stegleitung (flach) oder Mantelleitung (rund)?


    Julius
     
  7. Julius

    Julius

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    Nachtrag zum Beitrag von Harzvier:

    Entschuldige bitte, aber für einen Elektrotechniker sind Deine Ausführungen nicht gerade ruhmreich!

    ist genauso Unsinn wie der Zählerlieferant damit überhaupt nichts zu tun hat...

    Der Hinweis auf 1942 ist nicht nachvollziehbar. In den alten Bundesländern war in TN-Verteilungsnetzen die klassische Nullung (heutige Bezeichnung: TNC-System mit Schutz nur durch Überstromschutzorgane) bis Anfang der 70er-Jahre zulässig, in den neuen (mit gewissen Einschränkungen) bis Ende der 80er.

    Deinem Fazit hingegen kann ich mich nur anschließen. :28:
     
  8. #8 harzvier, 03.11.2007
    harzvier

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    Nachtrag zu Julius

    das mit den Netzten ist schon klar. Aber selbst in einem Bundesland gibt es gravierende Unterschiede was die Netzform angeht. Da ich leider im Ruhrgebiet in den Genuß von mehreren Netzten im Ballungsgebiet gekommen bin, war der erste Schritt zum örtlichen Energieversorger (in dem Falle auch der Zählerlieferant) und Frage an den guten Mann welche Netzform und wie dann, daraus resultierend, die Schutzeinrichtung.

    Wie beschreibt man den in Franken die Phase oder den Außenleiter, oder die anderen DRÄHTE in dem Kabel? L1, L2, L3, N und PE.
    Oder Schwarz, Braun, Grau, Blau und Grün-Gelb? Ich im Ruhrpott kenne es nur so.

    Wie auch egal 2-adrig raus und vernünftig mit 3-adriger Installation
     
  9. Julius

    Julius

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    Wir halten uns da - gerade wegen der Verwechslungsgefahr und den auch hier ganz unterschiedlichen Netzformen (teilweise sogar innerhalb einer Gemeinde gemischt TT und TN!) strikt an die Norm:

    1) isolierte Leiter heißen Adern (Drähte nehmen wir, um etwas festzubinden...)
    2) die Außenleiter nennen wir auch so, Phase bedeutet zwar etwas anderes, wird jedoch auch verstanden und birgt keine Gefahr
    3) der N heißt Neutralleiter, nur Neutralleiter und ausschließlich Neutralleiter
    4) was man früher als Nulleiter bezeichnet hat, heißt heute PEN (Langform: PEN-Leiter), ist aber etwas ganz anderes als ein Nulleiter
    5) und vor allem wissen wir, daß die Aderfarben mit der Belegung nur ganz am Rande zu tun habe. Abgesehen davon durften oder dürfen in bestimmten Fällen Adern einer Farbe unterschiedlich belegt werden...
    6) Schutzleiter und Erde sind grundverschiedene Dinge, wenn sie auch oftmals miteinander zu tun haben.

    Merke:
    Wo es einen Schutzleiter gibt, kann es (parallel dazu in der selben Leitung) keinen Nulleiter geben!


    Unter Zählerlieferant verstehe ich denjenigen Betrieb, welcher die Zähler liefert (im Sinne von herstellt, importiert, verkauft). Und selbst die Montage wird heute oft von den VNB fremdvergeben. Von Einspeiseanlagen ganz zu schweigen, wo der Zähler vielfach dem Betreiber der Anlage gehört. Die technischen Vorgaben macht trotzdem der VNB.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Hallo Julius,

    danke für die Info. Ich bin davon ausgegangen, daß man nun die UV 5 adrig angeschlossen hat, und demzufolge auch eine Umrüstung der Endkreise erforderlich wäre.

    Aber ich darf mich auch mal irren..:mauer

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

    Julius

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    Korrektur:

    Punkt 4) muß lauten:

    4) was man früher als Nulleiter bezeichnet hat, heißt heute PEN (Langform: PEN-Leiter), ist aber etwas ganz anderes als ein Neutralleiter.
     
Thema: ALter zweiadrige Leitungen erlaubt (bei Vermietung)?
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