Regenwasser auf eingenem Grundstück halten?

Diskutiere Regenwasser auf eingenem Grundstück halten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Haus ist fertig, Garten ist fertig (noch sehr übersichtlich...). Jetzt haben wir ein Problem mit dem Regen bzw. mit einem...

  1. drulli

    drulli

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    Hallo zusammen,
    Haus ist fertig, Garten ist fertig (noch sehr übersichtlich...).
    Jetzt haben wir ein Problem mit dem Regen bzw. mit einem Nachbarn...
    Hintergrund:
    - Mit unserem stehen einige DHH auf einem nach WE geteilten Grundstück.
    - Die Teilungserklärung ist sinngemäß so aufgesetzt, dass das Verhältnis zwischen den Miteigentümern dem von "real geteilten Nachbarn" möglichst nahe kommen soll. Ich denke aber, dass das für diese Frage zweitrangig ist, wenn nicht, suche ich die dafür wichtigen Passagen der TE gerne raus.
    - Der Boden auf diesem Grundstück ist sehr lehmig und lässt das Regenwasser nicht sofort versickern. D.h. nach stärkeren oder längeren Regenfällen steht das Wasser an den am niedrigst gelegenen Stellen schon mal für ein paar Stunden.
    - Ein Grund für den Regenwasserstau an manchen Stellen ist das Wasser, welches sich dort von den PKW-Stellplätzen und Teilen der Zufahrt sammelt. Der größte Teil der Zufahrt und die Stellplätze haben keine Entwässerung, bzw. das Wasser läuft links und rechts in die Beete und vorne zur Straße.
    - Wir haben gehofft, dass die Gartenanlage dieses Problem entschärft, die Rasen, Hecken und Busch-Wurzeln den Boden etwas auflockern, aber dafür ist es wohl noch zu früh.
    - Ich habe auch schon eigene Versuche zur Verbesserung unternommen, z.B: eine Kies-Rigole mit ca. 1 m³ Volumen eingebaut. Aber auch die ist dann mal voll...
    - Ein Nachbar hat jetzt seinen gesamten Boden ca. Spatentief ausgetauscht (Torf o.ä.) und direkt an der Grundstücksgrenze zu uns ein Kompostloch (der Sinn erschließt sich mir ohnehin nicht) gegraben.

    Jetzt beschwert sich unser Nachbar, dass der Regen sich von unseren Bereichen den Weg in seinen aufnahmefähigen Boden und in sein Loch sucht.
    Bei dem Loch hat er eine akzeptable Absperrung auf seinem Bereich errichtet.
    Er verlangt aber, dass ein anderer Nachbar seinem Regenwasser den Weg auf sein Grundstück verbaut. Ebenso beschwert er sich regelmäßig über zeitweise stehendes Wasser auf _unseren_ Grundstücksanteilen...

    Jetzt aber die eigentlichen Fragen:
    1) Wo kann ich mich über einschlägige Normen und Regularien schlau machen, z.B. was meine Pflichten angeht, für eine ausreichende Versickerung zu sorgen?
    2) Gibt es Angaben zu den Zeiten, in denen ein solcher Regenwasserstau versickert sein sollte?
    3) Inwieweit können wir an den BT Nachbesserungsforderungen stellen, wenn sich solche Probleme als verdeckte, aber offensichtlich von Beginn an vorhandene Mängel herausstellen? Im Vertrag waren nicht die Gartenarbeiten, sondern nur die Wege, Stellplätze und Terassen sowie das Einebnen des vorhandenen Bodens.
    4) Wie weit darf die Entwässerung von versiegelten Flächen über die benachtbarten Grünanlagen erfolgen? Wenn gar nicht, müsste der BT ja auf jeden Fall nachbessern...

    Danke!

    Grüße!

    Uli
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

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    1) sehr umfangreich - eine konkrete Frage hier im Forum dürfte zielführender sein
    2) nein (ausser, man will fäulnisprozesse auf dem eigenen rasen vermeiden :) )
    3) vermutlich gar nicht, aber eine solche frage ist zu komplex
    4) gar nicht, ausser bei höherer gewalt

    wie lange das wasser auf deinem grundstück steht, geht den nachbarn nichts an. die anlage eines gartenteiches kann er ja auch nicht verhindern.
     
  3. drulli

    drulli

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    Danke für die Antworten.
    Ich versuche gerade rauszubekommen, ob wir etwas unternehmen müssen oder sollten oder eben nicht. Und wenn, ob wir an den BT Nachbesserungsforderungen stellen können.

    Wenn laut 4) der BT unzulässig realisiert hat, muss er doch wie in 3) gefragt nachbessern, oder?

    Die PKW-Zufahrt von ca. 60 m Länge ist mit 10x20cm Steinen gepflastert. Ein Teil des Wassers versickert sicher auch auf dem Weg direkt. Die ersten 20 m sind leicht abschüssig zur Strasse hin. Die hinteren 20 m haben einen Gully, angeschlossen an die Regenwasserversickerung der hinteren Häuser.
    Ein grosser Teil des Wassers läuft links und rechts in die Beete.
    Probleme macht vor allem der mittlere Bereich mit dem PKW-Wendebereich und angeschlossenen -Stellplätzen. Hier gibt es keine besondere Ableitung des Wassers. Die Stellplätze sind nur mit Betonplatten-Streifen ausgeführt. Die Streifen dazwischen haben den üblichen lehmigen Boden, der das Wasser nicht schnell genug aufnimmt. Da die Stellplätze leicht abschüssig sind und tiefer liegen als der Wendeplatz, sammelt sich dort das ganze Wasser und steht eben gerne mal für ein paar Stunden.

    Müssen wir das so akzeptieren bzw. selber für Abhilfe sorgen?
    Oder gibt es Vorschriften, die genau die Entwässerung versiegelter Flächen vorschreiben, z.B. alle x Meter einen Gully mit entsprechender Ableitung?
    Wenn wir entsprechende Forderungen an den BT stellen, möchten wir uns gerne auf solche Vorschriften beziehen können.

    Danke!
    Grüße!
    Uli
     
  4. ISYBAU

    ISYBAU

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    Die Fragestellung ist verständlich. Aber es gibt kEINE EINE Vorschrift die besagt was man darf und was nicht.

    Das Geflecht aus anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik, Öffentlich-rechtlichen Auflagen und Genehmigungen, individuellen vertraglichen Vereinbarungen, Verantwortung verschiedener am Bau Beteiligter usw. usf. lässt eine einfach Aussage JA/Nein nicht zu !

    Natürlich gibt es z.B. Regeln die besagen, dass pro 400m² Einzugsfläche ein Strassenablauf eingebaut werden soll - aber was nutzt diese Aussage ?

    Auf einem Stellplatz (und das ist eine völlig andere Fragestellung als die der Ableitung über Nachbars Grund) muss man sicher keinen stundenlangen, knöcheltiefen Einstau tolerieren, ausser die Fläche wäre bewusst als Retentions- und Versickerungsraum gestaltet worden.

    Was wurde bestellt ?
     
  5. drulli

    drulli

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    Danke für die Geduld!
    Dann schaue ich mal heute abend in den Vertrag. Aber da wird nicht viel mehr stehen als "x PKW Stellplätze gemäß Zeichnung aus zwei Streifen mit 0,75 m breiten Betonplatten" o.ä.
    Die PKW-Zufahrt war ursprünglich auch so geplant und vertraglich vereinbart. Der BT hat es aber als durchgehend gepflastert ausführen lassen und es ohne Aufpreis als Goodie dargestellt. Hat uns natürlich gefallen.
    Zur Regenwasserableitung steht im Vertrag glaube ich nichts. Ich schaue aber mal nach.
    Grüße!
    Uli
     
  6. ilis

    ilis

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    Gab's keinen Entwässerungsantrag? Ich musste bei mir extra noch handschriftlich "versickerungsfähiges Pflaster" draufkritzeln. Weiß der Geier was das Bauamt damit meint, aber ne "normale" Pflasterung dürfte davon wohl nicht erfasst sein.
     
  7. #7 Manfred Abt, 01.11.2007
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    wie Robert Thoma schreibt, über Normen und Regelwerke erschließt sich da nix. Ich würde das im ersten Schritt auf freundlichem Weg mit dem Bauträger ansprechen. In der Hoffnung, dass er eine ordentliche Leistung abliefern will. "Gebrauchstauglichkeit" ist evtl. noch eine Krücke. Rechtsweg würde sicherlich sehr sehr schwierig mit hohem Risiko. Meines Erachtens einziges ggf. brauchbares Argument ist der nicht zulässige Abfluss auf das Nachbargrundstück. Aber einen gerichtsfesten Beweis dafür zu finden wird auch nicht so einfach.
     
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