Zwangsversteigerung

Diskutiere Zwangsversteigerung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich will bei einer Zwangsversteigerung mitbieten die Sparkass* sagt mir für 130.000 Euro monatliche rate bei 100% Finanzierung 725 Euro Monatlich...

  1. #1 Deinebombe, 31.10.2007
    Deinebombe

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    Ich will bei einer Zwangsversteigerung mitbieten die Sparkass* sagt mir für 130.000 Euro monatliche rate bei 100% Finanzierung 725 Euro Monatlich 1%Tilgung.
    Ist das zu viel ?

    Poblem ich biete mit einem Scheck der Sparkass*. Kann ich bieten und nacher einfach nicht über diese Bank Finanzieren sonder über eine Billigere.
    Die 10 % sicherheitsleistung werden mir als Scheck mitgegeben und meinem Konto in - gesetzt.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Hallo,

    das entspricht einem Zinssatz von etwa 5,7%. Sicherlich nicht der Hammer, aber noch im erträglichen Bereich.
    Schau mal im I-Net was aktuell noch geboten wird. Da gibt´s bei den Direktbanken und Bausparfinanzierern auch unter 5%. Das hängt aber von verschiedenen Faktoren (Bonität, Beleihungswert etc.) ab.

    Man sollte nicht vergesen, der Zinssatz alleine macht noch keine gute Finanzierung.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Alfred Witzgall, 01.11.2007
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    Ich würde auch einmal prüfen, ob die Sparkasse nicht zufällig auch das ZV Verfahren

    betreibt. Wenn ja..............bissl Vorsicht !!:think
    Besteht auch eine Ausbietungsgarantie mit der Sparkasse ?
    Beim Scheck für die Sicherheitsleistung ist bestimmt die Bank auch der Aussteller. Ihr Konto würde dann lediglich intern weiterbelastet.
    Ist denn die Scheckausstellung bereits mit einem Kreditvertrag gekoppelt ? Oder hätten Sie in der Höhe der Sicherheitsleistung auch Eigenkapital ?
    Normalerweise ist die Finanzierung schon eingetütet. Entscheidend ist dann nur noch, ob man auch den Zuschlag bekommt.
     
  4. #4 Deinebombe, 01.11.2007
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    Mein Konto wird nur mit der Schecksumme belasted wofür ich auch einen Überzihungszins Zahlen muss.
    Ich hatte so gedacht das ich das Haus mit Scheck ersteigere.
    Ich will jedoch den Scheck nicht beim Amtsgericht lassen sondern bei der Bank wieder abgeben. (Wenn möglich)
    Und der Bank sagen das der HAuptgläubiger erst den Zuschlag geben muss.
    Und ich inhalb der nächsten Tage eine zu oder Absage bekomme.
    Ich lasse die Bank dann warten und suche in der Zeit eine Billigere Bank.
    Wenn ich eine Zusage einer Billigeren bank bekomme sage ich der Sparkass. das ich den zuschlag nicht bekommen habe und Finanziere einfach mit der Billigeren Bank.
     
  5. ilis

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    Lernt man das bei der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann?
    Abgesehen davon VERMUTE ich mal, dass es nicht reichen wird, mit dem Scheck zu wedeln und den dann wieder mitzunehmen.
    WENN die Spasskasse den Scheck nur unter der Bedingung austellt, dass die Finanzierung über sie läuft, wäre obiges Vorgehen ja irgendwie nicht so koscher. Ansonsten (mit Überziehungszinsen verdienen sie ja auch Geld) lebst du halt mit den Überziehungszinsen und versuchst nach Zuschlag eine billigere Finanzierung zu finden.

    BTW: Ich dachte du wärst bereits am Bauen? Ist das Objekt was du ersteigern willst ein derartiger Schnappo, dass sich das ganze so lohnend darstellt? Und bist du im Zweifel wirklich sicher, DASS es ein Schnappo ist? Gerade beim Kauf von Alt-Immobilien muss man ja ein bißchen Ahnung haben (oder einen bezahlen der Ahnung hat), damit man hinterher nicht mit Kosten konfrontiert wird, die einem die Schuhe wegpusten.
     
  6. #6 wasweissich, 01.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ne das ist die GiG-new economy,
     
  7. #7 Deinebombe, 01.11.2007
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    Habe keine Verpflichtung über einen Kredit Unterschrieben.
    Das zu ersteigernde Gebäude wäre für 130-150T ein Super Schnäppchen.
    Ist Bj2003 jedoch noch nicht Komplett fertig.
    Stellmotoren und Temperturregler Fehelen für die FBH.
    Sowie die Dachterassenplatten
     
  8. ilis

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    a) Woher weißt du das?
    b) WENN es ein echtes Schnäppchen ist, könnten andere das genauso sehen und das treibt den Preis
    c) WENN der Schnappo-Preis nicht überschritten würde, würde ich mich ggfs fragen, ob andere bei a) nicht zu anderen Überzeugungen gekommen sind.
    d) Dann hast du also zwei Häuser (inkl. 2 Krediten?) an der Backe, aber wohnen wirst du offensichtlich nur in einem. Zweites Vermieten?

    Ist mir persönlich relativ egal, aber ich weiß halt, was ich MIR zutrauen würde. Und ob ich da einfach mal schnell einen Kredit für ein "unbekanntes" Objekt aufnehmen würde? Hast du background-infos zu dem Bau, oder "denkst" du dir nur, dass das ein Schnappo wäre?
     
  9. #9 Alfred Witzgall, 01.11.2007
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    So geht´s jedenfalls nicht.:motz
    Das ist mir zu chaotisch.
    Ich ersteigere das Haus mit Scheck, lass den aber nicht beim Amtsgericht und gib den wieder bei der Bank ab. Trotzdem wird er dem Konto belastet. Seit wann gibt der Hauptgläubiger den Zuschlag ?:confused:
    Ich rate Ihnen dringend die Finger von Dingen zu lassen, die Sie nicht durchblicken.
    Ich halt mich da jetzt lieber mal raus.:winken
     
  10. #10 wasweissich, 01.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn dann durch ein hinundher und mehrere vertragsbrüche alles kostenpflichtig in die hose geht, kann man sich im privatfersehen schön ausheulen , wie böse die banken doch sind.................
     
  11. #11 Christ 32, 01.11.2007
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    soweit wie ich weis kauft man bei der Zwangsversteigerung die Katze im Sack, d.h. es gibt kaum Infos und erst recht keine gesicherten Unterlagen zum Bauzustand.

    Ich wollte auch mal mitbieten, habs gelassen und später erfahren das der Käufer bei der Renovierung den kompletten Estrich rausreißen musste.
    Der Richtpreis war ein Schnäppchen, wenn man allerdings die Renovierungskosten mit berücksichtigt dann nicht mehr.
    Vieleicht hat ers aber auch deutlich günstiger ersteigert.
     
  12. R.B.

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    Für mich klingt das eher wie, ich habe kein Geld, möchte aber mal mitsteigern, weiß aber noch nicht ob ich in Zukunft das Geld dafür haben werde. Ich hab´ eine Bank die mir zumindest mal einen Scheck gibt, aber über den Rest entscheiden wir später.

    SO WIRD DAS NICHTS !:irre

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 neljo05, 01.11.2007
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    Hallo,
    ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte. M. W. geht das nicht. Als Mitbieter/Verfahrensbeteiligter musst Du vor Deinem Gebot wohl zeigen, dass Du die Sicherheitsleistung in Form des Scheckes dabei hast, der im Übrigen genau 3 Tage vor der Versteigerung ausgestellt sein muss.

    Wenn Du die Immobilie ersteigerst glaub ich kaum, dass Du zum Rechtspfleger oder Kostenstelle oä. hingehen kannst und sagen kannst: "Och ich nehm den Scheck noch einmal mit und ihr ruft mich an, wenn der Gläubiger den Zuschlag erteilt." :wow

    Dann hat das Gericht doch keine Sicherheit mehr, wenn DU den SCheck wieder mitnimmst.

    Such Dir doch gleich ne andere Bank oder ist der Versteigerungs-Termin übermorgen?

    Du kannst auch beim Gericht anrufen und nach einem REchtspfleger/in verlangen, der/die Dir weiterhilft.

    Gruß
    neljo
     
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