Wohnflächenberechnung

Diskutiere Wohnflächenberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich beabsichtige ein kleines Haus zu kaufen, dass als ehemaliges Ferienhaus durch Anbauten und zusätzlich Bauten einen ungewöhnlichen...

  1. DaGo

    DaGo Gast

    Hallo,

    ich beabsichtige ein kleines Haus zu kaufen, dass als ehemaliges Ferienhaus durch Anbauten und zusätzlich Bauten einen ungewöhnlichen Grundriss hat.
    Ich bin mir bei der Berechnung der Wohnfläche in folgenden Punkten nicht sicher:
    1. Eine Waschküche bzw. Hauswirtschaftsraum, der zwar direkt angrenzt, aber nur von aussen, also nicht von der eigentlichen Wohnung aus zugänglich ist.
    2. Ein Wintergarten, der angebaut wurde, sehr geringen Fensteranteil hat (also eher den Eindruck eines Zimmers vermittelt), auch nur von aussen zugänglich ist und nicht beheizbar ist.
    3. Ein separapt zum eigentlichen Haus an Schuppen angrenzendes Gästehaus mit Beheizung.
    Wie sind diese Räume bei der Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen?
    Vielen Dadnk bereits im Voraus und schöne Grüße

    DaGo
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 03.11.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Im Prinzip ...

    ... wie man will. Außer für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gibt es keine allgemein verbindlichen Richtlinien.
    Man muss nur klarstellen, was man / wie man rechnet.
     
  3. Baumal

    Baumal

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    wie oben..
    außer zu 3.
    da wäre vielleicht zu klären ob das "gästehaus" nach lbo aufenthaltsräumen entspricht.
     
  4. DaGo

    DaGo Gast

    Hallo,

    es geht um die Wohnflächenberechnung zur Prüfung der Angemessenheit im Zusammenhang mit einem ALG II Bezug. Von daher ist eine möglichst geringe Wohnfläche für mich von Vorteil, da eine ARGE weniger Bedenken hat, wenn man eine kleine Immobilie erwirbt, auch wegen der vermutlich geringeren Nebenkosten. Der bisherige Eigentümer hat sämtliche umbaute Flächen abgesehen von separat stehenden kleinen Schuppen als Wohnfläche angegeben.
    Ich denke bei einer Wohnflächenberechnung im Sinne des SGB II wäre dann die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung relevant.
    Und eben genau dazu kann ich bei den Räumen nichts finden, bzw. bin mir bei der Auslegung nicht im Klaren.

    Schöne Grüße
    DaGo
     
  5. Baumal

    Baumal

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    Wohnflächenberechnung.

    Trotz, oder auch gezwungenermaßen mit ALG II Bezug eine Imobilie erwerben ist
    der kernpunkt ihrer frage??
     
  6. DaGo

    DaGo Gast

    Nein, der Kernpunkt ist die Frage, welche Wohnfläche ich angebe, da diese bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt wird.
    Der Immobilienerwerb an sich ist kein Problem, da Kaufpreis sehr gering und Grundstück nur gepachtet. Die Kosten liegen eindeutig innerhalb der Angemessenheitsgrenzen, nur ist eben die Wohnfläche nicht ganz unrelevant. Und die Fläche variiert da zwischen 66 und 100 qm. Und von mir wird die Angabe der Wohnfläche erwartet, auch versicherungsrechtlich ist die Wohnfläche ja nicht uninteressant.
    Wie wären also die Räume nach der Wohnflächenverordnung zu behandeln?

    Schöne Grüße
    DaGo
     
  7. Baumal

    Baumal

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    die WOflV kommt bei mietwohnungen oder eigentumswohnungen zum tragen.
    (streitigkeiten über nebenkosten z.b.)
    nicht beim erwerb einer immobilie.
     
  8. DaGo

    DaGo Gast

    das ist so nicht richtig. Die WOflV kommt bei der Berechnung der Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz zum tragen. Eine Beschränkung auf Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen gibt es dort nicht.
    Im Bereich der Sozialhilfe wird vielerorts die WOflV bei der Angemessenheitsprüfung zugrunde gelegt. Da es sich bei ALG II ebenfalls um eine Sozialleistung handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses ebenfalls so gehandhabt wird, oder zumindest nicht als falsch angesehen wird.
    Ob die Berechnung dann anerkannt wird, soll ja mein Problem bleiben.
    Aber, kann mir jemand sagen, wie die Räume nach der Wohnflächenverordnung behandelt werden würden? Unabhängig davon, ob die Anwendung der Verordnung nun geboten ist oder nicht.

    Schöne Grüße
    DaGo
     
  9. DaGo

    DaGo Gast

    beim Erwerb einer Immobilie und bei einem dazu genutzten zinsgüstigen Kredit der sozialen Wohnraumförderung wäre die Wohnflächenverordnung sogar zwingend anzuwenden...
     
  10. Baumal

    Baumal

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    also was wird im zuge der angemessenheitsprüfung von ihnen verlangt?

    es liegt scheinbar keine "wohnflächenberechnung" vor.
    wird jetzt eine wohnflächenberechnung, von ihnen als laie erstellt gefordert?
    ist dem, so wissen sie was zu tuen ist um im rahmen der angemessenheit zu bleiben...

    wohlgemerkt ist dies keine rechtsauskunft.
     
  11. Eric

    Eric

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    Irgendwie machen wir was falsch:p.

    Und dann wird - natürlich für lau - auch noch um Rechtsauskunft gebeten, um zum Häuschen zu kommen. Clever, die Dame.

    Selbst wenn ich die Frage beantworten könnte, schauderts mir, sie zu beantworten, um es dem Fragesteller noch angenehmer in der " sozialen Hängematte " zu gestalten.

    DaGo, Sie sind im falschen Forum!
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  12. #12 wasweissich, 03.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @eric

    stell dich nicht so an , so weisst du wenigstens warum wir immer weniger rauskriegen , auch wenn wir mehr arbeiten........

    wer zuviel arbeitet , hat zum geldverdienen keine zeit....:(
     
  13. DaGo

    DaGo Gast

    Also zum einen habe ich lediglich gefragt, wie einige Räume nach der Wohnflächenverordnung angerecht werden. Zum anderen wissen Sie nicht, ob nicht evtl. bereits vorher selbst erarbeiteter Immobilienbesitz bestand, der nun aufgrund der Größe aufgegeben werden musste, oder ob es sich tatsächlich um erstmaligen Immobilienerwerb handelt. Ich schrieb nirgends, dass ich einen zinsgünstigen Kredit im Rahmen der Wohnbauförderung erhalte, lediglich, dass ich eine Wohnflächenzahl angeben muss, bei deren "sinnvollen und auch für Sachbearbeiter nachvollziehbaren Berechnung" ich mir nicht sicher bin. Eben genau um möglichst sicher zu sein, nirgendwo etwas zu ergaunern.
    Im Übrigen steht dem zumindest in meinem Fall in keinster Weise der Solidaritätsgedanke entgegen. Im Gegenteil, für eine angemessene Mietwohnung wären die Kosten höher und das um immerhin ca. 100 Euro. Schliesslich bedeutet eine eigene Immobilie ja nicht nur Vorteile oder Vermögen zu bilden, sondern auch eine Menge an Arbeit, schliesslich kann man nicht einfach den Vermieter anrufen, der sich dann um alles kümmert.
    Natürlich ist es auch möglich, dass ich einfach nur zu faul bin zu arbeiten, ebenso ist es aber auch möglich, dass ich arbeite und nur ergänzend im ALG II Bezug stecke.
    Wie auch immer, solange Sie die Hintergründe nicht kennen, haben Sie nicht das Recht, auch nicht unterschwellig, mir zu unterstellen, dass ich mich ganz bequem und gemütlich von der "sozialen Hängematte" auffangen lasse.
    ...wenn solche Antworten das Niveau dieses Forums widerspiegeln würden, dann wäre ich hier allerdings falsch...
    Und vielen Dank, denn clever bin ich tatsächlich...

    Schöne Grüße
    DaGo
     
  14. #14 Stefan61, 03.11.2007
    Stefan61

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  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 03.11.2007
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    Zahlt die Arge auch noch Notar und Grunderwerbssteuer ????
    :yikes :yikes :yikes
     
  16. DaGo

    DaGo Gast

    Nein, genausowenig, wie die ARGE ein Haus bezahlt.
    Aber: Zinsleistungen werden bis zu den Angemessenheitsgrenzen übernommen, wenn also die Zinsbelastung innerhalb der Grenzen liegt und die Kaufnebenkosten über einen Kredit finanziert werden, dann werden zumindest die Zinsen dafür übernommen.
    Was für den Erwerber effektiv, wenn die Zinsen in voller Höhe getragen werden, einem zinslosen Kredit entspräche.
    ABER: Man sollte dabei bedenken, dass wiederum dieser Zinsanteil im Allgemeinen deutlich geringer ist als eine entsprechende Miete, denn es gelten Höchstgrenzen und aufgrund der höheren Nebenkosten eines Hauses ist bei dieser Konstellation der Miet-/ bzw. Zinsanteil geringer.
    Und die Angemessenheitsgrenzen orientieren sich am unteren Rand der Mieten der jeweiligen Gegenden. Bevor man also vor Unglauben die Hände über dem Kopf zusammenschlägt sollte man dabei bedenken, dass das keine wertvollen Immobilien sein können.
    Was allerdings richtig ist, ist, dass durch die Übernahme der Zinsleistungen, wenn auch nur anteilig, die Vermögensbildung zumindest erleichtert wird, also auch meiner Ansicht nach wenigstens mittelbar der Vermögensbildung dient. Aber in dem Zuge sollte man auch nicht vergessen, dass die Übernahme einer Miete sogar unmittelbar der Vermögensbildung dient, zwar nicht derer des ALG II Empfängers, aber der des Vermieters. Wenn also gänzlich ausgeschlossen sein soll, dass im Rahmen von Sozialleistungen irgendeine Vermögensbildung ermöglicht, dann dürfte es für Sozialleistungsempfänger ausschliesslich Wohnungen geben, die mietenlos, also im Eigentum der öffentlichen Hand sein müssten. Das wiederum ließe sich nicht mit dem Recht auf Freizügigkeit nach dem Grundgesetz vereinbaren. Für irgendeine rechtliche Handhabung musste sich also der Gesetzgeber, gestützt durch gerichtliche Entscheidungen, entscheiden.
    Und wenn man genau drüber nachdenkt, wird man zumindest zugeben müssen, dass diese Entscheidung was gerecht und ungerecht ist nicht ganz einfach ist.
    Übernahme einer Miete bedeutet zwar keine Erleichterung der Vermögensbildung des Leistungsempfängers, aber es bedeutet ein deutlich höheres Maß an Sorglosigkeit, denn Eigentum bedeutet auch, einen Teil der eigentlich vorhandenen Leistung in die Tilgung zu investieren, also netto weniger zur Verfügung zu haben und vor allem auch für fast alles weitere selbst verantwortlich zu sein. Abgesehen davon, dass es im Allgemeinen für ALG II Empfänger nahezu unmöglich ist eine Immobilie überhaupt finanziert zu bekommen....
    Ich verstehe durchaus, dass man im ersten Moment denkt.... sowas kann ja wohl nicht wahr sein... gewisse Kommentare und Anprangerungen sollten aber denen vorbehalten sein, die sich ausführlich damit beschäftigt haben. Ansonsten würde man nichts anderes versuchen, als nem Bäcker zu erklären, dass er so seine Brötchen nicht backen könne...
     
  17. Julius

    Julius

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    DaGo hat Recht und Ihr wart offenbar ziemlich voreilig:
    Es gibt genug Fälle, wo die ARGE den Verkauf des ("unangemessen großen/teuren") Wohneigentums verlangt. Im Gegenzug kann etwas Angemessenes erworben werden. Den Rest muß der Proband aufbrauchen, vorher gibts nix mehr aus steuerzahlers Beutel...
     
  18. Eric

    Eric

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    Ich habe nie bezweifelt, daß einige es verstehen, mit der Sozialknete tolle Brötchen zu backen.

    Das Thema dürfte sich allerdings spätestens dann erledigen, wenn der Bank erklärt wird, daß der Kredit mit ALG II finanziert werden soll. In Amerika ist diese Nummer ja gerade kräftig daneben gegangen.
     
  19. DaGo

    DaGo Gast

    ich bin dann wohl doch falsch im Forum. Meine Frage scheint niemand wirklcih beantworten zu können, oder zu wollen und die restliche Diskussion gehört weder hierher, noch entspricht sie meinen zum Teil meinem Niveau.
    Danke an die, die sich mit meiner Frage beschäftigt haben!

    Schöne Grüße
    DaGo - Der Sozialschmarotzer, der sich aus diesem Forum wieder verabschiedet -
     
  20. #20 wasweissich, 04.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht kann keiner helfen , weil das problem wohnfläche runter-zu-rechnen um sozialmiitel in höchtsatz abzugreifen mit dem bauen an sich sehr wenig zu tun hat , dazu erfährt man auf dem flur der stadtverwaltung mehr als auf der baustelle wo die leute wegen zuviel arbeit für soetwas keine zeit haben.........

    denkt j.p.
     
Thema: Wohnflächenberechnung
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