Frage zu Zimmertüren

Diskutiere Frage zu Zimmertüren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauforum. Ich hab mir von einer Spezialfirma :mad: Zimmertüren einsetzten lassen. CPL-Ahorn. Nun verkehren die Einbaufirma und ich nur...

  1. #1 harzvier, 03.11.2007
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    Hallo Bauforum.
    Ich hab mir von einer Spezialfirma :mad: Zimmertüren einsetzten lassen.
    CPL-Ahorn. Nun verkehren die Einbaufirma und ich nur noch per Anwalt mit einander weil gravierende Fehler und Mängel an den Türen sind.
    So wurden die Türen vorher 2 Tage und Nächte in meiner Rohbaugarage gelagert und haben Frost und Nässe abbekommen.
    Nach dem Einbau sind die Zargen krumm und schief, die Türen mittlerweile verzogen und Türeneinstellen will ja auch gelernt sein.
    Jetzt ahnt ihr schon wo der Name Spezialfirma herkommt.
    Die Fa. reagiert auf meine Anrufe nicht und ich erreiche die nur über meinen Anwalt und die wurde nun zum dritten Mal aufgefordert zu kommen und den Murcks zu beheben.
    Meine Frage an Euch: sind die zum Tausch der Türen verpflichtet?
    Wie weit kann das Spielchen noch gehen und wie sieht das mit dem gerichtlich bestellten Gutachter aus?.
    Schonmal vielen Dank für Eure Antworten. Gruss Stefan
     
  2. Julius

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  3. #3 Gast23627, 03.11.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Fragen zu den Fragen

    Hallo Stefan,
    von Wem und warum wurden die Türen in der Garage und nicht im Haus gelagert?
    Seit wann sind die Zargen "krumm und schief" und die "Türblätter verzogen"?
    Was sagt Ihr Anwalt dazu, dass Er drei mal auffordern musste?
    Wurde eine Frist und Nachfrist gesetzt?
    Ob "Die" zum Austausch verpflichtet sind. Woher soll man/frau das wissen ohne genaue Beschreibung, "krumm und schief" und "Türblätter verzogen" reicht nicht für eine konkrete Feststellung wenn man/frau nicht weiß um wie viel ectr.
    Im Zweifel entscheidet das ein Gericht auf der Grundlage eines Sachverständigen Gutachtens.
    Das "Spielchen" kann noch sehr weit gehen, wenn Ihr Anwalt "keine Pflöcke setzt"
    Ebenso sieht das mit einem Gutachter aus, der kommt nicht von selbst, sondern muss, von wem auch immer dazu beauftragt werden. Wie "das damit aussieht" sollte Ihr Anwalt wissen.
    Freundliche Grüße
     
  4. #4 harzvier, 03.11.2007
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    OK. von Vorne.
    Ich habe den Türenmann 3x aufgefordert die Türen zu liefern und einzubauen, er kam nicht und dann hab ich per Fax eine Rücktrittserklärung vom Vertag gefaxt. Am selben Tag des Faxes kam ich gegen 23.00 von einem Geburtstag wieder und da standen die Türen in der Garage mit nem Lieferschein an der HT-Klinke. Tags darauf rief schon sein Anwalt an und verlangte von mir die Türen abzunehmen. Ich wehrte mich und sagte, daß die Türen in der offenen, nassen Garage standen und ich so'n Schrott nicht haben möchte. Er könne die Türen wieder abholen und mir neue liefern.
    2 Tage später holte er die auch ab und dann sprachen wir nur noch per Anwalt. Da ich aber Türen brauchte wurde er von meinem Anwalt aufgefordert mir neue Türen zu liefern und einzubauen. Nachdem wir ihn 2mal aufgefordert haben (der Anwalt muß sich auch an Gesetzmäßigkeiten halten wenn man aus einem Vertrag rauskommen will) die Türen zu liefern stand er unverhofft vor der Tür und hat angeblich neue eingebaut. Er baute die ein, alles kein Problem schöne Türen, die Arbeiten wurden mit 3 Personen beaufsichtigt und er hat dann auch sein Geld bekommen.
    Nach ein paar Wochen: die Türen setzten sich, fielen nach einiger Zeit zu, Schlösser waren schon kaputt und die Zargen wackelten wegen zu wenig Montageschaum. Ich hab dann mal ne Wasserwaage an die Türblätter gehalten und die laufen unten ca. 5-15mm von der Waage weg. Also Tür verzogen.
    Und seit dem versuche ich ihn zu kriegen. Jedesmal wenn ich den Anwalt informiere meldet er sich auch, kommt vorbei und murckst, die gesetzte Frist ist abgelaufen und der Zustand der Türen wird nicht besser.
    Er wurde nun zum dritten mal angeschrieben mit der Ausssage "Letztmalig" und wenn dann nicht...dann ein anderes Unternehmen welches die Türen in einen vernünftigen Zustand bringt.
    Zu den Zargen: die sind schief im Loch, schlecht ausgeschäumt, die Beschichtung löst sich und er murckst weiter. aber er kommt immer in der gesetzten Frist und macht auch Mist.
    Damit die Türen besser schliessen wurden die Türbleche losgeschraubt und vorgezogen und stehen nun über die Zarge raus.
    des Weiteren wurden die Türen so ausgerichtet, dass die jetzt nicht mehr zufallen, aber dafür wenn sie geschlossen sind am oberen Anschlag 1,5cm abstehen und am unteren press anliegen. ist das noch normal?
    Jetzt seid Ihr wieder dran nach soviel Text.:e_smiley_brille02:
     
  5. #5 Gast23627, 04.11.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nicht "wir"...

    Hallo Stefan,
    ...sondern Ihr Anwalt "ist jetzt dran"!
    Jeder Tip zur weiteren Vorgehensweise währe eine (hier nicht erlaubte) Rechtsberatung.
    Freundliche Grüße
     
  6. #6 harzvier, 04.11.2007
    harzvier

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    falsch verstanden

    Hallo Baufroum,
    ich wollte keine Rechtsberatung hier im Forum.
    DA HABEN WIR UNS WOHL FALSCH VERSTANDEN!
    Ich wollte eigentlich nur wissen ob derart gravierende Fehler und Mängel an Türen sein dürfen (auch wenn die sich gesetzt haben) oder ob ich dieses hinnehmen muss. Ich denke, dass sich Türen wohl im Neubau etwas verziehen ist klar bei dem ganzen feuchten Klotz, aber bis zu 15mm ist mit doch zu viel. Wie würde es aussehen wenn keine Mängel an den Türen wären? Bis zu welchem Grad muß ich dieses akzeptieren und ab wann ist der Einbauer dafür verantwortlich zu machen?
     
  7. #7 Olaf (†), 04.11.2007
    Olaf (†)

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    Du...

    bist aber ein netter Bauherr;)
    Meine Kunden machen das anders (und so sollte auch die Vorgehensweise sein): Die schreien: "Mangel!!!!" und dann muss ich losziehen und sagen "Nöö, is normgerecht (und ggf. beweisen)".
    Sollte der RA aber wissen.
     
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