DHH - Regelung FBH und Heizkörper

Diskutiere DHH - Regelung FBH und Heizkörper im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, wir werden nächste Woche den Notarvertrag für eine gebrauchte DHH (130qm Wohnfläche) unterschreiben. Im Haus BJ 1989 wurde im...

  1. #1 dorschdaen, 03.11.2007
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    Hallo Zusammen,

    wir werden nächste Woche den Notarvertrag für eine gebrauchte DHH (130qm Wohnfläche) unterschreiben.
    Im Haus BJ 1989 wurde im EG und OG eine Fußbodenheizung verbaut (jeweils 1 Verteilerkasten im EG und OG). Im DG und im Keller sind Heizkörper vorhanden.
    Es gibt momentan für die FBH keine Raumthermostate.
    Welche Funksysteme gibt es nun, mit dem ich die FBH-Ventile und die Heizkörperventile zentral (1 Haupteinheit z.B. in der Küche) sowie dezentral (Thermostat mit Einstellmöglichkeit) steuern kann?

    Als Heizung ist eine Gasheizung VKS 17E verbaut. Hier möchten wir wahrscheinlich auch auf Brennwerttechnik umrüsten. Gibt es hierfür Vorschläge für eine Alternative? Sind die heutigen Brenner mittlerweile Außentemperaturgesteuert?

    Danke
    Dorschdaen
     
  2. #2 Stefan61, 03.11.2007
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    1989 gab es noch nicht diese unsinnigen Vorschriften, wonach bei FBH jeder Raum getrennt thermostatisch geregelt sein muß. Ich bin damals sehr gut ohne eine solche Regelung ausgekommen und würde sie auch heute nicht einbauen. Wenn der Grundabgleich funktioniert, muß man sich lediglich noch das ständige Hantieren an Ventilen abgewöhnen. Aufgrund der Selbstregulierung der FBH sind motorische Ventile m. E. überflüssig - denken Sie auch an die Folgekosten.
     
  3. R.B.

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    Hallo,

    Funksysteme gibt es beispielsweise von Möhlenhoff oder Honeywell.

    Eine witterungsgeführte Regelung ist heute Standard, kann auch zur Not an älteren Systemen nachgerüstet werden.

    Bevor ich aber an die Details gehe, würde ich zuerst den Ist-Stand prüfen. Was für FBH, welche Verlegeabstgaände, gibt es eine Heizlastermittlung usw. Zuerst Zahlen beschaffen, dann über eine Umsetzung nachdenken. Sonst gibt das wieder eine falsch dimensionierte Kiste die für viel Geld im Keller werkelt.

    Ach ja, es gibt auch nicht nur Gas- oder Ölbrennwerter. Man könnte auch über Pellets oder eine WP nachdenken, gerade in einer DHH wo die Heizlast üblicherweise eher gering ist.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Julius

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    Was soll das?

    Eine funktionstüchtige Anlage durch eine vielleicht etwas sparsamere zu ersetzen, belastet Umwelt und Geldbeutel unnütz!
    Eine Amortisation werdet Ihr (und/oder die Anlage) wohl kaum erleben.

    Mit dem Geld besser den Heizenergiebedarf senken. Oder Bundesanleihen kaufen...
     
  5. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Ich kann dem nur beipflichten. Aber leider ist diese Art der Regelung nicht allgemein gültig und ist nicht in jedem Haus machbar. In vermieteten Häusern ist es nicht zulässig, weil es dort keine Ausnahmegenehmigung nach der EnEV gibt. :shades

    Einzelraumregelung (ERR) bei Flächenheizung – Ja oder Nein?


    Gruß

    Bruno
     
  6. R.B.

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    Nicht so schnell, wir wissen doch noch garnicht in welchem Zustand sich die Kiste befindet. Die läuft vermutlich seit 18 Jahren und hat vielleicht in dieser Zeit nur den Schorni gesehen. Wartung? Fehlanzeige. Wer weiß das schon.

    Natürlich ist es sinnvoll eine gut funktionierende Anlage möglichst lange zu betreiben, doch in diesem Fall kann es auch ganz anders aussehen. Vielleicht wäre es sogar fahrlässig mit dieser Kiste weiter zu beheizen. Ich kann dies nach dem Eingangsbeitrag noch nicht beurteilen.

    Deswegen, zuerst den Ist-Zustand analysieren. Heizer oder KDler kommen lassen der die Kiste mal genauer unter die Lupe nimmt.

    Und jetzt noch zur ERR. Auch hier wissen wir absolut nichts. Es kann gut sein, daß eine FBH verbaut wurde die nicht abgegelichen ist, oder sich nicht einmal abgleichen lässt. Es ist zwar von Verteilern die Rede, doch keiner weiß ob dort einstellbare Ventile vorhanden sind, oder nur ein paar Absperrvorrrichtungen.

    Fragen über Fragen, und solange wir keine Details kennen, kann ich nur mit pauschalen Antworten dienen. Mag sein, daß manche eine bessere Glaskugel haben.

    Gruß
    Ralf
     
  7. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Ralf,

    deswegen habe ich ja auch nur allgemein geantwortet :shades

    Gruß

    Bruno
     
  8. R.B.

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    Hallo Bruno,

    ich brauch eben ein bischen länger....ein Satz genügt mir nicht.:biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 denkedran, 04.11.2007
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    Wer regeln möchte der darf auch regeln. Es gibt für jeden etwas zum regeln. So bietet der Handel auch Einzellraumregelungen mit Funkthermostaten mit den dazugehöhrigen Stellgliedern an. Unter www.conrad. de findet Jedermann der regeln möchte die entsprechenden Regler.

    Gruß Denkedran
     
  10. #10 denkedran, 04.11.2007
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    Entschuldigung das lautet www.conrad.de
     
  11. R.B.

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    oder www.elv.de

    oder bei honeywell oder.....
    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 dorschdaen, 04.11.2007
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    Hallo Ralf,

    grundsätzlich hast Du natürlich recht. Aber man kann ja auch mit Annahmen eine Aussage treffen...

    Ich werde Deinen Tipp mit dem Heizer aufnehmen... Der soll sich die Anlage erst einmal ansehen...
    Zur ERR: Egal ob momentan nur Absperrvorrichtungen oder Ventile eingebaut sind. Wenn ich eine Einzelraumsteuerung haben möchte, müssten so oder so neue Ventile drann...

    Wie kann mann feststellen, ob die Anlage hydraulisch abgeglichen ist? (oder kann dies nur der Heizer?) Warum sollte eine Anlage nicht abgleichbar sein?

    Sobald ich genaueres weiß werde ich die Infos hier mal reinschreiben...

    Insgesammt habe ich jetzt aber mitgenommen:

    A) Eine Neuanschaffung des Brenners lohnt sich i.d.R. nicht, wenn der alte Brenner noch einwandfrei arbeitet - wahrscheinlich ineffizienter als ein neuer Brenner. Die Armortisationszeit für die Neuanschaffung ist zu hoch. Korrekt?

    B) Eine Einzelraumsteuerrung macht bei einer eingestellten Anlage keinen Sinn. Dieser Abgleich wird durch den Heizer vorgenommen.

    C) Der alte Brenner kann mit einer aktuellen Steuerung (Außentemperatursteuerung) ausgestattet werden. Gilt das auch für die VKS 17E?

    Danke
    Dorschdaen
     
  13. Julius

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    a) ja

    b) jein (teschnisch ja; rechtlich: kommt drauf an)

    c) ja
     
  14. R.B.

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    Dem ist fast nichts hinzuzufügen...:biggthumpup:

    Wegen dem Abgleich, man kann die notwendigen Ventile auch nachrüsten. Im schlimmsten Fall kommt ein neuer Verteiler rein, dann mit einstellbaren Ventilen und Durchflußmesser.

    Über den Sinn der ERR kann man sich vorzüglich streiten. Bei einem modernen Haus mit einer geringen Heizlast und hoher Dämmung macht es kaum Sinn die Räume auf unterschiedlichem Temperaturniveau zu fahren. Eine FBH ist auch denkbar ungeeignet wenn man schnell wechselnde Temperaturen in einzelnen Räumen realisieren möchte. Selbst wenn ein Heizkreis ausfällt macht sich dies erst sehr sehr langsam bemerkbar.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Dagobert80, 01.12.2007
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    Wo kann ich mich denn von der Pflicht zur ERR befreien lassen ?
     
  16. OldBo

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    Wer kontrolliert denn das? :>)) :shades

    Gruß

    Bruno
     
  17. #17 Dagobert80, 02.12.2007
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    Keine Ahnung, mein Architek meint es wäre Vorschrift und muss eingebaut werden.

    Gilt nicht auch die Verteilung im Verteilerschrank (gutes Deutsch:)) als ERR ? :think
     
  18. R.B.

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    Hallo,

    Eine Verteilung ist eben eine Verteilung, höchstens noch eine Steuerung, aber keinesfalls eine Regelung.

    Über den Sinn einer ERR kann man streiten. Im optimalen Fall hängt sie eben an der Wand und hat nichts zu tun. In der Praxis wird sie öfter mal eingreifen und versuchen den Raum vor Überhitzung zu bewahren.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Achim Kaiser, 02.12.2007
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    Wenn die FBH Anlage *ohne* ERR einwandfrei und problemlos läuft DANN stimmt auch der Abgleich, ansonsten wäre es nicht so, dass die Anlage sauber läuft.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #20 Dagobert80, 02.12.2007
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    Hmm, aber im Verteilerkasten kann ich doch den Durchfluss regulieren und somit auf die Raumtemperatur Einfluß nehmen. Gibt es denn eine Möglichkeit sich von der ERR befreien zu lassen, oder läßt man sie einfach weg, kontrolliert ja keiner ?
     
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