Schallbrücke in 2 schalliger Wand = Baumangel?

Diskutiere Schallbrücke in 2 schalliger Wand = Baumangel? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, habe wie so manch anderer hier auch ein Schallbrückenproblem in meinem RH Mittelhaus BJ 06. Diese gibt sich in einem dumpfen...

  1. #1 krisda1, 04.11.2007
    krisda1

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    Hallo Zusammen,

    habe wie so manch anderer hier auch ein Schallbrückenproblem in meinem RH Mittelhaus BJ 06. Diese gibt sich in einem dumpfen dröhnenden Ton wieder wenn die Nachbarn Barfuss laufen oder deren Tochter auf dem Parkett tobt. Unser Bauträger hat nun ein Gutachten mit den Trittschallwerten erstellen lassen. Dabei kam heraus, dass er trotz dieses Problems den erhöhten Schallschutz einhält, was für uns völlig unverständlich ist. Wie ich im Forum aber bereits gelesen habe gibt es da bei manch anderen (auch bei erhöhten Schallschutz) noch ganz andere Probleme. Daher bin ich schon froh, dass es bei uns nur das Laufen ist.

    Wir haben nun überlegt die Sache vor Gericht zu bringen da wir der Meinung sind, dass bei einer sauber ausgeführten, geschuldeten 2-schaligen Trennwand mit 4 cm Dämmung dazwischen (die auch so ausgeführt wurde), keine Schallbrücke entstehen darf. Dies verstehe ich unter einem Stand der Technik und ich denke auch mit einem vernünftigen Ing. mäßigem Denken kann man das verlangen und sich nicht auf Werte von 1989 stützen (dies tut der Bauträger jetzt).

    Leider habe ich bisher weder ein Gerichtsurteil noch eine Fachpersonenmeinung zu dieser Ansicht einer Schallbrücke gefunden. Könnt ihr uns weiterhelfen. Ich möchte nicht das ganze Geld in den Sand setzen. Vorher hau ich anstatt für 2000 Euro vor Gericht zu gehen die Wand auf und such die Schallbrücke. Es nervt auf jeden Fall!

    Unser Wandaufbau 2x 14 cm Stahlbeton und dazwischen 4 cm Iso. Musik, Sprache etc. hören wir nicht, dass ist echt super. Aber dieser dumpfe Ton vom Trittschall :mauer:boxing:mauer
     
  2. Julius

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    Evtl. gemeinsame Bodenplatte?
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Etwas ausführlicher:

    @Julius: durchgehende Bodenplatte ist nicht ursächlich und nicht abzulehen - sonst können ganz andere Probleme auftreten.

    @krisda1:Ich kann verstehen, das das nervt. Aber Ihre Ausführungen sind erst einmal ein Zeichen, dass der Schallschutz an sich ziemlich gut ist. Allerdings bei den tiefen Körperschallfrequenzen gibt es wohl ein Leck.
    Und das Leck muß nicht in einer Schallbrücke der zweischaligen Zwischenwand bestehen. Ihr Ansatz kann da total ins Leere laufen.

    Sie müßten sich zuerst einen Gutachter (Bauphysik, Schallschutz) für die Ursachenfeststellung heranholen.

    Mal zur Erläuterung:
    - Zu vermuten ist, dass der Trittschalschutz im Reihenhaus (an den ja eigentlich keine Anforderungen gestellt werden) nicht in Ordnung ist. Das heißt man hört das im eigenen Haus noch viel deutlicher.
    Ist das in Ihrem Haus auch so? Hängt auch von den Belägen und der Ausführung ab.
    Im Haus des Nachbarn kommt man dazu wahrscheinlich nicht rein?!?
    - Der geforderte Schallschutz wird mit einem gemittelten Wert ausgedrückt und auch so gemessen. Es können damit in Grenzen Schwächen in Frequenzbereichen durch Stärken in anderen Frequenzbereichen ausgeglichen werden.(Kein Baustoff und Wandaufbau ist optimal und hat Vor- und Nachteile).
    - Sie haben vermutlich kaum Geräusche im Haus und in der Umgebung -> sehr geringe Grundgeräuschkulisse. Dann werden solche Geräusche viel stärker empfunden (relative Wahrnehmung).

    Es kann also auch so sein:
    - Anforderungen an den Schallschutz sind zwischen den Gebäuden erfüllt. - Problem liegt an der Ausführung innerhalb des Hauses - ohne Anforderungen, da kann jeder rumwurschteln wie er will.
    - relativ empfindsame Wahrnehmung
    - störende Frequenzen liegen in einem ungünstigen Bereich - Resonanz, Membranwirkung.

    Übrigens ich kenne das Phänomen auch aus meinem eigenen Haus.
     
  4. Eric

    Eric

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  5. KPS.EF

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    Hallo an alle,

    mich würden zur Ursachenergründung mehere Details interessieren:

    1. Der konstruktive Aufbau der verursachenden Geschossdecke(n), Deckenaufbau (Material, Dicke, ...);

    2. Die Spannweite der Decke(n)

    3. Die schalltechnische Entkopplung der Decke(n) zu den begrenzenden Wänden
    (scheint auf den ersten Blick in Ordnung zu sein);

    4. Die bereits angesprochene Beschreibung des "sonstigen Grundlärmpegels"
    (incl. dessen eventuelle "Bewertung" in dem angesprochenen Gutachten)

    5. eine Aussage über den Grad der im "leisen" Raum vorhandenen schallabsorbierenden Flächen (Teppiche, Gardienen, Polstermöbel, ...) ;

    6. Eine Überlegung bzgl. aller als Schallbrücke in Frage kommenden Konstruktionen
    (Fugenisollationsmaterial, Bodenplatte, Verzahnungen zum Nachbarhaus bzw. Mörtelbatzen, Firstbalken, Pfetten, ..)

    7. Das angesprochene Gutachten selbst!
    .
    .
    .
    Zum Nachdenken: Die bauakustischen Messungen werden ab einer Frequenz bewertet ("gemittelt"), die erst bei 100 Hz beginnt.

    Störenden Trittschallgeräusche unterschreiten diese Grenze oftmals (unter 50 Hz), so dass diese "Störungen" messtechnisch nicht relevant sind (nicht in den "Mittelwert" eingehen). "Trugschluss" des Gutachters: Die Vorgabewerte werden eingehalten ...

    Zur Beseitigung: Fuge mittels Stahlseilen aufschneiden ...

    Eine solche Komplett-"Sanierung" habe ich vor ca. 4 Jahren bekleidet ...


    Mit freundlichem Gruß aus Erfurt

    KPS
     
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