BG Bau

Diskutiere BG Bau im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich baue momentan ein Einfamilienhaus. Der Bauantrag wurde bereits im Dezember 2004 gestellt. Nach der Genehmigung kam auch das...

  1. #1 darktwo, 04.11.2007
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    Hallo,

    ich baue momentan ein Einfamilienhaus.

    Der Bauantrag wurde bereits im Dezember 2004 gestellt. Nach der Genehmigung kam auch das schreiben von der BG Bau wo man Firmen usw. angeben soll.

    Der Baubeginn hat sich aufgrund verschiedener Umstände dann auf August 2006 verzögert. Das schreiben der BG Bau mit den Firmen hatte ich völlig vergessen.

    Der Komplette Rohbau wurde von Firmen erstellt. Danach habe ich sehr viel in Eigenleistung erstellt. Eigentlich den kompletten Innenausbau außer Sanitär. Helfer hatte ich nicht. Das Bauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen, ich plane bis ca. August 2008 fertig zu sein. Vor 2 Wochen hat sich die BG Bau gemeldet, ich sollte die Firmen angeben, was ich auch gemacht habe. (Die Schreiben, mit denen man die Helfer melden soll habe ich immer pünktlich zurückgeschickt).
    Jetzt haben die einen Betriebsprüfer angekündigt. Ist das normal das der wärend der Bauphase kommt? Ich habe bisher noch längst nicht alle Handwerkerrechungen, da viele auch noch nicht fertig sind. Durch die Eigenarbeiten zögert sich halt vieles raus.
    Ich hatte bisher wärende der Bauphase ca. 55 Tage Urlaub / Überstunden, habe eigentlich jeden Abend von 17:00 bis 21:00 auf dem Bau verbracht, jedes Wochenende (Fr. Sa. teilweise So.) komplett.

    Vermutlich glauben die mir nicht, da ich bisher noch keine Helfer hatte.
    Ich habe bisher nur gelesen, das die kommen wenn man angegeben hat das die Eigenbauarbeiten beendet sind.
     
  2. #2 Niederbayer, 04.11.2007
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    Hallo,
    bei mir hat sich der BG-Heini auch angemeldet und wollte während der Bauzeit kommen. Das war vor ca. 2 Monaten. Ich habe ihm dann geschrieben und gesagt dass ich zu diesen Zeiten wo er vorschlägt keine Zeit habe ( Montag oder Mittwoch vormittag). Seit dem hab ich nichts mehr von dem gehört. Mal sehen was kommt. Ich habe auch ein paar Stunden angegeben (120 Stunden). Den Rest hab ich auch alles selber gemacht. (Abends, Wochenende und Urlaub) und das jetzt schon über ein Jahr. Falls er mir nicht glaubt nehme ich mir einen Anwalt.
     
  3. #3 Stefan77, 04.11.2007
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    Bei meinem zukünfitigen Nachbar war der BG Prüfer vor ca. 2-3 Wochen. Es war alles halb so wild wie er dachte. Er hat sich den Bau angesehen, die Rechnungen von den einzelnen Gewerken (falls fremdvergeben) usw.

    Dann hat er meinem Nachbarn vorgerechnet wie viele Helferstunden ca. angefallen sein müssten. Das dann abzüglich der eigengeleisteten Stunden, mal x,xx € (glaube 1,20€ ?!) € pro helferstunde.

    Das musste er dann Zahlen. War aber alles ganz easy. Und das mit den Stunden die ausgerechnet wurden, passte auch (+/- 3-5 Std)

    Gruss stefan
     
  4. Nummi

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    Hallo,

    wir haben auch vorgestern so einen Schrieb bekommen. Wozu ist das gut? Und was muss man da schon wieder blechen??

    Wir machen quasi nix in Eigenleistung, höchstens außen

    Markus
     
  5. Julius

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    Dann schreib drauf, daß alle Arbeiten entweder durch Fremdfirmen oder in Eigenleistung des Bauherrn (u.ggf. Ehepartner) erfolgen.
    Dann is gut und kost nix.

    Nur für nichtgewerbliche Helfer müßtest Du löhnen.
     
  6. #6 darktwo, 13.11.2007
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    mitlerweile hatte ich auch Besuch vom Prüfer. Allerdings ist der zu mir ins Büro gekommen, da ich momentan keinen Urlaub bekomme. War kein Problem. Ich sollte nur Rechnungen und Baubeschreibung mitbringen. Der hat das dann kurz durchgesehen, noc ein paar kurze Fragen gestellt und das wars. Hat nicht mal 20 Minuten gedauert.
     
  7. #7 hansolo, 16.01.2008
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    Bei mir war auch so ein Typ von der BG-Bau!!
    Schön mit neuem Ford Focus und mit Laptop....
    Jetzt wiest ich auch wo das bezahlte Geld von den kleinen "Häusle" bauern bleibt!

    Der wolle nur die Rechnungen sehen. Spezielle schaute er nur darauf ob dort <Montiert> steht. Im Klartext ... bei den Rechnungen der Firmen steht meistens: Geliefert und Montiert.... auf das Montiert oder Installiert kommt es denen an!!

    Weiter hatte ich nur eine Materialrechnung der Dachdeckers, da dieses ein Freund von mir ist und Ihm die Firma gehört. Der Freund sagte zu mir " ich bin schon selbst über die BG-Bau Versichert , dann brauchst du meine Stunden nicht angeben " !! Ja , scheiß..... der von der BG behauptete das dieses eine Helfer Leistung ist und er das in seiner Freizeit macht, also Beiträge bezahlen!!!:boxing
    Doppelt in diesem Fall....

    Wir einigten uns auf ein paar Stunden Nachzahlung und vor allen Dingen:

    KEINE FORMULARE MEHR !!

    Nach 30 Minuten war die Sache gegessen, und ruhe war!!
     
  8. #8 Niederbayer, 16.01.2008
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    Bei mir sind nun schon wieder zwei Monate vergangen. Und ich hab immer noch nichts von denen gehört. Bin ja mal gespannt. Auf jeden Fall hoffe ich, dass der gute Herr noch im diesen Winter oder erst nächsten kommt, weil ins Haus lasse ich den sowieso nicht und auf der Terrasse wird es ihm bestimmt schnell kalt :)
     
  9. #9 abrosda, 16.01.2008
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    Dem Ärger kannst Du leichter entgehen, wenn Deine Baufirma bei der BauBG angibt daß sie bei Dir baut. Die 'eigene' Eigenleistung ist ja über die BG sowieso nicht versichert, es sei denn Du hast Helfer.
     
  10. #10 schrauber, 16.01.2008
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    Ich möchte mal meine Erfahrung zur BauBG schildern: (schon ein paar Jahre her)
    Ausgangssituation:
    EFH in sehr viel Eigenleistung (ich und Frau), Rest mit Unternehmen, KEINE BG-relevanten Helfer !

    Der Fragebogen wurde regelmässig und wahrheitsgemäss ausgefüllt.

    Dann: Die Richtigkeit der Angaben wurde von der BG ohne genaue Begründung angezweifelt und man wollte einen v.O. Termin.
    Aufgrund "keine Zeit" habe ich den Termin SCHRIFTLICH & nachweisbar abgelehnt. Der zweite Anlauf der BG lief dito.

    Interessant: Darauf hin bekam ich eine Schätzung & Bescheid (!) mit der Begründung "zwei v.O. Termine schuldhaft verstreichen lassen" => Auskunftspflicht verletzt und deswegen Schätzung. Ich konnte aber mein korrektes Verhalten (schriftliche Absage des Termins) beweisen. So habe ich den RA eingeschaltet, den ich auch persönlich kenne. Er kannte dieses "Pauschalverhalten" aufgrund eigener/persönlicher (!) Erfahrung. Er hat zunächst veranlasst den Bescheid "auszusetzen". Darauf schriftliche Bestätigung der BG bis Klärung.

    Dann wurde ein v.O. Termin MIT RA vereinbart und wahrgenommen:
    Rechnungsdurchsicht und die pauschale Verurteilung "das können Sie gar nicht geleistet haben". Nach dem darauf folgenden Gespräch für unterschiedliche Gewerke gingen dem Herrn langsam die Argumente aus und er bot mir an nur noch 10% des Bescheids zahlen zu müssen (denen gings um meine RA Kosten). Meine Antwort: Forderung vollständig zurückziehen !
    Einige Tage davor stand nämlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte die Forderung eintreiben, obwohl die BG den Bescheid aussetzen wollte. Sorgfaltspflicht der BG....?
    Nach wechselseitiger Ankündigung von Konsequenzen bat der BG-Herr dann an mit seinen Vorgesetzten die Angelegenheit zu besprechen und fuhr wieder davon. Meine zukünftigen Nachbarn habe ich übrigens zum v.O. Termin als Zeugen eingeladen, um die Korrektheit meiner Angaben zu beweisen.

    Ende vom Lied:
    Die BG hat die Forderung vollständig zurückgezogen und den RA bezahlt.

    Fazit:
    NUR schriftlich mit der BG arbeiten, Zeugen für die eigenen Angaben sichern und wenns konkret wird einen RA nehmen.

    Habe nie wieder was von der BG gehört.
     
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