Teilzahlung Erdgeschoss - fertiggestellt? Bezahlen?

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  1. lisa

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    Hallo Zusammen,

    in unserem Bauvertrag ist eine Teilzahlung von 15 % "nach Fertigstellung des Erdgeschosses" vereinbart.

    Fragen: ist die Rechnungsstellung schon gerechtfertigt, wenn ...

    - die entsprechende Wärmedämmung (KfW-60) auf der Sohlenbetonplatte im nichtunterkellerten Bereich noch fehlt

    - der Mauerkasten für den Dunstabzug wurde vergessen! Muss er nun erst nachträglich eingebaut werden?

    - es fehlt noch die Außenwanddämmung (60 cm nach unten) im nichtunterkellerten Bereich am Fundament

    ???

    Bin dankbar für Antworten!
    Gruß, lisa
     
  2. #2 Wolfgang38, 06.11.2007
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    Es ist ja erst eine Abschlagszahlung!

    Abziehen könntest Du ja zum Schluss, falls notwendig.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Na Super.
    Das ist wieder so ein echter Fall von Formulierungswahnsinn.
    Fertig ist das EG von -Wände stehen, Decke drauf-(Rohbau)- bis -übergabefertig (vertraglicher Fertigzustand)-.
    Jetzt dürfen die Juristen ran und ausklamüsern, was denn beide Seiten wohl gemeint haben KÖNNTEN!!!

    Falsch. Abziehen kann man/frau auch von Abschlägen, wenn es denn berechtigt etwas abzuziehen gibt.

    MfG
     
  4. #4 Niederbayer, 06.11.2007
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    Abzug

    Ich würde die Rechnung mit dem Abzug des 3-fachen Wert der noch ausstehenden Arbeiten bezahlen. Z. B.
    Teilzahlungsbetrag = 40000 Euro
    abzgl. 3x 2000 Euro = 6000 Euro (Dämmung)
    abzgl. 3x 500 Euro = 1500 Euro (Kasten)
    abzgl. 3x 3000 Euro = 9000 Euro (Dämmung)

    Demnach währen 23500 zu bezahlen. Den Differnezbetrag würde ich in Teilbeträgen nach Fertigstellung der arbeiten bezahlen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2007
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    Und wie soll die Berechtigung des Abzugs nachgewiesen werden?
    Ich spiel mal Advocatus diaboli.
    Da mehrere Raten zur Zahlung vereinbart sind/wurden, kann die Gesamtfertigstellung der vertraglichen Leistung im EG wohl NICHT sein, da bei einem EFH kein geschoßweiser Bau sinnvoll möglich ist.
    Was bleibt, ist Rätslraten.
    Sinnvollste Lösungsmöglichkeit. An Hand der realen Zahl überschläglich ermitteln, welche Leistungen enthalten sein müssten.
    Also z.B. Wände roh + Decken oder Wände + Installation roh + Putz oder oder oder....
    Alles andere ist entweder Gottvertrauen (der Fragestellerin in den GU/GÜ/BT) oder RateMalMitRosenthal+Streit mit dem Rechnungssteller.
    MfG
     
  6. Quelle

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    vielleicht auch mal den vertragspartner auf den gedanklichen konflikt ansprechen. ich hatte es getan und dann schriftlich eine neue fälligkeit für einen teil der rate erhalten.
     
  7. #7 Niederbayer, 06.11.2007
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    hast Recht, Quelle, Reden hilft oft mehr als Streiten.
     
  8. sepp

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    in 15% ist bestimmt kein ausbau der geschosse enthalten.
    ich würde sagen die 15% gelten für den rohbau EG.
    es sei denn dein haus hat 5 geschosse
     
  9. R.B.

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    Und vermutlich handelt es sich doch um eine der ersten Abschlagszahlungen. Da bleibt später noch genug Zeit um zu streiten. Jetzt würde ich tunlichst nichts unternehmen um den Ablauf der Fertigstellung zu gefährden.

    Die fehlenden Arbeiten werden sicher noch erledigt, ansonsten kann man immer noch die Keule auspacken.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Niederbayer, 06.11.2007
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    Da bin ich anderer Meinung,
    rede lieber gleich mit ihm. Man kann ja auch fruendlich sein :).
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Nachfragen kann nie schaden, vermtulich gibt es sogar einen Grund warum das noch nicht gemacht wurde, doch dann muß ich mir nicht gleich Gedanken um Kürzungen usw. machen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. lisa

    lisa

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    Dank..

    .. an Alle für die vielen Antworten!

    Ich werde locker bleiben und mal erst bezahlen. Ganz sicher werden die Arbeiten noch erledigt, der Mauerkasten z.B. liegt ja bereits vor Ort und wurde "nur" vergessen, einzubauen :sleeping

    Ich MÖCHTE garnicht überpingelig sein, aber es hätte ja sein können dass es offiziell heißt: wenn der Teilbetrag für das EG bezahlt ist, gilt es auch als "fertig" (Rohbau) abgenommen. Und ich möchte einfach vorsichtig bleiben, damit mir nachher keiner was kann. Und andererseits ärgere ich mich natürlich auch ein wenig, das Sachen vergessen werden bzw. noch nachgeholt werden aber die Rechnung schon im Briefkasten ist, fast bevor der Bauleiter sein ok gegeben hat.


    noch etwas: kann man als Laie irgendwo verständlich nachlesen, was alles Pflicht ist für ein KFW 60 Haus? Also, an welcher Stelle welche Dämmung mit bestimmten Materialien oder in bestimmter Dicke, inkl. Dachsparren etc... Die EnEV bezieht sich doch allgemeiner auf Neubauten oder nicht?

    Also, reicht die Einhaltung der EnEv für ein KfW-60-Haus aus???

    Gruß, lisa, die heute abend einen Termin mit dem Architkten und Bauleiter hat...
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Abnahme ist ein heikles Thema, da streiten sich selbst Juristen. Meine Laienvorstellung, entweder offizielle Abnahme mit Protokoll oder Abnahme durch Inbenutzungnahme. Beides wäre bei Euch ja noch nicht geschehen.
    Ob jetzt allein schon die Überweisung des Teilbetrags als Abnahme gewertet werden könnte, möchte ich zwar nicht ausschließen, doch es erscheint mir eher unwahrscheinlich.

    Ach ja, EnEV und KfW60 sind zweierlei Paar Stiefel.
    Bei KfW60 darf der Primärenergiebedarf die 60kWh/qm nicht überschreiten. Zudem muß der spezifische Transmissionswärmeverlust 30% unter dem Höchstwert der EnEV liegen.
    Details müßte man bei der KfW kriegen, oder beim Planer der ja öfter mit so Dingen zu tun hat. :Brille

    Gruß
    Ralf
     
  14. Adrian

    Adrian

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    Abnahme

    Abnahme ist kein heikles Thema, noch nirgends wurde die Zahlung der Teilrechnung als Abnahme gewertet.

    Schaut mal in den Vertrag, ofttmals wird vereinbart dass eine förmliche Abnahme nach VOB/B erfolgen muss. Wenn dies nicht vereinbart wurde müsst Ihr nur bei der Schlussrechnung aufpassen.... und nicht einfach einziehen, da sonst eine konkludente Abnahme (d.h. Abnahme durch Ingebrauchnehmen) erfolgt ist.
     
  15. Eric

    Eric

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    Ja, weil es eine Abnahme nach dem Gesetz erst gibt, wenn das Werk ( hier das zu errichtende Gebäude ) fertiggestellt ist ( nur unwesentliche Kleinigkeiten dürfen im Zeitpunkt der Abnahme noch fehlen ).

    Hier wurde offenbar ein Ratenzahlungsplan ( = Abschlagszahlungen ) vereinbart. Was zur Fälligkeit der jeweiligen Raten erledigt sein muß, erschließt sich erst durch Kenntnis des Inhalts der weiteren Ratenzahlungsvereinbarungen. Vermutlich wurden die 15 % vereinbart für die Fertigstellung des EG einschließlich der Decke über EG im Rohbau. Der Ausbau und die Dämmung dürfte Gegenstand späterer Raten sein.
     
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Teilzahlung Erdgeschoss - fertiggestellt? Bezahlen?

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