Beitragsbescheid Bau-BG durch Angabe von Helfern

Diskutiere Beitragsbescheid Bau-BG durch Angabe von Helfern im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; aha. und ich kann mich dann dort kostenlos behandeln lassen? :28: Na dann auf zur Spezialklinik nach Ludwigshafen mit dem Hubschraubären. :)...

  1. #21 Der Bauberater, 07.11.2007
    Der Bauberater

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    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Ihr müsst nicht nach Lu-Hafen fahren :biggthumpup:
    Sucht euch die Klinik in eurer Nähe

    http://www.bg-kliniken.de/de/main/standorte.htm

    Gruß Peter
     
  2. #22 phantom144, 07.11.2007
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    @Blaufuchs

    ...sicher!

    Aber wie gesagt: Shit happens!
    WIR ZAHLEN!!!

    Danke allen für die Postings!

    :winken
     
  3. #23 Contoso, 07.11.2007
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    Aber Hallo!

    Die Fragestellerin als Sozialsmarotzer zu bezeichne, zumindes indirekt ist doch etwas daneben!
    ich empfinde das Vorgehen der BG als absolute Abzocke! Da wird die Hand aufgehalten und wenn es ernst wird zahlen die doch eh nur wenn es ein Gericht anordnet. Für mich stehen die geforderten Beiträge in keinem Verhältnis zur Leistung. Die ganze Sache dient doch nur zum Kassenfüllen des Staates. Wenn ich eine private Unfallversicherung abschließe ist das billiger und besser, aber ich werde gezwungen bei diesem Unsinn mitzumachen! Solche und ähnliche Abzockbehörden bremsen und verhindern den wirtschaftlichen Aufschwung und gehren samt uns sonders auf den Müll!


    MfG Contoso
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2007
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    Hat einer...

    von denen, die hier so groß motzen, mal bei seiner/seinem Abgeordneten auf der Matte gestanden und um Gesetzesänderung gebeten????
    Und hat einer von denen mal versucht, eine Unfallversicherung für Bauarbeiten bei einer "normalen" Versicherung abzuschließen???
    ***
    Wer jetzt ja sagen kann, darf weitermeckern. Der Rest darf erstmal die Liste abarbeiten.
    ***
    Ich bin wahrlich kein Freund der BG und an dem System der Bauherren=BU Sicht stört mich manches.
    Aber deswegen zu meinen, nur weil man grad betroffen ist, könne man das gesetz ignorieren, kanns auch nicht sein.
    Was macht Ihr, wenn Euer Brötchengeber ähnlich denkt und Ihr beim Arbeitsunfall plötzlich dumm dasteht.
    MfG
     
  5. #25 Contoso, 07.11.2007
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    Es geht

    doch hier nicht um Bauarbeiten, wo es wirklich gefährlich ist, sondern um einfache Renovierunsarbeiten nach denen keiner fragt wenn nicht gerade ein Bauantrag gestellt wurde!
    Bei meinem Abgeordnetem war ich noch nicht, da den ohnehin nur seine Diäten interessieren, aber eine Unfallversicherung, welche mich als Bauherr oder Helfer schützt habe ich.

    MfG Contoso
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2007
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    Na da werden sich unsere Maler hier ja freuen zu lesen, daß sie demnächst für Anstricharbeiten und Wände spachteln Mitarbeiter beschäftigen können, für die sie keine Beiträge an die BG zahlen müssen. :mauer:mauer
    Ich kann gar nicht so viel essen wie ich ........ könnte, wenn ich so manche Denke hier lese:
    Alle zocken mich ab
    Der Staat ist doch bloß ein Raubritter
    Mein(e) Abgeordnete(r) ist sooooo blöd und geldgeil
    Allen gehts gut, nur mir nicht
    ******
    Vielleicht solltet Ihr mal über JFK nachdenken!!!!

    MfG
     
  7. #27 Niederbayer, 07.11.2007
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    "Ihr müsst nicht nach Lu-Hafen fahren
    Sucht euch die Klinik in eurer Nähe"

    Super dann fahr ich nach Bad-Reichenhall ist näher und evtl. schöner (Berge):)
     
  8. #28 Baufuchs, 07.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @contoso

    Aber wohl nur Invalidität/Todesfall/Krankenhaustagegeld.
    Behandlungskosten sind m.W. über private Unfallversicherungen nicht abgedeckt.
     
  9. ilis

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    Problem zB hier:
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=692928&sid=e0a867a145a88417c2a55073b9981634

    D.h. grundsätzlich wird die BG erstmal kassieren und eine "Gefälligkeitsleistung" verneinen. Und man kann wetten, dass es beim zahlen dann anders aussieht.
    Fakt ist: Gerade im Bereich Verwandschaft ist das ganze völlig unklar. Der einzelne wird aber kaum einen Anwalt beauftragen, da die Summen meist nicht SO hoch sind (Beiträge, nicht Sachdensfall) und der Ausgang wegen der schwammigen Begriffe unklar ist.
    Fakt ist jedenfalls, dass man sich unter Verwandten unentgeltlich hilft (grundsätzlich ist man sich ja auch staatlicherseits zu Unterhalt verpflichtet). Und in diesem Fall liegt dann halt ganz einfach keine Unternehmereigenschaft des Verwandten vor, der einen anderen Verwandten mithelfen läßt.

    Urteile dazu wären mal interessant. Also wenn jemand Links hat ...
     
  10. #30 Contoso, 08.11.2007
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    Abzocke

    Warum denn so aufgeregt? Ich habe doch nur die allgegewärtige Abzocke kritisiert!
    Es will mir doch keiner erzählen, daß die Steuern und Abgaben in diesem Land Höhen erreicht haben, welche nicht mehr normal sind! Es geht mir auch nicht nur darum, das ich der alleinige Leidtragende bin, ich zähle dazu alle Arbeitnehmer und Selbstständigen die durch immer neue und unsinnige Abzocke geschädigt werden. Die BG ist halt ein Beispiel. Wobei ich es in Ordnung finde, daß Firmen ihre Mitarbeiter versichern müssen, bin ich bei meinem AG ja auch. Es geht mir um das Handaufhalten bei einfachen Hilfen bei der Renovierung! Wenn ich dann lese, daß die Fragestellerin auch noch selbt mit einzieht, dann bestärkt sich meine Meinung noch über unsere staatlichen Institutionen.
    Noch eine Bemerkung zum Politiker, es ist für mich ein Skandal, wenn es nicht möglich scheint den Satz für Hartz 4 anzupassen aber eine satte Diätenerhöhung mal so nebenbei beschlossen wird!

    So nun Feuer frei, schlag auf mich ein, aber erwarte nicht daß ich alles unkommentiert lasse ;-)


    Contoso
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2007
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    Warum regst Du Dich nicht erstmal über SOLCHE Sätze auf:
    Da hatte man also gehofft, weiter steuerlich günstiger gestellt zu werden, obwohl die (sozialpolitisch richtige) Grundlage der Besserstellung - die höhere Belastung nur EINER erziehenden Person - weggefallen ist.
    DAS ist Abzocke!!!
    Und weil so viele Leute das mittlerweile als eine Sport betreiben (wo kann ich möglichst viel raffen), dreht sich die Abgabenspirale immer weiter.
    Irgendwo muss das Geld ja herkommen.
    Und wenn Dich die Besoldung unserer Abgeordneten so stört, unternimm doch was dagegen.
    Aber ne, das erfordert ja Einsatz, Engagment und birgt das Risiko, in der Masse aufzufallen.
    Einsatz und Auffallen aber sind derzeit gesellschaftlich ungern gesehen.
    Motzen und Maulen hingegen sind ein beliebtes Spiel für den abendlichen Plausch wo auch immer. Ist ja auch viel leichter zu motzen als zu handeln.
    Ich sag noch mal: JFK.

    MfG
     
  12. #32 Contoso, 08.11.2007
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    Spannend

    @Ralf
    Das ist ja fast schon O-Ton G.Schröder:bounce:
    Ich will auch nicht bestreiten, daß es da hier und da Mißbrauch gibt, aber das ist doch im Vergleich mit den bekannten steuerverschwendungen eher Kleinkram.
    Gegen die Selbstbedienungsmentalität der Politiker anzugehen ist jedoch nur begrenzt möglich. Ich kann zur Wahl gehen, das tue ich auch, aber was kann ich damit verändern? Die Parteien sind sich doch einig wenn es um ihr Geld geht!
    Wenn ich Angst hätte aufzufallen, dann wäre ich 89 nicht auf allen Demos gewesen, das war weitaus gefährlicher als es jetzt ist- so viel zu JFK. Aus diesem Grund lassen wir auch keine Demo gegen Voratsdatenspeicherung aus- Stasi 2.0.

    Mich wundert nur, daß Du als Architekt, der Du ja den bürokrtischen Aufwand eines Hausbaus genau kennst das alles nicht so schlimm findes und noch die Bauherren kritisierst, die sich über überzogene Gebühren beschweren.

    Contoso
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2007
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    Na guck doch mal, wo ich herkomme :smoke
    Auch der hatte gute Ideen

    Wer sagt, daß ich damit glücklich, zufrieden oder auch nur darüber still bin? Ich nicht.
    Und ich kritisiere nicht die Kritik am System, sondern die Art statt Engagement einfach Betrug zu setzen. Oer dieses ersetzen rechtfertigen zu wollen. Egal was falsch ist - das ist noch falscher.
    DAS ändert nämlich nur für die Ehrlichen was - hin zu noch höheren Abgaben.

    MfG
     
  14. #34 Contoso, 08.11.2007
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    Einverstanden

    aber Veränderungen können doch nur stattfinden, wenn die Mißstände angesprochen und offen kritisiert werden.
    Ich bin jedoch nicht der Meinung, daß die Preistreiberei von einigen "Mitnehmern" kommt. Es wäre viel Geld zu sparen, wenn die öffentlichen Verwaltungen effizienter aufgestellt wären, aber daran wird kaum oder nur sehr langsam gearbeitet. Es ist ja auch einfachen mal eben die Gebühren für den Bürger zu erhöhen. Ich ärgere mich gerade fürchterlich über die Einführung einer Regenwassergebühr pauschal nach Fläche und versuche nun diese abzumildern! Nicht das Du mich gleich wieder als Schmarotzer bezeichnest, ich versuche irgendeine Lösung zu finden, damit ich mein Wasser nicht einleiten muß. Ich habe aber leider felsigen Untergrund, Sickerversuch muß ich noch machen, wird aber sicher schwierig.

    Contoso
     
  15. #35 Bauwahn, 12.11.2007
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    Stimmt. Es sind nämlich nicht nur "einige" sondern mehere Millionen von "Mitnehmenern".

    Butter bei die Fische: Was sind die "bekannten Verschwendungen"?
    Ich bezweifle nicht, dass es die gibt, aber je nach Standpunkt kann man alles mögliche darunter auflisten:
    Hartz IV, Investitionen in Verkehrswegebau, die Bundeswehr, die Polizei, Feuwerwehr, Kindergärten, Schulen, Soziale und Kulturelle Einrichtungen: alles unnützes Zeugs, oder?

    Ja, ja, jeder Stammtisch hat die Patentrezepte und keiner nutzt sie.
    Meine Erfahrungen in der freien Wirtschaft sind die, dass dort auch nicht immer effizient gearbeitet wird, nur fällt es dort nicht so auf, weil in der Summe ja ein Gewinn entsteht. Der "Gewinn" der öffentlichen Verwaltung ist halt etwas abstrakter, aber darüber denkt kaum einer nach.
    Die ständige Wiederholung dieses Klischees hilft auch nicht weiter.
    Hier in Baden-Württemberg gibt es gerade ein schönes Beispiel:
    Die Verwaltung sollte "effizienter" werden. Nach dem Vorbild der Wirtschaft. Also hat man hochbezahlte Experten aus der freien Wirtschaft beauftragt, hat viel Geld in die Hand genommen um Standard-Software eines bekannten Walldorfer Softwarehauses zu kaufen und ist nach Ansicht des Landesrechnungshofes grandios auf der Nase gelandet.
    Eine öffentliche Verwaltung ist halt nun mal kein Wirtschaftbetrieb im üblichen Sinne.

    Viel Spass noch beim Weitermotzen.

    Thomas
     
  16. #36 Contoso, 13.11.2007
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    Einspruch

    Meine Kritik hat weder was mit Stammtisch noch mit allgemeinem Motzen zu tun!
    Ich kenne jedoch leider sehr viele Beispiele, wo die öffentliche Verwaltung durch schlechte Organisation, Vetternwirtschaft usw.Geld verschwendet.
    Die größten Brocken listet jedes Jahr der Bund der Steuerzahler auf, einfach mal nachlesen und die billige Polemik (Schulen, Kindergärten...) zur Seite legen.
    Nochmal, es geht mit mit meiner Kritik nicht darum notwendige Dinge in Frage zu stellen, es nervt allerdings schon, wenn ständig neue Gebühren erfunden werden, die Bezüge der "Abgeordneten" um 10% steigen-bei fallenden Reallöhnen (da sind übrigens repräsentativ 82% der Bevölkerung dagegen, die sitzen nicht alle am Satmmtisch), es auf der anderen Seite nicht möglich ist den Hartz 4 -Satz auf ein menschenwürdiges Niveau anzuheben.

    Contoso
     
  17. #37 gandalf_x, 13.11.2007
    gandalf_x

    gandalf_x

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    Hatten wir schon die Firmenwagendiskussion,

    Steuerlich subventioniert? 1-% Regelung? Ohne diese gäb es kein Megawachstum bei Porsche.
    Schon mal auf die Autobahn geschaut oder in die Garagen?

    Zitat: "Da kauf ich mir doch lieber einen fetten Wagen, statt den Finanzamt was zu geben."

    ???

    gruß
     
  18. Nisha

    Nisha

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    Zahlungsmoral der BG Bau

    Hier nachzulesen:

    Hallo,

    vor genau 5 Jahren ist mein Vater bei meinem Hausbau als freiwilliger Bauhelfer bei einem Wegeunfall zur Baustelle tödlich verunglückt. Meine Mutter hatte somit Anspruch auf Hinterbliebenenrente, da private Bauhelfer automatisch über die BG Bau versichert sind und hier auch Beiträge von der BG Bau erhoben und sogar rechtlich eingeklagt werden.

    Da die BG natürlich erstmal ablehnt und nichts zahlt mußten wir aufs Sozialgericht. Diese Verhandlung fand vor 4 Jahren statt und wir haben natürlich Recht bekommen. Berufsgenossenschaft hat aber Einspruch eingelegt, so ging der Vorgang ans Landessoizalgericht.
    Nachdem wir beim Sozialgericht Recht bekommen hatten haben wir nun beim LSG in zweiter Instanz verloren. Die Berufungsverhandlung war eher eine Farce und dauerte nur rund 10 Minuten. Das Urteil selbst war für alle Beteiligten ( auch der Vertreterin der BG Bau) eine Überraschung, für uns natürlich in negativer Hinsicht.

    Der Richter verlas bei der Verhandlung lediglich nochmal den Sachverhalt und das erste Urteil des SG, dann befragte er die Vertretung der BG: Wollen Sie aufgrund der dürftigen Argumentationskette Ihre Berufung überhaupt Aufrecht erhalten? Nachdem die Vertretung der BG dies bejahte, meinte der Richter nur: Na gut, dann machen wir halt ein Urteil.
    Für uns war zu diesem Zeitpunkt eigentlich klar, das wir Recht bekommen. Auch die Vertretung der BG meinte, wenn Sie nicht die Weisung hätte, ein Urteil "mitzubringen", hätte Sie die Berufungsklage zurückgezogen.

    Nach 5 Minuten Besprechung kamen dann die Richter raus und gaben der BG Recht

    Begründet wurde es damit, dass mein Vater:

    a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und
    b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst mir gegenüber gehandelt hätte

    Eine Revision ist nicht zugelassen!

    Jetzt stehen wir mit leeren Händen und einem Berg Schulden (rund 2000 Euro Anwaltskosten) da.


    Alternativen wäre meines Erachtens jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundssozialgericht oder ein Zugunstenbescheid bei der BG Bau gewesen.

    Für die zweite Option würde allenfalls sprechen, das (meines Erachtens) aufgrund dieser Urteilsbegründung die BG Bau ja ungerechtfertigterweise Beiträge von Familienangehörigen erhebt, da eine solche Leistung doch nun immer als Gefälligkeitsleistung abgetan werden kann und diese grundsätzlich so zu keinen Zahlungen verpflichtet ist. Ich denke auch, dass dies der breiten Öffentlichkeit kommuniziert werden sollte (z.B. über einschlägige Medien, Internetforen, Bauinnung, Reportsendungen im TV usw.)
    Dieses Urteil kann ja eigentlich auch nicht im Sinn der BG sein.

    Unser Budget ist aufgrund der bisher angefallen Kosten erschöpft, auch glaube ich nicht, das meine Mutter noch die Kraft hat, den Rechtsstreit über weitere Jahre Aufrecht zu erhalten, zumal der Ausgang für eher wenig Erfolg spricht.


    Wir sind ziemlich verzweifelt, da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente bezieht und eine Unterstützung meinerseits aufgrund der hohen Hypothekenbelastung auch nicht erfolgen kann.

    Außerdem bin ich von der Rechtssprechung bei uns hier doch maßlos enttäuscht, da das Ganze jetzt so hingestellt wurde, als ob wir irgendwelche Leistungen erschleichen wollten.
    Falls wir hier vorher gewusst hätten, das hier kein Versicherungsschutz greift, hätte ich natürlich meine Bauhelfer anderweitig privat versichert.

    Nachsatz: Nachdem wir nun Einspruch beim Bundessozialgericht eingelegt hatten, wurde dieser auch von dieser Instanz abgelehnt. Somit haben wir keine rechtlichen Mittel mehr.

    Die gesamt Diskussion ist im Forum Recht unter:

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83117


    P.S. mein Vater war mehr als 40 Std. tätig und geplant waren auch über 100 Stunden!

    Die BG Bau sichert sich mittlerweile (war damals noch nicht so) auch auf Ihrer Homepage mit der Gefälligkeitsklausel gegen Ansprüche ab, kassiert aber wohl fleissig weiter Zwangsbeiträge:

    Bauhelfer

    Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten.


    Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen

    Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.

    Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umständen über die Mithilfe erfolgen. Insofern behält sich die Berufsgenossenschaft hier ein Prüfungsrecht vor.

    Eine Konkretisierung des Begriffs Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen, da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde.

    ____________________________________________

    Mittlerweile bin ich der Meinung, das dieser Sachverhalt und die damit verbunden Rechtssprechung in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.

    Zum Einen werden hier Beiträge (summiert wohl in Millionenhöhe) ohne Verpflichtungsleistung kassiert (Gefälligkeitsklausel) und zum Anderen sollte ebenso dringend auf eine zusätzliche private Absicherung (z. B. Bauhelferversicherung) hingewiesen werden.

    hatte mich diesbzgl. auch schon an einige TV und Print-Medien gewandt, besteht lt. deren Auskunft aber kein Interesse dies bekannt zu machen....


    Hallo, das Ganze fand natürlich im schönen Bayern statt!

    Die Zahlung der BG, quasi dieses "Eingeständnis" würde ja implizieren, dass die Berufsgenossenschaft in den vergangenen Jahren zumindest bei Verwandten erster Linie (Eltern und Geschwister) und dies sind der überwiegende Teil der privaten Bauhelfer zu Unrecht Zwangsbeiträge kassiert hat, welche sich im Einzelfall leicht auf eine 4-stellige Summe summiert haben. Insgesamt handelt es sich hier um Millionenbeträge (!), die zumindest teilweise rückerstattet werden müßten.

    Eigenartigerweise scheint der Sachverhalt jedoch trotzdem nicht von großer Relevanz zu sein, da ich mich an verschiedene Medien und Institutionen gewandt hatte und hier kein gesteigertes Interesse an einer Publikation zu bestehen scheint.

    noch ein Nachtrag:

    das Aktenzeichen zum Berufungsurteil des Bayer. Landessozialgerichts vom
    05.12.2006 lautet: L 17 166/04.
    Vorinstanz: Sozialgericht Nürnberg, Az. S 15 U 120/03, Urteil vom
    09.03.2004.
    Revisionsinstanz (Nichtzulassungsbeschwerde): Bundessozialgericht, Az. B 2 U
    77/7, Beschluss vom 21.05.2007.


    Hallo,

    habe wieder eine Mail von einer betroffenen Familie bekommen, hier ein Auszug:

    Hallo,

    wir haben Ihren Bericht gelesen... Herzliches Beileid. Und es tut mir leid, wie es bei euch alles abgelaufen ist. Wir durften leider auch eigene Erfahrungen mit Bg Bau machen...

    Im August 2007 ist mein Schwiegervater auf unserer Baustelle verschüttet worden und starb. Es sind erst 3 wochen seit Baubeginn vergangen. Bis dahin wussten wir ehrlich gesagt noch nichts von Bg bau und dass man dort seine Helfer anmelden muss. Aber es sollte alles kein Problem sein. Wir sollen einfach alle Stunden nachtragen und uns wurde zugesichert, dass meine Schwiegermutter Leistungen bekommt. Mein Mann hat über Wochen mit verschiedenen Mitarbeitern der Bg Bau telefoniert und jeder sagte, man solle sich keine Sorgen machen, es wird alles klappen.
    Dann kam der "Ermittler" zu uns, weil er angeblich nochmal den Sachverhalt aufnehmen musste.
    Und im Januar kam der Bescheid, dass alle Leistungen abgelehnt werden.
    Der Grund wie bei euch - Gefälligkeitsleistung.
    ".....
    Herr .... half seinem Sohn und der Schwiegertochter beim Bau des Einfamilienhauses. Es handelt sich also um ein sehr enges verwandtschaftliches Verhältnis. Unsere Ermittlungen ergaben, dass verwandschaftliche Hilfe in Ihrer Familie üblich ist.
    Die gesamte Tätigkeit von Herrn .... war geprägt durch familiäre Bindung des Vaters zum Sohn und Schwiegertochter. der Umfang der Tätigkeit umfasste das übliche Maß der unter Verwandten üblichen Hilfe. Diese steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."

    Das "übliche Maß" der unter Verwandten üblichen Hilfe war: Mein Schwiegervater hat mit dem Bagger den Kanal für das Abwasser ausgehoben.

    Welche Hilfe unter verwandten ist denn keine Gefälligkeitsleistung? und wofür zahlt man denn diese Beiträge?

    Zitat Homepage BG Bau:
    "Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau genauso wie 'echte' Arbeitnehmer mit anpacken, sind sie grundsätzlich automatisch bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert."
    "Tipp
    Wegen des umfassenden Versicherungsschutzes für Personenschäden durch die BG BAU ist eine zusätzliche private Versicherung für die Eigenbauhelfer grundsätzlich nicht erforderlich."

    Das ist doch alles Saurei!
    Ich könnte mich wegen dieser Ungerechtigkeit so aufregen!


    Wieviele Bauherren zahlen Jahr für Jahr die Beiträge für Ihre Verwandten und im ernstfall wird die Versicherungsleistung wegen Gefälligkeit abgelehnt.
    Ich habe noch einen Fall gefunden, wo jemand seinem Cousin half und vom Gerüst stürzte. Natürlich eine Gefälligkeit unter Verwandten.
    Und wieviele Leute gibt es, die nicht ins internet schreiben...

    Eigentlich sollte das alles an die öffentlichekeit. eine abzocke, mehr nicht.

    Ich höre lieber auf, bevor ich vor Aufregung platze.


    Der Thread ist unter:

    http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=4410

    nachzulesen!
     
  19. #39 exitfilm, 15.01.2010
    exitfilm

    exitfilm

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    Betroffene für ZDF-Beitrag

    Liebe User,

    wir recherchieren im Moment für das ZDF zum Thema BG Bau und sind auf der Suche nach Bauherren, die einen Unfall auf ihrer Baustelle hatten und die BG eine Zahlung verweigert. Ist Ihnen das passiert, dann melden Sie sich bitte bei mir! Danke!


    S.Bartel

    redaktion@exitfilm.tv
     
  20. kosmos

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    Wenn mir Verwandte beim Hausbau helfen, muss ich diese also bei der Bau BG angemeldet werden obwohl diese für Gefälligkeitsleistungen keine Gegenleistung im Notfall bekommen. Das heißt doch für mich im Umkehrschluss das ich diese Personen wegen Gefälligkeitsleistungen nicht melden muss. Wenn ich diese Leute also privat gegen Unfälle versichere muss ich dann keinen Beitrag an die Bau BG zahlen oder kommt man hier nicht drum rum?
     
Thema: Beitragsbescheid Bau-BG durch Angabe von Helfern
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