Unterschiedliche Infos von Bauleitung und Estrichleger

Diskutiere Unterschiedliche Infos von Bauleitung und Estrichleger im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Ich habe da ein paar Fragen. Wie fast alle hier in diesem Teil des Forum, befinde ich mich in der Phase des Baus, wo man bestimmten Überlegungen...

  1. #1 kaipillef, 11.11.2007
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    Ich habe da ein paar Fragen. Wie fast alle hier in diesem Teil des Forum, befinde ich mich in der Phase des Baus, wo man bestimmten Überlegungen nachgeht. Bei mir wurde vor drei Tagen Estrich verlegt. Meine Bauleitung hatte mir gesagt, dass ich um jeden Fall nicht das Haus betreten darf und darauf achten soll, dass alle Fenster die ersten 4 Tage nicht geöffnet werden sollen. Ich sollte mir keine Gedanken machen wenn das Wasser die Schreiben runter laufen würde. Nun da ich auch einige Tage aus beruflichen Gründen eh nicht auf die Baustelle konnte war dies auch kein Problem für mich. Da ich heute aber Zeit hatte wollte ich mal nach dem rechten sehen. Ich kam auf der Baustelle an und wunderte mich schon warum die Fensterscheiben trocken waren und das obwohl ich von mehreren Seiten gehört hatte das sich dort sehr viel Wasser befinden sollte. Nun bemerkte ich, das am Haus zwei Fenster geöffnet waren.


    Eine meiner Frage ist nun ob dieses Folgen haben könnte für die Qualität des Estrichs ?
    Weiter interessiert mich wer für die geöffneten Fenster und die evtl. dadurch entstandenen Schäden ( Risse am Estrich ) haftbar gemacht werden kann.

    Ich hoffe das ihr mir hier ein paar Hinweise und Tipps geben könnt damit ich, bis ich morgen meinen BL erreichen kann, beruhigt das WE genießen kann .


    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. Bruno

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    Theoretisch ja. Wenn es nicht unter +5° runterging und scharf durch den Bau gezogen hat, praktisch nein.

    Die DIN 18560 sagt zur Ausführung von Zementestrich:

    Beim Einbringen darf die Temperatur des Zementestrichmörtels 5 °C nicht unterschreiten. Sie sollte anschließend wenigstens drei Tage auf mindestens 5 °C gehalten werden. Zementestrich sollte nicht vor Ablauf von drei Tagen begangen und darf nicht vor Ablauf von sieben Tagen höher belastet werden.

    Ferner ist der Estrich wenigstens drei Tage, bei niedrigen Temperaturen oder bei langsam erhärtenden Zementen (in diesem Fall entsprechend länger) vor dem Austrocknen und auch danach noch wenigstens eine Woche vor schädlichen Einwirkungen, z. B. durch Wärme, Schlagregen und Zugluft, zu schützen. Der Schutz vor Zugluft ist bei kleineren Bauwerken im Allgemeinen ohne besondere Maßnahmen sichergestellt, wenn das Bauwerk geschlossen ist.


    Im Prinzip haftet der, der die Fenster aufgemacht hat. Fall der nicht ausfindig gemacht werden kann, stellt sich die Frage, welche Verantwortlichkeiten sich aus den Verträgen ergeben.

    Die Objektüberwachung hat eine Koordinierungspflicht (z.B. keine anderen Arbeiten in diesem Zeitraum einplanen) und eine Hinweispflicht (der wohl nachgekommen wurde, zumindest gegenüber dem Bauherrn). 72 Stunden lang rund um die Uhr Wache schieben kann wohl nicht verlangt werden.

    Bei einem VOB-Vertrag hat die Estrichfirma die Pflicht, ihr Gewerk bis zur Abnahme zu schützen, auch die Pflicht zur Bedenkenanmeldung, falls bei zu niedrigen Temperaturen ausgeführt werden soll. Schutzvorkehrungen gegen Zugluft wären besondere Leistungen und extra zu vergüten. Darunter könnte ich mir physische und organisatorische Maßnahmen vorstellen. Sehr schwer für die Firma zu bewerkstelligen. Das würde Absperren der ganzen Baustelle bedeuten und ebenfalls ein 72 Stunden langes Bewachen rund um die Uhr gegen jeden, der rein will.

    Eventuell wären Schäden ein Fall für die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung). Das müsste geprüft werden.
     
  3. #3 kaipillef, 11.11.2007
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    hmm nun es wahren einige GEwerke in dem angesprochenen Zeitraum in dem Haus beschäftigt. Aber ist es denn nicht so, dass die Firma die den Estrich verlegt auch dafür zu sogen hat, das die Bedingungen für die Richtige "Reifung" des Estriches am Anfang gegeben ist. Man kann mir doch als Laien nicht zumuten und auch nicht zutrauen, das ich diese Gewerke nach jeder Beendigung der einzelenen Arbeiten und nach deren Ausführung bemustern und evtl. Mäglel dabei feststellen kann. Oder sehe ich das falsch. Diese Firma ist ein SUB der Hausbaufirma bei der ich das Haus und auch das Gewerk als Zusatzpotion gekaufte habe.
     
  4. Bruno

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    Die Estrichfirma kann die Bedingungen nicht herstellen.

    Sie kann weder das Wetter machen noch die Baustelle für andere sperren. Die Firma kann nur Bedenken anmelden, wenn erkennbar die Bedingungen nicht passen.

    Die Witterungsbedingungen haben wohl absehbar für die Ausführungszeit gepasst (es ging allenfalls stundenweise bis auf +3°C runter, im Haus wohl nie unter +5°C; auch die Luftfeuchten draußen lagen die letzten Tage im sicheren Bereich, nämlich immer zwischen 65 und 90%; da war es innen gewiss nicht trockener). Ebenso darf die Firma davon ausgehen, dass die organisatorischen Bedingungen stimmen und die Bauleitung die Nachfolgegewerke koordiniert, wenn sie eben von dieser Bauleitung in den Bau geschickt wird.

    Um Zwischenabnahmen müssen Sie sich gar nicht kümmern, wenn Sie wie hier nur einen einzigen Vertragspartner als Generalunternehmer haben.
     
  5. #5 kaipillef, 11.11.2007
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    hmm ich danke dir erst mal für die schnelle und doch sehr guten Antworten. Es ist nur so, dass nach dieser Firma von Seiten der BL keine weiteren mehr eingeplant wurden. Das heißt Diese Firma hat das Haus als letztes verlassen und verschlossen. Es war niemand mehr sonst da. Draußen ist im Augenblick noch eine Bohrfirma wegen den Erdsonden und diese können das bestätigen. Ist es wirklich nicht so das wenn die Estrichfirma das Haus verläßt sich davon zu überzeugen das die Fenster geschlossen sind, zumal die offenen Fenster im Erdgeschoss liegen.

    ICh würde mich freuen wenn du mir darauf noch eine Antwort geben könntest *Fg auch wenn die bisherigen mich nicht unbedingt beruhigen *gg ....

    lg
     
  6. #6 kaipillef, 11.11.2007
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    achso dann noch eine kleine Frage .. wie soll ich mich nun verhalten ... die Baustelle erst mal nicht betreten und die BL auffordern sich schleunigst mit mir auf der Baustelle zu treffen? Und sollte dieser Vorgang wegen späterer auftretende Mängel irgendwie festgehalten werden ?
     
  7. Bruno

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    Wenn sonst niemand mehr im Bau war, liegt der Verdacht natürlich nahe, dass der Estrichleger selbst die Fenster offen gelassen oder geöffnet hat. Vielleicht hat er sich sogar was dabei gedacht? Er soll einfach Stellung nehmen. Die Hausbaufirma soll die Bedenken bezüglich eventueller Schäden zerstreuen, also auch Stellung nehmen. Ich tippe darauf - auch wenn Ferndiagnose nicht möglich ist - dass dem Estrich gar nichts passiert ist.
     
  8. #8 kaipillef, 11.11.2007
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    Ich werde es so machen wie du es vorgerschlagen hast. Ist halt nur so das ich sehr misstrauisch geworden bin.*fg man lernt ja auch aus Fehlern die andere zwar machen, für die man aber leider weil man nicht das richtige gemacht oder aber veranlasst hat. ICh danke dir echt für die schnelle Beantwortung und hoffe auch das ich bei zukünftigen Problemen hier auch vergleichbaren Rat bekommen werde

    lg
     
  9. #9 Achim Kaiser, 11.11.2007
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    Würde ich beim Wetter, das wir -hier- die letzte Woche hatten, ebenso sehen.

    Erst mal am Montag mit der Bauleitung den Estrich ansehen bevor großer Bahnhof veranstaltet wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. Berni

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    Tach kaipillef,

    sehe ich so wie meine Vorredner, wenn kein Durchzug entstanden ist.
    Wir lassen auch immer ein Fenster auf Kippe, wenn die Temperaturen es zulassen.
    Ist es überhaupt Zementestrich?

    @ Achim,
    da siehste am Montag noch nichts, wenn er nicht völlig überwässert eingebaut wurde.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 11.11.2007
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    @Berni,

    aber nach 5 Tagen kann man die Fenster zumachen da der Estrich *begehbar* ist :)

    Gruß
    Achim
     
  12. #12 kaipillef, 11.11.2007
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    nun bis auf 60 m² im Wohnzimmer ist es Zementestrich. Dort wurde Anhydritestrich verlegt.
     
  13. Berni

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    @ Achim,

    Zementestrich frühestens begehbar nach 3 Tagen, Anhydrit nach 2.

    @ kaipillef,

    Anhydrit soll im Gegensatz zu Zement nach 2 Tagen gut belüftet werden.
    Diese beiden Estrichsorten in einer Etage gemischt ist nicht ganz so glücklich.
     
  14. #14 kaipillef, 11.11.2007
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    hi Berni .. nun diese Firma hatte meinen Wunsch respektiert und mir dieses Angebit gemacht. Nun war dieses Angebot nur für diesen Großen Raum, da ich eine Durchgäniges Fliesenbild haben wollte und dieses nicht durch die Dehnungsfugen unterbrochen haben wollte. Sie sagte das ist kein Problem und haben auch nicht gesagt, dass dieses "Mischen" ein Problem darstellt. Nun habe ich die Firma auch nicht an der Baustelle angetroffen und konnte daher auch nicht klären in wie fern das ein Vorteil ist oder wie es nun das beste ist. Wie auch immer hoffe ich dass diese Firma weiß und wusste was sie da macht..... Immerhin ist sie als zuverlässiger SUB bei einer großen Hausbaufirma bekannt und genießt entsprechenden Ruf. Daher ja auch meine großen und vorsichtigen Bedenke bezüglich der offenen Fenster ....
     
  15. #15 herrmann, 12.11.2007
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    Mein Estrichleger sagte mir, ich darf erst nach 5 Tagen lüften:think

    Und begehbar war er nach 24 Stunden.

    Ist am Samstag verlegt worden.
     
  16. Berni

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    Tach hermann,

    Begehbarkeit, Belastbarkeit und Trocknungsverhalten sind bei den einzelnen Estricharten und Zusätzen sehr unterschiedlich.
    Da kann man nach den Herstellervorgaben gehen.

    Wenn wir nicht wissen, was da genau eingebaut wurde, muss von normalen Estrichen ausgegangen werden.
     
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Unterschiedliche Infos von Bauleitung und Estrichleger

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