Warum sind soviele EnEV falsch berechnet?

Diskutiere Warum sind soviele EnEV falsch berechnet? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, habe jetzt schon oft gelesen, dass so einige EnEV (wie wahrscheinlich auch meine) falsch berechnet oder andere merkwürdige Fehler...

  1. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Hallo,

    habe jetzt schon oft gelesen, dass so einige EnEV (wie wahrscheinlich auch meine) falsch berechnet oder andere merkwürdige Fehler enthalten sind. Und das die EnEV schlimmstenfalls dadurch nicht mehr erfüllt wird. Vor Baubeginn steht doch der Werkstoff, Fenster, Heizungsanlage usw. fest. Wie kann es dann also sein, dass soviele falsch sind (wird doch von qualifizierten Leuten erstellt) und wie wird denn so eine EnEV schön gerechnet?

    Grüsse

    Tieto
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
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    Na gaaaaanz einfach.
    Fall 1)
    Der Aufsteller bekommt pauschal 200 €, die im Prinzip schon verbraucht sind, wenn er die Massen korrekt ermittelt, also gehts wischiwaschi huschipfuschi -
    und schon handelt es sich bestenfalls um einen Näherungswert
    Fall 2)
    Der Aufsteller sieht den EnEv Nachweis als Möglichkeit zum "schnellen Geld", vertraut dem billig erworbenen Nachweisprogramm, das irgendwelche Werkseinstellungen hat und weiß bei vielen Stellknöpfen gar nicht, was sie eigentlich bedeuten.
    Fall 3)
    Der Kunde möchte (oder der Hausanbieter wirbt mit) KfW 60/40, aber mit den angebotenen/kalkulierten Materialien oder Grundrisslösungen gehts halt nicht. Also wird so lange an allen Variablen gedreht, bis die Zahl am Ende konveniert.
    Fall 4)
    Eine bunte Mischung aus 1 - 3.

    Was mich viel mehr stört, ist das eine Prüfung der Nachweise gar nicht vorgesehen ist, viele (wenn nicht fast alle) Bauamtssachbearbeiter(innen) vor einem Buch mit 7 Siegeln säßen und vor allem bei Verstößen (m.W.) keinerlei Sanktionen vorgesehen sind. Weder für den Bauherren noch für den Aufsteller des Nachweises.

    Einzig die KfW ist wohl erwacht. Die wollen (richtigerweise) beginnen, die Nachweise in sich und wohl auch auf Übereinstimmung mit der Realität hin zu prüfen.
    Da sind wohl zu viele Nachweise eingereicht worden, deren fehlerhaftigkeit selbst ein Blinder mit Krückstock nicht übersehen könnte.

    MfG
     
  3. #3 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    @ Ralf

    Wo könnte man denn seinen Energieausweis / Energieausweisung mal richtig durchleuchten lassen. Und zu welchen ca. Preis?

    Wie sieht es mit der Verantwortung für diesen Ausweis / Nachweis aus, wenn die KFW Prüfungen einführt und feststellt, das der Ausweis / Nachweis nicht auf das Haus zutrifft? Schlimmstenfalls, das Fördergelder nicht gerechtfertigt sind (KFW60/KFW40/Passiv)?

    In absehbarer Zeit wird es bei uns auch zu einer Hausabnahme / Übergabe kommen. Hoffe ich doch mal.. :shades
    Könnte man dort im Protokoll ein "mit Vorbehalt" eintragen, um die Verantwortung der Firma (BT/GÜ/GU..) für die Umsetzung/Bau nach Inhalt des Energieausweis/ Nachweis / Wärmebrückenkatalog klar zu stellen?

    :offtopic: Und bitte nicht hauen.. :fleen Klar, das die Verantwortung dann vom Bauherrn auf jemand anderen über geht. Vielleicht auch, bei falscher/schlechter Ausführung, mit Kosten verbunden. Doch soweit mir bekannt, sind Firmen (BT/GÜ/GU..) versichert. Doch Bauherren/innen nicht. Sie bleiben auf der Sache sitzen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
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    Kosten je nach "Gehalt" des Nachweises und Prüfumfang.
    Ich würd mal sagen von 200 € aufwärts bis hin zu 800, 900 €.

    RA fragen. Vernatwortlich ist der Bauherr. Also bei Einzelvergabe/GÜ/GU der Bauherr. Bei BT wohl der BT.
    Bei Architekt + TWP + ggf. Nachweisersteller gibts klare Haftungsketten, wenn der Nachweis mangelhaft ist oder die Ausführung von diesem abweicht.
    Bei BT/GÜ/GU - keine Ahnung. Eine betriebshaftpflicht wird dafür wohl nicht gradestehen.
    MfG
     
  5. Bruno

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    Die Verantwortlichkeit ist in NRW in der EnEV-UVO geregelt. Wenn KfW-Förderung beantragt ist und das Haus am Ende die Anforderungen nicht erfüllt, sind die Fördergelder weg. Und man hat mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs zu kämpfen.

    Häufigste Fehler beim Nachweis nach meiner Erfahrung:

    falsche Mengenermittlung bei den Hüllflächen
    vergessene Flächen
    falsche Lamdawerte der Baustoffe und damit falsche U-Werte
    U Glas als U-Wert des gesamten Fensters angesetzt
    Sparrenanteil vergessen bei der U-Wert-Berechnung des Daches
    Wärmebrückenzuschlag manuell falsch angesetzt
    Anlagentechnik unrealistisch zusammengeklickt

    Der Gedanke an eine Abnahme "unter Vorbehalt" gefällt mir gar nicht. Das ist ein Sich-Drücken vor der dann beginnenden Verantwortung. Wenn ich nicht in der Lage bin, etwas Bestelltes zu beurteilen und ich mir keinen Sachverstand für die Abnahme zukaufen will, darf ich nichts bestellen. Ich kann auch kein Hemd "unter Vorbehalt" kaufen, weil es beim Waschen einlaufen könnte oder weil ich nicht prüfen kann/will, ob alle Knöpfe dran sind.
     
  6. #6 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    Sorry Bruno,
    aber diese Worte sind nicht gerade vertrauenswürdig.:confused:

    Es ist nur möglich sich vor etwas zu drücken, wenn man das Wissen hat, worum es geht/was passieren wird. Als Laie lasse ich ein Haus bauen, nach meinen Anforderungen, schriftlich fixiert.. die spätere Verantwortung liegt doch lediglich Beim Unterhalt/Erhalt der Objektes, jedoch nicht der erstellten Bau-Masse (Haus).

    Tja, und da sind wir schon wieder bei dem Hauskauf-Laien.
    Bedeutet Deine Aussage nun, das man als Bauherr/in vor dem Hauskauf, ein Studium in allen Belangen des geplanten Hauses machen soll, damit man den Sachverstand hat? Wofür sucht man sich den eine "Firma mit Sachverstand" aus. Auch wenn dies oft in die Hose geht.

    Na mit den Knöpfen.. :sleeping .. könnte man vergleichen mit der Fensteranzahl im Haus. Zählen sollte doch jeder können.
    Zum Einlaufen des Hemds: Erzähl das mal einigen Damen und Herren, die regelmäßig zurück in den Laden laufen, und alles Mögliche wegen Irgendwas umtauschen.
    Sorry, aber der Hemd Vergleich ist nicht so toll gewählt..

    Nehmen wir doch mal ein Auto :Brille
    Verkäufer: "Alles super! 5,0 Liter auf 100km"
    ..2 Monate Später..
    Kunde: "Aber es regnet ins Auto.. und 10Liter werden verbraucht!"

    Was wird dann wohl dem Verkäufer blühen?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
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    Schön - wir sind mal wieder beim Auto. ;)
    Hat der Käufer in dem Beispiel auch nur unter Vorbehalt abgenommen??? Wohl nicht, weil er sonst das Fahrzeug nicht bekommen hätte.
    Das Fahrzeug hat einen Sachmangel. Dies wäre zu vergleichen mit einem abweichend vom Nachweis gebauten Haus.
    ***
    Zum Thema Laien:
    Es steht jedem Laien frei, sich bei Zweifeln Sachverstand hinzu zu ziehen. Und nur bei Zweifeln wird er berechtigt auf die Idee kommen, unter Vorbehalt abzunehmen.
    Thema Auto - Ich habe Zweifel, daß der Wagen wirklich unfallfrei ist. Also ab damit zur nächsten Werkstatt und auf die Bühne.

    Och ne, Zweifel hab ich keine, aber irgendwie hab ich halt kein Bock so ganz ohne Schlupfloch abzunehmen - isses ja wohl nicht.

    Also:
    Zweifel = Fachmann befragen.
    Keine Zweifel = Abnahme

    MfG
     
  8. Bruno

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    Im Kaufrecht gibt es 6 Monate lang Beweislastumkehr. Im Werkvertragsrecht nicht.

    Wie muss ich denn nun die Abnahme einer Werkleistung "unter Vorbehalt" verstehen?

    ich weiß nicht ob ichs haben will
    ich will es haben aber noch nicht bezahlen
    ich will erst mal ein paar Monate/Jahre probewohnen/rumprüfen bevor ich weiß ob ich es will
    ich will eine Beweislastumkehr die mir nach dem Gesetz nicht zusteht weil ich nicht in der Lage bin eine Abnahme durchzuführen

    § 640 BGB: Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Vorbehalte gibt es nur bei Mängeln, die bei der Abnahme bekannt sind. Alles Andere ist ein Sich-Drücken.
     
  9. #9 Stefan61, 14.11.2007
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    @BauherrHilflos: Der Autokauf ist keine geeignete Analogie und damit kein Argument gegen Herrn Stubenrauch: "Bauherr" des Autos ist der Autohersteller. Wenn er einen bestimmten Verbrauch angibt, muß er sich daran festhalten lassen. Dasselbe gilt für einen Bauträger.

    Der private Bauherr (ob hilflos oder nicht) ist aber selber der Hersteller. Deshalb trägt er die Verantwortung. Wer sich das nicht zutraut, muß die Angelegeheit entgeltlich z. B. einem Architekten übertragen, der dann seinerseits haftet.
     
  10. #10 planfix, 14.11.2007
    planfix

    planfix Gast

    der nachweis von tieto kam vom ziegelhersteller, derweiß doch gar nicht was wirklich eingebaut wird, der will nur seine steine verkaufen. den nachweis gibts zur kundenbindung für den Bu zu billigen geld.
     
  11. bernix

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    ...?

    Die übliche Vorgehensweise dürfte wohl eher eine/mehrere Nachbesserung(en) sein. Fals das nicht klappt: Wandlung (freiwillig oder per Gericht nachgeholfen )
    Das mit der Regendichtigkeit sollte kein Problem sein (Ursachenfindung und Abhilfe).
    Bei einem Mehrverbrauch wirds schon schwieriger, da hier auch das Nutzerverhalten eine Rolle spielt.
    Sollte es zu einer Wandlung kommen, werden gefahrene Kilometer bei der Rückzahlung angerechnet.

    Der wesentliche Unterschied (und daher als Beispiel nur bedingt passend). Wer zahlt die "Nachbesserungsarbeiten" wenn das Haus auf Enev Standard gebracht werden muss, oder die Kosten für die schlechtere Finanzierung...
     
  12. PeMu

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    Es ist schon ein Konglomerat aus (a)Historie, (b)Geiz ist Geil Mentalität und (c)Vogel Strauß Taktik.

    Durch (b) bleiben viele Nachweise unterm Qualitätslimit.
    Denn es kommen doch immer wieder Kommentare ala, warum denen so viel in den Rachen werfen.
    Ralf hat es schon angesprochen: Man braucht eine gewisse Zeit und i.d.R. 2-5 Durchläufe extern, um den endgültigen "richtigen" Nachweis zu haben. Man schaue sich die DVO's mal an: Nachweis muss Endzustand abbilden, also nach Rückmeldung der bauleitung, was ausgeführt wurde ist zu überarbeiten.
    Dann noch Änderungen in der Planungsphase ...
    2-5 Durchläufe enthalten nicht die unzählen Berechnungen, bis man das jedesmal abgestimmt hat.

    (c) Es gehört inzwischen jede Menge Wissen rechts und links dazu, d.h. aus allen Fachgebieten, unzählige Normen (die noch nicht mal richtig gültig sind Vornormen) die sich andauernd ändern usw. Wer blickt da immer (noch/wieder) durch?

    Und die notwendigen Infos bekommt man oft nur zäh bis gar nicht
    Und eigentlich gehört dazu auch eine bauphysikalische Beratung
    und eigentlich auch Detailnachweise in Abstimmung
    ...
    Und dann fürn Appel und ein Ei? (siehe c)

    (a) Da das ganze mal bauaufsichtlich behandelt wurde - Prüfpflicht, wurde es den Tragwerksplanern aufgedrückt, da die sich eh mit der bautechnischen Prüfung rumschlagen müssen - und alle anderen sich das nicht antun wollen, da guckt ja einer drauf, kontrolliert mich und mosert dran rum, neee.
    Viele verstehen sich aber nur als Statiker, die ein paar Zahlen runterrechnen. In der jetzigen Ausprägung ist das gar nicht hilfreich.

    Daher: Prinzipiell nehme man sich eine separate Person, wie Bauphysiker, Energieberater, (möglichst mit breiterem fachlichen Hintergrund). Dann läuft es nicht mit, d.h. da derjenige sonst nix hat zum Vorweisen, stürzt er sich darauf und versucht seine Existenzberechtigung äh seinen Wert breitzutreten.
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    und zu 95% der Handwerker, die die Nachweise oder Energieberatung durchführen - ähnliche Mentalität
     
  14. #14 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    @ all

    Bestelle ich etwas, und mir werden Nachweise geliefert "so ist das", wobei sich später herausstellt, das dem nicht so ist.. liegt entweder ein Fehler vor, oder man wurde betrogen.
    Dann wird alles geprüft, und der Schuldige kommt dafür auf.
    Sollte das etwas nicht so im Bereich "Hausbau" sein?

    Oder verstehe ich das richtig, das man jeden Einzelnen Schritt im Bauablauf schon dann prüfen muss?

    Mal ausgegangen von der Situation: Laie bestellt bei Firma xyHaus. Ein Bauleiter nimmt sich der Sache an. Bauleiter setzt sich mit Archi usw. zusammen und plant. Bauleiter vergibt Aufträge an "Sub´s".
    Laie zahlt Abschlagzahlungen nach Fertigstellung der Teilabschnitte.
    Laie bekommt Pläne/Nachweise/ usw vom Bauleiter.."so ist das..richtig"

    Muss dann der Laie nochmal einen eigenen Archi/Statiker/Wärmebrückenspezi.. usw anheuern, damit alles nochmal durchgecheckt wird? Für was beauftragt er die Firma ein Haus nach Vertrag zu bauen?

    @Bruno
    (bin kein RA, aber so in der Art stellt ich mir das vor):
    ""Alle Nachweise (Statik, Wärembrückenkatalog, Energieausweisung usw.)
    bzw. der dazu entsprechende Bausubstanz, werden/wird für eine Dauer von 5 Jahren mit Vorbehalt abgenommen.
    Stellen sich innerhalb der 5 Jahre Abweichungen von max. X% der Nachweise (xx) heraus, ist die Firma (GU/GÜ/BT) für die Beseitigung der Abweichungen verantwortlich.""
     
  15. #15 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    :deal Wir haben einen Externen Baubegleiter.. nur mal so erwähnt.

    Mich interessiert nur das allgemeine Regelwerk in solchen Fällen.
    Gerade wenn irgendwann mal die KFW prüft.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
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    Sorry - aber der war gut
    [​IMG] [​IMG] [​IMG]
    Welcher BT/GU/GÜ wird denn eine solche Abnamhe widerspruchslos akzeptieren????
    Das wäre eine (teilweise) Abnahmeverweigerung. Abnahmeverweigerung geht aber nur ebi SCHWERWIEGENDEN Mängeln.
    Das bedingt widerum, das die Mängel BENANNT werden müssen.

    Womit wir wieder beim Fachmann wären.

    MfG
     
  17. #17 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    @ Ralf
    Sie würden nicht glauben was wir unserem Firmen-Bauleiter (ist schon der Zweite; der erste war "besser" :respekt bisher aus der Nase kitzeln konnten!

    EinBeispiel? Gerne!:

    Baubeschreibung: "Der Dachstuhl besteht aus behandeltem xyHolz."
    E-Mail des Bauleiters nach mehrmaligen "Laien Fragen :think":
    "Der Dachstuhl ist nicht behandelt. Nur die Dachüberstände..." :biggthumpup:

    Da freute sich unser Externer Bauleiter :bounce: .. und schon saßen wir wieder am runden Tisch.
     
  18. #18 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    Dazu noch mal eine grundlegende Frage:
    Wo besteht das Problem eine solche Sache zu akzeptieren, wenn man 100% Leistung erbracht hat?

    Und nochmal eine Frage an Bruno.
    Was verstehen Sie darunter?
    In unserem Fall ist im Energienachweis/Ausweis der Wärmebrückenzuschlag mit -10% angegeben. Das kommt mir auch schon komisch vor.
     
  19. #19 Baufuchs, 14.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    sollte der BU so etwas akzeptieren?
    Er hat die Verpflichtung Ihnen ein zum Zeitpunkt der Abnahme mangelfreies Werk zu verschaffen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass dies nicht der Fall war, weil z.B. anderes Material als vereinbart verbaut wurde, greift die Gewährleistung. Ausgeschlossen wäre dies nur in den Fällen, wo Sie "in Kenntnis des Mangels" abgenommen hätten.

    Zusätzliche Erklärungen die der BU unterschreiben müsste sind da nicht notwendig.
     
  20. #20 BauherrHilflos, 14.11.2007
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    Eben aus dem Grund: "Er hat die Verpflichtung.. zu verschaffen."

    Greift somit die Gewährleistung, wenn im Vertrag ein KFW 40 Haus bestellt wurde; dies mit einem Wärmebrückenkatalog im Energienachweis ausgewiesen wird; der Bau jedoch nicht diese Anforderung nach KFW Prüfung entspricht.?
     
Thema: Warum sind soviele EnEV falsch berechnet?
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