Terassenbau direkt neben Nachbargrundstück

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  1. #1 kirschlorbeer, 14.11.2007
    kirschlorbeer

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    hallo,
    kann mir jemand helfen?? direkt neben meinem grundstück möchte mein nachbar eine terasse bauen.die terasse soll auf der angrenzenden garage entstehen. habe gelesen dabei muß kein min. Abstand von 2,50 m eingehalten werden und der Nachbar auch nicht um Erlaubnis gefragt werden, nur bei bedeutenden Einschränkungen wie Beschattung des Nachbargrundstücks ect. Gibt es noch andere Begründungen die man hier beim Bauamt vortragen könnte, zum beispiel würde er mir direkt in meinen pool schauen, der dann darunter liegen würde!
    Kann mir jemand weiterhelfen??:
     
  2. Adrian

    Adrian

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    siehe hierzu Deine andere Anfrage.
    Ich hoffe nicht, dass Dein Kirschlorbeer der Terrasse weichen soll....
     
  3. #3 vincenz, 14.11.2007
    vincenz

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    Wirklich gelesen? Und das soll für NRW gelten? Nach meiner Laienmeinung ist eine Dachterasse auf einer Grenzgarage in NRW nicht genehmigungsfähig.
    Was befindet sich denn auf Deiner Seite der Grenze, ausser dem sicherlich schönen Kirschlorbeer?
    (Die gelten zwar nicht als starkwüchsig, können aber locker 8m hoch und entsprechend breit werden:) (zumindest in Heidelberg). Sehen dabei aber gut aus. Daher evtl. in Deinem Interesse beizeiten behutsam die letzten Triebe einkürzen. Damit er dichter und gedrungener bleibt. Keine Schnitte ins mehrjährige Holz. Und keine Sichtachsen auf Nachbarn mit merkwürdigen Ansinnen und Bauten!)
    Gruss Vincenz
     
  4. #4 wasweissich, 14.11.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wo gilt kirschlorbeer nicht als starkwüchsig???????
     
  5. #5 Baufuchs, 14.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Terrasse

    auf einer Garage innerhalb des 3m Grenzabstands ist nach §6 BauONW unzulässig.

    Privilegiert -also im Grenzabstand von 3m- sind nur Garagen/Abstellräume mit einer mitttleren Wandhöhe (auf der Grenze gemessen) von max. 3m zulässig.
     
  6. #6 vincenz, 15.11.2007
    vincenz

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    @wasweissich: So schlecht war mein Beitrag nun wiederum nicht.

    Starkwüchsigkeit ist meiner Meinung nach gegeben wenn die Merkmale Hochwüchsigkeit und Schnellwüchsigkeit beide gemeinsam gegeben sind.
    Als starkwüchsig würde ich bspw. die Pyramidenpappel (populus nigra italica ssp. pyramidalis) bezeichnen, nicht jedoch den Kirschlorbeer. Meine Meinung, die Begriffe sind nicht allgemeingültig definiert.
    Ausserdem hatte ich ja darauf hingewiesen, dass die Viecher gemeinhin unterschätzt werden, da sind wir ja eher der gleichen Meinung.
    Insgesamt war die Botanik nur eine Anmerkung meiner eigentlichen Aussage, die der Fragestellerin, dem Fragesteller doch wirklich hilfreich sein könnte:
    Lorbeer bleibt, Terasse unzulässig, Nachbar hat unhaltbare Rechtspositionen, Kirschlorbeer hat schon zuviele haltbare Rechtspositionen aufgegeben.
    (Wie gesagt: reine Laienmeinung, Dir zur Rechtfertigung ausführlicher, keine Rechtsberatung)
    Gruss Vincenz
     
  7. #7 kirschlorbeer, 15.11.2007
    kirschlorbeer

    kirschlorbeer

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    hallo vincenz!!

    ja, zunächst hieß es wohl in einem bereicht, das ein abstand von min.3 m zum nachbargrundstück eingehalten werden muß, welches aber nicht für terassen gilt die auf einem garagendach gebaut werden, da garagen direkt an ein angrenzendes grundstück geaut werden dürfen! es gibt ausnahmen, allerdings nur bei beschattung des nachbargrundstücks, beeinträchtigung der luftzirkulation und das war's auch schon!nacht aber, das mein nachbar mir dann von oben beim schwimmen zu schauen kann!!!ich denke, ich habe das so auch richtig verstanden!

    der kirschlorbeerbaum ist von dieser geschichte nicht betroffen. der steht einige meter weg und zwar zur angrenzenden grage eines anderen nachbar. dieser nachbar mein das die äste des super schönen baumes seine garage bei wind streifen und somit zerstört, kaputt macht wie auch immer!!Die GArage ist schon etwas älter, so aus den 50igern und hat ein uraltes dach, das ich mir dann tägl. ansehen muß, weil mein baum das dann nicht mehr verdeckt. also, schneiden werde ich müßen, sicherlich, auch dem baum zu liebe, aber nicht so stark, das er dann eher dreiekig wirkt, weil der größere teil des baumes zur garage neigt. komisch ist nur, das der baum schon lange so steht und es eigentlich niemanden auffiel!! nur mein gartennachbar, den stört alles was nicht gerade ist und ich denke der hat das auch veranlast. ja , das ist ein leidiges thema, immer wieder....

    trotzdem danke für deine antworten und tipps!
    gruß
    k.
     
  8. #8 vincenz, 15.11.2007
    vincenz

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    Salü Kirschlorbeer,
    Dein Nachbar darf kéine Terasse auf der Grenzgarage errichten.
    Den Ausführungen von Baufuchs ist nichts hinzuzügen.
    Und ich würde mir das nicht gefallen lassen. Zumal, wenn Bauherr (Du sagst: Vermieter9) und Terassen-Nutzer (=Mieter) nicht dieselbe Person sind. Da hat man dann kaum Handhabe bei ständigen Parties auf dem Hochsitz.
    In der 50ern wurden hier etliche Terassen auf Grenzgaragen errichtet. Die mussten alle zurückgebaut werden, wenn die Nachbarn Einspruch einlegten. (Alle, bis auf die meines Nachbarn, ich bin halt zu gutmütig, aber schön ist der nachbarliche Ausguck nicht...)
    Gruss Vincenz
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Landläufiger Irrtum...

    Balkone dürfen in den Abstandsbereich hineinragen. Daher denken viele, sie dürften in gleicher ( zulässiger Balkon)Grösse eine Terrasse auf die Garage zimmern.
    Nö - is nich.
    Balkon mit 2 mm Abstand zur Garagendecke = zulässig
    Balkon ohne Abstand AUF Garagendecke = unzulässig
    Es lebe die Teutsche Regelungswut und ihre Sinnhaftigkeit. :mad:

    Ich als Nachbar könnte aber auf die Idee kommen, statt der verhinderten Terrasse erst recht einen Balkon zu bauen - ggf mit mehr Abstand, um tiefer blicken zu können.
    :angel:

    MfG

    PS - Ach ja - vielleicht würde ich auch die Zulässigkeit des Bauwerks Pool im Abstandsbereich hinterfragen. ;)
     
  10. #10 Baufuchs, 15.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch ein Balkon darf

    nicht beliebig weit in die Abstandsfläche hineinragen. Ein Mindestabstand von 2 m zur Nachbargrenze ist auch bei Balkonen einzuhalten.
     
  11. #11 vincenz, 15.11.2007
    vincenz

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    Stimme Baufuchs auch hier zu

    Diese Balkon-als-Terasse-auf-Garage-Idee geister hier ja schon länger rum...
    und halte sie für sehr problematisch.
    Abgesehen von den Abständen, die ein Balkon einhalten muss:
    Erstens glaube ich nicht, dass ein 9x3m-"Balkon" auf der Garage noch als Balkon gewertet wird, da eine andere Wirkung von ihm ausgeht.
    Zweitens ist es fragwürdige juristische Bastel-Lösung. Sonst wird hier doch immer gegen Do-it-Yourself gewettert.
    Drittens hilft sie Kirschlorbeer nicht weiter und verunsichert höchstens bei der Problemlösung.
    Grüsse Vincenz
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2007
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    falscher-Dampfer-de, Vincenz

    Die gute kirschlorbeere hat NEBENAN eine Garagenterrasse. Ich hab sie lediglich darauf hingewiesen, was passieren KÖNNTE, wenn sie gegen die Terrasse vorgeht, damit sie nicht meint:
    Terrasse weg = Problem weg.
    Dem ist nämlich nur bedingt so. Und ein Eigentor (Pool) könnts noch dazu sein.

    Vielleicht ist auf dieser Grundlage ja ein VERNÜNFTIGE Einigung mit dem Nachbarn eher denkbar.

    MfG
     
  13. #13 vincenz, 15.11.2007
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    hm.

    ... klingt jetzt ein bißchen persönlich.
    Und ich verstehe nicht, warum.

    Der Nachbar MÖCHTE eine Terasse errichten. Und ich rate seit dem ersten Beitrag dazu, es nicht dazu kommen zu lassen. Und versuche Kirschlorbeer von einigen nachbarfreundlichen Argumenten abzubringen, von denen er/sie irrtümlich ausgeht, dass sie richtig sind.
    Auf-Garagen-schwebende-Balkone sind hier eher :offtopic:.
    Gruss Vincenz
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2007
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    1) Nicht persönlich - also nicht gleich (ein)schnappen.
    2) Die Balkonnummer ist mit neffen und nichten OT.
    a) wird daher lorbeerlis Info stammen - sie solls verstehen.
    b) könnte der Nachbar eben auf eine solche Idee kommen - sie solls dann zuordnen können
    c) soll sie verstehen, was bei einem Streit mit dem Nachbarn passieren könnte (Balkon + Ärger um Pool im Grenzwisch)
    d) soll es ihr einen Weg aufzeigen, dem Nachbarn einen Brocken hinzuwerfen, der VIELLEICHT u einer allseits hinnehmbaren (weil in der Fläche dem Baurecht entsprechend) Lösung führt, ohne das Porzelan zerschlagen und ein Gericht bemüht wird

    Nicht immer so sensibelchen sein, auch wenn die eigenen Antworten mal dran glauben müssen.
    MfG
     
  15. Pfriem

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    Ist zwar das falsche Bundesland aber ähnliches gibt es evtl. auch in NRW. Du siehst die Terrasse muss nicht einmal auf einer Garage sein und es muss trotzdem ein Abstand eingehalten werden wenn...

    Aus dem Nachbarschaftsrecht Bawü:

    § 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen
    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß vor Balkonen, Terrassen, Erkern, Galerien und sonstigen begehbaren Teilen eines Nachbarhauses, die einen Ausblick auf sein Grundstück gewähren, auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen eingehalten werden, die in der Tiefe mindestens 1,80 in über die Vorderkante und in der Breite auf jeder Seite mindestens 0,60 in über die Seitenkante der genannten Gebäudeteile hinausreichen.
     
  16. #16 kirschlorbeer, 27.11.2007
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    hallo Pfriem !

    danke für deinen beitrag und natürlich in diesem sinne auch allen anderen beitragsschreibern!! ich denke das mir dein beitrag wirklich weiterhilft, kurz und bündig und wohl gesetzestext!

    das mit dem pool, nur so am rande, hast du ja nichts von erwähnt, aber der ist nicht gebaut, sondern nur aus luft und plane, d.h. man kann ihn jederzeit entfernen. denke aber das ich auf meinem grundstück, wo sich ausserdem eine ca. 2 m hohe mauer befindet, einen pool aufstellen darf und womöglich auch bauen!
    gruss und vielen dank!!
    kirschlorbeer
     
  17. #17 kirschlorbeer, 27.11.2007
    kirschlorbeer

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    hallo ralf!!
    auch deinen beitrag finde ich richtig gut und du hast recht mit dem, das ich meinem nachbar einen brocken hinwerfen könnte und er dann...., das ist nämlich so einer, der gerne andere wege und möglichkeiten nutzt!!wenn du verstehst was ich damit meine !!??
    so denn, gruss nach hannover, dort habe ich mal gelebt, in der podbi und kurz mal südstadt!
    gruss kirschlorbeer
     
  18. #18 vincenz, 27.11.2007
    vincenz

    vincenz

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    Wozu

    dem
    wenn er gar keine Terasse errichten darf?
    fragt Vincenz
     
  19. #19 Baufuchs, 27.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Kirschlorbeer

    Pfriem hat Recht.
    Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im Nachbargesetz NRW, dort ist ein Abstand von 2,00m genannt.
     
  20. #20 kirschlorbeer, 28.11.2007
    kirschlorbeer

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    hallo,

    habe gerade ganz schnell mal einige fotos vom alten garagendach gemacht, welches eine terasse aushalten soll und von meinem kirschlorbeerlie.
    also dann schaut doch mal. ich glaube man kann sich jetzt ein besseres bild darüber machen. das höher gelegene dach, ist das garagendach vom nachbarn. die weiße wand mit punkten gehört zu meinem garten, sowie die tieferliegenden blechgaragendächer (in weiß). der baum ragt zur anderen seite auf das gargendach des nächsten nachbarn.
    :boxing
    gruss und dankeschön für die vielen nützlichen tipps!!
    kirschlorbeer
     
Thema: Terassenbau direkt neben Nachbargrundstück
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