Bauträger übergibt schlüsselfertige Wohnung mit Treppen im Rohbauzustand!

Diskutiere Bauträger übergibt schlüsselfertige Wohnung mit Treppen im Rohbauzustand! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mein Bauträger übergibt uns unsere Wohnung mit Beton Treppen im Rohbauzustand. Unter dieser Treppe befindet sich eine andere Wohnung. Hier ist...

  1. #1 fletcherchris, 14.11.2007
    fletcherchris

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    Mein Bauträger übergibt uns unsere Wohnung mit Beton Treppen im Rohbauzustand.
    Unter dieser Treppe befindet sich eine andere Wohnung. Hier ist Trittschalldämmung zwingen erforderlich. In der Baubeschreibung steht das der gesamte Wohnbereich Trittschalldämmung bekommt (die Treppen befinden sich im Wohnbereich) und das die Wohnung bezugsfertig übergeben wird. Nur die Oberböden, sprich Fliesen oder Laminat sind ausgenommen. Jetzt zum ende des Bauvorhaben erfahre ich das ich den Estrichaufbau von 12cm für die Treppe selbst übernehmen muß. D.h. ich muß die Treppe auf Maß bringen und für die Trittschalldämmung sorgen damit nachher Fliesen oder ähnliches aufgebaut werden können. Dazu kommt das die stufen nur 23 cm auftritt haben. Die Treppe wurde gekürzt damit sie in die Wohnung passt.

    Weiß jemand ob ich mir das gefallen lassen muß?

    fletcherchris:boxing
     
  2. #2 planfix, 14.11.2007
    planfix

    planfix Gast

    was steht im vertrag?
    .
    habe den doppelten beitrag gelöscht, wir antworten auch nur ein mal
     
  3. #3 fletcherchris, 14.11.2007
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    Danke

    Es steht nichts davon das ich das selber ausführen muß. Es steht das der Bauträger für die einhaltung der Maße zuständig ist und das im gesamten Wohnbereich Trittschall also ein Fußbodenaufbau reinkommt und das die Wohnung bezugsfertig bis auf die Oberböden übergeben wird.

    fletcherchris
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Also...

    das Ausführungsdetail zu 23 CM tiefen Estrichstufen auf Trittschalldämmung würd mich schon mal interessieren. :Roll
    Da hilft wohl nur eins.
    Ab zum Anwalt, den Vertrag prüfen lassen und dann weitersehen.

    MfG
     
  5. #5 fletcherchris, 16.11.2007
    fletcherchris

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    Hallo DDanke für Ihre Antwort.

    Kennen Sie sich damit aus oder irgendjemand anders? Ich habe echt schlaflose Nächte zur Zeit.

    Mfg

    Chris:cry
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Fakt ist auch ohne gesonderte Vereinbarung ist das "ÜBLICHE" und somit das "Gleichwertig" zu erwartende zu erbringen. Also nicht der Mindestschallschutz sondern der erhöhte Schallschutz.
    Hier wäre zu prüfen welche Werte so erreicht sind (entkoppelt? Tronsolen?)

    Der Auftritt ist geregelt in der DIN für Treppen 18065 und demnach min. 23 cm ...
     
  7. Seev

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    nichts abnehmen oder bestätigen ...

    sondern erst mit allen Unterlagen zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht zur Klärung und Beratung! Am Anfang fragen, was die Beratung ... ca. kostet.
    Nicht mehr warten...
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Und was bitte dem RA sagen?

    Ich glaube, vermute?

    Der Auftritt passt schonmal! Ob das Steigungsverhälnis passt wissen wir noch nicht, ist aber zu vermuten...

    Den Mangel rügen und Abnahme verweigern ... Ich sehe nämlich den Estrich auf den Stufen nicht als Oberboden wie oben beschieben!
     
  9. #9 fletcherchris, 19.11.2007
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    Hallo Danke für Ihre Antworten,:)

    ich habe 23cm Stufentiefe und 14 stufen auf bei einer Deckenhöhe von 245cm

    mfg.

    Chris
     
  10. #10 fletcherchris, 19.11.2007
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    :shades

    Also , hier nochmal die einzelnen Punkte wie sie wörtlich im Kaufvertrag bzw in der Baubeschreibung stehen. Die Wohnung hat einen eigenen Eingang ohne Treppenhaus.

    Treppen:
    Die Treppen werden aus Stahlbeton gefertigt und verfügen über einen grundierten Stahlrohr Handlauf.

    Geschossdecken:
    Die Geschossdecken über dem Unter-,Erd- und Obergeschoss werden aus Stahlbeton erstellt.

    Fussböden:
    Kelleräume: - Zementerstich auf Trennfolie
    Wohnräume: - schwimmender Zementestich mit der erforderlichen Wärme und Schallisolierung.

    Maler und Oberbödenarbeiten:
    Maler-,Tapezier- und Oberbödenarbeiten (auch Treppenbeläge) sind vom Leistungsumfang ausgenommen.

    Grundlagen der Bauausführung:
    Ausführung nach Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),Teil B und C, eingeschlossen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, den relevanten Normen der DIN und Handwerksregeln. Abweichungen der Ausführung zu den Plänen und der Baubeschreibng aus konstruktiven Gründen , sowohl bei der gestalterischen weiterentwicklung und Musterabweichung ... vorbehalten.

    In einem Schreiben vor einpaar Tagen wies der Bauträger darauf hin das er die Treppen nicht aufbaut weil wir ja die Belege auf die Treppe selbst legen wollen und nicht zusätzlich bei Ihm beauftragt hätten.

    Gruß

    Chris
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2007
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    Damit dürfte der GÜ/BT recht gute Karte haben. Denn wenn nicht an anderer Stelle eine klare Festlegung der beläge oder Belagstärke enthalten ist, wird er sich immer auf die Unmöglichkeit einer Planung und in der Foge Ausführung rausreden können.

    Ich würd sagen - mit gelben Südfrüchten gehandelt.

    MfG
     
  12. #12 fletcherchris, 19.11.2007
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    Wieso Unmöglichkeit der Planung

    Das ist seine Planung.

    Chris
     
  13. #13 fletcherchris, 19.11.2007
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    Das Haus wurde übrigens in 2002 schon mal genau so gebaut.
     
  14. #14 Baufuchs, 19.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der BT

    kann den Aufbau auf Rohtreppe nicht festlegen, da es nach der Baubeschreibung offen ist, welche Belagsart der Bauherr verlegen wird.
    - Holzstufen ?
    - Fliesen ?
    - Natursteinstufen ?
    Da weder Art noch Dicke des Belags vorgegeben ist, ist dahingehend auch nix geplant.

    Und ob das Haus schon mal so gebaut wurde interessiert nicht. Ihr Vertrag/Baubeschreibung ist maßgebend.
     
  15. #15 fletcherchris, 19.11.2007
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    Der Bauträger berücksichtigt meine Fliesen und das Laminat auch bei der Höhe des Estrichs. Warum hier nicht auch? Was ist mit dem Trittschall? Das ist ein wesendlicher Bestandteil einer Wohnung. Und wenn da 12 cm ausgebaut werden, sollte genug platz sein das zu berücksichtigen. Es sind nur die Oberböden rausgenommen. Wie kann es da sein das ich eine Treppe auf Maß bringen muß und selbst für erforderliche Isolierungen sorgen muß?
     
  16. #16 Baufuchs, 19.11.2007
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    Baufuchs Gast

    Weil

    z.B. Natursteinbelag im Mörtelbett verlegt und nicht geklebt wird.
    Dto. auch bei bestimmten Fliesen. Einem Fliesenleger fehlt ein Estrich auf der Treppe nicht.
    Im übrigen gibts in Ihrer Baubeschreibung eine Pos. Estrich. Die bezieht sich aber -korrigieren Sie mich wenn ich irre- nur auf den Estrich in Räumen, die Treppe ist da mit Sicherheit nicht erwähnt.
    Schalldämmung für Treppen erreicht man über Tronsolen und Dämmung gegen die Treppenhauswand.
     
  17. #17 Bauwahn, 19.11.2007
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    Vergiss das mit den Isolierungen mal ganz schnell. Auf einer Treppe kannst Du keine schwimmende Konstruktion aufbringen. Dir Treppe muss schon im Rohbauzustand entkoppelt sein.

    Gruß

    Thomas
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2007
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    Geht schon - fragt sich nur, mit welchem planerischen und baulichen Aufwand.

    MfG
     
  19. #19 Bauwahn, 19.11.2007
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    Hmm. aber das übersteigt dann das Thema "Treppenbeläge" schon etwas...
     
  20. Eric

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    Gute Frage, aber von hier aus nicht zu beantworten. Gibts Tronsolen und wie ist der Treppenlauf von den Wänden entkoppelt? Welcher Schallschutz war vereinbart ?

    Versteh ich nicht. Soll jede einzelne Treppenstufe schallentkoppelt werden?

    Das kommt halt davon, wenn Schnittstellen Unterboden/Oberboden nicht definiert werden. 12 cm Aufbau auf den Treppen erscheint mir allerdings etwas happig. Wahrscheinlich nix mit Tronsolen.

    Bezugsfertigkeit ist vom BT nicht geschuldet. Oberböden und Treppenbeläge wurden ja auf Wunsch des Bauherren ausdrücklich aus dem Leistungsumfang herausgenommen.
     
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