Wesentlicher Baumangel durch Schiedsgutachter bestätigt...(WDVS) Fristsetzung zur Mangelbeseitigung wurde nicht eingehalten.... Und Nun? Welche Firma würde ein gemischtes und teilweise auch falsch ausgeführtes WDVS ausbessern? (natürlich incl. voller Gewährlstg.?) Wir sind am verzweifeln...finden keine..... Kann das sein??? Die Baufirma ist raus(gekündigt), aufgrund der Schiedsgutachtervereinbarung! Habt Ihr eine Idee
schwierig wird das werden. Es wird ja wohl nur eine Teilleistung erneuert, oder? Besteht ihr auf der Gewährleistung? Dann müsst ihr da wohl einen "goldenen Mittelweg" finden und von dieser Forderung abrücken. Da wird sich ein anderes Unternehmen so schnell nicht reinhängen. Wenn jemand es ohne "wenn und aber" tut, ist schon wieder von eurer Seite Vorsicht geboten. Gruß aus Hannover
Wenn es so schlimm sein sollte, wird natürlich keine vernünftige Firma " volle Gewährleistung ", d.h. Gewähr für die Beseitigung aller Mängel am bestehenden Murks erbringen. Wenn es denn so wäre und es entscprechend dokumentiert wird, dann müßte halt alles runter und komplett neu gemacht werden. Denn mit Flickschusterei muß sich kein Bauherr abfinden. Hier kommt es aber auch auf das Schiedsgutachten an. Wenn dort stehen sollte, daß die vorhandenen Mängel nachbesserungsfähig sind, dann ist man hieran gebunden. Wegen der eingeschränkten Angreifbarkeit eines Schiedsgutachtens sollte man sich auf ein solches Verfahren nur ausnahmsweise einlassen.
So spontan würde ich raten, mal beim Fachanwalt vorbeizuschauen. Ansonsten sind die Informationen noch etwas dürftig. Worum geht es überhaupt? Einfamilienhaus vom Generalunternehmer? Ist schon der komplette Preis bezahlt? Wie steht der Unternehmer finanziell da? Wieso ist "aufgrund der Schiedsgutachtervereinbarung" gekündigt worden?
Wo finden wir denn diese Fachfirmen Laut Schiedsgutachtervereinbarung wurde durch beide Parteien festgelegt, dass bei Bestätigung des wesentlichen Mangels am WDVS der AN zu einer 2. Nachbesserung weder ganz noch teilweise tätig wird und das der Auftrag hierzu als entzogen gilt. Nur schreibt der SV in seinem Schiedsgutachten, dass hier eine Nachbesserung jederzeit auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden kann! Zitat:" Die auf der Grundlage des festgestellten Mangelbildes vorgeschlagene Sanierungslösung kann somit auch grundsätzlich von einem anderen Fachunternehmen ausgeführt werden. Eine Aufklärungs- und Hinweispflicht dieser anderen Unternehmen im Hinblick auf eine vollständige Neuerrichtung des WDVS ist im konkreten Fall nicht gegeben. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass einige Firmen es aus vermeintlichen Gewährleistungsgründen ablehnen, eine Mangelbeseitigung an der bereits vorhandenen WDVS-Dämmschicht auszuführen und die Armierungs- und Oberputzschichten darauf herzustellen. Diese aus bautechnischer Sicht nicht nachvollziehbare Argumentation bewegt sich ausschliesslich im rechtlichen Bereich, so dass eine Bewertung dazu nicht möglich ist." -Zitat: ENDE Nun haben wir mittlereile ein halbes Dutzend "Fachfirmen" im näheren Umfeld abgeklopft und hatten auch mehrere Malermeister, sowie Firmenchefs der Firmen vor Ort. Doch wurde durch alle Firmen abgelehnt diese mangelhafte Fassade nachzubessern und dafür dann die volle Gew-lstg. zu übernehmen! Also wie denn nun.....was machen wir falsch...... Wo bitte finden wir, gem. der Aussage des SV, die Firmen, welche hier auch grundsätzlich die Sanierung im vollem Umfang übernehmen wollen? Liebe Forum-Mitglieder Wenn Ihr also welche kennt, dann bitte sofort her damit.... Wir wollen ja nicht noch EIN ganzes Jahr verschenken Lieben Gruß janju
Liebe Janju, ich hatte ja schon mal gefragt: besteht ihr auf der Gewährleistung?? (sihe weiter oben) haben die Unternehmer deswegen abgelehnt oder wollen die grundsätzlich nicht? Gruß aus Hannover
Hallo Rudi, der Fachanwalt ist schon lange mit im Boot. Nur ist dieser natürlich der Meinung, dass wir hier strikt an das Gutachten gebunden sind. Alleine schon aufgrund der angesetzten Kosten zur Mängelbeseitigung ( also der teilweisen Nachbesserung, welche ja angeblich auch grundsätzlich v. anderen Firmen ausgeführt werden könne) Natürlich würden die Kosten, bei einem Rückbau und der kmpl. Neuerstellung der mangelhaften WDVS-Fassade, wesentlich überschritten werden... So müssen wir uns also die Fachfirma zur gutachterlichen Sanierungslösung suchen, aber wo? Zu den weiteren Angaben: - Einfamilienhaus (Fertigstellungstermin lt. Vertrag 10/06) - Kompl. Preis selbstverständlich noch nicht bezahlt - wie der AN finanziell darsteht ist eine Gute Frage... - Leistung WDVS wurde mittels Vereinbarung in SG-Vereinbarung gekündigt (Mängel am WDVS wurden jederzeit abgestritten; nun schon die 2. Nachbesserung; ein kmpl. Rückbau der WDVS-Fassade wurde bereits 10/06 ausgeführt; Arbeiten zur Fertigstellung wurden unberechtigterweise vor über einem Jahr eingestellt; Lieben Gruß Janju
Hallo Jürgen, selbstverstädnlich bestehen wir auf die volle Gewährleistung! Alle Unternehmer haben uns mitgeteilt, dass Ihrerseits auf die teilweise vorhandene und dann noch zusätzlich zu erbringende Leistung eine Übernahme der Gew-lstg. nicht möglich sei. Hier ist grundsätzlich nur bei einer vollständigem WDVS-Systemneuerstellung eine Übernahme der Gewähr möglich? Grundsätzlich würden schon ein paar Firmen den Auftrag annehmen, aber dann ohne Gew-lstg.! Nur bitte was steht uns denn zu? Wir haben doch schliesslich ein Haus mit vollständiger Fassade und der vollst. Gewlst. bestellt, oder nicht? (VOB-Werkvertrag) Gruß Janju
Hallo Janju Der Unternehmer der eine Gewährleistung auf eine Arbeit übernimmt die er nicht ausgeführt und auch nicht bezahltbekommen hat, der muß schnellstens weggesperrt werden. Soll doch der Gutachter der Richter und der Anwalt die Arbeiten überwachen und die Gewährleistung übernehmen weil die haben ja Geld bekommen. bemi
Hilfeeeeeee NATÜRLICH wollen und können die nicht die Gewähr für den (evtl.) Murks des anderen Unternehmers übernehmen!!! Da muss ein klare Trennung her. Sowas läßt sich regeln. Ja - und diese Bestellung habt Ihr gekündigt. Mag sein, daß Euer Anwalt Euch schlecht beraten hat, einer Schiedsvereinbarung zuzustimmen, die nur eine Teilsanierung zuläßt. Denn Ihr kommt im Zweifel in eine Gewährleistungsöücke. Für´das, was BU 1 gemacht hat, muss BU 1 auch Gewähr leisten. Für den Nachfolger gilt das für DESSEN Arbeit. Nu kanns passieren, daß die beiden sich so elegant den Mangelball zuspielen, daß er bei Euch liegen bleibt. Aber - thats life. Oder Murphy´s law. MfG
Hallo Ralf, das ist einfacher gesagt, als getan mit der "Klaren Trennung". Wie bitte schön sollte das unter einen Hut gebracht werden... Hättest Du da einen Vorschlag? Oder aus Deiner Erfahrung ggf. Beispiele dafür? Zur Klärung dieser durch den SV festgelegten möglichen Teilsanierung folgendes: Laut Schiedsgutachtervereinbarung solllte nur untersucht werden, ob hier tatsächlich ein wesentlicher Baumangel (Mischung WDVS; Mangelhafte Verarbeitung entgegen der Hersteller-Richtlinien) vorliegt. Dieses wurde auch durch den SV dann im Gutachten bestätigt. Doch im Gutachten wurde auch durch den SV erklärt, dass hier eine Sanierung durch andere Fachfirmen möglich sei! So viel dazu... Und was bitte bedeutet nun wieder Gewährleistungsbrücke... Und einen Mangelball wollen wir uns dann am Ende bestimmt nicht zuspielen lassen... Lieben Gruß Janju
Was muss denn GENAU gemacht werden. Und warum lasst Ihr Euch auf eine solche Nummer ein, wenn der Gutachter selber schon vor den Problemen mit der Gewähr hinweist? Au man - alleine dafür sollte man den Vogel abschiessen. Eine Firma kann und wird nur für die eigene Leistung Gewähr übernehmen. Wird sie gerufen, um am Pfusch anderer nachzuarbeiten, weiß sie ganz genau, daß etwas im Argen liegt, muss also davon ausgehen, daß auch bei dem Untergrund ihrer eigenen Arbeit Fehler da sind. Warum sollte sie sich DAS antun. MfG
Sorry aber was für eine verworrene Situation Der Gutachter, sofern er einen eigenen Betrieb hat, soll sich von der HWK oder IHK für diesen Auftrag von der Nichtannahme "Aufträge durch eigene Gutachten" entbinden lassen und dann mit voller Gewährleistung den Auftrag ausführen Allein der Satz: bewegt sich ausschliesslich im rechtlichen Bereich Gruß
Siehste .... und genau deswegen schütteln die *neuen* Unternehmer den Kopf, weil sie es genauso wenig wie du in der Hand haben was da noch an *irgendwelchen Unzulänglichkeiten* auftauchen kann. Wie soll denn an einem Verputzten WDVS festgestellt werden *wo* da Fabrikat 1, 2 oder 3 liegt ? Wer kann feststellen in wievielen unbemerkten Punkten die Herstellerempfehungen neben den bereits festgestellten Dingen noch nicht eingehalten wurden ? Sanieren kann man natürlich mit anderen Firmen. Es kommt dabei allerdings drauf an was *genau* gemacht werden soll. Eine Gewährleistung wird nur für die Teile übernommen werden, die der entsprechende Unternehmer *neu* ausführt. Für alles was an *Altlast* am Gebäude verbleibt ..... *kopfschüttel* - keine Gewährleistung. Wie soll denn die (Teil-)Sanierung überhaupt aussehen ? Gruß Achim Kaiser
1. Austauschen aller Mischmaterialien 2. Erneuern der kmpl. Perimterdämmung 3. Ausrichten der umlaufenden Sockelleiste 4. Erneuern der Dämmung in den Fensterbereichen (incl. Demontage der Alten) 5. Vollflächiges Abschleifen der kmpl. Styrodurdämmung, zur Entfernung des UV-vergilbten Materials (Polystyrol hängt seit 10/06 ungeschützt/-verputzt an der Fassade!) Sorry Ralf, aber wie meinst Du das bitte mit dem Einlassen auf die Nummer?? Sind wir nicht an das Schiedsgutachten gebunden, so wie an das Urteil eines Richters? Heute haben wir v. unserer Baufirma schriftliche Angebote einiger Subunternehmer bekommen, welche die o.a. Mängel (ohne jegliche vor-Ort-Besichtigung oder dergleichen) ausbessern wollen... Einer dieser Subunternehmer (Maurermeister; Fa. Hochbau-Tiefbau-Sanierung) hat sogar nach erfolgter Ausbesserung und Mängelbeseitigung, ohne Begutachtung unserer Fassade, in seinem Angebot eine Übernahme der Gewährleistung für den gesamten Systemaufbau zugesagt...! Hört sich doch ganz gut an, oder nicht... Jedenfalls handelt es sich hier um eine Fachfirma zur Ausführung v. WDVS (Fachfirma Sanierungen) Und sogar unter Berücksichtigung der Übernahme der vollen Gewährlstg., ohne sich selbst die Mängel anzuschauen... Lieben Gruß Janju
Hallo Jürgen, der SV hat leider keinen Eigenen Betrieb, sonst hätten wir diesen Vorschlag auch schon gebracht... Es handelt sich um einen vollberuflichen ö.B.u.V. SV für Schäden an Gebäuden. Gruß Janju
ist das jetzt Dein ernst, oder wie wenn hier schon einer fachgerecht ausbessern soll, dann doch bestimmt kein Maurermeister für den Hoch und Tiefbau... Oder gehst Du zum Zahnarzt, wenn Du Kreuzschmerzen hast...? Neee,also wirklich Jürgen... Das System wurde bereits schon einmal kmpl. zurückgebaut und wir befinden uns mittlerweile bei dem 2. Versuch der Nachbesserung und Mängelbeseitigung!!! Da kommt nur noch eine Echte Fachfirma mit Erfahrung ran. Also mindest Mitglied der Maler- und Lackiererinnung und guten WDVS-Referenzen. Gruß Janju