Hausbau unter einer Ortsnetz-Stromleitung

Diskutiere Hausbau unter einer Ortsnetz-Stromleitung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein Baugrundstück in Aussicht und möchten dort gern einen eingeschossigen Winkelbungalow bauen. Nun läuft über die...

  1. #1 Marauder, 19.11.2007
    Marauder

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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Baugrundstück in Aussicht und möchten dort gern einen eingeschossigen Winkelbungalow bauen. Nun läuft über die nördliche Ecke des Grundstücks eine Stromleitung in etwa 15 Metern Höhe. Es handelt sich um eine Ortsleitung (Betonmasten, 2 Drähte), die in spätestens zwei Jahren abgebaut wird, weil dann eine Erdverlegung der entsprechenden Leitungen erfolgen soll. Auf dem Grundstück selbst steht kein Mast.
    Das geplante Haus würde allerdings mit einer Ecke ziemlich genau unter dieser Stromleitung stehen.

    Die konkrete Frage also: muss ich beim Hausbau auf einen seitlichen Mindestabstand zu dieser Leitung achten oder kann eine Ecke des Hauses unter dieser Leitung stehen ? Der örtliche Versorger (e.on Hanse) konnte leider keine Aussage hierzu machen. Die meinten nur, sowas würde im Rahmen des Bauantrags geklärt werden müssen.

    Für mich ist aber eine vorherige Klärung dieser Frage wichtig, da davon abhängt, ob wir das Grundstück überhaupt kaufen werden...

    Danke im voraus für eure Antworten und Gruss

    Udo.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    An sich...

    gelten Sicherheitsabstände von Freileitungen, die nicht bebaut werden dürfen. Diese hängen allerdings an der kV Zahl der Leitung.
    Wenn es sich um 380 V Freileitungen handelt, könnte das anders sein.
    Wunderlich, daß das EVU sich da nicht zumindest im Allgeimeinen äussert.
    Ggf. Bauvoranfrage stellen.

    MfG
     
  3. #3 Marauder, 19.11.2007
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    Eine Bauvoranfrage ist nach Aussage des jetzigen Grundstücksbesitzers schon vor einiger Zeit gestellt worden und wird in regelmässigen Abständen auch erneuert, da das Grundstück schon seit längerem zum Verkauf steht.

    Müssen solche Gegebenheiten wie die übers Grundstück verlaufende Stromleitung und damit verbundene eventuelle Mindestabstände in einer Bauvoranfrage erwähnt werden ?


    Gruss Udo.
     
  4. PeMu

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    Baulastenverzeichnis einsehen
    und
    den Eigentümer der Leitung anfragen, was der so für Ansichten zu dem Thema hat.
     
  5. Bird

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    Hatte ein ähnliches Problem, allerdings verläuft bei mir die Leitung nicht direkt über dem Haus. Bekamm vom örtlichen Versorger (LEW) nur Auflagen wegen meines Baukrans. Musste mit meinem Kran einen Sicherheitsabstand von 5m zur Leitung (20 kV) einhalten. Am besten eine schriftliche Auskunft vom örtlichen Versorger einholen. Aber das sollte eigentlich der Verkäufer machen, schließlich will er doch das Grundstück verkaufen !!!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2007
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    @ PeMu...

    Baulast wäre nur allgemein ein Leitungsrecht, ggf vielleicht darin noch eine definierte unbebaubare Fläche im Bereich der leitung.
    Da gibts aber noch viel mehr zu beachten, zum haus wie auch zum Garten - und das steht nicht im Baulastenblatt.

    Ich spreche aus Erfahrung - mein Elternhaus ist unter (nein neben) einer 20kV Freileitung gebaut worden. Deswegen dürften meine Eltern noch heute (20 Jahre nach Erdverlegung) bis auf 1 m an die hintere Grenze ranbauen, ohne das der Nachbar das verhindern könnte.
    Die Leitung lief so blöd übers Grundstück, das nur 1/4 tatsächlich bebaure Fläche war - deswegen gabs im B-Plan !!!! einen solchen Bonus.
    MfG
     
  7. PeMu

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    Der Hinweis auf die Baulast ist mal der erste Ansatz.
    Manchmal ist da nix eingetragen. Dann hat man evtl. eine Aktion am Hals, das das alles geklärt sein/werden muss. Alte oder gar keine Verträge finden und aufdröseln.

    Da sehen die wenigsten Verkaufsinteressenten mal nach, ob was drin steht.

    Und dann geht es weiter zum Eigner/Nutzer der Leitungstrasse.
    Wer weiß was da wirklich geplant ist und wovon ab hängt.

    Und dann kommt auch mal das Baurecht ins Spiel....
     
  8. Julius

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    Technisch gesehen:

    Unter einer solchen Niederspannungsfreileitung (230V/400V) darf gebaut werden.

    Entweder muß ein bestimmter Höhenabstand eingehalten werden oder es müssen (wenn es sich um blanke Leiterseile handelt, was ich annehme) Isolierschläuche übergezogen werden.
    Außerdem gelten - abhängig davon - bestimmte Mindestabstände von Fenstern und begehbaren Flächen (Balkon, Flachdach etc).

    Wenn keine spezielle Baulast eingetragen ist, kann der Eigentümer auch verlangen, daß der Versorger die Leitung (auf Kosten des Versorgers) in angemessener Frist verlegt, falls ihn dies an der Nutzung (eben z.B. der Bebauung) des Grundstücks hindert.

    Freileitung mit nur 2 Adern ist selten. Versorgt sie ein Haus (oder einige wenige Häuser, Kleingäertzen etc.) oder ist das reine Straßenbeleuchtung ?
     
  9. #9 Marauder, 23.11.2007
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    Inzwischen weiss ich ein wenig mehr: es handelt sich um eine Mittelspannungsleitung, 20 KV mit drei Drähten. Über die einzuhaltenden Abstände konnte ich leider immer noch nichts konkretes erfahren...


    Gruss Udo.
     
  10. #10 pauline10, 15.12.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Freileitung

    Hallo,

    nachdem wir jetzt wissen, um welche Art von Freileitung es sich handelt, wundert es mich etwas, daß dort gebaut werden darf, bzw. daß eine solche Freileitung über baureife Grundstücke geführt wird. Nächsten Monat treffe ich die Fachleute vom EVU beim Kaffe. Da werde ich mal genauer danach fragen.

    In der Regel meidet man ein solches Zusammentreffen. Bei höheren Spannungen von 110 kV und mehr hält man üblicherweise eine breite Trasse von jeder Bebauung frei. Nur Schrebergärten und ä. sind in diesem Bereich möglich.

    Aber es ist möglich, daß die Leitung in absehbarer Zeit, da wird keiner eine verbindliche Aussage machen, als Kabel unterirdisch verlegt wird.

    Grundsätzlich sind die Gefahren unter einer solchen Leitung gering. Aber auch ein Blitzschlag ist seltener als ein Lottogewinn. Einer wird trotzdem vom Blitz getroffen. Es ist eben das bekannte Restrisiko, das den einzelnen zu 100% trifft.

    Mit einem Blitzableiter und einer gut geplanten Erdleitung kann man die Gefahren durch einen evtl. herabfallenden Draht gering halten. Die Erdung muß so gebaut sein, daß sich eine geringe Schrittspannung ergibt. Die Leute vom EVU wissen wie man das macht. Jeder Mast dieser Anlage ist zum Schutz der vorbeigehenden Fußgänger auf diese Weise geerdet.

    Diese Mittelspannungsanlagen sind, im Gegensatz zu unseren Niederspannungsanlagen, in der Regel nicht fest geerdet, so daß bei einem herabfallenden Draht, dank Prof. Petersen, kein wirklich großer Kurzschlußstrom fließt und auch keine 20 kV gegen Erde bestehen bleiben. Aber es „würde schon reichen“ wenn man darangreifen würde.

    Ganz selten fällt mal ein solcher Draht in einen Kartoffelacker und es gibt gedämpfte Kartoffeln. Die werden dann noch Jahrzehnte später für die Besucher bereitgehalten.

    Die Schlafstörungen durch Elektrosmog treten in der Regel nur bei Personen mit der geeigneten politischen Einstellung auf. Ansonsten haben die Mitarbeiter der Funkanlagen immer gut in dem selbst erzeugten Elektrosmog geschlafen und gingen abends ausgeruht ihrer privaten Beschäftigung nach. Sie kannten keinen Elektrosmog und waren nicht sensibel dafür. Nur die Sonnenstrahlung hat einem einst das Fell im Schlaf verbrannt.

    Gruß

    pauline
     
  11. R.B.

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    aha...wieder was gelernt, oder doch nicht?

    Gruß
    Ralf
     
  12. Jonny

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    Mensch Pauline,
    Heut wieder DopeKekse gebacken? Oder beim Bügeln zuviel AstroTV gekuckt? :D
    Was willst du uns sagen?
    Das man Elektrosmog nur als Grüner abkriegt? :irre

    ???
    Jonny
     
  13. Jonny

    Jonny

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    Das beruhigt mich jetzt aber! oder doch nicht? :Roll

    Grüsse
    Jonny
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Hallo Jonny,

    Paulinchen läuft zur Höchstform auf...:bounce:

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Distler, 16.12.2007
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    Über Panlinchens Hintergrund

    bin ich mit nicht im klaren. Petersen-Spule ist kein Allgemeinwissen - da muss irgendwas sein ... aber was?
     
  16. #16 annaelias, 10.01.2008
    annaelias

    annaelias

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    Frage an Julius

    Zitat von Julius: "Wenn keine spezielle Baulast eingetragen ist, kann der Eigentümer auch verlangen, daß der Versorger die Leitung (auf Kosten des Versorgers) in angemessener Frist verlegt, falls ihn dies an der Nutzung (eben z.B. der Bebauung) des Grundstücks hindert."

    Hallo!

    Ich habe vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft. Über eine Ecke geht eine Stromleitung lang. Freunde von mir haben mir erzählt, dass man den Versorger auffordern kann, diese Stromleitung zu verlegen, falls sie beim Bauvorhaben stört, also wie Sie bereits geschrieben haben.
    Allerdings wussten sie keinen Paragraphen etc.
    Gibt es etwas Schriftliches, worauf man sich berufen kann, wenn man mit dem Versorger spricht?!

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna Elias
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Leitungsverlegung...

    dürfte wohl kaum durchsetzbar sein.
    Ist ein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen, haben Sie dem beim Kauf sozusagen zugestimmt (Ablehung wäre der Nicht-Kauf gewesen) und sind daran gebunden, solange der Leitungsinhaber das Recht nicht FREIWILLIG aufgibt.
    Ist das Leitungsrecht nicht abgesichert, könnte man den Leitungsinhaber auffordern, die leitung zu verlegen.
    Das ist allerdings ne echte Nummer, weil dann ja die gesamte Trasse samt Masten geändert werden müsste.
    Und da eine Freileitung ja bei der Grundstücksbesichtigung wohl kaum zu übersehen ist, wird das vor gericht wohl kaum durchkommen.
    Bestenfalls kann man/frau sich die Eintragung des Leitungsrechts teuer bezahlen lassen.
    MfG
     
  18. Zottel

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    Also,

    es scheint ja schon genehmigungsfähig zu sein:
     
  19. Julius

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    Liebe annaelias,

    ja es gibt etwas Schriftliches.
    Nämlich zuallererst Deinen Grundbuchauszug!!!

    Also, was sagt der hierzu?

    Dann sieht man weiter.
     
  20. #20 annaelias, 11.01.2008
    annaelias

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    Guten Morgen!

    Im Grundbuch ist nichts eingetragen, also keine Baulast oder Grunddienstbarkeit etc.

    Natürlich haben wir die Leitung bei der Grundstücksbesichtigung gesehen, unser Haus würde auch nicht direkt darunter stehen. Aber es wäre schon von Vorteil, wenn die Leitung umverlegt werden könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna Elias
     
Thema: Hausbau unter einer Ortsnetz-Stromleitung
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