Kosten für Strom und Wasser während der Bauphase

Diskutiere Kosten für Strom und Wasser während der Bauphase im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind mit unserem Hausneubau weit vorangeschritten (Rohbau, Fenster, Dach, Sanitärvorinstallation fertig). Für uns war es dann...

  1. #1 erdbeernase, 23.11.2007
    erdbeernase

    erdbeernase Gast

    Hallo zusammen,
    wir sind mit unserem Hausneubau weit vorangeschritten (Rohbau, Fenster, Dach, Sanitärvorinstallation fertig). Für uns war es dann Zeit, einfach mal eine Mängelliste zu erstellen. Wir haben uns hierfür Rat bei einem Gutachter geholt. Der hat eher beiläufig gefragt, ob wir Strom und Wasser vor Abnahme des Hauses selbst zu zahlen haben. Ich bejahte diese Frage und postwendend machte er mich darauf aufmerksam, dass das wohl gegen die VBO verstoße und der Bauträger diese Kosten übernehmen müsse?:yikes
    Hat er hier Recht? Leider haben weder er noch ich genügend Zeit, jetzt die VBO zu "durchforsten". Hat jemand ein konkretes Beispiel/einen Präzedenzfall o.ä. bei der Hand?
    Vielen Dank vorab:
     
  2. Ryker

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    Zum einen heisst die VOB, zum anderen ist Teil B gar nicht so lang,
    drittens muss die VOB erstmal verienbart sein und viertens ohne Aenderung und
    fuenftens solltest Du lieber in Deinem Vertrag nachschauen, was selbiger dazu sagt,
    v.a., weil Du von einem BT kauftst (stimmt das auch?) und nicht Du sondern er
    Bauherr ist.
     
  3. #3 erdbeernase, 23.11.2007
    erdbeernase

    erdbeernase Gast

    Danke für die Antwort.
    Asche auf mein Haupt - ich meinte natürlich VOB.:cry
    Ich habe mir nach Einstellen des ersten Beitrages meinen Vertrag noch mal zur Hand genommen. VOB wurde nicht ausdrücklich vereinbart. Wir bauen mit Bauträger.
    Allerding lässt der Passus "Des weiteren hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Anschlüsse für die Versorgung mit Wasser und Strom vorhanden sind." m.M nach auch keine exakte Deutung zu, wer letztlich Strom/Wasser zu zahlen hat. Man könnte ja meinen, dass ich die Anschlüsse nur zu stellen habe, der Auftragnehmer zahlt dann für den Verbrauch. Was die für uns ausführende Firma natürlich gaaaaaaaaaaaaaaanz anders beurteilen und deuten wird.
    Oder siehst Du das anders?
     
  4. Ryker

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    Das sehe ich genauso - da aber die VOB nicht vereinbart ist, ist das ohnehin hinfaellig.
    Dazu kommt, das der BT der Bauherr/Auftraggeber ist, Du kaufst nur ein Haus von ihm -
    also laesst sich, wie gesagt, die Regelung ihm Vertrag finden.
     
  5. #5 Olaf (†), 23.11.2007
    Olaf (†)

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    Bist Du Dir..

    gaaaaanz sicher mit dem BT?
    Dann wäre das nämlich sein grundstück, dass er erschleißen muss und Dir zum Schluss sammst Haus verkauft:confused:
     
  6. Ryker

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    Erschliessen oder verschleissen :Roll
     
  7. #7 erdbeernase, 23.11.2007
    erdbeernase

    erdbeernase Gast

    Wie???

    Schon wieder falsch? :cry
    Wie ich sehe, kann ich diesem Forum ja noch eine Menge lernen.
    Kurz zur Situation: Das Grundstück gehört uns. Die Firma baut nur das Häuschen drauf. Allerdings lassen auch die nur über entsprechende Sub bauen. Im Moment zahle ich die monatlichen Abschläge an Wasser- und Energieversorger.
    Und ich dachte bisher, dass der Auftragnehmer prinzipiell gleichzusetzen ist mit dem BT. Offensichtlich irre ich aber auch hier.
     
  8. Ryker

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    Deswegen fragten wir:
    Du bist nun also der Bauherr, das Unternehmen ein GU/GUe (habe leider keine Umlaute),
    damit ist die Kernfrage aber noch immer nicht geklaert: was steht im Vertrag, der berechnet
    Dir das ja nicht aus Jux und Dollerei.
     
  9. #9 erdbeernase, 23.11.2007
    erdbeernase

    erdbeernase Gast

    Hm...

    Der einzige Textlaut bzgl. der bereitzustellenden Medien ist der wie von mir in Beitrag #3 eingetragene. Gewiss etwas dünn. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das als Argumentationsgrundlage reicht.:mauer
     
  10. #10 Baufuchs, 23.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Klartext

    Wenn VOB Vertrag mit BU/GU/GÜ (wer nicht weiss, was was ist, liest hier),
    gilt zunächst VOB/B §4 Abs. 4:
    sofern also im Vertrag nicht eindeutig geregelt ist, dass der Bauherr den Energieverbrauch zahlt, dann stellt dieser nur den Baustromanschluss, den Verbrauch zahlt der BU.

    @Erdbeernase
    Reicht das als Argumentationshilfe ?
     
  11. #11 erdbeernase, 23.11.2007
    erdbeernase

    erdbeernase Gast

    Vielen, vielen Dank für die ganzen Infos.
    Nochmals kurz zur Erklärung. Im Werkvertrag sind meine Lebensgefährtin und ich als "Bauherrengemeinschaft - nachstehend Auftraggeber" genannt. Die Fa. Signum fungiert als "Auftragnehmer". In §2 des Vertrages ist ein Pauschalpreis vereinbart.
    Ich gehe also in Anbetracht der o.g. Konstellation davon aus, das wir es hier mit einem Verhältnis Bauherr - GÜ zu tun haben. Die Fa. Signum erbringt keinerlei Eigenleistungen mit seinem eigenen Unternehmen, sondern nimmt lediglich die Koordination der an Nachunternehmer vergebenen Fremdleistungen wahr.
    Stimmt meine Annahme bzgl. des Verhältnisses?:winken
     
  12. #12 Baufuchs, 23.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch

    Der GÜ übernimmt nicht lediglich die Koordination, sondern er ist für die komplette Erstellung des Bauwerks inkl. Planung der alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und verantwortlich für die vertragsgemäße Erstellung des Bauwerks.
    Die Leistungen erbringt er -wie in Ihrem Fall- u.U. nicht komplett im eigenen Betrieb, sondern durch Einsatz von Subunternehmern.
    Ändert nix daran, dass wenn VOB/B ohne Änderung vereinbart, der GÜ die Energieverbrauchskosten zu übernehmen hat.
     
  13. Eric

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    @Baufuchs:

    Er hat aber bereits gesagt, daß im Vertrag die VOB/B mit keinem Wort erwähnt ist. Insofern gilt § 4 Nr. 4 VOB/B nicht.

    Und jetzt? Was gilt beim hier zustandegekommenen BGB-Bauvertrag ? Ich denke, daß Problem ist, wie die Preisvereinbarung auszulegen ist. Stichworte: Festpreis und Wasser und Strom sind notwendige Stoffe, die zur Herstellung der eigentlichen Bauleistung benötigt werden, also an sich Nebenleistungen, die der Unternehmer in seinen Preis einzukalkulieren hat. Hier bezieht er dann die nicht vergütungsfähige und im Festpreis einzukalkulierende Nebenleistung vom AN und hätte sie ihm dann auch zu erstatten.

    Interessantes Problem! Aber vor Gericht ??? Auch der gegenteilige Standpunkt erscheint mit vertretbar. Müßte man in der Kommentierung zum BGB-Bauvertrag nachlesen, sofern es denn schon mal behandelt wurde.
     
  14. #14 erdbeernase, 24.11.2007
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    erdbeernase Gast

    Hier bezieht er dann die nicht vergütungsfähige und im Festpreis einzukalkulierende Nebenleistung vom AN und hätte sie ihm dann auch zu erstatten.

    @Eric:

    Du meinst doch sicher mich, dem die Kosten dann eigentlich zu erstatten sind? Und damit doch auch AG und nicht AN? Oder?
     
  15. Eric

    Eric

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    Ich berichtige:

    Hier bezieht der AN die nicht vergütungsfähige und im Festpreis einzukalkulierende Nebenleistung vom AG und hätte sie dem AG dann auch zu erstatten.
     
  16. #16 erdbeernase, 25.11.2007
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    erdbeernase Gast

    @Eric

    Danke für die konkrete Antwort. Kann ich denn irgendwo genau diesen Passus finden (BGB, DIN oder wie auch immer)? Um beim nächsten Gespräch entsprechend argumentieren zu können, brauche ich eine gewisse - ich sage mal - Rechtssicherheit. Ich sollte mich ja irgendwie auf irgendeine belegbare Aussage stützen können.
    Danke vorab.:winken
     
  17. Eric

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    Leider ist es nicht so, daß man einfach nur das Gesetzbuch unter " Bauwasser " und/oder " Baustrom " aufschlagen muß und dort genau Dein Fall in einem § gelöst ist. Dann bräuchten wir ja auch keine Anwälte und Richter.

    Ich habs entwickelt durch Auslegung der Festpreisvereinbarung.

    Wahrscheinlich hat irgendwer und irgendwo in einem juristischen Kommentar zum Festpreis dazu Stellung genommen. Man könnte mal bei Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 12. Aufl. 2007, nachlesen. Gibts in jeder juristischen Fachbuchhandlung.
     
  18. Quelle

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    bei mir wars lustig. die sondenbohurng für WP wurde nicht zeitgerecht erstellt. daher ist das aufheizen über Wochen mit patrone erfolgt. daraufhin sollte ich die mehrkosten übernehmen, da ich ja für den baustrom zahlen muss. da habe ich kräftig einspruch erhoben und habe dann nur ein viertel bezahlt. (JAZ 4 angenommen) ein viertel hätte ich mit vorhandener bohrung eben auch schon gehabt. my2cent
     
Thema: Kosten für Strom und Wasser während der Bauphase
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