Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden??

Diskutiere Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden?? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben vor 10 Tagen das Baugesuch für unser EFH eingereicht. Vor der Einreichung waren wir bei der Gemeinde und bei der...

  1. #1 kamikatzer, 26.11.2007
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor 10 Tagen das Baugesuch für unser EFH eingereicht.
    Vor der Einreichung waren wir bei der Gemeinde und bei der Unteren Baurechtsbehörde, um abzuklären, ob unser Bauantrag so genehmigt werden kann.

    Da hiess es dann, eine von uns geplante Gaube sei zu voluminös, ausser, es gäbe in der Gemeinde schon ähnliche Gauben.
    Wir haben mal geschaut, und siehe da, es gibt Gauben in allen Grössen uns Ausführungen.

    Jetzt haben wir einen Brief der unteren Baurechtsbehörde bekommen (nach Einreichung des Bauantrags), der fordert, dass wir unsere Gaube kleiner machen.

    Die geplante Flachdachgaube beginnt ca. 2 Ziegelreihen unterhalb des Firstes.
    Sie ist zugegebenermassen sehr breit - ca. 7,50 bei einer Hausbreite von ca. 12,40m an der breitesten Stelle - aber notwendig, um unseren Dachspitz anständig erschliessen zu können. Höhe ca. 1,45m.

    Die Situation ist wie folgt:
    es sollen zwei Maisonette-Zimmer entstehen, die den Dachspitz als Schlafebene nutzen. Damit der Dachspitz als Aufenthaltsraum definiert werden kann, benötigt man eine Treppe von mind. 80cm Breite mit einer Minimalsteigung von 200/230mm.
    Um diese Treppe begehen zu können, benötigen wir die Gaube wegen der Kopfhöhe.
    Der Dachspitz MUSS als Aufenthaltsraum definiert werden können, damit wir überhaupt eine Gaube zur Belichtung und Belüftung bauen dürfen.
    -> da beisst sich die Katze in den Schwanz...

    Es gibt im Dorf unzählige Gauben unterschiedlichster Form und Grösse, siehe auch Anhang.

    Nun hat die untere Baurechtsbehörde gefordert, dass wir die Gaube verkleinern, mit der Begründung, dass sie sich der Dachfläche nicht unterordnen würde.
    Die Gemeinde hingegen hatte - bei unserem Gespräch mit dem Bauamtsleiter der Gemeinde vor Einreichung des Antrags - keinerlei Bedenken.

    Es gibt keinen Bebauungsplan für das Gebiet.

    Meiner Meinung nach ist es Ermessenssache des Amtes, ob diese Gaube genehmigt wird oder nicht.
    Die Mitarbeiterin der Unteren Baurechtsbehörde hat anscheinend was gegen Gauben; sie hat Bekannten von uns auch schon deshalb das Leben schwer gemacht.

    Frage: was kann man in so einem Fall tun? Gut argumentieren? Soweit ich weiss, ist die Gaubengrösse per Definition nicht geregelt, und es ist Ermessenssache, ob man sie als "zu gross" oder angemessen empfindet.

    Hat jemand eine Idee? Wir haben natürlich keine Lust, unseren Dachspitz nicht richtig nutzen zu können und 22m² Wohnfläche zu verlieren...

    Gruss, Kamikatzer
    [​IMG][​IMG]
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Tja...

    Also wenn die Gemeinde schon gemault hat und die Dame als Gaubenphobikerin bekannt ist, begreife ich nicht, wie frau so ungeschickt sein kann, den Bauantrag ohne Rücksprache mit der Gutsten einfach einzureichen.
    Eine Gaube über 2/3 der Dachlänge ist wahrlich nicht mehr untergeordnet, sondern dominierend. Und für § 34 zählt die UNMITTELBARE Umgebung, nicht das andere Ende des Dorfs.
    Solche Nummern klärt man/frau VOR Antragsstellung.
    Jetzt ist die Sachbearbeiterin ob der Tatsache, daß frau ihr diesen Antrag so hingeknallt hat, beleidigt und (noch) weniger verhandlungsbereit als vorher.
    Ich sehe noch nicht mal einen Grund, wie man gegen das Ansinnen der Verkleinerung vorgehen könnte. Wohl kaum mit den gezeigten Bildern.

    MfG
     
  3. #3 kamikatzer, 26.11.2007
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    ...falsch verstanden.

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    wollen wir doch mal höflich bleiben und das Posting wenigstens richtig lesen, bitteschön! :think

    Die Darstellung meinerseits: die GEMEINDE hatte keine Einwände, die Untere Baurechtsbehörde schon.
    Wir waren bei beiden, auf der Gemeinde sogar mehrfach.
    Um es ganz deutlich nochmal zu sagen: DIE GEMEINDE HATTE KEINERLEI BEDENKEN.

    Die Untere Baurechtsbehörde hatte Bedenken und sagte uns, wir sollen uns mal in der Gemeinde umschauen, die Dame war dort schon länger nicht mehr gewesen. Sie hat also momentan keine Ahnung, wie es in der Gemeinde aussieht.
    Daraufhin sind unsere Fotos entstanden, die zeigen, dass in der unmittelbaren Umgebung Gauben und Dachaufbauten unterschiedlichster Art vorhanden sind.

    Und: bloss weil auf der Unteren Baurechtsbehörde eine Gaubenphobikerin sitzt, sehe ich nicht ein, warum man keine Gaube planen und den eigenen Dachraum sinnvoll nutzen sollte?

    :offtopic:
    Ich finde den Ton hier manchmal echt ätzend. Muss das denn sein?
     
  4. #4 Thomas B, 26.11.2007
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    Nun ja...

    ...ich kann Ralf da auch nicht so ganz zustimmen, denn die entsprechenden Bücklinge wurden ja gemacht.

    Aber mal was anderes (so unter Kollegen): Ich finde -Phobie hin oder her- auch eine Flachdachgaube, die fast bis zum First reicht und 7,50 m breit ist nicht gerade "hübsch". Gibt es denn -ganz unabhängig behördlicher Willkürakte- keine andere, gestalterisch verträglichere Lösung???

    Thomas
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    1) Ich bin des Lesens mächtig und habs auch getan.
    2) Wenn Ihnen meine Antwort nicht gefällt, weil sie Ihnen einen Spiegel vorhält, ist das nicht mein Problem
    3) Wenn ich hätte unhöflich sein wollen, hätte ich statt ungeschickt ein Wort geschrieben, das mit b anfängt.
    *****
    Sie waren bei der Gemeinde und der Behörde - ja hab ich gelesen.
    Aber Sie haben den Antrag in der eingereichten Form wohl NICHT mit der Sachbearbeiterin VORHER durchgesprochen.
    Das ist (SEHR höflich formuliert) ungeschickt. Gerade wenn die Dame nicht weiß, was in dem Dorf los ist. Da macht frau Fotos und einen Entwurf und geht damit hin und klärt, was akzeptabel ist und was nicht.
    Aber das hatten Sie ja scheints nicht nötig.
    Ich will Kühe .... ach ne, ne Gaube und dann muß die die doch verf.... noch mal genehmigen.
    Nö - muß sie nicht. Einfach a´la Platzdajetztkommich den Antrag einreichen ist eine fast 100 % Garantie fürs auf die F.... fallen.

    Und als Architektin sollte frau schon wissen, ab wann eine Gaube als untergeordnet gilt. Bzw. wenn frau es nicht weiß, sollte frau eine(n) Kollegen/Kollegin fragen, die sich mit sowas auskennt.

    Natürlich kann es irgendwann nötig sein, einen ANtrag einzureichen, ohne eine Einigung erzielt zu haben, um eine angreifbare Entscheidung zu erhalten. Aber ich glaube nicht, daß dies Ziel war, zumal ich bei der beschriebenen Form keine Angriffsmöglichkeiten sehe.

    MfG
     
  6. #6 kamikatzer, 26.11.2007
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    Hallo Thomas B,

    es gab die Möglichkeit, die Schlafebene über z.B. Raumspartreppe oder ähnliches zu erschliessen, was wir ursprünglich auch vorhatten.
    Da wäre die Gaube dann erheblich kleiner geworden.

    Das hat die Dame der Unteren Baurechtsbehörde jedoch abgelehnt; sie hätte uns - ganz vorschriftsgemäss - dann überhaupt keine Gaube genehmigt und auch die Fassadenöffnungen - wir wollten jeweils stirnseitig ein bodentiefes Fenster einbauen - nicht genehmigt.
    Begründung: wenn wir mit Raumspartreppen auf die Ebene gehen, so gilt diese - ganz nach LBO - nicht als Aufenthaltsraum, und dann sind diese Fassaden-, bzw. Dachöffnungen nicht notwenig bzw. angemessen.
    Der Dachspitz wäre dann als Speicher auszuweisen und auch nur noch so nutzbar...

    Da wir den Raum aber so viel sinnvoller nutzen können, wollen wir das verständlicherweise nicht...

    Dachhöhe / -neigung anpassen geht auch nicht, weil wir in der Höhe begrenzt sind.

    Ich hab wirklich alles probiert, um anders nach oben zu kommen, sehe aber keine andere Möglichkeit.

    Ich bin selbst auch kein Gaubenfreund, habe aber schon Gauben gesehen, die so gut ausformuliert waren, dass sie - trotz einer gewissen Grösse - hübsch zu nennen waren.

    Fazit: ich wäre selbst froh, wenn ich auf die Gaube verzichten könnte, sehe aber keine Möglichkeit...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Hä - was soll das denn??
    Seit wann sind Fenster an Aufenthaltsräume gekoppelt. Darf ich jetzt einen Rumpelboden nicht mehr belichten??
    Sorry - auch wenn Sie mir jetzt wahrscheinlich gleich wieder böse sind, hab ich das gefühl, daß Sie in der LBO nicht sattelfest genug sind, um mit der Dame auf Augenhöhe debattieren zu können.
    Das hätte die Gute mir mal an Hand der LBO darlegen sollen, daß Fenstergrößen an der dahinter liegenden Nutzung festgemacht werden können.
    MfG
     
  8. #8 Thomas B, 26.11.2007
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    Da hat die Behörde aber nun schon recht!

    Eine Raumspartreppe ist natürlich keine "notwendige" Treppe mit der entsprechenden Breite bzw. einem geeigneten Steigungsverhältnis. Ein Raum, der über eine Raumspartreppe erschlossen wird kann niemals ein Wohnraum sein (Unfallgefahr, Rettungswege usw.).

    Was ein Giebelfenster allerdings -siehe Ralf, der Böse:winken- damit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Auch ein Speicher darf belichtet und belüftet werden.

    Grüßle

    Thomas
     
  9. #9 kamikatzer, 26.11.2007
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    Ach, Herr Dühlmeyer,

    nicht alle Architekten sind seit 25 Jahren im Amt, und nicht alle kommen aus dem Wohnungsbau. Nicht alle Architekten arbeiten als Selbstständige und nicht alle Architekten kommen mit allen Verordnungen andauernd in Kontakt.

    Ich beispielsweise nicht, ich bin erst seit 6 Jahren tätig und hockte jahrelang als Angestellte im Büro und kam auch mit vielen Sachen daher nicht in Berührung. Ausserdem komme ich aus dem Industriebau.
    Da ich eine Aussenstelle belege, habe ich hier keine Kollegen, die ich fragen kann. Und wenn mal einer da ist, hat er auch nicht immer Zeit.
    Ich schäme mich nicht dafür, dass ich nicht alles weiss.
    Man versucht alles richtig zu machen, aber das klappt halt nicht.

    Daher frage ich.

    Wenn Sie meine Fragen b... finden, dann antworten Sie doch einfach nicht darauf.
    Ach nein, geantwortet haben Sie ja eigentlich nicht. Denn ich konnte aus Ihren Beiträgen bisher nichts Nützliches herauslesen ausser einer gewissen Häme, dass Sie es besser gemacht hätten... Das ist sehr schön für Sie, nützt mir aber nichts.
     
  10. #10 kamikatzer, 26.11.2007
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    Hallo Herr B,

    ist klar, daher ja auch die geplante notwendige Treppe. Die eben eine gewisse Fläche braucht, aber auch eine anständige Kopfhöhe, damit ich sie begehen kann...

    Selbst, wenn ich das Giebelfenster machen darf, löst mir das mein Problem der Zugänglichkeit der oberen Ebene leider nicht...

    Was ich mich frage, ist, inwieweit eine Gaubenbreite Ansichtssache ist?
    Es gibt in dem Dorf Gauben, die sind vielleicht nicht so breit, aber vom Volumen her RIESIG und wesentlich grösser als unsere, die hat ja auch jemand genehmigt...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Ach Frau Selbstmordpilotin
    Sie lesen nur, was Sie erwarten - leider.
    Ich habe keine Häme geschrieben, sondern Ihnen deutlich gemacht, daß Sie nicht die Fähigkeiten haben, mit der Bauordnung zu verhandeln, weder vorher noch jetzt, da das Kind im Brunnen liegt.
    Ich werfe auch niemandem vor, daß nicht genug Berufserfahrung vorliegt oder die Schwerpunkte woanders liegen.

    Was ich vorwerfe ist die Überheblichkeit trotz dieser Ihnen bekannten Unzulänglichkeiten eingfach loszuwerkeln und derart ungeschickt vorzugehen.

    Und was sollen wir jetzt hier raten??? Das Kind liegt im Brunnen, die Dame ist düpiert. Das einzige, was jetzt noch geht, ist verhandeln, verhandeln, verhandeln. Das aber muss jemand machen, der im Baurecht sattelfest ist und sich mit dem zu verhandelnden auch gut auskennt.
    Und Sie können mir nicht weißmachen, daß es in ganz Freiburg KEINE(N) Architekt(in) gibt, der/die Ahnung vom EFH-Bau hat.
    Es mag ja schmerzlich sein, sich im eigenen Fachgebiet Hilfe einkaufen zu müssen, aber es scheint, als gäbs keinen anderen Weg.

    Ich garantiere Ihnen, wenn Sie alleine da weiter dran rumbasteln, zerschlagen Sie auch noch das letzte Porzelan, das derzeit vielleicht noch heile ist.

    Aber wahrscheinlich ist Ihnen dieser mein Beitrag auch nicht genehm, weil er Ihnen kein Patentrezept zur Lösung anbietet.
    Das Dumme ist, es gibt dieses Patentrezept nicht. § 34 ist IMMER schwierig.

    MfG
     
  12. #12 Thomas B, 26.11.2007
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    Ach Ralf,...

    natürlich hätte die Kollegin eingedenk der Tatsache, daß sie im EFH-Bau bzw. LBO und Verhandeln mit Behörden unerfahren und eben nicht sattelfest ist sich besser VORHER schlau gemacht um offensichtliche Defizite (die wir ja in irgendwelchen Bereichen alle haben) nicht so offenkundig zu Tage treten zu lassen. Zumal nun ernstzunehmende Verhandlungen natürlich umso schwieriger werden....

    Dennoch: Manchmal haust Du verbal ganz schön drauf...ehrlich! Auch eine (unangeneheme) Wahrheit kann man netter rüberbringen...wenn man will.

    Gruß

    Thomas
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Manchmal ja, Thomas. Weil ich erfahren musste, das die Verabreichung von Wahrheiten im zarten rosa Mäntelchen oder in homäopatischen Dosen oftgenug wirkungslos bleibt.
    Dann lieber krass und ungeschminkt.
    Oder - wie ich heute gehört habe - Herr Mehdorn veröffentlicht grade seione Biographie.
    Titel: Ich wollte nie Diplomat werden.
    Ich halt mich (und auch Herrn Mehdorn - aber das ist ein anderes Thema) nicht für so wichtig, das es eine lesenswerte Biographier ergäbe, aber der Titel hat was.

    MfG
     
  14. #14 kamikatzer, 26.11.2007
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    ...seis drum...

    Lieber Herr Nicht-Diplomat,

    wenn wir aufgrund meiner Unwissenheit jetzt Ärger mit der Unteren Baurechtsbehörde haben, so ist das sicher "Strafe" genug, als dass man einen Hilfesuchenden so abkanzeln muss. Aber seis drum, Sie sind kein Diplomat, und das ist wohl besser so.

    Ich habe das Problem so gut wie mir möglich abgehandelt - das nächste Mal würde ich es sicher anders angehen.

    Wenn man von der Unteren Baurechtsbehörde nochmal zur Abklärung auf die Gemeinde geschickt wird, diese jedoch keinerlei Probleme mit dem vorgeschlagenen Bauwerk hat - da muss ich als Behördenunerfahrene erst mal davon ausgehen, dass das ganze in Ordnung geht.
    Denn: mehr als mehrfach dumm fragen - was ich auch getan habe -, das kann ich leider nicht.

    Dass das ein krasser Fehler war, werde ich mir sicher auch so merken, ohne dass ich mir von Ihnen eine über die Rübe geben lassen muss.

    Ich habe die Damen und Herren von meiner entsprechenden Unkenntnis in Kenntnis gesetzt und sie gebeten, mir alles haarklein zu erklären, damit ich es auch verstehen kann. Das hat leider nicht hingehauen.

    Danke, dass Sie mir ungeschminkt die WAHRHEIT gesagt haben und mir den Kopf zurecht gerückt haben :p
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Sorry - werte Kamikatzer.

    Sie haben es - so glaube ich - noch immer nicht verstanden.
    Sie sind Architektin und werden so bei den Behörden aufgetreten sein. (Für die Mimosen - kein Thema, kein Vorwurf).
    Nur woher sollen DIE dann wissen, wo IHRE Wissenlücken liegen.
    Sie schieben noch immer den schwarzen Peter der Gemeinde, dem Amt und mir als bösem Buben zu.
    Wenn Sie denn gar noch hingegangen sind und gesagt haben (Achtung Karikatur) Ich bin Architektin, aber ich weiß nicht so ganz genau, was ich da tue - dann sind Sie für eine solche Sachbearbeiterin (die wahrscheinlich genauso unbedarft ist wie Sie, bloß dreister) ein Geschenk des Himmels.
    Die läßt Sie gegen die Wand fahren und tritt dabei ggf. sogar noch aufs Gaspedal.

    Noch- und letztmalig mein Rat:
    Tragen Sie Ihren Fall einer Kollegin/einem Kollegen vor, der fit in solchen Dingen ist und die Dame zu nehmen weiß.
    SIE (gerade wenn Sie die Unwissenheit wirklich SO kommuniziert haben) erreichen da gar nichts mehr.

    Vielleicht begreifen Sie irgendwann auch noch, das ich Ihnen keinen "über die Rübe geben"will/wollte, sondern mit leichten Schlägen auf den Hinterkopf das Denkvermögen anregen wollte - wenn wir schon in der mir fernen Handlungsweise der körperlichen Gewalt bleiben wollen.

    Sinn meiner sicherlich nicht schonenden Beiträge war, Ihnen Ihre Lage SO klar zu machen, daß Sie keine Chance mehr auf Inspruchnahme von AWG-Hormonen haben.

    MfG
     
  16. #16 Bauwahn, 26.11.2007
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    Ansonsten gibt's in B-W ja noch die Mittelebene, die sich rühmt einen Großteil der Einsprüche ohne Gerichtsverfahren zu behandeln.

    Da bin ich selbst noch gespannt, was das RP bei mir entscheidet.

    Gruß

    Thomas
     
  17. #17 kamikatzer, 30.11.2007
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    ...es lebe die Diplomatie!!

    ...und manchmal kommt man auch mit dieser zum Ziel, auch, wenn dies von manchen hier vielleicht nicht geglaubt wird.

    Falls nochmal jemand in einer ähnlichen "Sack"gasse stecken sollte:
    es gibt laut Aussage der Unteren Baurechtsbehörde keine Richtlinie oder Vorschrift, die die genauen Ausmasse einer solchen Gaube aufzeigt (zumindest in BW). Es gibt hierzu 'lediglich' ein Gerichtsurteil des VGH. :deal

    Laut Auskunft der Dame der Unteren Baurechtsbehörde besagt dieses Urteil, dass man als Richtwert ca. die halbe Breite der Dachfläche annehmen soll, damit eine Gaube als "untergeordnet" gilt (über die Höhe haben wir uns nicht unterhalten, denn die stand in diesem speziellen Falle nicht zur Debatte).

    Die Dame war übrigens auch nicht brüskiert oder eingeschnappt, sondern hat sich den Sachverhalt erklären lassen, mir den Tipp mit dem Urteil des VGH gegeben, wir haben die Sache durchgesprochen, ich habe noch ein paar Anpassungen vorgenommen.
    Sie hat anhand des neuen Planes den Sachverhalt nochmal erwogen und kam zu dem Schluss, dass sie somit einverstanden ist.

    Die halbe Breite haben wir nicht geschafft, aber halt soweit verkleinert, wie es der Innenraum zugelassen hat.

    Merke: selbst wenn man auf sich allein gestellt ist und von den lieben Kollegen b... genannt wird -> mit Diplomatie kommt man manchmal doch zum Ziel! :biggthumpup:

    Lieber Herr Dühlmeyer,
    ein guter Rat wäre z.B. gewesen, mir einen Tipp zu geben, wie die Rechtslage sich gestaltet (Sie kennen ja sicher das VGH-Urteil). Dann hätte man erwähnen können, dass man ja mal versuchen könnte, das Maximale (in diesem Fall hier: Minimale) rauszukitzeln und einfach mal mit der Dame spricht.
    Die Mitarbeiter der Bauämter sind im Normalfall meiner Erfahrung nach (die natürlich Ihrer sicherlich nachsteht) keine Monster. Wobei ich hier in der Umgebung mit drei Bauaufsichtsbehörden zu tun habe, bei denen überall 'normale Menschen' arbeiten.
    -> damit hätte ich was anfangen können.
    Mitstreiter als b... bezeichnen und Wissen für sich behalten, das begünstigt Unwissenheit; das kann nicht Ziel dieses Forums hier sein!?

    Danke trotzdem und schönes Wochenende :)
     
  18. #18 Zuviel Zeit, 30.11.2007
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    Moin,

    ich frage mich gerade ob man das ganze nicht geschickt umschifffen kann.

    Zumindest bei uns sind Dachgauben nicht genehmigungspflichtig, nur anzeigepflichtig gewesen. Das gleiche gilt für Dachflächenfenster und Giebelfenster.

    Dann muss eben erst ohne Dachgauben bauen und lässt das Dachgeschoss erst mal im Rohbauzustand, dann Bauabnahme und dann der Einbau der Dachgauben.
    Ich gebe ja zu dass diese Lösung bestimmt nicht im Sinne des Erfinders ist, aber sie funktioniert. Zumindest hier würde sie funktionieren, was mit den Räumen ist, interessiert eigentlich niemanden, hier hat niemand vom Bauamt nachgefragt warum wir so riesige Dachflächenfenster in den "Speicher" eingebaut haben, das Giebelfenster haben wir wieder verworfen, obwohl es in der Zeichnung nach wie vor vorhanden ist, also jederzeit eingebaut werden könnte.

    Wenn natürlich dort vor Ort Gauben genehmigt werden müssen, dann funktioniert das Ganze nicht, dann eventuell einen fachmann zu rate ziehen der auf diplomatischem Wege das maximale Mögliche herausholt.

    Viel Erfolg!
    Gruß Zuviel Zeit
     
  19. #19 kamikatzer, 30.11.2007
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    Hallo Zuviel Zeit,

    Öffnungen in Dächern sind bei uns auch nicht genehmigungspflichtig laut LBO; wie es mit dem nachträglichen Einbau von Gauben aussieht, weiss ich nicht genau.
    Da man hier aber evtl. Nachbarschaftsrechte (Abstandsflächen etc.) verletzen könnte, nehme ich an, dass man hier in irgendeiner Form "Meldung machen" muss.
    Im Zweifelsfall würde ich mich da vorher durch sämtliche auffindbare Regelwerke lesen und vielleicht sogar im Bauamt meines Vertrauens nachfragen :)

    Wenn es um nachträgliche Einbauten oder Nebenanlagen geht, so hat man mir erklärt, dass diese zeitlich erkennbar NACH dem Hauptbauvorhaben folgend dürfen. Also nicht unmittelbar nach Abschluss der Massnahme oder gar im Rohbauzustand.

    Ein nachträglicher Einbau würde uns ausserdem zusätzlich Geld kosten.

    Mir ist es auf jeden Fall lieber, das "Ding" wird jetzt genehmigt und dann ist Ruhe damit... :p
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
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    Huch...

    Jetzt hatse, die KamiKATZEr aber gefaucht und die Krallen gezeigt.
    Lesen Sie vielleicht noch mal meinen meine allererste Antwort. Da stand alles drin, was Sie hören wollten.
    Man/frau muß bereit sein, zu lesen und zu verstehen.

    An sonsten:
    Fortbildungskurse gips bei der AK - aber selbst da kosten die Geld. :o

    Und den Sinn eines Forums haben Sie auch nicht verstanden - aber egal.

    *****

    Wo ist eigentlich der Bubä, wenn man/frau ihn mal braucht :motz.
    DAS wär doch mal ein Thema für ihn gewesen

    MfG
     
Thema: Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden??
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