Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden??

Diskutiere Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden?? im Dach Forum im Bereich Neubau; @ zuvielzeit: Eine Bauanzeige entbindet nicht davon, das öffentliche Baurecht einzuhalten. Auch wenn sie zugegebener Maßen von vielen zum Bruch...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ zuvielzeit:
    Eine Bauanzeige entbindet nicht davon, das öffentliche Baurecht einzuhalten. Auch wenn sie zugegebener Maßen von vielen zum Bruch des selben mißbraucht wird.
    Und überall möglich ist sie auch nicht.
    Und jetzt stell Dir mal vor, die Kamikatzer hätte ihre Gauben per Anzeige so hingeknallt und vier Wochen nach dem Einzug kommt ein Nachbar und sie hätte zurückbauen dürfen.
    Wär das die Lösung???
    MfG
     
  2. #22 Zuviel Zeit, 30.11.2007
    Zuviel Zeit

    Zuviel Zeit

    Dabei seit:
    14.09.2007
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Elmshorn
    Nein, natürlich gehe ich davon aus dass man bei sowas die Nachbarn mit ins Boot holt.
    Das mit der Bauanzeige mag ja sein, wenn aber das Bauamt, nach Vorlage der Bauzeichnungen, sagt, der Einbau von Dachgauben ist nicht Genehmigungspflichtig, sie brauchen nur die Einwilligung der Nachbarn dessen Grenzen verletzt werden (es handelt sich um ein Doppelhaus) dann sehe ich darin keine Verletzung irgendwelcher Gesetze oder Verodnungen.

    Ich war selber recht erstaunt, vielleicht ist das Bauamt hier ja auch nur recht großzügig geworden, nachdem es vor zig Jahren (kurz nach Bau des Hauses) mal Ärger wegen der Garage gegeben hatte.
    Das nachträglich auf die Garage gebaute Satteldach war übrigens auch Genehmigungsfrei (mit Ausnahme der Genehmigung durch den Nachbarn).

    Ich wollte hier ja auch nicht zum bruch gängiger Regelungen aufrufen, ich wollte nur mal zeigen dass das Bauamt auch unerwartet angenehm überraschen kann.

    Gruß
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    also jetzt sind sie ja am ziel.

    die maximale breite ist ausgekitzelt. jetzt kanns ja an die feinarbeit gehen.
    es sollte doch eine vernünftige innenraumgestaltung möglich sein, ohne
    sich direkt so einen riesen pickel aufs dach zu setzen..

    noch mal ein bischen gehirnschmalz fliesen lassen und bitte nicht an den
    gaubenauswüchsen der nachbarschaft orientieren.

    meine meinung:konfusius
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    .. und über die kollegen vom amt zu maulen weil ein bv in "eigenem"
    ermessen des bearbeiters nicht genehmigungsfähig ist muß nicht immer
    richtig sein. auch dies sind architekten welche die verantwortung einer
    gebauten umwelt zu tragen haben.

    wäre ich einer von denen, wäre ich auch versucht vieles zu verhindern..
     
  5. #25 kamikatzer, 01.12.2007
    kamikatzer

    kamikatzer

    Dabei seit:
    14.10.2007
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Freiburg
    :)...da bin ich mit Ihnen durchaus einer meinung, herr baumal :)

    es ist so, dass gauben sehr wohl dazu geeignet sind, ein dorfbild zu verschandeln...

    wobei ich persönlich die "schwarzwälder satteldachgaube" mit höllen-dachüberstand an nicht-schwarzwald-häusern oder schwarzwaldhäuser-ausserhalb-des-schwarzwalds echt gruselig finde. und das ist ja eine weit verbreitete spezies...
    mein favorit ist der "burgfräulein-turmerker", den es bei uns in fast jedem dorf zu bestaunen gibt.
    anderen gefällts - jedem das seine...
    da baurechtsämter aber auch nicht nach persönlichem geschmack urteilen können (wenn alles im rechtlichen grünbereich ist), wird man schon eine design-polizei einführen müssen... ich kann mir vorstellen, dass viele bauamtsmitarbeiter bei der arbeit leise vor sich hinweinen, aber nichts gegen die augenfolter unternehmen können...

    und wenn man dann schon bei der design-polizei ist, könnte man auch eine anti-einheitsbrei-klausel erlassen; ich finde es schrecklich, wenn man durch ein baugebiet fährt und sich nicht orientieren kann, weil alles gleich (öde) aussieht... aber naja, persönlicher geschmack halt.

    das mag auch wiederum persönlicher geschmack sein, aber ich empfinde eine grössere Flachdachgaube immer noch als angenehmer als viele kleine satteldach- oder dreiecksgauben in einer dachfläche.

    es wird durchaus so sein, dass ich versuchen werde, die gaube soweit - auch optisch - zurückzunehmen bzw. zu beruhigen, wie es möglich ist. ich brauche sie aus platzgründen, aber ein "thema" draus machen, das möchte ich nicht...
    (ausserdem möchte ich ja nicht von der neu gegründeten design-polizei verhaftet werden )

    momentan haben wir noch eine ETW in einem neubaugebiet; da gehe ich am liebsten nachts spazieren, wenn man viele dinge nicht sieht... da ein erkerli... da noch eins... da ein gäubli... und noch eins... und noch eins... :fleen

    es ist schade, dass man in der schule nicht architektur- und designgrundlagen vermittelt bekommt; dann hätte otto normalhausbauer zumindest das handwerkszeug, um sich später bewusst für etwas zu entscheiden.

    so nehmen viele hilflos an, was ihnen vorgekaut wird...
     
  6. #26 Ryker, 01.12.2007
    Zuletzt bearbeitet: 01.12.2007
    Ryker

    Ryker

    Dabei seit:
    16.10.2006
    Beiträge:
    2.069
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM, FLfDWuAT, 519er
    Ort:
    super, natural, British Columbia
    Benutzertitelzusatz:
    Exilant
    Naja. Aber die Antwort hast Du ja schon selbst gegeben:

    Kann da nicht wenigstens irgendeine Dacheindeckung drauf, damit die Flaeche nicht aussieht,
    als habe jemand das quadratische Kloetzchen mit Gewalt ins rechteckige Loch gewuergt?
     
  7. Ryker

    Ryker

    Dabei seit:
    16.10.2006
    Beiträge:
    2.069
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM, FLfDWuAT, 519er
    Ort:
    super, natural, British Columbia
    Benutzertitelzusatz:
    Exilant
    [​IMG]

    Hier noch eine schoene Auswahl an Gewuergtem.
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ein wahnsinn
    diese pickel, einige pestbeulen auf dem dach..:mad:
     
  9. Ryker

    Ryker

    Dabei seit:
    16.10.2006
    Beiträge:
    2.069
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    DDM, FLfDWuAT, 519er
    Ort:
    super, natural, British Columbia
    Benutzertitelzusatz:
    Exilant
    Dafuer sind es aber schoen billige Fertiggauben. :)
     
  10. #30 kamikatzer, 01.12.2007
    kamikatzer

    kamikatzer

    Dabei seit:
    14.10.2007
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Freiburg
    *fauch*

    Lieber Herr Dühlmeyer,

    irgendwie ist es ganz nett, sich mit Ihnen zu kloppen :)

    Wie geraten, habe ich Ihre 1. Mail nochmal gelesen.

    Also wenn die Gemeinde schon gemault hat und die Dame als Gaubenphobikerin bekannt ist, begreife ich nicht, wie frau so ungeschickt sein kann, den Bauantrag ohne Rücksprache mit der Gutsten einfach einzureichen.
    1.) die Gemeinde war vom Bauvorhaben entzückt.
    2.) dass die Dame eine Gaubenphobikerin ist, habe ich erst NACH Einreichen des Antrags per Zufall erfahren.
    3.) Rücksprache hatte stattgefunden. Insofern haben Sie recht: wahrscheinlich hätten wir einfach NOCHMAL hingehen müssen...

    Eine Gaube über 2/3 der Dachlänge ist wahrlich nicht mehr untergeordnet, sondern dominierend. Und für § 34 zählt die UNMITTELBARE Umgebung, nicht das andere Ende des Dorfs.
    1.) wenn dies dominierend ist, so wäre es hilfreich gewesen, wo man nachlesen kann, was als dominierend und was als untergeordnet angesehen wird. Daran hätte ich mich dann orientieren können. So habe ich nur *patsch* eine "vorn Latz" aber kein Tipp, wo man das nachschauen kann.
    2.) sind Sie denn von hier? Woher wollen Sie wissen, ob wir am unsere Fotos am anderen Ende des Ortes gemacht haben oder in der unmittelbaren Umgebung? Kennen wir uns etwa? *fürcht*

    Solche Nummern klärt man/frau VOR Antragsstellung.
    -> haben wir versucht. Wahrscheinlich ist es naiv, anzunehmen, dass man sich z.B. auf der Gemeinde auch mit sowas auskennt. Zumal es dort ein Bauamt mit 2 Mitarbeitern gibt. Aber ich bin halt - naiv - davon ausgegangen, dass man uns auf Rückfrage sagt, dass die Gaube so nicht genehmigungsfähig ist...

    Jetzt ist die Sachbearbeiterin ob der Tatsache, daß frau ihr diesen Antrag so hingeknallt hat, beleidigt und (noch) weniger verhandlungsbereit als vorher.
    ...naja, war sie nicht. Gottseidank.

    Ich sehe noch nicht mal einen Grund, wie man gegen das Ansinnen der Verkleinerung vorgehen könnte. Wohl kaum mit den gezeigten Bildern.
    -> insofern haben Sie recht behalten, wir haben ein Stück weit verkleinert. Es wäre nur schön gewesen, wenn man sich hätte an irgendwelchen Richtwerten festhalten können. Die Sie ja sicher kennen. Und hätten vermitteln können.


    Dass die AK einen Kurs "wie bilde ich eine Gaube aus" anbieten, das ist mir neu.
    Die bieten zwar "Einführung in die LBO" o.ä. an, aber das hilft mir nichts bei solchen Detailfragen.

    Da bin ich neugierig: was ist denn in Ihrem Augen der Sinn eines Forums?

    Ich kopiere aus dem Seitenkopf: Dies ist ein Meinungs- und Informationsforum von und für Baubeteiligte auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis.

    Da fragt sich die Kamikatzer doch, ob eine Frage wie diese: "was kann man in so einem Fall tun? Gut argumentieren?" eine falsche Frage ist?

    Herzlichst, Kamikatzer
     
  11. Poldi

    Poldi

    Dabei seit:
    13.10.2007
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Mittelfranken
    Alter Schwede!
     
Thema: Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden??
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachgaube über die gesamte hausbreite

    ,
  2. maximale breite dachgaube

    ,
  3. fenster verkleinerung gauben

    ,
  4. Fenster verkleinern Gaube,
  5. gaube über gesamte hausbreite,
  6. dachgaube über die komplette dachlänge,
  7. fertiggaube ravensburg
Die Seite wird geladen...

Geplante Gaube soll lt. Unterer Baurechtsbehörde verkleinert werden?? - Ähnliche Themen

  1. Bedarfsausweis für Altbau mit geplantem Anbau

    Bedarfsausweis für Altbau mit geplantem Anbau: Hallo zusammen, Wir planen aktuell für unser Haus von 1962 einen kleinen Anbau mit circa 30qm am EG. Zusätzlich noch ein paar Modernisierungen...
  2. Geplante Deckenheizung (Dachschräge) im Altbau

    Geplante Deckenheizung (Dachschräge) im Altbau: Einen angenehmen Sonntag in die Runde, als Neuling hier möchte ich sogleich um Rat bitten - zur Ausgangslage: Die Modernisierung eines kleinen...
  3. Druckfuge 1 cm schmaler als geplant

    Druckfuge 1 cm schmaler als geplant: Hallo, bei meinem Haus wurden Filigranelemente gesetzt. In dem mir gezeigten Plan war dabei auch eine Druckfuge von >= 5 cm eingezeichnet. Nach...
  4. Einführung für Nahwärme falsch geplant - wie lösbar?

    Einführung für Nahwärme falsch geplant - wie lösbar?: Guten Morgen, die guten Nachrichten hören nicht auf .... Unsere Hausbaufirma hat für den Keller die Anschlüsse für die Wärmepumpe geplant:...
  5. Haus tiefer als geplant?!

    Haus tiefer als geplant?!: Hallo zusammen, unser Haus wurde tiefer gebaut als es auf den Plänen steht (laut Architekt / Baubegleiter 15cm). Ich habe das alles einmal...