Haus zu tief II - Fundamenthöhe

Diskutiere Haus zu tief II - Fundamenthöhe im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind gerade am bauen und liegen im Klinsch mit unserem Bauunternehmer wegen folgenden Themas: Gebaut wird ohne Keller mit...

  1. #1 williowl, 26.11.2007
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    Hallo,

    wir sind gerade am bauen und liegen im Klinsch mit unserem Bauunternehmer wegen folgenden Themas:

    Gebaut wird ohne Keller mit Streifenfundament. Beim Aushub des Fundaments (Eigenleistung) machte unser Baggerfahrer uns darauf aufmerksam, dass wir "zu tief lägen". Dieser Hinweis erfolgte im Laufe der Arbeiten auch noch von anderen, z.B. einem ortskundigen Handwerker und mehrfachen Bauherren. Das Fundament war so geplant, dass die Sohle auf der natürlichen Geländeoberfläche aufliegen sollte. Damit wäre allerdings die OKFF ca. 10 cm unterhalb der Baustraße gewesen, welche mit Sicherheit als fertige Straße nochmals 10 - 20 cm höher sein wird. Das Gelände ist minimal abschüssig von der Straße weg zu unserer hinteren Grundstücksgrenze, so dass Wasser auch von der Straße zum Haus fließen würde, sofern die Straße höher wäre als die OKFF. Wir haben dann darauf bestanden, das auf das geplante Fundament noch aufgemauert wird (eine Reihe 24er Betonsteine und eine Reihe Kalksandsteine wurden dann draufgelegt), so dass wir nun mit der OKFF knapp oberhalb der Baustraße liegen. Die Verfüllung des Fundamants haben wir schon selber übernommen und bezahlt, für das Aufmauern will der Unternehmer jetzt aber noch ca. 3.000 Euro zusätzlich haben, weiterhin werden wir das gesamte Gelände auch noch auffüllen lassen müssen.

    Meine Frage nun:

    Wie hoch muss die OKFF sein? Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Was ist der Bezugspunkt (fertige Straße)?
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Es gibt doch sicher einen Bezugspunkt OKFF zu NN oder?

    Anstonsten DIN 18195 - 1 "Gebäude sind auch gegen auf der Geländeoberfläche fließendes Wasser (oberflächenwasser) zu schützen, z.B. durch Gegengefälle oder Rinnen"

    Wenn jetzt hier in dem Fall noch ein Normgerechter Austritt an Terrassen o.ä. mit 15 cm ausgebildet worden wäre, wäre eine Gartengestaltung doch nur sehr schwer Möglich gewesen...
     
  3. JDB

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    Fragt da wirklich ein Jurist? Ich glaubs nicht.
     
  4. Robby

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    OK das hab ich nu nicht gesehen ...
     
  5. Bruno

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    OKFF steht im Bebauungsplan, und wenn nicht da, dann spätestens in der Baugenehmigung. Das bindet den Bauherrn.

    Was die Firma im Auftrag des Bauherrn bauen muss steht auf einem anderen Blatt, nämlich im Bauvertrag und den Anlagen zum Vertrag, z.B. in den Werkplänen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2007
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    Zement mal...

    Wenn Sie baggern, gibs doch da eine GENEHMIGTE Planung. Wenn Sie jetzt mal flux ein paar Schichten Mauerwerk höher gehen, stimmen auch Trauf- und Firsthöhe nicht mehr, ebensowenig, der Entwässerungsplan.

    Da ist jetzt wohl ein(e) neue(r) Bauantrag/Bauanzeige fällig - hoffentlich dann noch im Rahmen des zulässigen.

    :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer

    MfG
     
  7. DK_Net

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    Mein Haus wurde auch zu tief gebaut.

    Die OKFF liegt 17cm unterhalb der Straße. Auch wenns keiner glaubt: in meiner Baugenehmigung gibt es keinerlei Hinweis auf die Geländebezugshöhe. Einen Bebauungsplan gibt es auch nicht.

    Unabhangig davon, ob es Sinn gemacht hätte, meinen GÜ wg. fehlerhafter Hausentwässerung zu belangen, habe ich darauf verzichtet und einen neuen Revisionsschacht mit Rückstausicherung bauen lassen.
    Bei der überdachten Terassen habe ich 0 cm Austritt, bei allen andern Fenstertüren 7 cm mit Entwässerungsableitung. Ich denke ich habe das beste aus der Situation gemacht.
     
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