Schallbrücke?

Diskutiere Schallbrücke? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, bin neu hier. Habe ein Problem mit dem Bauträger. Vielleicht kann jemand mir Tips geben. Vor 3 Jahren habe ich eine Wohnung in...

  1. #1 gamma8889, 28.11.2007
    gamma8889

    gamma8889

    Dabei seit:
    28.11.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Stuttgrt
    Hallo, bin neu hier. Habe ein Problem mit dem Bauträger. Vielleicht kann jemand mir Tips geben.
    Vor 3 Jahren habe ich eine Wohnung in Mehrfanilienhaus gekauft. Zwischen meinem Schlaffzimmer und dem Badzimmer meines Nachbars ist einer Mauerwerk mit Porenbetonsteinen. Im Badzimmer meines Nachbars wurde noch eine biegeweiche Vorsatzschale vor der Trennwand erstellt. Vor dieser Vorsatzschale ist noch eine Installationawand aufgestellt, an der Waschbecken und WC angebracht sind.
    Nun zur Sache. Eine Schallmessung zeigt überhöhte Schallpegel bei "WC-Spureinlauf"(Pinkel). In dem DIN4109 steht aber keine Grenzwerte für silche Geräusche. Deswegen verweigert der Bauträger nach irgend welche Schallbrücke zu suchen..... Ich kann meinem Nachbar auch nicht vorscheiben, wie sie das WC benutzen sollen (ob stehend oder sitzend...)
    Hat vielleicht jemand schon Erfahrung, ob man eine Chance hat, den Bauträger zu klagen? oder wie kann man eigentlich beweisen, daß eine Schallbrücke existiert?
    Bin dankbar für jede Antwort.
     
  2. #2 PTausMG, 28.11.2007
    PTausMG

    PTausMG

    Dabei seit:
    02.11.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Installateurmeister
    Ort:
    Mönchenglabach
    Kurze Frage : Wieviel dB ???
    Altbau - Neubau
    Porenbeton ?? Gasbetonsteine--ja???
    also Altbau
    biegeweiche Vorsatzschale??? =Leichtbauwand Rigips ???
    mit Wolle oder ohne ???

    mfg PTausMG
     
  3. #3 gamma8889, 29.11.2007
    gamma8889

    gamma8889

    Dabei seit:
    28.11.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Stuttgrt
    Danke, PTausMG,
    Es ist Neubau.
    Ja, Gasbetonstein.
    Also, Der Reihnfoge von meinem Schlafzimmer zu Nachbar Badzimmer:
    1. 20cm Trennwand mit Gasbetonsteine,
    2. Steinwolle,
    3. Gipsplatten,
    4. 20cm Hohlraum für die Instalation,
    5. Eine Vormauerung 10cm, Fliessen.
    WC ist an die Vormauerung montiert.
    Ich meine, die Schallbrücke entsteht dadurch, von Vormauerung-Rohdecke-Trennwand-Mein Schlafzimmer.
    DIN4109 spricht ein Grenzwert von 30dB(A), bei mir wurde "Pinkelgeräusch"(Stimuliert mit Gisskanne) von 39dB(A) gemessen!
     
  4. KPS.EF

    KPS.EF

    Dabei seit:
    24.09.2006
    Beiträge:
    1.316
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Erfurt
    Benutzertitelzusatz:
    Gebäudediagnostiker
    Hallo gamma,

    Porenbeton als Material für Wohnungstrennwände einzusetzen, ist nun nicht gerade eine Glanzleistung. Gewiss ist es mit dem beschriebenen Wandaufbau kaum möglich, selbst das nach DIN 4109 vorgeschriebene Mindestschalldämmmaß (R'w =53 dB)m geschweige denn die nach Beiblatt 2 angestrebten 57 dB zu erreichen. Probleme werden auch die Schallnebenwege (Fußboden/Decke/flankierenden Wände) bereiten ... und der wahrscheinlich nicht bedämpfte Hohlraum zwischen Vormauerung und Gipskarton, wodurch gegebenenfalls eine Verstärkung des Störpegels entsteht.

    Ist denn ein bestimmter dB-Wert für die Wohnungstrennwand vereinbart?
    Welcher Planungswert wurde dafür angesetzt (lt. rechnerischem Nachweis in den Planungsunterlagen)?

    MfG aus Erfurt
    KPS
     
  5. #5 gamma8889, 02.12.2007
    gamma8889

    gamma8889

    Dabei seit:
    28.11.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Stuttgrt
    Danke KPS.
    Es gibt keine Vereinbarung mit den Bauträger. Der von mir beauftragte Bauphysiker spricht von einem Grenzwert 30dB. Die Shallmessung lagen knapp drüben. Problem ist, Bautrager hat jetzt die Klospüllung gedrosselt, so daß die Geräusche unter 30 dB liegen. Nur wenn mein Nachbar ins Klo pinkelt bei Stehen, ist es immer noch sehr laut. Das WC ist in Luftlinie nur 30cm von meinem Kopfkissen weg! Leider gehört solche Geräusch zu dem Geräusche, die durch "Nutzung" der Sanitäranlagen entstehen. Dafür gibt es keine Grenzwerte in DIN4109.
     
  6. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Leading case ist die Entscheidung

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...um=Aktuell&Sort=12288&nr=40531&pos=22&anz=552

    mit der der BGH die Anforderungen an den Schallschutz von Neubauten drastisch verschärft hat. Die Entscheidung bezieht sich auf Doppelhaushälften, der BGH führt in dieser Entscheidung aber auch Wohnungen an und erklärt seine Grundsätze auch hierauf anwendbar.

    Danach kommt es nicht darauf an, was in der DIN 4109 steht. Welcher Schallschutz geschuldet wird bestimmt sich allein nach dem Vertrag, der nach §§ 133,157 BGB auszulegen ist. In diesem Zusammenhang kommt es auch darauf an, was der Erwerber bei einem Neubau erwarten kann und dies ist entgegen bisheriger Meinung nicht mehr der Mindestschallschutz nach DIN 4109, sondern nach BGH ganz klar und eindeutig erhöhter Schallschutz, wenn nicht ausnahmsweise weniger klar und eindeutig vereinbart ist.

    Was Ihr Bauträger gebaut hat, ist hinsichtlich der Bauweise völlig ungewöhnlich. Es ist Schrott. So baut kein ordentlicher BT heute mehr.

    Die Zuordnung der Räume widerspricht den Planungsgrundsätzen der DIN 4109. Danach baut man wegen der zu erwartenden Schallbelästigungen kein Badetimmer mit WC direkt neben dem Schlafzimmer einer fremden Wohnung ( Abstand Toilette in der Nachbarwohnung zum Bett/Kopf in der eigenen Wohnung 30 cm und das ganze mit mehr oder weniger Pappmasche getrennt.

    Ihnen gehts um Schallbelästigungen aus haustechnischen Installationen. Erreicht worden sein sollen 30dB. das ist der Mindestschallschutz nach DIN 4109, den diese Norm selbst für nicht mehr zeitgemäß hält, weil er nur vor " unzumutbaren Belästigungen " schützt. Der BGH hat dementsprechend entschieden, daß etwas, was nur vor " unzumutbaren Belästigungen " schützt, keineswegs das sein kann, was ein Erwerber bei heute üblicher Bauweise hinzunehmen hat. Von Ihrem BT sind 25 dB geschuldet. Die kann er natürlich bei solch einem Schrottausbau mit zudem noch falscher Raumzuordnung nicht erreichen.

    Was die Spurgeräusche ( z.B. pingeln ) anbelangt, so hält zwar die DIN 4109 diese nicht für vermeidbar. Nach der BGH-Entscheidung kommt es jedoch nicht darauf an, was der DIN- Normenausschuß für vermeidbar erachtet. Das Schlafzimmer war entweder von der Lage oder aber der Qualität der Wand so zu planen und auszuführen, daß man die Spurgeräusche aus der Nachbarwohnung nicht hört.

    Sie sollten sich von einem Anwalt beraten lassen.

    Die vom BGH in der Entscheidung zitierten Merkblätter und Fachbeiträge sind hier im Forum unter: Baubegriffe --> Schallmängel verlinkt.

    Danach sollte Ihr Fall von einem Anwalt zufriedenstellend zu lösen sein.

    Dem von Ihnen beauftragten Bauphysiker geben Sie die Entscheidung des BGH. Er muß sich dringend an der Schnittstelle zwischen Bauphysik und Recht fortbilden. Ohne Kenntnis dieser Schnittstellen kann man einen Auftraggeber nicht mehr fachgerecht beraten.
     
  7. #7 gamma8889, 04.12.2007
    gamma8889

    gamma8889

    Dabei seit:
    28.11.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Stuttgrt
    Danke Eric!
    Die infomation ist mir sehr wichtig. Aber der Rechtsanwalt ist bestimmt sehr teuer. Ich werde mir nochmal überlegen.
     
  8. #8 buddelchen333, 04.12.2007
    buddelchen333

    buddelchen333

    Dabei seit:
    09.05.2007
    Beiträge:
    615
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Wirtschaftsmathematiker
    Ort:
    Hamburg
    :mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer:mauer

    ohne guten Rechtsanwalt geht da nix, das geht nach hinten los
     
  9. #9 Carden. Mark, 05.12.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Teuer?
    Für wem?
    Doch für die unterlegene Partei.
    Das läßt sich hier aber erstmal für Dich nicht vermuten.
     
  10. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
Thema: Schallbrücke?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. pinkelgeräusche keine toilette

    ,
  2. schallbrücke badezimmer

Die Seite wird geladen...

Schallbrücke? - Ähnliche Themen

  1. UP HKV in 11,5cm Wand: Schallbrücke minimieren?!

    UP HKV in 11,5cm Wand: Schallbrücke minimieren?!: Hallo zusammen, im OG haben wir nun zwischen Büro und einem Kinderzimmer eine 11,5er Wand, in welcher der Unterputz Heizkreisverteiler eingebaut...
  2. Flachdach Schallbrücke wegen durchgehender Dachbleche?

    Flachdach Schallbrücke wegen durchgehender Dachbleche?: Hallo zusammen. Ich wohne in einer Doppelhaushälfte mit doppelschaliger Trennwand. Eine Schallbrücke zum Nachbarhaus macht das Wohnen teilweise...
  3. Schallbrücke gebaut?

    Schallbrücke gebaut?: Guten Tag, ich vermute, dass wir uns eine feine Schallbrücke gebaut haben, und würde mich über etwas fachkundige Unterstützung oder Hinweis auf...
  4. Schallbrücke Dielen auf Balken

    Schallbrücke Dielen auf Balken: Hallo, ich werde demnächst meine 27er Eschedielen auf die Holzbalken aufbringen. Aktuell überlege ich, ob es sinnvoll ist da noch etwas...
  5. Schallbrücke Durch Kabeldurchbruch Decke Wand HILFE

    Schallbrücke Durch Kabeldurchbruch Decke Wand HILFE: - Okay zur Beschreibung DDR Altbau 60er(keine Platte Zein Auf Stein) - Was ist los ich Höre mein Nachbar rechts unter mir BZW die...