Versicherung

Diskutiere Versicherung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo... 1. Das Leben ist schön ! Ich hatte ja von unserem wasserschaden berichtet. Es hat stark geregnet, die Drainagepumpe ist...

  1. #1 Taucher76, 28.11.2007
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    Hallo...

    1. Das Leben ist schön !

    Ich hatte ja von unserem wasserschaden berichtet.
    Es hat stark geregnet, die Drainagepumpe ist ausgefallen....und wir sind abgesoffen,naja...nur einige Zentimeter stehendes Wasser im Heizungsraum, ohne schwimmestrich, die anderen Räume standen nur unterhalb des Estrichs feucht....ABER das Laminat ist na klar hin....

    Zum Haus:...Baujahr 87, Drainage drumrum mit Pumpe...NOCH NIE benötigt...
    Boden:...komplett Lehm ausser einer aufgetragenen Mutterbodenschicht.
    Folglich läuft das Wasser bei starkem Regen "leider" in die Drainage...nicht schlimm...wenns zu viel wird...wirds ja abgepumpt. wie gesagt...seit 87 keine Probleme.
    Grundwasser: Also der Brunnenbohrer hat erst in 6.30 Wasser gefunden.
    Wartung: Alles (Heizung, Drainagepumpe usw) wird nachweisslich durch eine Firma regelmässig gewartet.

    Ach ja...ist na klar kein "richtiger" Keller...sondern nur halb verbuddelt...mit richtigen Fenstern usw.

    Zur Versicherung: Gebäude + Elementarschaden...eigentlich gegen alles...so sagt man damals.

    Jetzt kommt ein Mensch von der Versicherung....wir denken ein Gutachter (so war er angekündigt) und stellt mir Fragen...ich erzähle also nach bestem Wissen und Gewissen...was ich weiss oder glaube zu wissen (siehe oben..mehr nicht)
    Der Mann fährt weg und sagt...Grundwasserschäden werden nicht und NIE von einer Geb.versicherung auch nicht mit Elementarschaden abgedeckt.

    Grundwasser???Nach dem die Pumpe "reaktiviert" wurde...pumpte sie die Drainage leer...und gut...kam auch nix mehr nach...und ich werde kaum mit soner Minipumpe den Grundwasserschaden abgesenkt haben?oder?

    So...Die Versicherung will NIX bezahlen....
    Jetzt kommt raus...ich musste dem Menschen alles erzählen, weil er gar keine Ahnung hat...ist nämlich kein Gutachter...sondern von der Schadenstelle der Versicherung?!?!?!!?!Der wußte es wirklich nicht ws er so gefragt hat..."was ist ne Drainage...ne Pumpe...wie funktioniert die..." Sowas halt.


    Nun ihr....kann doch nicht sein...das einer nen Schaden bzw ne Ursache feststellt....die er als Laie gar nicht (er)kennt...
    Seine Chefs lesen seinen Bericht...und lehnen eine Zahlung ab?!!!

    Ok...Was hatte ich nun für einen Schaden...und muss sie echt nicht bezahlen...ohne einen ECHTEN Gutachter zu schicken?

    Danke für eure Hilfe...Markus:yikes
     
  2. #2 Ingo Nielson, 28.11.2007
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    eigenen gutachter und rechtsanwalt einschalten. anders ist den versicherungen hierzulande nicht beizukommen. keine kompromisse eingehen.
    man schließt für teuer geld ab und wird bis zum schadenfall gemolken. danach ist schluß mit lustig. ich lasse mittlerweile sogar den kleinsten parkschaden am auto vom rechtsanwalt abwickeln. die wollen es nicht anders.
     
  3. #3 Carden. Mark, 28.11.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ja, so sind se halt.
    Ohne eigene Leute ist denen nicht bezukommen.
     
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    der grund weswegen ich keine buv habe. die zahlen eh net. und mein gehalt abzusichern kostet ein vermögen sowieso. das würde mich jeden monat ärgern. aber mit einer beamtin in der familie kann man das risiko gehen :D
     
  5. #5 Ingo Nielson, 28.11.2007
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    stimmt, das geld für eine buv legt man lieber gleich richtig an . . .
    die schlechtesten fonds sind immer noch besser als eine buv...
     
  6. #6 Jürgen Jung, 28.11.2007
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    das kann ich

    nur ganz laut verneinen. :yikes:yikes
     
  7. #7 Taucher76, 29.11.2007
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    Mmppf...danke für eure Anteilnahme...

    aber kann noch wer was "zum Thema" sagen...Einschätzung?!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2007
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    Ob ein Drainageausfall...

    bei Ihnen versichert wäre = k.A. -> Versicehrungsbedingungen
    Wenn er es denn wäre, haben Sie das Anrecht darauf, den Schaden gutachterlich feststellen zu lassen, wofür Sie auch einen eigenen Gutachter benennen dürfen.
    Mein Rat würde lauten:
    Erstmal mit der Abteilungsleitung der Schadenabteilung sprechen. Nicht aufgeregt (der hat ja nur den Bericht), sondern ihm die Lage und vor allem die Technik erklären.
    Wenn der nicht einsichtig ist, bleibt nur noch der Weg zum RA.

    MfG
     
  9. #9 derengelfrank, 29.11.2007
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    Du kannst Dich zwar vom Rechtsanwalt beraten lassen, viel Hoffnung mache ich Dir aber nicht....

    Was liegt denn vor: eine Pumpe ist ausgefallen, dadurch ist Regenwasser in den Keller gelaufen (Wie kam das Wasser in den Keller?).
    Das Wasser war m.E. kein Wasser aus einer (Ab-)Wasserleitung.
    Durch Wohngebäudeversicherung sind gedeckt: Schäden durch Brand/Sturm/Leitungswasser/Hagel.
    Durch die Elementarversicherung sind KUMULSCHÄDEN (d.h. der Schaden tritt nicht nur als Einzelfall auf) durch z.B. Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben versichert.

    Du hattest eine Pumpenausfallversicherung haben müssen.....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2007
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    Bei neueren Bedingungen...

    sind Leitungen ausserhalb des Hauses manchmal mit drin.
    Aber eben nur manchmal und manchmal nur manche :confused: :eek: :deal
    MfG
     
  11. #11 Manfred Abt, 29.11.2007
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    wie Ralf D. sagt: es wird auf die Versicherungsbestimmungen ankommen. Meine Einschätzung aber: frank-der-engel liegt mit seiner Einschätzung richtig, dass dieses Risiko nicht abgesichert ist.
     
  12. #12 Taucher76, 29.11.2007
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    Danke...das waren die Antworten...die ich zwar irgendwie nicht hören wollte...aber wenigstens fachlich...danke.

    werde über den Ausgang berichten!
     
  13. #13 Taucher76, 29.11.2007
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    Habe gerade noch was gefunden:
    quelle Versicherungsinfos online..
    Die Elementarversicherung wird unserer Meinung nach immer mehr zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Elementarschäden, wie z.B. Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen entstehen treten heute immer mehr in den Mittelpunkt unserer Schadensbearbeitung. Dabei ist es unerheblich wo das versicherte Gebäude steht, gerade der Starkregen richtet immer mehr Schäden an.

    hatte ich nicht nen klassischen starkregenfall? Dazu nen Klemmer in der Drainagepumpe!?Das ist auch nicht schlimm hat die vers schon gesagt...kann halt mal passieren..
    also es geht im moment nur noch um die eigentliche ursache.
     
  14. #14 Stefan61, 29.11.2007
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    Lesen Sie ...

    .. den obigen Beitrag von derengelfrank. Dort steht richtig, daß die Elementarversicherung nur für Kumulschäden aufkommt. Konkret heißt das: Wenn der Regen so stark war, daß in Ihrer Nachbarschaft zahlreiche Keller abgesoffen sind, könnte ein Anspruch bestehen. Aber so, wie Sie die Lage geschildert haben, sind ja nur Sie betroffen, und dann greift die EV nicht.
     
  15. ISYBAU

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  16. #16 Carden. Mark, 30.11.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    und das ganze ohne warnmelder??
    In meinen Augen fast schon Fahrlässig.
     
  17. #17 Taucher76, 01.12.2007
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    Also...die Pumpe wird gewartet...
    das nützt aber nicht, wenn der Schwimmer verklemmt...und nicht aufschwimmen kann. Darum gehts auch gar nicht...das ist ein Versagen was versichert ist.
    Und zum nächsten...ohne Warnmelder wäre fahrläsig...falsch...jetzt habe ich zwar einen...
    Aber der Ausfall einer Pumpe ist halt Pech...wie bei Autoversicherungen das "Augenblicksversagen" ! ist ja auch versichert.
    Ein Melder nützt nix...wenn ihn niemand hören würde...Aussage der Versicherung...

    Nochmal...Der Versicherung geht es nur um den Schadengrund bzw die Ursache...WAS für WASSER ist WIE eingetreten...die Pumpe interessiert sie nicht.
    Stefan61 und ein paar andere haben es erkannt...
    und zum Glück bin ich auch nicht der einzige betroffene...
    :offtopic:
     
  18. ISYBAU

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    Zur Wartung der Hebeanlage gehört natürlich neben der Pumpe selbst, auch die Mess- und Meldemimik. Eine Warneinrichtung muss natürlich hörber sein.

    Es würde mich ernsthaft interessieren, welche Klausel hier vereinbart wurde und greifen soll.
     
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