kaminbau mit Zügen - Verarbeitung

Diskutiere kaminbau mit Zügen - Verarbeitung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Liebes Forum, wir lassen gerade einen Kamin bauen, bei dem die Abluft durch Züge zum Schornstein geleitet wird. 1.) In den mit Schamott...

  1. epoche

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    Liebes Forum,

    wir lassen gerade einen Kamin bauen, bei dem die Abluft durch Züge zum Schornstein geleitet wird.

    1.) In den mit Schamott gemauerten Zügen läßt der Ofenbauer bis zu 2x6 cm Speisklumpen zurück (es wird mit Mörtel und Lehm gearbeitet). Ich frage mich, ob das nicht die Zugströmung oder die Reinigung nachher beeinträchtigt?

    2.) ein paar andere "Kleinigkeiten" gefallen mir auch nicht. Gibt es Links zur sorgfältigen Verarbeitung eines solchen Ofens?

    Würde mich über Antworten freuen, solange der Ofenbauer noch tätig ist.
     
  2. #2 pauline10, 08.12.2007
    pauline10

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    Hallo,

    einzelne Flocken von Ruß in einem ca. 3 m langen Ofenrohr mit ca. 18 cm Durchmesser haben den Zug so stark gebremst, daß ein Betrieb des frisch gereinigten, angeschlossenen Kachelofens nicht mehr möglich war.
    Ich möchte allerdings ergänzen, daß der Schornsteinzug bereits sehr bescheiden war, und vor dem Anfeuern oft erst Papier im Schornstein verbrannt werden mußte. Eben ein Schornstein aus Ziegelsteinen und nicht mit heutigen Schornsteinen vergleichbar.

    Trotzdem, einen Einfluß auf den Zug habe solche Reste durchaus. Und reinigen läßt sich so ein Zug mit einer Bürste oder ähnlichem Gerät sicher nicht so gut, wenn diese Brocken an der Wand haften bleiben.

    Das ist einfach keine(!!!) ordentliche Arbeit. Nach meiner Ansicht mangelhaft. Die Züge sind keine Mülldeponie für Mörtel.

    Aber: Könnte es sein, daß man diese Brocken am Ende leicht und in einem Arbeitsgang herausnehmen kann?
    Man kann dem Handwerker nicht die Reihenfolge seiner Tätigkeit vorschreiben!!

    Wer vorzeitig kündigt ist verpflichtet den vollen Preis zu zahlen abzüglich ersparter Aufwendungen!! Risiko!! Mehdorn mit seinem Berliner Bahnhof läßt grüßen!

    Was sagt den der Architekt dazu?
    Der würde ja ggf. ebenfalls für den Mangel aus seiner Aufsichtspflicht haften.

    Auch ein Terminverzug ist erst am Ende eingetreten, nicht bereits wenn man glaubt, der schafft das nicht mehr. Da hätte man Zwischentermine verbindlich vereinbaren müssen.

    Deshalb die evtl. schriftliche Aufforderung möglichst mit Empfangsbestätigung oder Zeugen, den Mangel innerhalb einer Frist von...x Tagen zu beseitigen mit Androhung einer Vertragskündigung. Stellt er sich quer, müßte man mit Gutachten, ggf. Beweissicherung die ganze Palette an Zwangsmittel und einen Anwalt erwägen.

    Grundsätzlich muß der Urheber den Mangel zunächst selbst beseitigen dürfen, ehe man den Vertrag kündigen und einen anderen Unternehmer mit der Fertigstellung beauftragen darf. Die Kosten darf man dann beim ersten Unternehmer anfordern. (Wenn seine Firma dann noch existiert.)

    Gruß

    Pauline
     
  3. #3 wasweissich, 08.12.2007
    wasweissich

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    @ pauline

    ???????
     
  4. epoche

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    es ist schon ein Kollege da, der (kräftig) nacharbeitet. Mittlerweile haben wir mal gefeuert und der Kamin zieht schon ordentlich. Ob er alle Fehler beseitigen kann werden wir sehen.
    Das ist halt das Risiko gegenüber einem fertigen Baussatz. Hätte ich aber so echt nicht erwartet.
     
  5. Julius

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    Warum wurde der Erbauer nicht zur Nachbesserung aufgefordert?
     
  6. epoche

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    weil ich den nicht mehr im Haus haben will. Der Kollege ist sehr zuverlässig. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass er auch den Kamin baut. Deshalb habe ich ihn angefordert.

    Man kann es eigentlich kaum glauben. Nachdem der Kollege die Änderungen durchgeführt hat (hat 1 1/2 Tage gedauert) und ein Probefeuer anzündete, stellt er fest, dass auch der Schamotteinsatz im Kamin falsch eingebaut wurde.:fleen Jetzt muß er nochmal ran... Der Erbauer hatte die Schamottsteine im Ofen (Brennraum) von oben eingesetzt und dafür den Deckel abgeschraubt. Dann hatte er auch an den Schamottsteinen rumgefeilt. Man kann die Steine auch von vorne, durch die Tür einsetzen. Ist etwas schwieriger, aber man läßt den Ofen dann oben zu.

    Und Feilen an den passggenauen Ofenschmaotten? Ich denke mal, die sind von der Firma (Olsberg, Typ Profi Plus) passgenau hergestellt worden.

    Ich überlege jetzt, ob ich einen Gutachter kommen lassen soll um u.a. überprüfen zu lassen, ob der Deckel auch wieder dicht verschlossen wurde, wegen möglicher giftiger geruchloser Gase (Kohlenmonoxid). Ich hatte so große Erwartungen an die Kaminfirma, fühle mich aber jetzt gar nicht mehr wohl.

    Was auch eigenartig ist: Wenn man die Anheizklappe beim Brennen die ganze Zeit offen läßt, dann wird trotzdem der Schamottzug warm. Ist das normal? Ich dachte immer, der Rauch sucht sich den kürzesten Weg und geht durch die geöffnete Anheizklappe gleich in den Schornstein. D.h. einiges an Rauch geht auch durch die Züge.
     
  7. #7 pauline10, 12.12.2007
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    Ofen

    Hallo,

    ich rate DRINGEND zu einem Sachverständigen (vereidigten)!!

    Auf jeden Fall gibt der auch Hinweise, welche Fragen ein vom Gericht bestellter SV beantworten soll. Das muß genau festgestellt werden. Ein vom Gericht bestellter SV beantwortet nur die Fragen, zu dennen er aufgefordert wurde. Der muß klare Anweisungen bekommen. Sonst ist ein Prozeß oft schon verloren!

    Wenn der erste HW juristisch einigermaßen bewandert ist, kann er noch sehr viel Schwierigkeiten machen. Der hat sicher schon bei einigen Mängeln gelernt, wie er sich herauswinden kann.

    Er hat ein Anrecht selbst nachzubesern!! Ich mag den nicht, ist kein ausreichendes Argument!

    E hat einen Anspruch auf die bereits geleistete Arbeit. Bei Fehler muß er ggf. Schadensersatz leisten. Aber nur wenn er diese Fehler auch anerkennt.
    Werden sie von ihm bestritten, hast Du die Beweislast. Das ist in einigen Jahren vor GEricht hoffnungslos. Wie will man einenn Richter dann überzeugen???

    Können die Mängel nicht bewiesenwerden, hätte er nach VOB Anspruch auf den vollen Vertragspreis!! Die VOB gilt aber nur , wenn sie nachweislich übergeben wurde. Vermutlich gilt also BGB.

    Dort sind es meines Wisssens die §§ so bei 330

    Gruß

    pauline
     
  8. epoche

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    danke für die rechtlichen Tipps. Bevor ich diesen Schritt gehe, warte ich erstmal ab, denn es wird ja diese Woche nachgebessert. Sollte ich dann noch ein ungutes Gefühl haben, werde ich mich mal nach einem ö.v. Sachverständigen umschauen.
     
  9. Julius

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    Es ging hier weniger um die Frage des am Ende brauchbaren Ergebnisses.
    Sondern darum, daß Du ziemlich Gefahr läufst, die ganze Chose zweimal bezahlen zu müssen!
     
  10. epoche

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    kannst du das bitte erläutern, was du mit 2x meinst?
     
  11. Julius

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    Na, einmal dem, der Murks gebaut hat (und zwar - weil Du ihm die Möglichkeit der Nachbesserung genommen hast - trotz der Mangelhaftigkeit!).
    Und dann dem, der es in Ordnung gebracht hat (oder schafft der für umme?).
     
  12. epoche

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    es handelt sich um eine Firma, bei der mehrere Meister/Ofenbauer beschäftigt sind, also zahle ich auch nicht doppelt, wenn ein anderer Koellege zum Ausbessern kommt.
     
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