Wärmeschutznachweis-Frage?

Diskutiere Wärmeschutznachweis-Frage? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, muss in dem Wärmeschutznachweis nach EnEV eine KWL mit WRG mit einbezogen werden, ebenso ein beigestellter Holzofen? Gruß

  1. #1 Spiderman77, 30.11.2007
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    Hallo,

    muss in dem Wärmeschutznachweis nach EnEV eine KWL mit WRG mit einbezogen werden, ebenso ein beigestellter Holzofen?

    Gruß
     
  2. #2 BauherrHilflos, 06.12.2007
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    Die Frage kommt gerade zur besten Zeit..eben gefunden

    http://www.enev-online.net/praxishilfen/index.htm

    Unter Wohngebäude und Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
    findet man auf der Seite 14 dazu Infos, das eine KWL mit WRG nicht berücksichtigt werden brauch. Es können vereinfacht 0 (Null) Werte eingetragen werden.
    Warum das so sein soll, ist mir jedoch schleierhaft! :cool:
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 06.12.2007
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    Langsam, langsam ...

    ... geht´s bei der Ausgangsfrage um einen Wärmeschutznachweis für einen Neubau oder einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude?
     
  4. #4 Spiderman77, 06.12.2007
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    Hi Volker,

    das ist ein Neubau...
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 06.12.2007
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    Dann ...

    ... wird die KWL mit WRG selbstverständlich bei der Ermittlung des Primärenergiefaktors mit herangezogen.
    Den beigestellten Ofen kannste vergessen.

    Was ist denn der Hintergrund der Frage ?
     
  6. #6 BauherrHilflos, 06.12.2007
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    Ups.. sorry, nach der Einsicht in unseren Ausweis und der vorliegenden Nullen, konnte ich den Beitrag der Linkseite nur so deuten.

    @ Volker
    Danke für die Info! Somit ist wieder ein fragwürdiger Punkt in unserem Ausweis für den Neubau aufgeflogen.

    Nun bin ich mal gespannt, was Spiderman im Ausweis stehen hat.
     
  7. #7 Spiderman77, 13.12.2007
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    Hallo,

    in meiner Wärmeschutznachweis-Rechnung wurde die KWL mit WRG nicht mit einbezogen!!!
    Was mache ich jetzt? Kann ich eine neue Berechnung verlangen?
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 13.12.2007
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    Woran ...

    ... siehst Du das?
     
  9. #9 Hendrik42, 16.12.2007
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    Eine KWL (mit oder ohne WRG) muss nicht einbezogen werden. Warum auch? Sie würde die Werte doch nur verbessern. Wenn das Haus auch ohne Berücksichtigung der KWL die EnEV einhält, ist dem Gesetz genüge getan.

    Dass man als Haus/Bauherr natürlich gerne einen EnEV Ausweis hat, der die Realität widerspiegelt (soweit das der EnEV möglich ist) steht auf einem anderen Blatt.

    Gruß, Hendrik
     
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