Stegleitung die 200ste

Diskutiere Stegleitung die 200ste im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; wieso vermodert Isolation? Hallo, ich habe eine waagerecht in einer Wohnraumwand des Dachgeschosses verlaufende Stegleitung, deren Enden jeweils...

  1. #41 Mängelgeplagter, 23.06.2005
    Mängelgeplagter

    Mängelgeplagter Gast

    wieso vermodert Isolation?

    Hallo,
    ich habe eine waagerecht in einer Wohnraumwand des Dachgeschosses verlaufende Stegleitung, deren Enden jeweils in den Drempelabmauerungen (Gipskarton mit viel Hohlraum) via Klemmen (diese 3er oder 5er-Steckklemmen) in ein NYM-Kabel übergehen. Der Übergang ist nicht in die Mauer eingelassen sondern "liegt im Luftraum" zwischen Drempel und GK-Platte. In diesen Hohlräumen befindet sich auch noch massig Dämmwolle.
    Ist das jetzt ein elektrisches Risiko?????
    Das DG hängt an einem FI Schalter.
    Abgesehen, dass diese Installation evtl. gegen einige Normen verstößt: Ist das ganze Risikoreich? (Brandgefahr???)
    Danke für Antworten
    Gruß
     
  2. #42 horscht, 26.11.2005
    horscht

    horscht Gast

    Ohje, DämmWolle!


    Ja, dieses Risiko wird oft übersehen.

    Wie leicht fängt die Dämmwolle aus Mineral oder Glasfasern an zu brennen, und das in uneinsichtigen Hohlräumen!

    Damit ist der Schwelbrand mit Erstickungsgefahr so gut wie sicher.

    Vielleicht könnte man stattdessen lieber eine PS-Dämmung oder PU-Dämmung in Betracht ziehen oder, wenn die finanziellen Mittel es zulassen, eine Holzwolledämmung oder Schurwolledämmung, natürlich imprägniert gegen Schimmel, Milben und Brand durch eine Borsalztränkung.

    Auch Torf wäre eine Alternative.
    Hoffe, konnte Sie helfen.

    Ho
     
  3. #43 C. Schwarze, 26.11.2005
    C. Schwarze

    C. Schwarze

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    Bitte drüber nachdenken.
    Es gibt nichts schlimmeres als PS/PU-Dämmung die kokelt oder brennt, selbst das Löschwasser ist gefährlich.
     
  4. #44 Carden. Mark, 27.11.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der Beitrag von @horscht kann doch wohl nur als Fake verstanden werden. Daher - da wohl kaum jemand einer Richtigstellung bedarf - bedarf aus auch keine weitere KLarstellung.
     
  5. #45 Hendrik42, 27.11.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    der Beitrag von horscht ist aus meiner Sicht kein "Fake" sondern tief ironisch...

    "...imprägniert gegen Brand durch Bohrsalztränkung..." ich habe ja sooo gelacht.

    Gruß, Hendrik
     
  6. Laermi

    Laermi

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    Das hilf "Mängelgeplagtem" nicht weiter...

    Was kann er tun?
    Reicht es, die im Hohlraum liegende Stegleitung in ein Leerrohr zu legen oder muss alles raus? Und wann? Wie lange hält die Isolierung bevor sie vermodert?
     
  7. #47 Distler, 28.11.2005
    Distler

    Distler

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    alles raus.

    Die Norm DIN VDE 0100-520 (VDE 0100 Teil 520):2003 definiert den Anwendungsbereich bzw. die Anforderungen an Stegleitungen:

    • Verlegung nur in trockenen Räumen und nur im oder unter Putz.

    • In ihrem ganzen Verlauf müssen sie mit Putz bedeckt sein. Hiervon kann der Installateur abweichen, wenn die Stegleitungen durch Hohlräume von Decken oder Wänden verlaufen, die aus Beton, Stein oder ähnlichen nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Eine Besonderheit bilden Hohlräume unter Gipskartonplatten. Hier dürfen Stegleitungen in der Regel nicht verlegt werden. Als Ausnahme gilt, wenn diese Platten ausschließlich mit Gipspflaster befestigt sind.

    • Sonderbestimmungen können die Verwendung von Stegleitungen einschränken.

    • Es gilt ein Verlegeverbot auf brennbaren Baustoffen, auch wenn die Stegleitungen mit Putz bedeckt sind.

    • Außer an Einführungsstellen für elektrische Betriebsmittel – z.B. Verteiler – dürfen Stegleitungen nicht gebündelt werden. Ihre Verlegung erfolgt immer flach nebeneinander.

    • Stegleitungen bedürfen spezieller Mittel und Verfahren der Befestigung. Oberstes Ziel muss hierbei immer sein, eine Formänderung oder Beschädigung der Isolierungen ausschließen. Die Aderisolierung ist nur halb so stark wie die von Aderleitungen, und die äußere Gummiumhüllung mechanisch sehr empfindlich. Daher gilt der Verlegevorgang als sensibler Teil des Installationssystems Stegleitungsverlegung. Als geeignete Mittel und Verfahren gelten z.B.:· Gipspflaster

    * der Leitungsform angepasste Schellen aus Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Zwischenlage
    * Klebstoff
    * Verwenden geeigneter Nägel mit Isolierstoffunterlegscheibe

    • Eine Verlegung von Stegleitung unmittelbar auf oder unter Drahtgeweben, Streckmetallen und dergleichen ist verboten.

    • Stegleitungen sind ausschließlich in Installationsdosen nach DIN VDE 0606-1 (VDE 0606 Teil 1) aus Isolierstoff zu verbinden.
     
  8. quicky

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    Hallo,

    sorry, wenn ich dieses Thema nochmals aufgreifen muss.
    Ich hatte gestern Besuch von meinem (zukünftigem) Elektriker.

    In der Leistungsbeschreibung für den EL steht wörtlich:
    "Die EL Installation wird nach DIN/VDE und Vorgabe des örtlichen Energieversorgunsunternehmen (EVU) ausgeführt"
    (Text aus dem Vertrag mit dem Bauträger/Generalunternehmen)

    So weit so gut, hatte ich mir gedacht ...
    nun will der EL aber für die gesammte Installation Stegleitungen verwenden.
    Und da leuchtete bei mir das große Fragezeichen.
    Ich hab 1987 ne Ausbildungs als Telekommunikationsleketroniker gemacht, mich dann aber von dem "Strippenziehen" völlig wegbewegt.
    Trotzdem kann ich mich nicht erinnern, daß wir dort jemals etwas über DIN/VDE entsprechenden Verlegearten von Stegleitung beigebracht bekommen haben. Damals hiess es => "Stegleitung, sowas macht man heute nicht mehr".
    Und: ja, in der damaligen Ausbildung war die Elektroinstallation / Hausinstallation noch ein Teil der Ausbildung (später nicht mehr) :-)

    Nun meine Frage:
    wenn ich die Aussagen hier im Threat richtig verstanden hab, KANN man Stegleitung auch DIN/VDE gerecht verlegen und es ist nach DIN/VDE auch noch zulässig.

    Und somit würde der Bauträger nicht gegen die Leistungsbeschreibung verstossen.

    Somit gehe ich davon aus, daß der Bauträger dann gleich wieder die Hand aufhält und einen Aufpreis für eine NYY Verkabelung haben will.

    Da ich aber (scheinbar aus Unwissenheit) von einer NYY Verkabelung ausgegangen bin und auch nie im Traum gedacht hätte, daß nun Stegleitung verwendet werden soll, bin ich aber nicht wirklich auf diese Mehrkosten scharf.

    FRAGE: gibt es soetwas wie eine Statistik, wie häufig bei Neubauten noch Stegleitung zum Einsatz kommt. Und könnte man daraus ggf. ableiten, daß es absolut untypisch (wenn auch zulässig) ist, heute Stegleitung zu verwenden ???


    Thanx, quicky
     
  9. Ebel

    Ebel

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    Ordentlich verlegen

    Wenn Sie eine fachgerechte Verlegung verlangen und kontrollieren werden, wird er sicherlich schnell Abstand nehmen. Kein Falten, kein Verlegen im Feuchtbereich, ausreichende Putzüberdeckung usw. - das kostet ihn wahrscheinlich mehr als ein anderes Kabel, wo die Verlegeanforderungen nicht ganz so hoch sind.
     
  10. quicky

    quicky

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    :-) ganau so hab ich das jetzt dem Srchitekten mittgeteilt ... das ich mir die DIN besorgt habe und nach strenge Einhaltung ausschau nehmen werde.

    Weiterhin konnte der Archi keine sinnvollen Argumente anbringen, warum Stegleitungen bevorzugt werden sollten ... außser, daß es nach VDE noch zulässig ist!

    Was auch noch meines Erachtens ein Rolle spielt:
    im OG hab ich bei den Innenwänden komplett Ständerwerk! Wenn ich die DIN/VDE100 richtig verstanden hab, gibt es in dem Bereich sowieso Probleme bei der Verwendigung von Stegleitungen (ist in Kombination mit den Stahl-Stützen des Ständerwerks nicht zulässig => so hab ich die DIN/VDE auf jeden Falll interpretiert).
    Und ich fände es noch blöder, wenn eine Misch-Verkabelung installiert wird ... mal Stegleitung und mal Rundleitung (NYY).

    Naja, das Thema wird sich hoffetlich nächste Woche klären.

    Thanx für die Tips !!
    Peter
     
  11. #51 ein Elektriker, 08.12.2005
    ein Elektriker

    ein Elektriker

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    OT:

    [IRONIE]
    Sorry, aber es gibt einige "Kollegen" (vor allem bei der T-..) die haben noch nie was von Verlegearten gehört.
    Jedenfalls sollte man das meinen wenn man die Leitungen sieht, welche sie "verlegen"..
    [/IRONIE]
    :D :D :D :D :D

    Ich würde dir auch zu einer NYM-Verkabelung raten + Rohrinstallation und dann "Drähte" einziehen (H07V-U)
     
  12. #52 anonymous, 26.12.2005
    anonymous

    anonymous Gast

    sorry ... hab gerade meine Zugangsdaten nicht dabei ... deswegen antworte ich mal "anonyme" (quicky)

    LOL Das mit dem T-.. hab ich verstanden! ich fühle mich persönlich gekränkt :-) (nur spass).

    Ich weiss selber, daß man als Telekomiker nicht unbedingt Ahnung von einer guten Elektroinstallation hat ! Aber die Grundlagen sind mir noch bekannt.
    Naja, ich hab auf jedenfall 2 linke Hände, sodaß die Art der Ausbildung garkeine Rolle spielen würde, bei mir werden alle Verlegearten zu einer "mexikanischen Wurfverdrahtung" :-)

    Im Januar sollen die Elektro-Arbeiten los gehen, da wird es vorher bestimmt noch ein kleines Streitgespräch geben :-)
    Ich werde auf jeden Fall die Installation mit Stegleitung NICHt zulassen !!!

    Thanx and Greetings ,
    peter
     
  13. #53 Martin K, 26.12.2005
    Martin K

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    Bevor ich z.B. im Flur Probleme mit Leitungen in Schutzrohren auf dem
    Fußboden bekomme (z.B. weil da jeder durch will, Stichw. Heizung, Sanitär)
    rolle ich die Stegleitung aus und nagle die an die Wand. Warum auch nicht?

    Gruß Martin
     
  14. peter9

    peter9

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    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
    Hallo,

    seit wann brennt Glaswolle und Schurwolle brennt nicht

    peter
     
  15. #55 Ladyblues, 15.10.2006
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    Stegleitung aktuell

    ... wir haben grad so einen Fall.... 2.25 über BW und Dusche. Es hat um 2 cm aus baulicher Gegebenheit nicht gereicht, wir hätten also defakto die Stegleitung bzw. die Mantelleitung durch die Wand in den anderen Raum und dann wieder zurück bohren müssen.

    Festgestellt durch einen Gutachter vom Gericht bestellt....

    Seufz wegen 2 cm und alles nur weil der BT nicht zahlen wollte....:mauer

    Der Käufer wohnt schon drin.... was das kostet kann man sich ja vorstellen!
     
  16. Ebel

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    Vorsicht

    Für die Kosten des Nachträglichen hätten Sie viele Löcher bohren können. Ich habe zwar was gegen BH mit Drittelfinanzierung - aber die Normen stellen ja grenzzulässiges fest. Und nun haben Sie die Grenze überschritten - unterhalb dieser Grenze ist es unschön, ist aber zu tolerieren. Würden Sie grundsätzlich nicht das Tolerierbare in Anspruch nehmen, brauchten Sie auch nicht nicht über die Überschreitung der Schmerzgrenze zu klagen. Aus Ihrem Posting folgt eine falsche Sichtweise. Sie sagen zulässig, ich sage tolerierbar - und Sie haben die Toleranzgrenze überschritten.
     
  17. #57 Ralf Martin, 13.01.2007
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    Besteht den die Möglichkeit die Leitung nach unten zu Bohren?
    Dann über die Decke zu verlegen und am Fenster wieder nach oben?
     
  18. #58 pauline10, 20.05.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Stegleitung zum 2000-sten

    Stegleitung ist auch beim 2000-sten mal eine Glaubensfrage.

    Dabei hat jeder mit den heutigen Bohrmaschinen die Chance, eine Stegleitung genauso leicht wie ein NYM-Leitung oder auch ein Kupferrohr zu durchbohren.
    -
    Welchen Schutz bietet da eigentlich NYM?
    -
    Der Unterschied ist doch lediglich, daß beim NYM fast alles beschädigt wird, bei NYIF nur eine Ader, höchstens 2. Das kann natürlich später eine Gefahr sein, weil man es garnicht merkt.

    NYY ist übrigens eine Leitung die im Erdreich verlegt werden darf. Das benötigt man nicht in der Wohnung. (Das zur Telekomausbildung. Wo haben eigentlich die Ausbilder ihre Ausbildung gemacht, daß sie solche Arbeiten durchführen können???? Wohl ein 4-Wochenkurs mit „amtlicher“ Bescheinigung. Wer damals lernte, wie man eine Steckdose und eine Herdanschlußdose montiert, soll doch nicht glauben, er könne elektrische Leitungen installieren.
    Aber wer damals einen PC , mit oder ohne trennenden Übertrager, an die amtliche Telefonleitung anklemmte, bekam den Staatsanwalt ins Haus!)
    -
    Im seligen Blatzheim wurde die Stegleitung aufgeschnitten und dann ging es in die Kurve. Abgebildet war das immer für eine zwei- oder dreiradrige Leitung. Wer zeichnet mir das mal für 5 Adern?? Er darf es auch ruhig mal mit einer realen Leitung probieren und fotografieren.
    -
    Also steigt ab. Das ist totgeritten.
    -
    Bei Bims und Gasbeton macht man eine ordentliche Vertiefung und dann wird um 90 Grad abgebogen und nichts passiert dabei!

    Bei hartem KS gibt es da ein Problem. Aber wenn die Bauherren NYM wollen, wären die Elektriker schlechte Geschäftsleute, wenn sie es nicht anbieten würden. Heute haben sie alle die Schlitzfräßen und die Schlitze werden wohl üblicherweise nach geleisteten Stunden abgerechnet.

    Das soll ja auch der Grund sein, warum die Elektriker die neue Verlegetechnik innerhalb der KS-Steine ablehnen.

    Oder sehe ich das falsch??? Ich lasse mich da gerne korrigieren.

    Problematisch ist natürlich die Verlegung von NYIF unter Streckmetall und deswegen verboten. Richtig so!! Auch unter Gipskarton kann eine solche flache Leitung leicht geraten und dann festgeschraubt werden. Also auch verboten!

    Aber sonst ist NYIF keineswegs veraltet oder eine Behelf.
    Dem Strom ist es jedenfalls egal. Im Putz richtig verlegt, ist sie gut geschützt und hervorragen gekühlt. Und innerhalb der Glaswolle brennt die Leitung wohl nur dann ab, wenn die Wärme nicht abgeleitet wird. Aber das betrifft dann auch NYM.

    Trotzdem: Im Bad gibt es einen Schutzbereich und dort haben durchgehende Leitungen nichts verloren. Auch NYM. Auch sinnvoll.

    Und wenn ein NYM im Rohr verlegt wird, das sowieso aus brennbarem PVC ist, erhitzt sie sich besser, als eine gut gekühlte, weil eingeputzte NYIF-Leitung.

    Nachdenken darüber ist erlaubt.

    PS: Ich habe die Bilder nicht gesehen. Wenn aber eine Leitung durch die Luft um ein Rohr herumgelegt wird, ist das nicht optimal. Vorsichtig formuliert...


    Gruß

    pauline
     
  19. #59 pauline10, 20.05.2007
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ergänzung


    PS: Nach Hösl: Neuzeitliche Elektroinstallation ist auf Seite 295 zu lesen:

    „Stegleitungen sind unentbehrlich, wenn in Bauten aus Spann- oder Schüttbeton ..... Schlitze für das Verlegen für Leitungen aus statischen Gründen nicht zulässig sind.“
    Wer hier in Beton Schlitze fräßte, hat wohl die erforderliche Betondeckung bei XC1 oder was immer vorlag, nicht beachtet und der Archi ist wohl in Urlaub gewesen.

    Hinweis von mir:

    Auch die DIN 1053 für Mauerwerk ist es wohl, gestattet waagrechte Schlitze nur mit einer sehr begrenzten Länge. Was macht ihr Freunde des NYM und der Rohrleitungen mit den nachziehbaren Drähten denn dann???
    Die Zeiten wo man überall eine 24-er Ziegelwand vorfand, und alles in die Fugen legen konnte, sind heute nicht mehr vorhanden. Es wird gespart, auch an den Steinen, und dann sind waagrechte Schlitze verboten!!

    (Sie waren es wohl auch bei einer 24-er Ziegelwand, aber da war es nicht so schlimm.)

    Wenn die Putzer die Stegleitung gerade so zudecken, werden sie bei einem NYM auf der Wand wohl Zuschlag für den dickeren Putz verlangen.

    pauline
     
  20. #60 Sven710, 24.06.2008
    Sven710

    Sven710 Gast

    Sparen am falschen Ende... Die meisten neuzeitlichen Bauten die in 1-3 Monaten hochgezogen werden haben auch häufig schimmel Probleme, die Aussage die dann vom Bauträger kommt ist: " Sie müssen ja auch mal Lüften" :) Sparen ist ja gut und schön, aber manche Sachen ergeben für mich keinen Sinn.
    Ich selber habe in 15 Jahren noch nicht einmal Stegleitung verlegt.
     
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