Stegleitung die 200ste

Diskutiere Stegleitung die 200ste im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Na dann hoffe ich, Sie wussten auch, ob Sie die Wand schlitzen durften, in der Sie Rundkabel verlegt haben. Ich denke, Sie werden so manche Wand...

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Na dann hoffe ich, Sie wussten auch, ob Sie die Wand schlitzen durften, in der Sie Rundkabel verlegt haben.
    Ich denke, Sie werden so manche Wand geschitzt haben, die keine Schlitze haben durfte.

    Aber egal - immer feste druff.

    MfG
     
  2. R.B.

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    Seit´s den Bohrhammer für 39,- € gibt, wird gehämmert was das Zeug hält.:biggthumpup:
     
  3. Jerok

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    Ich hoffe es ist erlaubt Links zu posten, konnte jetzt nichts Gegenteiliges finden.

    Wer zu viel Zeit hat kann sich gerne mal ein Gespräch unter "Fachmännern" über die richtige Reparatur einer NYIF durchlesen.

    http://www.mtb-news.de/forum/archive/index.php?t-86092.html

    Ich wusste jetzt nicht ob ich lachen oder weinen sollte.....
     
  4. #64 ThatsME, 24.11.2010
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    Ich bin auch so ein Non-Eli. Lampen kann ich anbringen, aber bei sowas wüsste ich auch nicht, wie es richtig zu beheben ist. Zu Glück stand ich noch nie vor der Situation.

    Wie wäre es denn richtig?

    Martin
     
  5. #65 Rudolf Rakete, 24.11.2010
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    Ich sag nur ohhhhh weiaaaaa :mauer :respekt :irre
     
  6. #66 Rudolf Rakete, 24.11.2010
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    Die einzige saubere Lösung ist zwei Unterputzdosen setzen, dann mit Wago oder Doli Klemmen (nur zweite Wahl) ein Verlängerungsstück NYM dazwischen einsetzen. Oder man setzt dort halt ne Doppelsteckdose, das hab ich schon ein paar mal so gemacht. :D
     
  7. Tatze

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    Also mal was zur Stegleitung aus der Praxis: Hab hier gerade zig solcher Leitungen aus der Wand gerissen. Die waren zum Teil 50 Jahre eingebaut, geknickt, verbogen, um die Ecke gelegt, was auch immer. Die Isolierung hat das nicht sonderlich interessiert. Die ist auch nach dem zurückbiegen nicht gebrochen oder so. Ich würde sagen das ganze ist auch irgendwie etwas theoretisch, oder?
     
  8. Jonny

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    dann nimm mal welche aus den 70ern, bröselig wie Blätterteigkekse.

    Grüsse
    Jonny
     
  9. #69 Patri83, 30.10.2012
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    Die Leitung sollte raus.
     
  10. #70 Der Bauberater, 30.10.2012
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    Hast du schon mal auf das Datum geschaut???!!!???
     
  11. Julius

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    Selbst fachlich ist das falsch!

    Denn es steht zu vermuten, daß Jonny mit "Isolierung" nicht die Aderisolation meint, sondern das
    Material des Stegs. Und dieser hat eben gerade KEINE Isolationsfunktion!
    Stegleitung ist (im Gegensatz zu Mantelleitung) nämlich NICHT schutzisoliert. Diese Funktion nimmt der Putz etc. wahr.
    Und daß die Aderisolation auf die Länge schadhaft wäre, hab ich bei Stegleitungen - unabhängig vom deren Alter - noch nie festgestellt. Höchstens bei extremer Überlast wäre das möglich.
    Eher ist das Gegenteil der Fall: Die Aderisolation ist derart fest mit dem Leiter verbunden, daß man sie höchsten noch durch Abkratzen mkit dem Messer entfernen kann. Nachträgliches Verklemmen solcher Stegleitungen ist daher öfters recht aufwendig.

    Stegleitung ist sozusagen nur ein Hilfsmittel zum zulässigen Verlegen nackter Einzeladern im/unter Putz.
     
  12. #72 MicCardo, 30.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 30.11.2012
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    Hi @ll,

    hier im Thread wurde auf die korrekte Biegetechnik bei Stegleitungen eingegangen. Bei einem Nachbarn im Neubaugebiet wurde eine solche Leitung an mehreren Biegungen einfach um 90° "gefaltet". Auf welche Passage in der VDO darf man sich hier beziehen, um diesbezüglich ein ernstes Wort mit dem Elektriker zu reden? Leider ist der Gute Mann sehr von seiner Arbeit überzeugt und dem kann man nur beikommen, wenn man das Schwarz auf Weiß darstellen kann.

    Knick.jpg

    Thx

    Grüße
    Mic
     
  13. Julius

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    Dieses Knicken ist durchaus als alternative Methode zulässig.
    Man verliert dadurch aber manchen Vorteil der Stegleitung (z.B. die hohe Lichtbogensicherheit).

    Es muß nur darauf geachtet werden, daß auch an der Verdickungsstelle noch die Mindest-Putzdeckung erreicht wird. Oft wird das durch Herstellen einer Vertiefung unter der Ecke erreicht. Unzulässig ist lediglich, die Leitung am Falz mit Gewalt zu plätten.

    Wenn keine besondere Vereinbarung über die Verlegeweise getroffen wurde und das Knicken fachgerecht ausgeführt wurde, wird man nichts dagegen sagen können.
     
  14. #74 Altbau85, 30.11.2012
    Altbau85

    Altbau85 Gast

    Unser Altgeselle, auch liebevoll "God of Impu" genannt, hat das immer so gemacht. Allgemein hat er damals extrem viel mit der Stegleitung gemacht wo wir lieber NYM genommen haben.

    Er hat aber auch, wie von julius schon angesprochen" den Stein hinter dem Knick ein wenig eingestemmt. Muss ja nicht viel sein, max. 5mm!
     
  15. #75 tommylee, 30.11.2012
    tommylee

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    Mir ist bewußt, das dieser Tread alt ist, dennoch muß ich zu diesem Pfusch meinen Senf dazugeben um gefährlichem Halbwissen entgegenzuwirken: Stegleitung darf hier nicht verwendet werden! Ganz simpler Grund: Die äußere Isolierung härtet nach gewisser Zeit aus, wird spröde. Liegt die Leitung dann nicht KOMPLETT in oder unter Putz besteht dadurch ein Leitungsdefekt. Auch Durch Glas oder Mineralwolle/Rockwool ist Stegleitung verboten, da Verlegung an der Luft. Übrigens dürfen auch Leitungen durch Bereich 0/ Zone 0 gelegt werden. Voraussetzung dafür ist ein 0,01mA Fi-Schutzschalter. Ansonsten darf auch unter einer Wanne NICHTS verlegt werden. Betonkabel sind übrigens auch ein sehr beliebtes Material für Bäder...
     
  16. #76 Kabelaffe93, 30.11.2012
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    Ahhhh Stegleitung, wie gerne ich die aus dem Putz reiße!!!

    Das Problem ist nicht undedingt die Leitung selbst, sondern eher die Unwissenheit mancher die Leitung richtig und VDE konform zu verlegen.

    Vorallem in 70iger Jahre Bauten ist eine sachgerechte Verlegung selten anzutreffen.
    Da wir für eine große Wohnungsverwaltungsgesellschaft tätig sind, sehe ich fast täglich BLANKE Stegleitungsadern! Bei Mieterauszug werden sämtliche Wände gespachtel und geschliffen. Lief schon öfter dumm für den Maler, wenn er die Stegleitung nicht frühgenug gesehen hat. Auch kann man ca. 70% des Leitungsverlaufes mit dem blosen Auge verfolgen. Der Putz muss in der Zeit wohl ziemlich teuer gewesen sein.

    Auch liegen für den Mieter später bei tapezierten Wänden die Chancen größer zwei nebeneinander liegende 5-Ader Stegleitung beim Bohren zu treffen als ein 7-Ader NYM.

    Was auch noch interresant ist, bei den beliebten 90 Grad "Knicken" einen Blitzeinschlag zu verfolgen! Ich kann euch sagen, man findet alle. Entweder durch die scwarz/braunen Flecken an den Tapeten oder man schaut da woch die Putzbrocken auf dem Boden liegen.

    Weil bei einem NYIF der äußer Mantel nicht wie bei einem NYM schützt, sollte man niemals ein NYIF durch Trockenbauprofile ziehen oder überhaupt mit scharfen Metallkanten in Verbindung bringen ( z.B. Streckmetall).
    Natürlich darf ja nicht fehlen, die Stegleitung auf Latten in abgehängten Decken zu Nageln. Nageln, da war doch auch noch was...... Brauchte man dafür nicht besondere Nägel?? <-- Ironie(!)

    Um es kurz zu sagen, es ist nach wie vor nicht verboten ein NYIF zu verlegen. Nur ist hier noch mehr wie bei einem NYM auf die fachgerechte Verlegung zu achten. Vorallem sollte man die aktuellen Normen und VDE's hierzu kennen.

    MfG

    PS: Aktuell von mir verlegte Meter NYIF: 3 Meter in 5 Jahren! Nein, ich bin kein Freund der Stegleitung.
     
  17. Julius

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    Oh Heimatland!
    Weder Tommylee noch der Kollege 93 liegen richtig.

    Das mit dem Trockenbauprofil ist schon deswegen Käse, weil Stegleitungen (da nicht schutzisoliert) ÜBERHAUPT nicht an jeglichen Metallteilen anliegen dürfen.

    Auf der anderen Seite dürfen sie sehr wohl in Luft liegen, nämlich in Hohlräumen unlösbar montierter unbrennbarer Baustoffe. Auch Mineralwolle, Glas etc. stellt dabei KEIN Problem dar.


    Für grob unzureichende Putzüberdeckung können die Leitungen übrigens nichts.
    Ebensowenig wie für den unzulässigen Einsatz in Fachwerkwänden (obwohl sie gerade dort soooo praktisch wären...).
     
  18. #78 Kabelaffe93, 01.12.2012
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    Lieber Kollege Julius, über solche Sachen könnte ich den ganze Tag diskutieren.

    Da die VDE zu 50% sich nie richtig festlegt, lässt sie immer genug Spielraum, dass man so manches herein- oder herausinterpretieren kann. Was für den Fachmann klar sein sollte, wird den Laien schnell verwirren(!)

    Laut VDE 0100-520, VDE 0250-201 heißt es:
    "Stegleitungen dürfen nicht unmittelbar auf oder unter Drahtgeweben, Streckmetallen o. dgl. verlegt werden."

    "Ohne Putzabdeckung dürfen Stegleitungen in Hohlräumen von Decken und Wànden die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen Verlegt werden."

    Aus diesen beiden Absätzen geht nicht 100% verständlich für den Laien hervor das Stegleitungen nicht in Ständerwänden verlegt werden dürfen.
    Auch geht daraus nicht hervor, dass Stegleitungen nicht an Metallteilen anliegen dürfen. Z. B. ein elek. leitendes Wasser bzw. Heizungsrohr kreuzen dürfen.

    Was aber klar aus der VDE hervorgeht:
    "Das verlegen unter Gipskartonplatten ist zulässig, wenn die Platten nicht geschraubt oder genagelt werden."

    Was aber jedoch theoretisch im Ansatz auch verbieten würde ander Leitungen so zu verlegen, da diese genauso durch die Befestigung der Gipskartonplatte beschädigt werden können.

    Also wie du siehst, bleibt da noch genug Platz für Spekulationen und Klärungsbedarf.

    Umgehen würde man das ganze in dem man eine NYM Leitung in dafür zugelassenem Rohr über die Rohdecke von unten in die in der Hohlwand befindlichen Schalterdose einführt.
    Will man die Leitung aber unbedingt durch die Ständerwand ziehen, sollte man auch hier ein Schutzrohr in betracht ziehen, da die scharfen Metallkanten auch dem NYM beim darüberziehen Schaden zufügen können.

    MfG
     
  19. vokono

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    Hallo,
    who the hell is Stegleitung!
    Jetzt mal ohne Spaß!
    Wo verlegen Fachleute Stegleitung?
    Betondecke,Altbau,wenig Putzstärke!
    Für mich nicht mehr als eine Bröselleitung!
    Die Trockenbauer sind auch nicht mehr das,was sie mal waren!
    Da nutz auch ein Rohr nix,einen Treffer haben die immer
     
  20. #80 Rudolf Rakete, 24.12.2012
    Rudolf Rakete

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    Ist mir gerade erst aufgefallen. Das ist völlig falsch.

    Ich zitier mal Wiki:

    Im Schutzbereich 0 sind Betriebsmittel erlaubt, die einen Schutzgrad von mindestens IPX7 aufweisen, im Schutzbereich 1 und 2 mindestens IPX4. Installationsgeräte wie Steckdosen, Abzweigdosen, etc. sind im Schutzbereich 0 nicht zugelassen. Verbrauchsmittel im Schutzbereich 0 dürfen nur dann betrieben werden wenn ihre Betriebsspannung höchstens 12 V Wechselspannung oder 30 V Gleichspannung beträgt (der versorgende Trafo muss außerhalb von Schutzbereich 1 liegen), diese fest angeschlossen und vom Hersteller dafür zugelassen sind (z. B. Badewannenheizung).

    und daran hat sich nichts geändert.
     
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