Terrassentüren unterschiedlich hoch

Diskutiere Terrassentüren unterschiedlich hoch im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir haben in unserem Wohnzimmer zwei große Hebe-Schiebe-Elemente. Jetzt wurde das Parkett verlegt und der Estrichleger mußte den Estrich...

  1. #1 bautante, 04.12.2007
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    Hallo!
    Wir haben in unserem Wohnzimmer zwei große Hebe-Schiebe-Elemente.
    Jetzt wurde das Parkett verlegt und der Estrichleger mußte den Estrich an einer Schiebetür abgeschleifen, weil das Parkett sonst höher gewesen wäre als der Austritt der Schiebetür zum Garten. Leider ist das Parkett immer noch ein paar mm höher (kaum sichtbar). Im Vergleich dazu ist an der anderen Schiebetür das Parkett deutlich unter dem Austritt.
    Der Estrichleger hat nun festgestellt, dass die eine Schiebetür ca. 1,5cm niedriger eingebaut wurde als die andere!
    Jetzt meine Frage, da in Kürze die Abnahme erfolgt: Stellt dieses einen Mangel dar oder gibt es hier auch Toleranzen (wenn, wieviel?)?
    Da man die Schiebetür sicherlich nicht wieder ein- und ausbauen kann, kann ich hier Schadensersatz verlangen?
    Danke für Eure Antworten!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wieso stellt der Estrichleger das jetzt fest? Das hätte er damals doch auch merken können?

    jetzt steht da:" Kaum sichtbar " ...

    Die technische Funktionalität ist ja scheinbar gegeben und wir reden somit um "Optische Beeinträchtigung" bzw. sogar "Hinzunehmende optische Unregelmässigkeiten" wie weit sind die Elemente denn auseinander?
     
  3. #3 bautante, 04.12.2007
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    Die Elemente sind über Eck, direkt nebeneinander!
    Kann ich denn dem Bauleiter "an die Wäsche"? Er hätte es ja auch sehen müssen!
     
  4. #4 Jürgen Jung, 04.12.2007
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    wenn die direkt

    nebeneinander sind (über Eck), wieso wird dies erst jetzt bemerkt?

    Sind die Elemente unterschiedlich hoch?

    Ein Foto wäre hilfreich.

    Wenn wie Robby schon sagt, die uneingeschränkte Funktionalität gegeben ist, dann wird letztendlich ein Richter entscheiden, inwieweit die optische Abweichung (kaum sichtbar?) vom Soll ein Mangel ist und diesen dann auch bewerten.

    Sorry für diese Auskunft, aber so ist das nun mal hier in D :think

    Gruß aus Hannover
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2007
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    Vorgewerke sind zu prüfen.
    Der Estrichleger hätte vor Arbeitsbeginn die Höhen prüfen müssen. - OK das ist ein bissel Theorie, aber 1,5 cm direkt über Eck benachbart müssen beim Estricheinbau auffallen.
    Der Estrichleger hätte VOR Arbeitsbeginn Bedenken anmelden müssen
    ***
    Gleiches gilt sinngemäß für den Parketti
    ***
    War das nicht ein GÜ-Bau???
    Wenn ja und wenn es wirklich IHR Parketti war, ist alles gelaufen. Denn in Folge der ausgebliebenen Bedenkenanmeldung wird der GÜ sagen
    >> Mir wurde die Möglichkeit zur nacharbeit genommen << und sich zurücklehnen.
    Dem BL können Sie höchstens eine moralische Watschen verteilen.

    MfG
     
  6. #6 bautante, 04.12.2007
    bautante

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    Der Ablauf war wie folgt:
    Der Parkett-Verleger hat erstmal gemessen, ob der Estrich grade ist, hierbei hat er festgestellt, dass der Estrich an der besagten Stelle höher ist!
    Daraufhin habe ich den Bauleiter des GÜs angerufen und Ihm darum gebeten den Estrichleger zu schicken, um den Estrich abschleifen zu lassen!
    Der kam, hat auch den Estrich abgeschliffen, sagte dann aber zum Parkettverleger, dass er den Estrich nicht weiter abschleifen kann und als daraufhin die Schiebetüren von Ihm gemessen wurde, ist Ihm aufgefallen, dass diese unterschiedlich hoch eingebaut wurden!
    An der einen Schiebetür ist das Parkett ca. 1cm unter dem Austritt und an der anderen ein paar mm drüber!
    Es ist an sich nicht unbedingt störend (gehen wir davon aus, dass der Estrich sich sowieso noch ein paar mm senkt), es geht mir hier eher ums Prinzip!
    Und da ich nicht hundertprozentig mit der bisherigen Arbeit zufrieden bin, möchte ich eigentlich nur wissen, ob ich bei der Abnahme diese Tatsache als Mangel deklarieren kann!
    Bilder hab ich leider nicht parat!
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Kann man.. aber deshalb die Abnahme verweigern?

    Und was soll das Ziel der Maßnahme sein?

    Eine Neuerstellung wird ja wohl nicht passieren... (stört kaum)

    Und dann? Mindern ? welche Höhe?

    1. Stört kaum und das sogar den subjektiven Erwerber...

    Also Funktionalität gegeben, bei neutraler und Objektiver Betrachtung eines Laien (Postbote? der reinkommt) fällt das wie stark auf?

    Da wirds mit Optischer Beeinträchtigung schwer... eher "Hinzunehmende Oprische Unregelmässigkeit"

    Was ist das Ziel? Kleine Retourkutsche für Unzufriedenheit?
     
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