Minderungsanzeige wegen Mittelpfetten - bitte Hilfe!

Diskutiere Minderungsanzeige wegen Mittelpfetten - bitte Hilfe! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vor längerer Zeit habe ich schon einmal das Problem mit unseren zusätzlich eingebauten Mittelpfetten im Dachgeschoss geschildert. Kurz...

  1. saan71

    saan71

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    Hallo,

    vor längerer Zeit habe ich schon einmal das Problem mit unseren zusätzlich eingebauten Mittelpfetten im Dachgeschoss geschildert.
    Kurz noch einmal: Die Pfetten wurden während der Bauphase kurzerhand vom Statiker angeordnet, da die Stabilität sonst nicht gewährleistet wäre. Mein Mann und ich haben von den Pfetten erstmalig etwas mitbekommen, als diese schon angebracht waren. Der BT hat uns vorher darüber nicht informiert. Die Mittelpfetten laufen jeweils ca. mittig entlang der Dachschrägen und weisen eine Höhe ab Boden von ca. 1,75m auf.
    Wir haben uns bei einem Rechtsanwalt erkundigt. Dieser meinte, wir könnten eine Minderung zwischen 5000 und 10000 Euro, je nach Charakter des Richters erwarten. Den Fall würden wir vor Gericht auf alle Fälle gewinnen. Wir möchten dies aber aussergerichtlich lösen und haben unserem Bauträger als Verhandlungsstart eine Minderung von 11000 Euro vorgeschlagen, bis 8000 hätten wir uns runterhandeln lassen.

    Nun sagt er, er hätte sich im Gegenzug auch erkundigt und sein RA meint, es wäre gar keine Minderung möglich, da das Dachgeschoss in den Grundrissplänen im Vertrag mit "Hobby" gekennzeichnet wurde und daher diese bauliche Veränderung hingenommen werden müsste. Unser BT hat uns dann gnädier Weise angeboten, uns 1500 Euro zu bezahlen. Wir konnten uns nicht einigen, jetzt wurde eine Durchkalkulation unserer beider Baugutachter, er hat seinen, wir unseren, veranschlagt, die nach diesem "ich-weiß-nicht-mehr,.........Baumprinzip das mal durchrechnen sollen und schauen, zu welchem Betrag die kommen. Der Gutachter unseres BT ist buchstäblich ausgeflippt, als er den Minderungsbetrag gehört hat und meinte, der Rechtsanwalt würde sich sehr waghalsig aus dem Fenster lehnen. "Mir platzt gleich die Hutschnur wenn ich das höre....................., meinte er. Unser Gutachter meinte, er hätte sich rein rechnerisch noch nicht mit dem Thema befasst und hat uns eben an diesen Rechtsanwalt, der übrigens auch auf Baurecht spezialisiert ist, verwiesen. Die klopfen uns jetzt richtig weich,....... ich bitte hier nochmals um eine ehrliche Einschätzung, soweit das hier geht. Ich habe nochmal den alten Link hier eingefügt, bei dem alles noch genauer beschrieben ist mit den Pfetten.
    Übrigens hat unser BT dann gedroht, wenn wir so können mit den Forderungen, dann könne er auch anders, da wir übersehen haben, dass das DG-Bad zwar in den Plänen eingezeichnet ist, aber in der Ausstattung nicht erwähnt wurde, könne er uns im Nachhinein das ganze Bad noch berechnen. Er hat uns natürlich während der ganzen Bauzeit immer wieder Fragen zu dem Bad gestellt, welche Waschbecken wir wolle, welche Dusche, etc. und es war natürlich immer klar, dass er da auch ein Bad geplant hat. Nun sagt er wenn wir im blöd kommen, könnte er uns das Bad berechnen, da es ja nur im Plan eingezeichnet war, aber nirgends explizit in der Baubeschreibung aufgeführt war. Und Baubeschreibung geht laut seiner Aussage immer VOR die Pläne.

    Linke Touren, die hier zum Schluss noch aufgefahren werden.

    Wir sind nun FAST, aber nur FAST mit unseren Nerven am Ende und freuen uns auf die Übergabe am 18.12.

    Viele Grüße und wie immer DANKE, DANKE, DANKE für Eure offenen Ohren und Augen.

    SANDRA


    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=19003&highlight=mittelpfetten
     
  2. #2 Bauwahn, 04.12.2007
    Bauwahn

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    Herzliches Beileid.

    Frage: Sind die Pläne Teil des Vertragswerkes gewesen oder wurde darauf verwiesen? Offensichtlich ja, denn er bezieht sich ja selbst auf die Grundrisspläne im Vertrag (wg. "Hobby"). Also erkennt er die Pläne als Teil des Vertrages an.
    Wenn dort ein Bad eingezeichnet ist, muss er es bauen. Wenn es dazu keine Beschreibung gibt, schuldet er Euch ein Bad, egal wie, aber so wie im Plan.
    Ausnahme wäre höchstens, es gäbe eine komplette Auflistung aller Räume in der Baubeschreibung.
    Er kann ja auch andere, technisch notwendige Dinge nicht weglassen, nur weil die in der Baubeschreibung nicht explizit erwähnt sind. Er wird dort kaum jedes Klebeband aufgeführt haben (Und im Plan sind sie ja auch nicht.)
    Und auch ein Hobbyraum ist nach üblicher Sichtweise ein Aufenthaltsraum.

    Er lässt jetzt ein bisschen die Muskeln spielen und will Euch einschüchtern.
    Wenn Euer RA spezialisiert ist, dann beratet Euch mit dem und lasst Euch nicht von der Gegenseite (das kann man jetzt ja wohl schon so nennen) in's Bockshorn jagen.

    Nur meine Meinung

    Thomas
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2007
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    Was sollen wir noch dazu sagen???
    Das einzige, was mir dazu einfällt:
    Warum mit einer Minderung nach Hause gehen? Warum nicht (erstmal zumindest) auf einer Mangelbehebung bestehen. Möglichkeiten gibts da sicher.
    MfG
     
  4. #4 rudi1106, 04.12.2007
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    Also den Grundsatz mit dem Vorrang der Baubeschreibung gibt es nicht.
    Der Vertrag ist so auszulegen, wie der Käufer ihn verstehen konnte. Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung.

    Den Einwand mit dem "Hobby" verstehe ich nicht. Führt man die nur im Sitzen aus oder wie? Ist nicht sehr überzeugend.

    Ich würde mich bei dem Mangel übrigens auch nicht mit einer Minderung zufrieden geben, da würde ich mir echt überlegen, ob man sich langfristig nicht ärgert.
     
  5. Eric

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    Sehe ich auch so. Meinungsumfrage hier im Forum führt zu überhaupt nichts.

    Nur der Angsthase läßt sich vom Gegner ins Bockshorn jagen.

    Warum das DG oder Spitzboden (?) im Grundriß zum Vertrag als " Hobby " bezeichnet worden ist, müßte man weiter aufklären. Üblicherweise sind das Räume, die die Voraussetzungen des Landesbaurechts an zum dauernden Aufenthalt bestimmte Räume nicht vollständig erfüllen. Meistens ist es der fehlende 2. Fluchtweg im DG.

    Wenns einen Grundriß zum Vertrag gibt, wirds ja wahrscheinlich auch einen Schnitt zum Vertrag geben. Im Schnitt ist die 2- Meter- Linie eingezeichnet. Ist ein Schnitt als Anlage zum Vertrag genommen worden, dann hatte der Unternehmer auch danach zu bauen. Wenn ich mich an den vorangegangenen Thred richtig erinnere, war es so.

    In diesem Falle wäre die Geltendmachung von Minderung so ziemlich das Dümmste, was man hier fordern sollte -> Erfüllung verlangen, gegebenenfalls Abnahme verweigern und den dreifachen Betrag der voraussichtlichen Nachbesserungskosten von der Vergütung einbehalten. Dann erübrigt sich der langwierige Streit über die Höhe der Minderung von selbst. Streit reduziert sich allein auf die Rechtsfrage, ob der Unternehmer nach dem Vertrag Mittelpfetten mit einer lichten Höhe von 1,75 m einbauen durfte. Wird die Frage nach Auslegung des Vertrages verneint, dann wird er zur Herstellung verurteilt. Sein einziger denkbarer Einwand wäre dann noch die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung. Sehe ich aber bei einer derart gravierenden Beeinträchtigung nicht.
     
  6. #6 Christian St, 05.12.2007
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    versteh ich auch nicht

    warum nicht, wie Herr Dühlmeyer schrieb, auf Beseitigung der Mittelpfette bestehen? Die Gebrauchstauglichkeit ist doch erheblich eingeschränkt?!
    Natürlich gibts Mittel und Wege, die Sparrenlänge anders auszusteifen/abzufangen.
    Mit Kohle is doch wirklich nix gewonnen.
    Oder vielleicht ne neue Einbauküche????
    Gruss Christian
     
  7. #7 Bauwahn, 05.12.2007
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    Höchstens niederigere Sitzmöbel kaufen.

    Thomas
     
  8. saan71

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    Behebung nicht mehr möglich

    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Antworten.
    Laut Aussage des BT/Statikers war eine andere Lösung nicht möglich. Als wir das Problem festgestellt hatten, war das Dach schon drauf. Das passierte innerhalb von 2 Tagen, an denen wir nicht auf der Baustelle waren. Jetzt haben wir uns auf diese Minderung festgelegt, sozusagen als Schmerzensgeld...........
    Komischer Weise hat uns unser Gutachter kurz nach dem Aufbau des Daches auch nicht dazu geraten, eine Beseitigung des Mangels anzustreben. Das haben wir lediglich im Bad machen lassen, da man sich beim Händewaschen sonst den Kopf anschlägt. Hier wurde die Pfette in der Höhe reduziert und mit Eisen stabilisiert. Schaut richtig sch.............. aus. Kann ich mal ein nettes Bild davon einstellen.
    Ausserdem hatten wir alleine aus terminlichen Gründen keine Möglichkeit, den Schaden beheben zu lassen. Wir hätten eigentlich Ende Nov. übergabe gehabt, müssen aus unserer Wohnung raus und können schlicht und einfach nicht länger warten. Deshalb auch die Minderung.

    Gruß
    SANDRA
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Is schon klar. Der wird Euch auch ganz sicher sagen. >>Hey, klar ging das anders, wollt ich bloß nicht<< :mauer
    Gehen geht (fast) immer was, fragt sich nur mit welchem Aufwand

    Tja - habts Ihr ihn denn gefragt?? Wenn ja, sollte er schon mal seine Haftpflicht abstauben.
    Ob er von sich aus auf die Möglichkeiten hinweisen muss, wage ich mal anzuzweifeln.

    Ja na und. Auch sowas zählt zum Schaden und wäre ggf. vom BT/GÜ zu übernehmen.
    Habt Ihr da keinen Baurechtsanwalt dazwischen, der Euch mal sagt, was geht??

    MfG
     
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