Ebenheit von gefliesten Flächen

Diskutiere Ebenheit von gefliesten Flächen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle Fachfrauen und -männer ich habe das Problem, dass ich zum Thema keinen Beitrag finden konnte... sieht bei mir so aus:...

  1. immo

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    Hallo an alle Fachfrauen und -männer
    ich habe das Problem, dass ich zum Thema keinen Beitrag finden konnte...

    sieht bei mir so aus:
    Wandfliesen von V+B, 30x20, an der Wand "verlegt". Die Fliesen sind von sehr guter Ebenheit. Insgesamt ist die Arbeit auch gut gelungen, nur an einer Stelle gibt es jedoch einen Sprung in der Oberfläche.

    Über die Kante gemessen sind das fast 3mm; über die Fläche (60cm Länge für das Nehmen des Stichmaßes) fast 4 mm.

    Der Bauträger sagt, geringfügiger Mangel, der in der Toleranz liege.

    Ich habe schon alle Normen durchforstet (DIN18202, 18333 usw) und finde außer Toleranzen für Material nur in der 18202 eine Angabe für das gesamte Gewerk.

    Der Fliesenleger beansprucht argumentativ die nicht genutzte Toleranz der Fliesen (2mm) plus die mögliche Unebenheit der Fläche (1,5mm) und sagt: ist in der Toleranz.

    Gibt es irgendwo eine Aussage, dass nicht "verbrauchte" Toleranzen des Werkstoffs beim Gewerk "mitbenutzt" werden dürfen?:(
     
  2. operis

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    Hallo

    so etwas gibts natürlich nicht, 2 mm sind in der "sogenannten toleranz" enthalten, wer diese jedoch ausnutzt, der hat die berufsbezeichnung fliesenleger nicht verdient.

    Bei dieser verlegeware sollte es dem fliesenleger möglich sein, einen ebenen wandbelag zu erstellen. sollte in der wand ein beule oder sonstwas sein, so hat er dies im vorfeld anzumerken (bedenkenanmeldung)

    Ist dies nicht erfolgt, so schuldet er dem bauherren einen ebenen wand bzw. bodenbelag.

    best things, operis
     
  3. immo

    immo

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    Hallo Operis,

    Auch wenn die Wand einen kleinen Bauch hat...

    ok. ich folgere:
    wenn die Kante eine Folge eines unebenen Wandaufbaues sein sollte, dann hätte mir das zuvor gemeldet werden müssen.
    Wenn die Unebenheit nicht ausgleichbar gewesen ist, dann hätte...

    Der Fliesenleger rsp. Bauträger hat nun das Problem. Prima!

    Weißt du, ob die DIN 18202 hier anwendbar ist und die dort angesprochenen Toleranzen auch für keramische Wandbeläge gelten, weil es für diese keine eigene Norm gibt?
    (gibt es ja nur für Bodenbeläge aus Betonwerkstoffen DIN 18333: "Bei Belägen sind zwischen benachbarten Platten Höhendifferenzen bis 1,5 mm zulässig.")

    Das wäre es dann...:e_smiley_brille02:
     
  4. immo

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    @ Operis

    eben vergessen!:o Danke
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2007
    Zuletzt bearbeitet: 05.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer mit der DIN 18202 um sich wirft, sollte sie auch lesen können:
    DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 6 ergibt auf einen Meßpunktabstand von 60 cm interpoliert eine zulässige Ebenheitstoleranz von 4,1111 mm.
    Oben steht
    Fast 4 sind also wohl 3,5 mm.
    Und selbst wenns genau 4 mm sind. Mein Gott nochmal. Was wollen Sie denn damit erreichen????
    Rückbau und Neuerstellung dürften hier nun wirklich unverhältnissmäßig sein.
    Ne Minderung. Na gut! Der Fliesör gibt Ihnen nen Fünfer und gut ist.
    Und damit wären Sie noch gut bedient.
    MfG
     
  6. operis

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    Meine pers. Meinung,

    wenn die wand einen kleinen bauch hat, dann sollte sie nach dem verlegen der fliesen keinen bauch mehr haben.

    Jeder archi würde dir ansonsten die freundschaft kündigen.

    allerdings wirst du damit beim bauträger nicht durchkommen, der wird sich auf gedeih und verderb mit dir streiten und vor gericht??? bringt auch nichts, da die kosten nicht im verhältniss zum mangel stehen.

    wie ralf schon schreibt, lass dir einen fünfer (symbolisch gemeint ) geben, mehr kommt dabei sowieso nicht raus.

    kurze frage: ist der versatz direkt zwischen 2 fliesen???

    grüße operis
     
  7. immo

    immo

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    Hallo Herr Dühlmeyer,
    damit beantworten Sie mir wenigstens die Frage nach der Anwendbarkeit der DIN18202... schon ein Vorteil.
    Was den Rest angeht, habe ich schon meine Vorstellung von gut oder nicht gut.

    damit kann ich's dann auch bewenden lassen...

    tach auch
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Dann sollten Sie die auch vertraglich vereinbaren, damit der Unternehmer die Chance hat, sich auf Ihre Qualitätsansprüche einzustellen.
    Oder war das Absicht, weil man dann hinterher nix abziehen kann.

    MfG
     
  9. immo

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    @ Operis

    Ja, der Versprung trit am Treffpunkt 4er Fliesen auf. Eine Ecke liegt 2,55mm (Schieblehre auf Wasserwaage) zurück gegenüber den anderen 3...
    schon merkwürdig...

    Nach meiner Meinung hätte das nicht sein müssen.
    Aber das scheint nur die Meinung eines einzelnen Bauherrn zu sein.
    Der Rest der Welt siehts scheinbar gelassener ("ist halt so!").

    Mich ärgerts unendlich, weil es das Erste ist, was man sieht, wenn man ins Bad schaut. (besonders gruslich: Dunkelbad mit Beleuchtung in der Decke, Streiflicht auf den Fehler, untere Platte liegt zurück, der Schatten macht es noch auffälliger! :wow )

    Entweder ich beiß' die Kante ab oder ich lass das Licht aus...

    Danke! Ist halt dumm gelaufen.

    Ich hätte es ja auch in der Erstellungsphase sehen können...
     
  10. operis

    operis

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    Häng doch ein handtuch davor oder stelle eine große vase hin...

    blöd, das die meisten hier aus dem süddeutschen raum kommen, ansonsten würde ich mal vorbei gehuschelt kommen. aber von berlin aus???

    trotzdem alles gute, operis
     
  11. sepp

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    ich hab hier mal nen kommentar zu den toleranzen auf meinen server gestellt
    www.architekt-brixner.de/Toleranzen.pdf

    daraus:
    DIN 18202
    Flächen
    fertige
    Oberseiten ohne erhöhte anforderungen
    Gespachtelte, geklebte
    Beläge, Bodenbeläge,
    Fliesen, Nutzestriche
    Fertige Oberflächen ohne erhöhte Anforderungen
    Messpunktabstand Stichmaß
    • bis 0,1 m +/- 2 mm
    • bis 1 m +/- 4 mm
    • bis 4 m +/- 10 mm
    • bis 10 m +/- 12 mm
    • bis 15 m +/- 15 mm


    DIN 18202
    Flächen
    fertige
    Oberseiten mit erhöhte anforderungen
    Gespachtelte, geklebte
    Beläge
    , Bodenbeläge,
    Fliesen, Nutzestriche
    Messpunktabstand Stichmaß
    • bis 0,1 m +/- 1 mm
    • bis 1 m +/- 3 mm
    • bis 4 m +/- 9 mm
    • bis 10 m +/- 12 mm
    • bis 15 m +/- 15 mm


    DIN 18202
    Flächen
    fertige Wände
    und Decken
    Messpunktabstand Stichmaß
    • bis 0,1 m +/- 2 mm
    • bis 1 m +/- 3 mm
    • bis 4 m +/- 8 mm
    • bis 10 m +/- 15 mm
    • bis 15 m +/- 20 mm

    demnach muss ich keine erhöhung der plattenstöße (4mm) hinnehmen
     
  12. sepp

    sepp

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  13. Pfriem

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    Kannst du den Fliesenleger nicht bei der Ehre packen und evtl. mit einem kleinen Trinkgeld z.B.in Form eines Miuttagessen ködern? Wahrscheinlich lässt sich der Fehler relativ einfach beheben, wenn es nur um eine Kante geht. Es bringt dir ja nix wenn du dich immer darüber ärgerst, aber einen Rechtsstreit mit dem Bauträger willst du dir doch auch nicht ans Bein binden.
     
  14. operis

    operis

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    Stellt euch mal hier eine kante von 3 bis 4 mm vor...
     
  15. Julius

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    Nix gegen die nach Norm zulässigen Toleranzen.

    Bin ja nur Hobby-Fliseur, aber so einen Versatz halte ich für indiskutabel, egal, wie der Untergrund vorher war...
     
  16. #16 Carden. Mark, 05.12.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Hauptsache das gilt auch, wenn Du mal wieder dem Maurer seine Wände zu Leibe rückt :D
     
  17. operis

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    Der fliesenleger muss nach millimetern arbeiten, der maurer sollte zusehen, das er auf dem grundstück bleibt...

    "duck und weg" operis
     
  18. #18 Carden. Mark, 05.12.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Bei Euch funzt das aber nur, weil Ihr in etwa erkennen könnt, wo die Fliesen wohl hinmüssen.
    Wenn wir Euren Arbeitsraum nicht mit Wänden begrenzen würden, wäret Ihr ziemliche aufgeschmissen.
     
  19. operis

    operis

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    wohl wahr, bin schon öfters mit der terrasse auf der strasse gelandet, weil die brüstungsmauer gefehlt hat. :biggthumpup:

    grüße operis

    PS: bin heilfroh, das es die maurerjungs gibt
     
  20. Robby

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    18202 funzt hier gar nicht nur in der Fläche (Erhebung / Absenkung) ...

    hier addiert sich die zulässige Verlegetoleranz gem. Merkblatt "Höhenversätze" 10-05 aus der tats. vorhandenen (nicht zul.) Materialtoleranz und der Handwerklichen Toleranz von 1 mm zusammen. Nach oben ist das ganze auf 2 mm unabhängig von der vorhandenen Materialtoleranz auf 2 mm gedeckelt... andere Regelwerke in die Richtung wie Betonwerkstein oder Plattenbeläge in Splitt oder Kies haben andere Toleranzen und finden hier keine Anwendung...

    ach bin ich froh das ich Maurer bin und nur im richtigen Ort bleiben muß :p
     
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