Eigenheimzulage die 1000'te Frage

Diskutiere Eigenheimzulage die 1000'te Frage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Habe mit der Suche keine Antwort auf meine Frage erhalten deswegen stelle ich sie mal: Wir haben gebaut (logisch ;) ) Bauantrag war...

  1. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Habe mit der Suche keine Antwort auf meine Frage erhalten deswegen stelle ich sie mal:

    Wir haben gebaut (logisch ;) ) Bauantrag war Juni/05, Baugenehmigung kam August 2005, Baubeginn Oktober 2005.
    Wir mussten leider schon im Juli 2007 einziehen (auch offiziell umgemeldet) obwohl die Bauabnahme noch nicht erfolgt war.
    Jetzt ist soweit alles fertig und die Unterlagen für die Bauabnahme sind zusammengestellt.
    Ich werde die Bauabnahme jetzt am Freitag (7.12.07) beim Bauamt beantragen.

    Ich weiss das Fertigstellung und Einzug im selben Jahr liegen müssen un die EHZ noch voll zu bekommen. Reicht jetzt als "Fertigstellung" der Termin bei dem ich den Bauabnahmeantrag abgegeben habe oder muss zwingend die Bauabnahme noch dieses Jahr erfolgen?

    Also die Frage: Was zählt als "Fertigstellungstermin" für die EHZ? Der Termin an dem der Mann vom Bauamt da war und seinen Stempel drunter macht oder der Termin den ich bei dem Abnahmeantrag bei "Fertigstellung" eintrage??
    Wie läuft das ab?

    Vielen Dank und Gruß,
    Rene'
     
  2. #2 gandalf_x, 05.12.2007
    gandalf_x

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    laienmeinung:

    im antrag auf eigenheimzulage gibt man 3 daten an:
    bauantragsdatum und baubeginndatum mit tag/monat/jahr
    und als drittes jahr der fertigstellung.

    ich tippe mal auf deinen eintrag im abnahmeantrag. wann der mann kommt, falls er kommen sollte, steht nicht in deiner macht.

    wahrscheinlich so ähnlich wie beim antrag der ehz, da zählt auch das datum des bauantrages und nicht, wann der maurer den ersten stein setzt.

    gruß:winken
     
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