Statik für Garage

Diskutiere Statik für Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Kollegen, habe eine Planung für eine "Garage" zu machen. Das Gebäude hat eine Größe von 6,99m x 10,99m und wird in Fachwerkbauweise...

  1. #1 knutertl, 05.12.2007
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    Hallo Kollegen,

    habe eine Planung für eine "Garage" zu machen. Das Gebäude hat eine Größe von 6,99m x 10,99m und wird in Fachwerkbauweise ausgeführt. Ist hierbei eine Statik notwendig. Wenn ja, musss diese erst zur Bauausführung vorliegen oder auch dem Bauantrag beigefügt werden?
    Danke für Eure Hilfe

    MfG
    Bluesgeis
     
  2. Baumal

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    hä herr zimmermeister?

    das eine statische berechnung notwendig ist wissen sie doch selbst.
    in der regel kann diese dem bauantrag nachgereicht werden.

    oder ist das bv in bayern?
     
  3. #3 knutertl, 05.12.2007
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    Genau so ist es, das BV liegt im Bundesland Bayern??!!
     
  4. redgre

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    sogar in Bayern ist hierfür eine Statik erforderlich (so steht's in der BayBo),
    auch wenn die landläufige Meinung ist, dass eine solche nicht gebraucht wird, man sich das Ganze sparen kann und die ausführende Firma (in deinem Fall der Zimmerer) das dann schon kann und unentgeltlich mitmacht (mehr oder weniger erfolgreich, je nach Statik-Kenntnisse).

    Die Fachleute kommen dann meistens erst dazu wenn der Bau eingestellt wird weil keine Statik vorliegt, oder die Gebrauchstauglichkeit auf den ersten Blick nicht so ganz sicher festzustellen ist...

    Gruß
    RedGre
     
  5. #5 derengelfrank, 10.12.2007
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    Ich hab grade nachgesehen, find's aber nicht. Welcher Artikel?
     
  6. Uwe!

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    wenn ich den Text der BayBO noch recht im Sinn hab steht da nur drin, dass der Bauherr dafür verantwortlich ist, dass die Standsicherheit gewährleistet ist (wozu er tunlichst eine Statik machen lassen sollte). Eine explizite Forderung nach einer Statik steht meines Wissen nicht drin, ist aber schon fast zwei Jahre her, als ich das durchgelesen hab.
    Definitiv wird jedenfalls für den Bauantrag keine Einreichen einer Statik verlangt. Auf den Antrag ungterschreibt man aber, dass man sich um eben genannante Standsicherheit gekümmert hat und dafür verantwortlich ist. Aber sehen will die Statik niemand.
     
  7. sepp

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    soweit mir bekannt muss dafür auch in bayern ein statiker namentlich genannt werden und unterschreiben.
    das wird wohl keiner unterschreiben der dem bauherrn auch nicht die statischen vorgaben machen wird.
     
  8. sepp

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  9. Uwe!

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    Hallo Sepp,

    definitv nein. Auf dem Bauantrag ist weder ein Statik namentlich genannt, noch muss er dafür unterscheiben. Der Bauherr "darf" da unterschreiben. Kann Dir ja mal die Kopie von unserem Antrag zeigen...

    Uwe
     
  10. sepp

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  11. sepp

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    ich dachte dein neunkirchen wäre bei mir um die ecke (saarland) ?
     
  12. Uwe!

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    Nee. Neunkirchen (und Neuenkirchen) gibt's wie Sand am Meer. Dazu passend gibt's hier auch ein Neunkirchen am Sand, ich bin aber in Neunkirchen am Brand :biggthumpup:

    Zur Statik: Guck mal in die "Ausfüllanleitung". Bei "Vorhaben geringer Schwierigkeit" (wozu EFH zählen) genügt es, dass ein eingetragener Architekt den Plan unterschreibt. So war es auch bei uns. (obwohl wir eine 150Seiteige Statik haben....)
     
  13. #13 knutertl, 12.12.2007
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    naja, dass der Bauherr dafür verantwortlich ist, wusste ich. Deshalb wird er mit großer wahrscheinlichkeit auch darauf bestehen.
    Ich habe mich Schlau gemacht, in Bayern muss in diesem Fall keine Statik zum Bauantrag beigefügt werden, allerdings muss diese zu Baubeginn bereitliegen.

    Bekommt man beim i.ministerium auch Bauantrage im PDF Format, welche man direkt ausfüllen kann. Bei den Hessischen funktioniert es...

    Arbeiten Statiker nach HOAI, oder wie liegen die in der Preisklasse?

    MfG
    Knut Ertl
     
  14. #14 Bauing24, 12.12.2007
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