Einbaunachweis Pflicht?

Diskutiere Einbaunachweis Pflicht? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Wir wurden (GÜ Bau) darauf hingwiesen, das es ein Schreiben gibt, indem der Energieausweis / Energiebedarfsausweisung Ersteller, der...

  1. #1 BauherrHilflos, 06.12.2007
    BauherrHilflos

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    Hallo

    Wir wurden (GÜ Bau) darauf hingwiesen, das es ein Schreiben gibt, indem der Energieausweis / Energiebedarfsausweisung Ersteller, der Bauleiter, und der Archi bestätigen müssen, das die im Energieausweis / Energiebedarfsausweisung verwendeten Materialien auch wirklich verbaut wurden. Muss dieses Schreiben erstellt werden? Oder hätte einer ne Info, um was welches Schreiben es sich da handeln soll?
     
  2. Rene'

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    Hi!

    Der GÜ meint warscheinlich die "Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) über die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)".
    Diese stellt Dir derjenige aus der deine technische Gebäudeausrüstung (plump "Heizung", nach Berechnung auf Grundlage der Angaben des zum Gebäude gehörenden Wärmeschutznachweises) eingebaut hat. In der Regel ;) der Heizi.

    Vom Bauleiter brauchst Du dann noch eine Bescheinigung das der in deiner EnEV angegebene Wärmeschutz eingehalten wurde.

    Gruß,

    Rene'
     
  3. Rene'

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    Tausche ein "EnEV" gegen ein "Wärmeschutznachweis".
     
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