Pflasterarbeiten/ korrekter Wandanschluss

Diskutiere Pflasterarbeiten/ korrekter Wandanschluss im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, meine Fertiggarage steht auf der Grundstücksgrenze. Jetzt wurde die Einfahrt meiner Nachbarin gepflastert. Dabei wurde ohne weitere...

  1. DK_Net

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    Hallo,

    meine Fertiggarage steht auf der Grundstücksgrenze. Jetzt wurde die Einfahrt meiner Nachbarin gepflastert. Dabei wurde ohne weitere Maßnahmen einfach der Randstein stramm an die Garagenwand gesetzt. An das Haus meiner Nachbarin wurde übrigens auch ohne weitere Isolation stramm an die Hauswand gepflastert.

    Mein eigener GaLabauer hat das bei mir ganz anders gemacht. An den Wandanschlüssen wurde die Bitumenabdichtung und Perimeterdämmung hochgezogen bis auf Pflasterniveau und auch noch eine Folie eingelegt.

    Jetzt hat er sich mal meine Garagenwand auf der Nachbargrenze angesehen und behauptet, dass diese Arbeit weder nach geltenen DINs noch nach den Regeln der Technik ausgeführt wurde. Er behauptet, das früher oder später die Wand naß wird und der Putz sich auflösen würde. Habe schon mit meiner Nachbarin gesprochen. Die Rechnung hat Sie noch nicht bekommen. Sie könnte also, falls berechtigt, auf Nachbesserung bestehen.

    Kann mir jemand die entsprechende DIN nennen und die Regeln der Technik für diesen Fall erklären.
     
  2. sepp

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    wurde gelände beim nachbarn aufgefüllt?
    für die abdichtung beim erstellen deiner garage bis 15cm ok fertiggelände (30cm ok gelände im bauzustand) bist erstmal du zuständig.
    DIN 18195 Bauwerksabdichtung
    wenn die nachbarin aufgefüllt hat muss sie sicherstellen, daß dir kein schaden entsteht. das kann sie nur wenn sie entsprechende maßnahmen ergreift
    "regeln der technik", im allg. wird hierzu die DIN herangezogen.
    war zu sehen, daß keine abdichtung vorhanden ist, hat der pflasterer seine hinweispflicht verletzt und hätte bedenken anmelden müssen.
     
  3. DK_Net

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    Die Einfahrt der Nachbarin wurde in diesem Bereich ca. 20cm über dem natürlichen Geländeniveau angehoben.
    Die Garagenwandunterkannte stand bisher ca. 5-10cm über dem Gelände. Die Garage steht auf 2 Streifenfundamente.
     
  4. sepp

    sepp

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    d.h. du hast deine garage an der grenze nicht abgedichtet.
    hättest du aber machen sollen. (bis 30cm ok gelände)
    ich kenne einen ähnlichen fall, bei der die garageneigentümerin verdonnert wurde ihre garage abzudichten.
    der nachbar, der stellplätze angrenzend hergestellt hat, musste lediglich dafür sorgen, daß kein oberflächenwasser an die garage gelangt (rinne, gefälle oder aufkantung).

    aber m.m.n. hätte der pflasterer (nachbar) bedenken anmelden müssen.
    das beste wäre mit der nachbarin zu reden und den pflasterer ins gebet zu nehmen.
    die kosten für die abdichtung hättest du eh tragen müssen
    (juristische laienmeinung)
     
  5. #5 wasweissich, 10.12.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @sepp
    ich würde beim garagenlieferanten nachfragen , um zu erfahren , dass es in der regel keine probleme gibt , (bisher bei fertiggaragen (die am stück ) öfter nachgefragt , keine bedenken erfragt..........
    nur bei fertigteilgaragen mussten wir einige male abdichten...........
     
  6. sepp

    sepp

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    die aussage vom lieferanten, daß es in der regel keine probleme gibt, entbindet niemanden von der einhaltung der DIN 18195!

    und in anbetracht der momentanen gerichtsmentalität (vergleich statt rechtssprechung)
    würde ich als unternehmer immer auf nummer sicher gehn.
     
  7. DK_Net

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    Habe nicht vor, daraus einen juristischen Fall zu machen, schon gar nicht gegen meine Nachbarn.

    Werde mal beim Hersteller nachfragen. Handelt sich um eine Standardbetonfertiggarage von Garagenpark.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Garagenwand immer noch (wie vorher) frei steht, d. h. ausser auf dem Streifenfundament keine Verbindung zum Boden hat und die Randsteine einfach davorgesetzt wurden. Eine gewisse Aufkanntung ist also da.

    Würde es in diesem Fall Sinn machen die Fuge zwischen Randstein abzudichten ? Was nimmt man dafür.
     
  8. #8 gaertnerBen, 02.01.2008
    gaertnerBen

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    manchmal sind meine Berufkollegen einfach zu genau

    Folie dämmung usw. die letzten 10cm juckt das eh nicht
    wenn dan komplett von unten hoch
    in meinen Augen ist das übertrieben und Geldschneiderei


    Wenn man wie üblich bis ans Haus pflastert und einen Gewissen Abstand lässt
    passiert gar nix.

    Das Wasser sollte immer vom Haus weggeleitet werden.
    Nur Dann gammelt der Putz runter.
    Wenn die Fa. einen Bord mit ein paar mm Abstand zur Garage gesetzt ist doch alles ok. Das Wasser muss halt weggeleitet werden.

    DIe Beste lösung in solchen Fällen ist immer den Bord 5cm überhöt zu setzen.

    Ich hoffe das hilft weiter.
     
  9. #9 Carden. Mark, 02.01.2008
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    Abdichtung:
    Da hatten wir hier mal so eine schon Diskussion.
    Das Ergebnis war, es bedarf einer "NOTWENDIGEN" Abdichtung, welche dann bis 30 cm über (geplantes) OK Gelände zu führen ist.
    Bei einer Fertiggarage ist idR keine Notwendige Abdichtung aus dem Erdreich herkommend, welche bis 30 cm über OK Gelände zu führen wäre.
    Ergo: Hier idR keine Abdichtung Notwendig.

    Das ganze sieht dann anders aus, wenn gegen der Garage angefüllt wird.
    Eine Fertiggarage ist nunmal ein Sonderbauteil.
    Wenn hier (der angefüllte Bereich) ein WU-Konstrukt (nach WU-Richtlinie) wäre, bedurfte es keiner Abdichtung.
    Wird wohl aber nicht der Fall sein.

    Ich sehe also den Nachbar in der Pflicht, sofern er das vorhandene Höhenniveau verändert hat.
     
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