Will nur mal meinem Ärger Luft machen

Diskutiere Will nur mal meinem Ärger Luft machen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben unsere Außenanlage über eine Landschaftsarchitektib planen lassen. Ist ein Konzept entstanden, dass uns sehr gut gefällt und alles...

  1. Uwe!

    Uwe!

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    Wir haben unsere Außenanlage über eine Landschaftsarchitektib planen lassen. Ist ein Konzept entstanden, dass uns sehr gut gefällt und alles erücksichtigt, was wir so wollen. Die Ausführung der Pflasterarbeiten (Wege, Terrassen, Lichtgräben) haben wir dann selbst an ein der von der Architektin empfohlenen Firmen vergeben. War nciht die billigtse, hat aber einen sehr seriösen und qualifizierten EIndruck gemacht. Und hatte wie gesagt die Referenz duch die Architektin.

    Leider mussten wir unseren Eindruck revidieren..... Nur ein paar Highlights:

    • Die (vier) Arbeiten sahen es als selbstverständlich an, bei uns im Haus auf die Toilette zu gehen.
    • Ebenso selbstverständlich wollte man den Transporter, der auch Pausenraum war, mit "günstigem" Baustrom auf Temperatur halten
    • Bei den Wegen ist an einigen stellen am Rand etwas zu fleißig abgerüttelt worden, so das der Weg zusammen mit dem Betonkeil so 4-5 cm abgesackt ist
    • Die Terrassen wurden mit Metallband eingefasst, eine allerdings etwas zu kanpp, so dass man am Eck (egentlich Rechteckige Form) die Steine einfach "um die Kurve" gelegt hat, damit sie noch hinter das Band passsen
    • An der Garage wurde auf gleicher Höhe wie der Estrich, eher minimal höher, ran gepflasteret, so dass hier gut Wasser rein läuft.
    • Die Hausfassade wurde verdreckt
    • und etlcihe Kleinigkeiten
    Rechnung (wir sprechen in Summe immerhin von fast 30TEUR) kam zwei Tage nach "Abzug" des Bautrupps, eine gemeinsame Abnahme hat nicht stattgefunden. Wir haben die Mängel dann schriftlich reklamiert und ausdrücklich aufgrund der Vielzahl die Abnahme verweigert.
    Positiv: Alle Mängel wurden bei einem vor Ort Termin mit dem Inhaber anerkannt und in relativ kurzer Frist beseitigt. EIn verabredetes Bestätigungsschreiben zur Übernahme der Gewährleistung für die zu hoch angelegten Terrassen (hatte ich oben gar nicht aufgezählt) kam dann auch nach rund 14 Tagen. Wir waren schon fast wieder positiv gestimmt und gewillt die Fa. bei den nächstes Jahr anstehenden Pflanzarbeiten wieder zu berücksichtigen.

    Jetzt kam ein Brief, dass wir die 8 Tage ab Rechnungsdatum nicht eingehelten haben und daher keinen Skonto hätten abziehen dürfen.:irre
    Irgendwie bin ich bislang davon ausgegangen, dass eine Skontofrist nicht vor Abnahme zu laufen beginnen kann....
    Und wenn wir uns blöd stellen wollen würden, haben wir die Abnahme noch immer nciht erteilt, höchstens stillschweigend durch die Zahlung. Jetzt den Skontoabzug zu bemängeln finde ich aber schon wirklich dreist!

    So, jetzt ist wieder gut!:motz
     
  2. #2 Manfred Abt, 19.12.2007
    Manfred Abt

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    evtl. bedenken

    kann ja sein, dass beim AN der eine nichts vom anderen weiss. Gerade bei mittelgroßen Betrieben werkelt die Buchhaltung schon mal ziemlich allein vor sich hin.

    Da gibts auch schon mal Mahnungen, wo sich doch alle Betroffenen einig sind, dass Leistung noch gar nicht vergütungspflichtig. So was nehm ich inzwischen erst mal ziemlich gelassen hin und sag nur meinen Standpunkt.
     
  3. Ortwin

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    Auch unsere Pflasterer sind auf auf die Toilette im Haus gegangen und sie haben bei uns im Haus Brotzeit gemacht. Wir haben es ihnen aber auch angeboten und wir haben sogar die Brotzeiten ausgegeben, die sie zu sich genommen haben. Allerdings hat unsere Gartenanlage auch keine 30000Euro gekostet. (vielleicht hatten wir deshalb noch Geld für die Brotzeiten über….)
    .
    nix für ungut Uwe
    .
    mfg, Ortwin
     
  4. #4 Olaf (†), 19.12.2007
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    jetzt alles im Detail gesehen zu haben:
    Die paar Mängel (bei 30 T€ Auftragswert!) sollten nicht zum Recht der Abnahmeverweigerung führen dürfen.
    5 T€ einbehalten bis zur Mängelbeseitigung und 25 T€ mit Skonto bezahlt wäre ja o.K., aber den Gesamtbetrag nicht zu löhnen - da hätteste von mir den gleichen Brief gekriegt.
     
  5. sepp

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    VOB oder BGB-vertrag?
    lt. bgb ist die vergütung nach der abnahme fällig. (mmn. kann er die rechnung stellen wann er will, wenn nichts vereinbart)
    die rechnung muss prüffähig sein.
    abnahmeverweigerung wegen geringfügiger mängel ist nicht zulässig.
    der unbestrittene betrag (d.h. abzüglich des gerechtfertigten einbehaltes) ist sofort zu bezahlen und darauf kann skonto abgezogen werden, wenn
    eine klare vereinbarung über den beginn der skontierfrist getroffen wurde.
     
  6. #6 Andreas77, 19.12.2007
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    Können wir die Aussenalnlage mal sehn? Bin neugierig!:lock
     
  7. Uwe!

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    Vertrag ist nach VOB und wir haben klar gestellt, dass wir nicht abnehemn (wollen), wozu es auch nie Widerspruch gab.
    Die Mängel (hatte ja nicht alles aufgezählt) waren letztlich so, das bis auf das Eingangspodest kein mangelfreies Teil mit dabei war. Und sowohl bei Garage als auch Terrasse (höher als OKFFB, -5 war geplant) ein vollständiger Rückbau gedroht hat. Aber egal.

    @Manfred:
    Volle Zustimmung! Ist auch tatsächlich so und ich denke/hoffe das der Chef das auch anders sieht.

    @Ortwin:
    Wir haben auch Getänke, heißen Tee etc. ausgegeben. Das ist gar nicht der Punkt. Ich hab auch noch keinem Handwerker einen Toilettengang verwehrt. Wir sind ja keine Unmenschen. Aber bei vier Mann, die in Summe (ich will nicht lügen) 4-5 Wochen gearbeitet haben, sollte man vielleicht nciht selbstverständlich davon ausgehen, dass der Bauherr schon nix dagegen haben wird. Wir haben auch noch ein kleines Baby im Haus was leider schnell aus dem Schlaf schreckt wenn's ständig klingelt und Leute auf Toilette gehen.
    Und zum Preis: Haben halt ein großes Grundstück und haben den Platz auch für großzügige Terrassen genutzt. Sind so 60m² (verteilt auf drei Terrassen und rund 100 m² Wege/Hof etc. Dann so 20-25 m Lichtgräben, Kiestrauf ums Haus und Garage Treppen. 20m³ Erde her 40m³ Lehm weg etc. Da kommt halt was zusammen und der Preis ist ja auch ok
     
  8. Uwe!

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    kann bei Gelegenheit mal ein paar Bilder in unser Album stellen, aber diese Jahr wird das nix mehr.
    Morgen Nachmittag geht's Richtung Norwegen und dann bin ich erst am 2. Januar wieder hier.
    Bei der Gelegenheit mal allen hier meinen herzlichen Dank für die qualifizieret Unterstützung! Hat mir oft geholfen! Und natürlich schöne Feiertage und einen "guten Rutsch"!
     
  9. #9 Christian St, 19.12.2007
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    mein ich jetzt nich böse

    aber an sowas denkt man doch vorher.
    Das die Arbeiter sich erleichtern müssen is doch normal.
    Hätt man halt ne Dixi für 6 Wochen aufstellen und bezahlen müssen, wär die Sache geritzt.
    Gruss Christian
     
  10. #10 Andreas77, 19.12.2007
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    Das kommt mir gerade irgendwie so bekannt vor! Wir haben auch auch ein kleines Kind im Haus! So ca 100m² Einfahrt und Wege sowie 60-70 m² Terrasse kommt auch hin!

    Wollt ich nur mal erwähnen, mir war gerade danach!

    Viel Spass noch mit dem Nachwuchs!

    Gruß

    Andreas
     
  11. Uwe!

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    Haben wir!:) Und euch auch!

    @Christian:
    hast ja vollkommen Recht!
    Aber bei Angebot mit 175€ Baustelleneinrichtung bin ich mal davon ausgegengen, dass das mit im Budget ist. So wie es auch bei allen anderen Handwerkern üblich war, dass sie entweder eine Bautoilette organisiert haben oder gefragt haben, ob eine da ist.
     
  12. Ortwin

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    sagamal Uwe,

    wo in Neunkirchen kann man denn deinen Garten eigentlich angucken bzw. bewundern? Vielleicht komm ich da ja mal zufällig vorbei...
    War dein Gartengestalter aus Effeltrich?
    .
    mfg Ortwin
     
  13. Uwe!

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    ich schick Dir ne PN, aber außer den Pflasterarbeiten ist noch nichts zu bewundern, eher "Hügellandschaft"....
    Bepflanzung ist erst nächstes Jahr geplant
     
  14. Rene'

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    Hallo!


    Und wieso wurde das Problem nicht sofort oder nach 2-3 Tagen beim Unternehmer angesprochen?

    Ich kann Dich schon verstehen, ich hätte auch keinen Bock darauf das eine Horde Handwerker mein privates Klo für 4-5 Wochen benutzt und ich es auch noch putzen darf.
    Aber wenn mir das nicht passt dann mache ich sofort (!) klar Schiff und mecker nicht erst am Ende rum.

    Gruß,
    Rene'
     
  15. Lukas

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    Bringt der Industriekaufmann sein eigenes Scheißhaus mit ins Büro?
    Was sagt der "Kaufmann", wenn er auf jedem Angebot, die Position Klo ...,..€ liest? Sollen die Handwerker zum Verrichten der Notdurft wieder nach Hause fahren?
    Wann fängt er an zu denken?
    Kann er weiter denken, als er Pissen kann?

    Nee! Unterste Schublade!:irre

    Lukas
     
  16. Eric

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    Zurück zum Thema:

    Skonto ist eine Belohnung für eine vorfällige Zahlung. Insofern kommt es grundsätzlich nicht auf die Abnahme an, sondern auf die Einhaltung der Zahlungsfrist in der ( hoffentlich wirksam ) getroffenen Skontoveinbarung.
    Üblicherweise lautet die: x % Skonto auf sie Abschlagszahlungen und/oder die Schlußrechnungssumme bei Zahlung innerhalb x Werktagen nach Zugang der Rechnung beim AG.

    Wegen der Mängel durfte ein Einbehalt in Höhe des dreifachen Betrags der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten vorgenommen werden. Der Rest mußte innerhalb der Skontofrist gezahlt werden. Der Einbehalt mußte ohne erneute Aufforderung nach Beseitigung der Mängel innerhalb der Skontofrist gezahlt werden. Anderenfalls ist das Skonto verfallen.
     
  17. Uwe!

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    Haben wir noch am ersten Tag geklärt und ab dann sind die Jungs zum 50 m erntfernten Bäcker gegangen.
    War ja nur eine Aufzählung, was uns alles nicht gepasst hat. Wir haben auch jeden Mangel sofort nach Entdecken dem "Capo" vor Ort gezeigt und das wurde auch alles (mal mit mehr, mal mit weniger murren) korrigiert.
    Ich hätte nur von vornherein eine höhere Qualität erwartet. Die Garnitplatten vor der Garrage mussten z. B. noch mal raus, weil sie zu hoch waren. Dabei ging die Abdichtung zum Estrich hin über den Jordan. Da die Eigenleistung war, wollte man die neuen Granitplatten einfach wieder rein legen, da Abdichtung ja nciht zum Auftrag gehört:mauer
     
  18. Uwe!

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    Kackst Du beim Kunden in den Keller, wenn das WC noch nciht fertig ist?:winken

    stimmt!
     
  19. Uwe!

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    Wenn ich die VOB recht im Sinn hab, steht da drin, dass eine Rechnung erst nach Abnahme fällig ist. Jetzt kann man natürlich noch drüber streiten, ob die Mängel es gerechtfertigt haben, die Abnahme zu verweigern, aber da gab es seitesn des GaLa wie gesagt keinen Widerspruch.

    Sonst (blödes Beispiel) schreibt jeder Handwerker seine Schluss-Rechnung künftig 14 Tage vor Ende der Arbeiten und dann darf ich zahlen, bevor die Sache fertig ist. Also Rechnungseingang ist das eine, aber doch nciht bevor die Arbeit erledigt ist.
     
  20. Rene'

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    Nee, dafür ist der Arbeitgeber zuständig. Und nicht der Kunde des Arbeitgebers. ;)

    Gruß,
    Rene'
     
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