Höhe der Minderung

Diskutiere Höhe der Minderung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe ein kleines Problem mit meiner Küche, Bei der Abnahme der Küche habe ich festgestellt, dass die Arbeitplatte auf einer Seite ca. einen...

  1. #1 Niederbayer, 20.12.2007
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    Hallo, habe ein kleines Problem mit meiner Küche, Bei der Abnahme der Küche habe ich festgestellt, dass die Arbeitplatte auf einer Seite ca. einen cm zu kurz war. Die Monteure haben daraufhin diesen einen cm "rangeflickt". Nun schlägt mir der Küchenverkäufer eine Minderung von 200 Euro vor. Soll ich darauf eingehen ? Mit welchen Minderungen kann ich bei einen solchen optischen Mangel rechen ?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2007
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    1) Der Aufschrei wird lauten >>Das wollt ich gar nicht hören<<
    2) Ich sags trotzdem
    Warum Minderung? Warum keine neue Arbeitsplatte. Würden Sie ein Hemd tragen, das an beiden Ärmeln sichtbar angeflickt ist???

    MfG
     
  3. #3 Niederbayer, 20.12.2007
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    Natürlich könnte ich eine neue Arbeitsplatte verlangen. Aber ich könnte auch, gegen ein bisschen Bares, mit dem Mangel leben.
     
  4. #4 Baufuchs, 20.12.2007
    Baufuchs

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    Dann

    ist es doch einfach.
    Sie können mit der Minderung rechnen, die Ihnen der Küchenbauer angeboten hat. :)
     
  5. cris12

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    Die Fage ist eher: Was hat die Küche gekostet und stehen die 200 Euro in einem Verhältnis zum Gesamtpreis?
     
  6. #6 Niederbayer, 20.12.2007
    Niederbayer

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    Die Küche hat gut 12000 Euro gekostet.
     
  7. cris12

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    :yikes
    Dann wäre mir die Minderung ehrlich gesagt viel zu schmal.
     
  8. marmar

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    Bei uns war die Spüle mal falsch herum eingebaut worden. Jetzt gab es die Möglichkeit eine neue Arbeitsplatte einzubauen oder damit zu leben. Als Bonus gab es 300€. Das wäre der Preis für die neue Arbeitsplatte. Lohnkosten für 2 Monteure wären ja nicht angefallen, weil für die Dussligkeit der Küchenbauer zahlt der Küchenhersteller nichts.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.12.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun begeben

    Sie sich in den Bereich "was kann/soll ich fordern.

    Sehen Sie es mal aus Sicht des Küchenbauers:
    Was kostet den die neue Arbeitsplatte im EK?
    Kostet den die Neu-Montage überhaupt etwas, oder zieht er es dem Sub ab?
    Mehr als seine Selbstkosten wird er als Minderung nicht zugestehen.

    Ich würde mich nicht auf eine Minderung einlassen.
    Die Euros sind schnell weg, der Mangel bleibt.
     
  10. #10 Niederbayer, 20.12.2007
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    Also Subs waren das keine, die kamen schon von der Firma, die die Küche verkauft hat. Eigentlich hast ja recht Baufuchs, im Verhältnis zum Kaufpreis der Küche ist das schon etwas mager.
     
  11. #11 DerKonrad, 20.12.2007
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    zu #10
    Die Küche besteht doch nicht nur aus "Arbeitsplatte" . Was die komplette Küche kostet ist doch egal.

    Grundsätzlich gilt (meine Meinung):
    Fällt der Mangel nur nach einem Hinweis auf : Geld nehmen
    Sieht jeder sofort den Mangel : Platte tauschen
     
  12. #12 Jürgen Jung, 20.12.2007
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    ich bin ja nur ein

    grobmotorischer Zimmermann, und 1 cm ist ja die Schnittbreite einer anständigen 135-er Maffel :) , aber wie bitte kann man vor Ort eine Arbeitsplatte um 1cm verlängern, ohne das dies vorher schon zum Scheitern verurteilt ist :confused::confused:

    Tischler, klärt mich auf :think

    Gibts ein Foto?

    Gruß
     
  13. #13 Carden. Mark, 20.12.2007
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    Im Falle eines Falles, klebt UhU wirklich alles :D
     
  14. #14 Shai Hulud, 21.12.2007
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    Wie wärs...

    mit Bauschaum? Ist immer in ausreichenden Mengen griffbereit und stellt eine dauerhafte Verbindung zwischen Platte, Flicken und Wand her, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. :mauer

    Aber Spaß beiseite, wenn dir diese Sache so wichtig ist, um hier diese Diskussion darüber zu führen, solltest du auf einer neuen passenden Platte bestehen. Sonst ärgerst du dich jedesmal, wenn du deine schöne neue teure Küche siehst oder daran denkst. :mad:
     
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