Dach Carport + Geräteschuppen

Diskutiere Dach Carport + Geräteschuppen im Dach Forum im Bereich Neubau; @Krise Die Frage gabs schonmal . Gerade in Bezug auf Trapezbleche. hier im forum. http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=14464 Danke...

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  1. #41 Flitsche, 08.01.2008
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    @Krise
    Danke für den Link, aber den Post kannte ich schon.

    @Shai Hulud

    Natürlich Denke ich auch an meinen Mitmenschen. Ich möchte es zu keinem Streit kommen lassen und auch verhindern. Aaaaaaaaber, für mein Gutes Geld möchte ich auch eine anständige und vernünftige arbeit, sprich Carport bekommen.

    Nochmals das Problem mit der Dämmung unter dem Dach angesprochen. Der Handwerker, ich nenne Ihn mal lieber Erbauer, sagte mir, wenn in den Sparren eine Dämmung reinkommt, ist es vorbei mit der Tropfenbildung!

    Stimmt seine Aussage oder nicht?

    Der Dachaufbau ist: Sparren, Lattung, Profilblech.
     
  2. #42 Jürgen Jung, 08.01.2008
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    einfach gesagt

    nein, vielleicht siehst Du die Tropfen nicht gleich, weil sie die Dämmung erstmal durchnässen

    Nur im Werk aufkaschierte harte Dämmung würde helfen (meine Meinung)

    Gruß
     
  3. #43 Flachdach, 09.01.2008
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    Es gibt doch extra für Tropfsteinhöhlen spezielles zeug ich komm da jetzt nicht auf den Namen. :lock
     
  4. sepp

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    es gibt vliese und beschichtungen (z.b. kefatherm), ob die allerdings was taugen - k.a.
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Man muss dann doch mal tiefer einsteigen:
    Woher kommt die Feuchtigkeit?
    Warum ist das Blech zur der Zeit dann auch noch kalt?

    Sonst wird das nix. Das ist wie mit Fahrzeugen im Freien.

    Aber es wurde doch schon vorher gesagt: Die Kondenswassertropfen sind nicht so das Hauptproblem. Und bei der Ausführungsqualität, dann lieber die Tropfen sichtbar verfolgen, bevor die irgendwo tagelang aufgesaugt werden.

    Nur mal so meine Meinung.
     
  6. #46 Flitsche, 10.01.2008
    Flitsche

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    Hallo@all,

    für alle die darauf gewartet haben:nu geht's weiter!

    Vergangen Montag ist nun ein Ingenieur für Tragwerksplanung + Baustatik bei mir gewesen und hat sich das ganze "Bauwerk" mal angesehen. Viel dazu sagen möchte ich nicht, denn das könnt Ihr in seinem Bericht, den ich heut bekommen habe, selber lesen.

    Nur soviel dazu: Es sagte, sowas hätte er in seiner ganzen Laufbahn noch nicht gesehen.

    Hier mal sein geschriebenes:
    http://8ung.at/weelzen/Guta1.jpg

    http://8ung.at/weelzen/Guta2.jpg

    http://8ung.at/weelzen/Guta3.jpg

    Nun bildet Euch selber ein Urteil darüber und schreibt weiter unten Eure Meinung dazu.

    Außerdem telefonierte ich gestern mit einem sehr Hilfsbereiten, Freundlichen und Kompetenten Sachverständigen. Er gab mir viele Tips was ich nun machen könne und wie ich mich weiter Verhalten soll. Nochmals meinen Dank dafür .:)

    Nach diesem sehr freundlichen Gespräch, rief ich nun beim Erbauer an und erzählte Ihm die Sachlage (Mängel usw.) so, wie sie mir der Sachverständige verklickerte.

    Zum ende des Gespräches sagte ich Ihm nun, entweder komplette Mängel, die ich Ihm genannt hatte, beheben oder Anzahlung zurück und Demontage seines Kunstwerkes. Darüber solle er eine Nacht schlafen und mich nächsten (heute) Tag benachrichtigen.

    Kurz nach dem Mittag rief er mich an und fragte ob er vorbei kommen könne. Dieses bejahte ich und so kam es zum 2,5 Stunden Gespräch (mit wieder und wieder Diskussionen wegen der Mängel) ohne erfolg. Zum 2ten mal setzte er sich ins Auto und fuhr davon ohne ein Wort zu sagen.

    Nun geht's warten und Grübeln wieder los, was wohl kommen kann oder wird.

    Fortzetzung folgt!!!
     
  7. #47 Jürgen Jung, 10.01.2008
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    wer schreibt der bleibt

    Dann bestätigen Sie ihm den Termin und den Inhalt des Gespräches und dessen Ergebnis (nämlcih keins) , beziehen sich auf sein weiter oben gepostetes Schreiben und bestätigem ihm auch, dass Sie die von ihm gesetzte Frist zur Benennung der Mängel mit dem heutigen Termin eingehalten haben.

    Weitere Vorgehensweise? Da hilft wohl nur ein Anwalt.

    Gruß
     
  8. #48 Flitsche, 12.01.2008
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    Hallo,

    heute war der Erbauer des Carports mit einem Herren im Rentenalter(Gutachter, Sachverständigen?) vor Ort, der sich die ganze Sache nochmals angesehen hat.

    Er wollte sich wohl als Schlichter zwischen beiden Parteien versuchen? Es ist aber wieder zu keiner Einigung gekommen.

    Nun werde ich erst einmal meine Mängelliste dem Erbauer, wie gefordert vorlegen.

    Außerdem drückte er mir noch die 1. Mahnung in die Hand, obwohl ich noch gar keine Rechnung bekommen habe und die Mängelliste erst zum 15.01.08 fällig ist.

    Hier mal die Mahnung:

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  9. Baumal

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    sollte es sich hierbei nicht um einen fake handeln,
    tut mir der "handwerker" (trotz des von ihm fabrizierten mülls)
    fast schon leid. :mauer:mauer
     
  10. #50 wasweissich, 12.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    der satz :"sie haben einen vertrag unterschrieben............." stimmt mich doch sehr nachdenklich .............


    j.p.
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und nu?

    Könnten Sie sich damit abfinden, dass die Wahrheit in der Mitte liegt?

    Warum teilen Sie dem Handwerker keine Fakten schriftlich mit?

    So drehen Sie sich im Kreis.
     
  12. #52 Flitsche, 13.01.2008
    Flitsche

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    Für alle die es Interessiert,

    hier meine Mängel- und Stellungnahme, die ich am 15.01.08 den Erbauer des Carports überreichen werde:

    "Betreff: Mängel Carport

    Sehr geehrter Herr .......,

    hiermit möchte ich Ihnen die von mir beanstandeten Mängel am Carport auch schriftlich (wie von Ihnen schriftlich gefordert am 06.01.08, bis zum15.01.2008) geben. Wie schon –zig mal besprochen wissen Sie ja um welche Mängel es geht.

    Leider haben sämtlich stattgefundene Gespräche zu den Mängeln am Carport (am 02.01.08, 06.01.08, 10.01.08 und 12.01.08) zu keinem Ergebnis geführt



    Unter anderem nenne ich mal einige Beanstandungen:

    - nicht fachgerechte Dachlattung (Dachlattung muss nach Herstellerangabe vom Profilblech gemacht werden)
    - gesamtes Holz (außer Dachlatten) ist unbehandelt
    - Trapezbleche verkratzt, verbeult und einige Löcher (verbohrt) vorhanden
    - bearbeitete Kanten von Profil- und Trapezbleche wurden mit Trennjäger geschnitten (unsaubere Schnitte, durch glühende Eisenspäne wurde Beschichtung der Bleche beschädigt, Rostgefahr)
    - unsaubere (schiefe) Schnitte der hölzernen Zwischenwand Carport – Geräteraum


    Ich fordere Sie auf, sämtliche Mängel bis zum 30.01.2008 abzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    "


    "Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 12.01.2008

    Sehr geehrter Herr ........,

    wieso werfen Sie mir am 10.01.2008 vor, noch keine schriftliche Stellungnahme zu den Mängeln am Carport gemacht zu haben?

    Sie selbst setzten mir eine Frist, Schreiben vom 06.01.2008, bis zum 15.01.2008. Diese Stellungnahme habe ich mit heutigem Datum erfüllt.

    Mit Ihrem Schreiben vom 12.01.2008 beschuldigen Sie mich Internetveröffentlichungen, geschäftsschädigende Maßnahmen, Verunglimpfung, Rufmord, Drohungen mit dem Rechtsanwalt und vielen Baugutachtern angekündigt zu haben.

    Außerdem weise ich Sie daraufhin, das es mein Recht ist, mich bei anderen Stellen oder sonstigen Institutionen zu erkundigen, um mir deren Meinung einzuholen. Bei diesen Erkundigungen fallen keine Namen und Orte.

    Diese Beschuldigungen weise ich strikt von mir. Bitte unterlassen Sie weitere Unterstellungen!

    Auch Sie haben einen Vertrag unterschrieben, sowie eine Anzahlung von 500 Euro (Fünfhundert) erhalten. Der Preis des Carports spielt dabei keine Rolle. Ich kann aber eine saubere, vernünftige und fachgerechte Ausführung des Auftrages verlangen. Schließlich machten Sie das Angebot des Carports und beteuerten das Sie schon viele Bauten erstellt und geleitet haben. Was kann ich dazu, das Sie sich verkalkuliert haben? Änderungen am Carport führten Sie eigenmächtig, ohne vorherige Absprache mit mir, durch.

    Äußerungen, wie zur unprofessioneller Arbeit am Sockel des Wohnhauses stehen Ihnen gar nicht zu. Außerdem stehen die nicht zur Debatte und haben mit dem Auftrag nichts zu tun.

    Wie kommen Sie dazu mir eine „1. Mahnung“ zu schicken? Bis heute habe ich von Ihnen keine Rechnung erhalten. Laut Vertrag erfolgt die Zahlung 14 Tage nach Fertigstellung. Fertigstellung bedeutet aber auch, Beseitigung der festgestellten Mängel.

    Sobald die Mängel behoben sind, bin ich auch gewillt, den Restbetrag zu bezahlen.

    Nun möchte ich mich noch zur Demontage des Carports äußern. Sie selbst haben von dieser Demontage angefangen zu sprechen. Sie sagten mir: „dann baue ich das Carport wieder ab, da ich eine andere Verwendung dafür habe“.

    Dieses stimmte ich zu, aber nur, wenn ich die geleistete Anzahlung von 500 Euro zurück bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen
    "
     
  13. Baumal

    Baumal

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    interesse hab ich schon.

    da sie hier ihren fall schon so "öffentlich" kund tun, legen
    sie doch bitte auch mal alle karten auf den tisch:

    handelt es sich bei dem entwerfer/erbauer dieses "bauwerks"
    um einen meisterbetrieb (zimmerer, schreiner o.ä.)?

    wie hoch ist die vertraglich vereinbarten zahlung?

    wurde eine baugenehmigung erteilt?
     
  14. Eric

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    Gute Frage! Bei my-hammer und dem abgelieferten Ergebnis zu verneinen.

    Also dürfte sich das Problem unter dem Gesichtpunkt " Schwarzarbeit " lösen. Damit es richtig verstanden wird: Schwarzarbeit hat nichts mit der Steuer zu tun, sondern Arbeit durch einen nicht in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb.

    Folge: Vertrag wäre u.U. nichtig. Keiner bekäme von keinem was. Anzahlung futsch und Murkshütte darf selbst abgerissen werden.

    Vielleicht könnte man ja mal versuchen, mx-hammer zu verklagen.

    Ich glaube Sie sind im falschen Forum. So richtig bedauern tut Sie hier niemand.

    Übrigens: Mängelrügeschreiben ist unvollständig. Da müssen alle Mängel aufgezählt werden. Zugang beweiskräftig sichergestellt ?
     
  15. #55 Flitsche, 15.01.2008
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    Inzwischen hat sich einiges getan, meine Rechtsschutzversicherung hat die Zustimmung gegeben, das ich mir einen Anwalt nehmen darf.
    Donnerstag habe ich den Termin beim Anwalt für Bau- und Vertragsrecht.

    Deswegen werde ich meine Mängelliste und die Stellungnahme heute nicht beim Erbauer des Carports abgeben.

    Alles weitere wird nun der Rechtsanwalt erledigen.

    Nun noch schnell mal ein paar Fragen von Eurer Seite aus beantwortet:

    Nein!

    3500 Euro!

    Ist nicht nötig, da hier bis 50m² Baugenehmigungsfrei sind!
     
  16. #56 Flitsche, 15.01.2008
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    Hier noch die Stellungnahme des Ingenieurs für Tragwerksplanung + Baustatik zum Schreiben des Erbauer des Carports vom 12.01.2008 das ich gerade per Fax bekam.

    [​IMG]
     
  17. #57 HolzhausWolli, 15.01.2008
    HolzhausWolli

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    Ich denke daß hier der Schaden nur noch größer wird je länger Du die Sache hinausziehst. Jetzt beginnen erstmal die Anwälte Geld zu verdienen.

    Es kann doch nicht ernsthaft von Dir in Betracht gezogen werden daß dieser Handwerker Dein Carport nochmal auf ordentliche, handwerkliche Weise hinbekommt, wie Du es Dir wünschst. Murks bleibt fast immer Murks. Das reduziert sich im besten Fall auf erweiterte Flickschusterei.

    Meine Meinung/Rat: Konzentriere Dich darauf -nun ja auch mit anwaltlicher Hilfe- das Vetragsverhältnis zu beenden. Verbuche die € 500,- unter Erfahrung. Reiß´das "Ding" selbst ab (dein unmittelbarer Nachbar hilft sicher zu gerne). Fang´ nochmal vorne an und such´ Dir ein professionelles Handwerksunternehmen.

    Ich kann den Preis von € 3.500,- wertmäßig nicht einordenen, kommt mir aber gefühlsmäßig wenig vor - jedenfalls für ein anständig gebautes Carport. Was Du bekommen hast konnte aber gar nicht billig genug sein - sorry!

    Erspare Dir den künftigen Ablick dieser Bude!

    Der Mund- ...sorry Handwerker sollte sich schämen sowas abzuliefern. Ich habe schon bessere Buden gesehen, die von privaten Heimwerkern nur aus Restmaterial gebaut wurden. Ich habe keinerlei Verständnis für solche "Unternehmer" Kontenstand hin oder her.
     
  18. R.J.

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    Hoffentlich ist das nicht zu kurz gedacht.
    Aus der BbgBO
     
  19. Baumal

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    .. kost ja nix, dafür hat man ja die rechtschutzversicherung..:mauer
     
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    ... die aber meist "Bauprozesse" ausschließt :p
     
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